Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Die Schutztrias der Erbschaftslösung

Rz. 58 Für die erbrechtliche Gestaltung zugunsten eines bedürftigen Menschen mit Behinderung muss zunächst immer festgestellt werden, was mit der geplanten oder auch nur notgedrungen hingenommenen erbrechtlichen Begünstigung im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis ausgelöst wird:mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / I. Kostenbeitragsregeln

Rz. 11 Es gibt im SGB VIII unterschiedliche Formen der Kostenbeteiligung mit jeweils wiederum unterschiedlichen Inhalten:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 11. Erbteilsverkauf – Veräußerungen aus dem Nachlass

Rz. 180 Erbteilsverkauf und Veräußerungen von einzelnen Gegenständen aus dem Nachlass sind voneinander zu unterscheiden. Ersteres betrifft Miterben, die ihren Anteil aus einer Erbengemeinschaft heraus veräußern wollen, statt den Weg über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu gehen. Ein Erbschaftsverkauf ist nach § 2371 BGB zulässig, ein Verkauf eines Erbteils nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Außerkraftsetzen von Verwaltungsanordnungen zum Schutz des Begünstigten

Rz. 303 Verwaltungsanordnungen können nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB auf Antrag des Testamentsvollstreckers oder eines anderen Beteiligten vom Nachlassgericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung den Nachlass erheblich gefährden würde. "Für eine derartige Gefährdung reicht es aus, wenn diejenigen Interessen am Nachlass beteiligter Personen erheblich gefährdet werden,...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft

Rz. 245 Die Verfügungsmacht eines Rechtsinhabers kann auch dadurch beschränkt sein, dass dem Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsbefugnis nicht allein zusteht. Typische Fälle sind die Miteigentümergemeinschaft oder die Erbengemeinschaft. Die Tatsache, dass ein Hilfesuchender nur Miteigentümer einer Immobilie ist, steht der Verwertbarkeit des Vermögens aus rechtlichen G...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung

Rz. 466 Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist in den §§ 77 ff. SGG geregelt. Diese sind gem. § 62 SGB X gegenüber den §§ 68 ff. VwGO vorrangig, sofern der Sozialrechtsweg für eine Sachmaterie des § 51 SGG einschlägig ist. Sozialhilferechtliche Streitigkeiten sind seit dem 1.1.2005 durch § 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG an die Sozialgerichte verwiesen. Hinweis Der Sozialhi...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verhältnis zu den Regeln der Aufhebung von Verwaltungsakten nach SGB X

Rz. 610 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Eine analoge Anwendung des § 102 SGB XII scheidet aus.[997] Eine Leistung kann z.B. rechtswidrig erbracht worden sein, wenn der Leistungsbezieher einsatzpflichtige Zuflüsse von Mitteln von vorneherein oder im laufenden Bezug versch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Ablehnung aus Sachgründen

Kommt die Dienststelle zur Zulässigkeit des Vorschlags, so prüft sie diesen in sachlicher Hinsicht. Grundsätzlich bestimmt der Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes auch den Umfang des daraus abgeleiteten Initiativrechts. So ist die Mitbestimmung bei der Eingruppierung ein Mitbeurteilungsrecht und kein Mitgestaltungsrecht. Der Personalrat kann daher den Arbeitgeber auch nicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgütermehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren umfasst das Aussetzungsverfahren nicht und führt nicht zu einem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse für das Aussetzungsverfahren. Das Aussetzungsverfahren und das Beschwerdeverfahren bilden nicht hinsichtlich des sachlichen Umfangs der Prozesskostenhilfebewilligung ausnahmsweise einen einheitlichen Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umwandlung in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen bei denen der übertragende Rechtsträge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnung bei Gewerbebetrieb

Rz. 24 [Autor/Stand] Nachdem sich der Anwendungsbereich des § 26 BewG durch die Neufassung (s. Rz. 2, 3) auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz i.S.d. §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 BewG beschränkt, konnten sich in der Vergangenheit bis zum 31.12.2008 Auswirkungen des § 26 BewG auf die Zurechnung bei Gewerbebetrieben nur noch bei Betriebsgrundstücken ergeben.[2] Rz. 25 [...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.2 Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Tz. 64 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Verschmelzung auf eine andere Kö gilt für einen AE die stliche Rückwirkungsfiktion nach § 2 Abs 1 UmwStG nicht, sofern es nicht der übernehmende Rechtsträger ist (s Tz 49). Ausschüttungen an AE, für die die Rückwirkungsfiktion nicht gilt, sind als Ausschüttungen der übertragenden Kö und als Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu behandeln...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG kennt keine originäre, sondern lediglich eine potenzielle Steuererklärungspflicht der Beteiligten eines Erwerbsvorgangs (s. aber Rz. 24). Erklärungspflichtig werden sie daher nur durch entsprechende Aufforderung der Finanzbehörde (§ 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO).[2] Mit der Entscheidung, eine Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung anzufordern, entschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die verschiedenen Stichtage

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Wie bereits ausgeführt, ist hr-lich zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Umwandlung (Zeitpunkt der H-Reg-Eintragung) und dem Umwandlungsstichtag (s § 5 Abs 1 Nr 6, § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG) zu unterscheiden. Der Stichtag der hr-lichen Schluss-Bil der Überträgerin ist idR der Tag vor dem Umwandlungsstichtag (hierzu aber s Tz 11). Beisp...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen, sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Entscheidung über die Gerichtskosten Der VGH Baden-Württemberg war in seinem Beschl. v. 23.4.2021 mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 19.3.2021 befasst. Hierüber hat der Senat auch entschieden. Er hat jedoch darüber hinaus Ausführunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzeigepflicht entbunden. Dies gilt selbstverständlich, wenn die übers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Beratungskosten nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens

Schrifttum: Alvermann, Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, SAM 2012, 134; von Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Honorarvereinbarungen, DStR 1994, 1487; Derlien/Schencking, Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gruppe 2: Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen

Rz. 271 [Autor/Stand] Bauwerke i.S.d. § 4 Nr. 3 Buchst. b GrStG sind solche Gebäude, die zum Aufenthalt von Personen mit dem Zweck des Betriebs eines Verkehrsflughafens bzw. Verkehrslandeplatzes bestimmt sind. Einrichtungen sind dagegen nicht zum Betreten von Menschen bestimmt, dienen aber funktional dem Betrieb des Verkehrsflughafens bzw. Verkehrslandeplatzes. Rz. 272 [Autor...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Einmalige Zuflüsse und der Sechs-Monats-Verteilzeitraum

Rz. 75 "Normativ" ist etwas anders in § 82 Abs. 7 SGB XII geregelt. Danach werden einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Duldungsbescheid

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann ermessensgerecht, wen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 Abs 1 AO)

Tz. 169 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein wG liegt gem § 14 AO vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtsch Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO) hinausgeht. Dabei ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich (s § 14 S 2 AO). Zum Begriff der "Nachhaltigkeit" bei w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn entweder d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L und des TV-H

Rz. 3 Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist. Ausnahme, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des § 1 Abs. 2 TV-L aufgeführt. Für die Tarifbeschäftigten des La...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 36 § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H gewährt Beschäftigten unter den oben genannten Voraussetzungen nur einen Anspruch auf Verringerung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit. Die Vorschrift begründet jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit zu ändern (so ausdrücklich BAG, Urteil v. 16.12.2014, 9 AZR 915/13 [1]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / 5. Erfasste Aufwendungen

Bewirtungsaufwendungen i.S.d.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG sind solche, die für die Gewährung von Speisen, Getränke zum sofortigen Verzehr und zur Darreichung von Genussmittel (wie Tabakwaren) anfallen. Nicht erfasst hiervon werden jedoch Theatereinladungen, Besuche eines Carbaretts bzw. Varietés oder eines Bordells etc.[39]. Diese Aufwendungen sollen insgesamt nicht abzugs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.1 Begrenzung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Erstattungsumfang wird zunächst durch Abs. 1 begrenzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Die Kosten müssen also tatsächlich angefallen sein, wohingegen die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Geltendmachung ohne Belang ist (BSG, Urteil v. 24.3.2009, B 8 SO 34/07 R ). Hierzu zählen Verwaltungskosten wegen § 109 S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. Die Einreise-Voraussetzung ist b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsausschuss / 4 Abwahl und Amtszeit

Der Betriebsrat kann die Mitglieder des Betriebsausschusses mit Stimmenmehrheit abwählen und durch ein anderes Mitglied ersetzen. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglie...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.3 Unrichtiger respektive unzulässiger Bilanzansatz

Rz. 56 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die Vermögensübersicht (Bilanz) des Steuerpflichtigen unrichtig, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht entspricht, sodass insoweit eine Korrektur der betroffenen Bilanzansätze erforderlich wird. Demnach ist ein Bilanzansatz unrichtig bzw. unzul...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.1 Arbeitsverhältnisse

Rn 10 § 113 findet damit zunächst auf Arbeitsverhältnisse (§ 611a BGB) Anwendung. Ob es sich um "normale" Arbeitnehmer oder leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, spielt keine Rolle.[22] Ebenso wenig kommt es auf die Dauer oder Art des Arbeitsverhältnisses an.[23] Insofern können sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitsverträge durch den Insolvenzverwa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2. Zu berücksichtigende Sozialdaten

Rn 27 Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 kann im Kündigungsschutzprozess die Sozialauswahl nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten nachgeprüft werden. Bei der Gewichtung dieser drei Sozialdaten besteht aber keine Rangfolge zu Gunsten eines dieser Kriterien, da der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat einen Wertungssp...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.4 Auswahl der freizustellenden Arbeitnehmer

Rn 61 Bei der Auswahl der freizustellenden Arbeitnehmer ist der Insolvenzverwalter nicht an die Vorgaben zur Sozialauswahl gebunden. § 1 Abs. 3 KSchG ist weder unmittelbar noch analog anwendbar.[146] Gleichwohl ist der Insolvenzverwalter bei seiner Freistellungsentscheidung nicht völlig frei, sondern muss sich an die Grenzen des billigen Ermessens (§ 315 BGB) halten. Dabei s...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.5 Sonstige arbeitnehmerähnliche Personen

Rn 17 Für sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Einfirmenvertreter mit geringem Einkommen, vgl. § 12a TVG) ist § 113 nur anwendbar, wenn sie für den Insolvenzschuldner aufgrund eines Dienstvertrags tätig werden. Soweit die Rechtsbeziehung der arbeitnehmerähnlichen Person zum Auftraggeber als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) ausgestaltet ist, ist für § 113 kein Raum.[38] E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.5 Beteiligung von Arbeitnehmervertretern und Behörden

Rn 62 Stellt der Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei, so ist zu der Freistellung weder gemäß § 102 BetrVG der Betriebsrat zu hören noch bedarf es nach § 99 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats.[148] Ebenso wenig ist die Freistellung bereits als Umsetzung einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Freistellung von Arbeitnehmern

Rn 57 Wenn der Insolvenzverwalter einzelne Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte, muss er sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen. Der Arbeitnehmer wird im Insolvenzfall nicht "automatisch" von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit.[128] Erforderlich ist vielmehr, dass der Inso...mehr

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AGS 08/2021, Toussaint, Kostenrecht

Von Dr. Guido Toussaint. 51. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXI, 2.614 S., 159,00 EUR Mit der 51. Aufl. sind die vielfältigen Änderungen der Kostengesetze durch das KostRÄG 2021 verarbeitet worden. Außerdem schreitet die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts durch die neuen Autoren voran. Markenzeichen der Neubearbeitung ist es u.a., dass der Kommentar eine neue ...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des LAG Köln ist hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Gesetzlich geregelte Fälle der Satzungsänderung

§ 85 BGB n.F. regelt in den Absätzen 1 bis 3 drei Arten von Satzungsänderungen. a) Der schwerste Eingriff in eine bestehende Satzung ist die in Abs. 1 geregelte vollständige Änderung oder erhebliche Beschränkung des bisherigen Stiftungszweckes. Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn entweder der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann (Abs. 1 ...mehr