Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Schiffer/Pruns/Schürmann Die Reform des Stiftungsrechts

1. Auflage 2022 278 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-122-3 Ab dem 1.7.2023 wird das neue Stiftungsrecht gelten, das zu einer Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts im BGB führen wird. Insoweit werden die bisherigen landesrechtlichen Regelungen entfallen. Anstelle der individuellen und teilweise sehr unterschiedlichen Landesstiftungsgesetze der Bundesländer schaf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung der abgabenrech... / [Ohne Titel]

StB Prof. Dr. Stefan Weber[*] Ergebnis zahlreicher steuerlicher Außenprüfungen ist neben der Versteuerung von Mehrergebnissen oft auch die bislang unangemessen hohe Verzinsung jener Beträge nach § 233a AO. Insbesondere in diesen Fällen rückt die sog. Vollverzinsung in das Bewusstsein von Mandanten und Steuerberatern. Ein jüngst veröffentlichter Regierungsentwurf hat im Wesent...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Lokale Energiewende und Kli... / 2.2 Wettbewerb "Energieeffiziente Stadt"

Die Teilnahme am Wettbewerb "Energieeffiziente Stadt"[1] des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit einem Projektverbund aus Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP), Stadt Wolfhagen, Stadtwerke Wolfhagen, Energie 2000 e. V. und Universität Kassel – Fachgebiet Bauphysik – fügte sich als wichtiger Meilenstein in diese vergangenen und laufenden Bestrebungen auf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (2) Besoldung und Amtsbezüge

Rz. 75 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Besoldung und die Amtsbezüge ergeben sich aus den Bezüge-/Besoldungsmitteilungen bzw. den Mitteilungen über die Amtsbezüge der die Besoldung bzw. die Amtsbezüge anordnenden Stelle. Für die Bestimmung der maßgeblichen Besoldung ist auf die in dem betreffenden Kalenderjahr zugeflossene Besoldung/zugeflossenen Amtsbezüge entsprechend der Bes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.6 Einziger Arbeitsplatz

Rz. 88 Steht für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen ebenfalls bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abgezogen werden. Das BVerfG hat die Streichung dieser Ausnahme für verfassungswidrig erklärt, sodass die erforderliche Neuregelung durch das JStG 2010 diese Ausnahme beibehält. Der Betrag von 1.250 EUR bleibt unver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 32 Ernennung ... / 2.2 Hilfsrichter

Rz. 3 Nachdem § 30 Abs. 2 aufgehoben worden ist, kann eine Abordnung von Richtern an ein Landessozialgericht nur nach § 37 DRiG erfolgen. Danach können Richter aller Gerichtsbarkeiten, die auf Lebenszeit ernannt sind, an ein Landessozialgericht abgeordnet werden. Die Abordnung eines Richters darf aber nur zur Vertretung oder zur Erprobung erfolgen. Ein Vertretungsfall liegt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Normalherstellungskosten gemäß Anlage 42 zum BewG (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 259 Abs. 1 BewG lautet:[2] „... Zur Ermittlung des Gebäudesachwerts ist nicht von den tatsächlichen, sondern von den gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart und Flächeneinheit auszugehen (vgl. § 22 ImmoWertV). Die unter Fortentwicklung des § 85 BewG ermittelten Normalherstellungskosten ergeben sich aus der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Supply Chain Management: Ro... / 3.2 Um Gefahren vorzubeugen zu können, muss man von ihnen wissen

Neben Robustheit ist Resilienz erforderlich, um mit Anpassungen auf eine durch VUCA[1] veränderte Umwelt reagieren zu können. "Resilienz ist die Fähigkeit, tatsächliche oder potenziell widrige Ereignisse abzuwehren, sich darauf vorzubereiten, sie einzukalkulieren, sie zu verkraften, sich davon zu erholen und sich ihnen immer erfolgreicher anzupassen"[2]. Vor geeigneten Maßnah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch 5 Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, beschränkt auf de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungszeit kann erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden. Bei unmittelbarem Wechsel aus einem Beschäftigungsverhältnis, einem Ausbildungsverhältnis oder einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bei demselben Arbeitgeber ist für das Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, Personen, die wegen ihrer Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind[81d], die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, die Studierenden der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, soweit ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Land Baden-Wür...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.6.2 Einschränkungen

Die Bildungsfreistellung für Lehrkräfte in Schulen und das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist auf die unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeit beschränkt. Der Antrag auf Bildungsfreistellung kann abgelehnt werden, wenn der Bildungsfreistellung wichtige dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgege...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.3 Barrierefreie Gestaltung nach dem Baurecht

Baurecht ist Länderangelegenheit, sowohl legislativ als auch exekutiv. Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat als Mustervorschrift die MBO erstellt. Die Länder entscheiden für sich, wie sie das Muster in den jeweiligen Landesbauordnungen umsetzen. 2002 wurde die barrierefreie Gestaltung namentlich-inhaltlich eingeführt, mit der Änderung der MBO von 2012 die Barrierefreiheit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Werkstück im Hochschulbereich

Rz. 124 Die Bedeutung des Werkstücks soll schließlich noch in einem gänzlich anderen Bereich, nämlich dem der Hochschulen, verdeutlicht werden. Anlass dieser Fragestellung ist eine Entscheidung des BGH,[200] bei der es um die Klage der Erben eines verstorbenen Professors der Universität Heidelberg geht. Die Kläger verlangten von der Universität die Herausgabe der hinterlasse...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Theorie vom geistigen Eigentum

Rz. 19 Der eigentliche Kunsthandel erfolgte erst mit der Wendung vom Verleger- zum Autorenschutz. Während zuvor allenfalls der Gewerbeschutz und damit das materielle Eigentum erfasst wurde, kam es nunmehr zur Vorstellung vom geistigen Eigentum des Urhebers. Rz. 20 Basis für diese von John Locke (1632–1704) vertretene Arbeitstheorie ist das auf dem Naturrechtsgedanken gründend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Sprachwerke

Rz. 66 Sprachwerke sind Schöpfungen, deren Gehalt mit den Mitteln der Sprache zum Ausdruck gebracht wird, wobei die im Gesetz erwähnten Schriftwerke, Reden und Computerprogramme lediglich beispielhaft angeführt wurden, um zu verdeutlichen, dass sowohl die geschriebene als auch die gesprochene Sprache mitumfasst sind ( § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG).[76] Rz. 67 Im Bereich der Medien si...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien

Rz. 401 § 60b UrhG privilegiert die Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien. Zu den Herstellern zählen nicht nur Verlage, sondern auch sonstige "Produzenten", wie etwa Hochschullehrer, die die von ihnen gefertigten Skripte vertreiben. Rz. 402 Hinweis Die Hersteller sind also insofern doppelt privilegiert, als sie die auf § 60a UrhG bezogenen Nutzungshandlungen (1. Privileg...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Plagiat

Rz. 240 Wegen der besonderen Praxisrelevanz soll an dieser Stelle auch das Plagiat behandelt werden. Das Plagiat ist die unveränderte oder veränderte Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Werkteiles unter Anmaßung der Urheberschaft.[390] Dabei werden nicht nur die Urheberverwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG), sondern auch das Persönlichkeitsrecht auf Anerkenn...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / aa) Pflichtwerke und nicht gebundene Werke

Rz. 23 § 43 UrhG besagt, dass bei Werken, die in Erfüllung von Verpflichtungen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen geschaffen werden, der Schutz des Urhebers dann gegenüber dem Arbeitgeber zurücktritt, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / a) Unterricht und Lehre

Rz. 395 Für Zwecke des Unterrichts und der Lehre[598] dürfen privilegierte Einrichtungen, also frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Abs. 4 UrhG) zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 %[599] eines veröffentlichen Werkes vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugängl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Miturheber

Rz. 140 Die Miturheberschaft ist in § 8 UrhG ausdrücklich anerkannt. Sie bezieht sich auf die gemeinsame Arbeit an einem einheitlichen Werk.[228] Abzugrenzen ist sie von der Werkverbindung gem. § 9 UrhG und der Bearbeitung gem. §§ 3, 23 UrhG. Gemeinsame Werke sind solche, deren Anteile sich nicht gesondert bewerten lassen. Dabei muss der einzelne Beitrag des Miturhebers im H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Systematik der Verwertungsrechte

Rz. 179 § 15 UrhG begründet ein allgemeines Verwertungsrecht, das nicht nur die einzelnen dort aufgeführten Verwertungsarten umfasst (es heißt dort in Abs. 1 S. 1 "insbesondere …"), sondern auch künftig erst entstehende Verwertungsarten (aus der Sicht der Werkvermittler und der Rezipienten Nutzungsarten).[293] Nach der herrschenden monistischen Theorie[294] sind die dem Urhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / e) Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften und Digital Rights Management

Rz. 347 Nach altem Recht, also bis zum 31.12.2007, regelten die §§ 54b bis 54 h UrhG a.F. Ausnahmetatbestände, Hinweis-, Melde- und Auskunftspflichten und den Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften.[539] Dieses flächendeckende Pauschalvergütungssystem wurde zwar immer wieder kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die theoretisch zielgenaue Erfassung digitaler ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte im Steuerstrafverfahren mit der Regelung der Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren schildern die Vorteile nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für Staatsanwälte und Gerichte.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Schutzrecht sui generis

Rz. 495 Das angesprochene Schutzrecht sui generis betrifft nur solche Datenbanken, bei der für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist (§ 87a Abs. 1 UrhG) (zur Definition und Abgrenzung gegenüber dem Datenbankwerk siehe Rdn 491). Was eine wesentliche Investit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / c) Öffentliche Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste

Rz. 25 Im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung "Öffentlichkeit" (etwa in § 3 Nr. 42 TKG "öffentliches Telekommunikationsnetz" i.V.m. Art. 2 Nr. 8 RL (EU) 2018/1972) sind geschlossene Benutzergruppen (Corporate Networks) ausgenommen. Dazu zählen Personen oder solche Unternehmen, die untereinander gemeinsame Geschäftsinteressen verfolgen (verbundene Unternehmen im Sinne d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 4.3.1 Die Wege der Ansprache am Beispiel Hochschul-Marketing

Diese Möglichkeiten der Gestaltung von Recruitingmaßnahmen bieten sich z. B. im Hochschulbereich: Viele Studenten müssen im Rahmen ihres Studiums Praktika in Unternehmen absolvieren bzw. sind an freiwilligen Praktikas interessiert. Insbesondere, wenn diese Praktika am Ende des Studiums liegen, handelt es sich um einen wichtigen und für beide Seiten vorteilhaften Weg der Rekru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 3.1 Analyse der Ausgangssituation

In der Analyse der Ausgangssituation liegt die Basis für den Erfolg des Personalmarketings. Nachfolgende Fragen unterstützen bei der Analyse des Ist-Zustandes:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Voraussetzungen

Rz. 109 Das Kind muss noch im Haushalt der Eltern – oder eines Elternteils – leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sog. "Schulbesuchende Hauskinder"). Für eine allgemeine Schulausbildung sind 3 Faktoren maßgeblich[142]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Volljährigenunterhalt:... / V. Bachelor- und Masterstudium

Rz. 19 Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs kann ein Masterabschluss und daher weiterer Ausbildungsunterhalt erforderlich sein. Ob der unterhaltspflichtige Elternteil seinem Kind nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss eines Masters of Arts Ausbildungsunterhalt schuldet, ist davon abhängig, ob der Studienabs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Au... / 2.4 Brandschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten beruhen v. a. auf baurechtlichen Forderungen, insbesondere den Sonderbauverordnungen und den Industriebaurichtlinien der Bundesländer. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber auch aufgrund einer Forderung in einem Brandschutzkonzept oder als Auflage zur Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sein. Keine Forderung, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.2 Hintergrund

Neben den Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 nach Abschn. 3.2 DGUV-R 108-003 gibt auch der sog. "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwert" Aufschluss über die Sicherheit gegen Ausgleiten. Der Fachbereich Sicherheitstechnik an der Universität Wuppertal beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Gleitsicherheit. Eines der Ergebnisse dieser Forschungsarbeit sind die "Wuppertaler Sic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 2.3 Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerte

Der Fachbereich Sicherheitstechnik an der Universität Wuppertal beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Gleitsicherheit. Eines der Ergebnisse dieser Forschungsarbeit sind die "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerte". Danach bewirken Reibzahlen unterhalb μ = 0,30 ein nicht akzeptables Ausgleitrisiko (unsicherer Bereich). Bei zunehmender Reibzahl nimmt die Sicherheit gege...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 3.6 Auswahl geeigneter Bodenbeläge

Bei der Planung neuer Arbeitsräume oder beim Umbau, bei Änderung oder Renovierung stellt sich die Frage der Auswahl geeigneter Bodenbeläge. Für die Auswahl ist es wichtig, sich alle Anforderungen bewusst zu machen, denen der künftige Bodenbelag entsprechen soll. Es muss also nicht nur geprüft werden, ob der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 1.1 Entkoppeltes Arbeiten

Seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten auch im Homeoffice zu erledigen. Rechtlich spricht man hier auch von Telearbeit. Homeoffice ist in vielen Firmen zumindest sporadisch etabliert.[3] Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien macht es möglich, dass Arbeiten auch räumlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig von vorgege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / C. Kenntnis der Fahrerlaubnisklassen für den Juristen

Abschließend soll hier noch eine Entscheidung des BVerfG[38] genannt werden, in der die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens behandelt wurde. Es ging um eine Person, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Sie führte eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 18,5 t zGM, die eine bbH von nicht mehr als 25 km/h aufwies. Ein Fahrzeug das mit der Klasse L und somit auch der K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Design Thinking: Komplexitä... / 1.4 Design Thinking: das Unbekannte kennenlernen

Scrum: Bessere Umsetzungsmöglichkeiten Während Scrum und andere agile Methoden vor allem in der Entwicklung konkreter Lösungen eingesetzt werden, so gehen sie doch davon aus, dass das grundsätzliche Problem, die grundsätzliche Aufgabenstellung im Wesentlichen bekannt ist. Ein Beispiel ist etwa die Entwicklung einer bestimmten Software, deren grundsätzliche Notwendigkeit unbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 1 New-Pay-Dimensionen

Wir sprechen dabei nun von Dimensionen, da diese Prinzipien je nach Kombination der Entlohnungsansätze verschieden stark ausgeprägt sind. In jeder Dimension gibt es eine große Bandbreite und zudem verschiedene Abstufungen – 100 % durchgängig sind die Prinzipien meist nicht. Und die Dimensionen gleichen einem Idealbild, das eine Organisation anstrebt. Abb. 1: Dimensionen von N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2022, Internationaler... / V. Aktuelle Rechtsprechung des EGMR zum Familienrecht

Mit der aktuellen Rechtsprechung des EGMR befasste sich Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit, Universität Regensburg, in seinem Vortrag. Aus den Entscheidungen der letzten zwei Jahre konnte er Leitlinien des EGMR herausarbeiten, die er am Ende seines ausführlichen und gehaltvollen Vortrags vorstellte. Dazu gehört vor allem, dass die EMRK das Familienleben sc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 2.2 Transparenz

Verfahrensgerechtigkeit: Transparenz ist ein grundlegender Aspekt von Verfahrensgerechtigkeit. Dies belegt die LINOS-2-Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2017, die auf einer repräsentativen Befragung von 2.417 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen beruht. Demnach gilt: Wenn die Lohnfindung nachvollziehbar und transparent ist, sind die Menschen eher g...mehr