Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Hypothek.

Rn 5 Die Hypothek entsteht durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: Wertpapierhypothek, § 1188). Bei fehlender oder unwirksamer Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger entsteht eine Eigentümergrundschuld (aA Ddorf ZIP 15, 1650 und die hM: kein Grundpfandrecht). Aus der Einigung ergibt sich auch, ob bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags der Anspruch des Darle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 16 Das deutsche intertemporale Schuldrecht folgt dem allgemeinen Grundsatz, dass neue Vorschriften nur auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden sind, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entstanden sind (Staud/Löwisch [2003] Art 229 § 5 Rz 1). Dieser Grundsatz hat bereits 1896 und späterhin in vielen weiteren Vorschriften seinen Niederschlag gefunden (s ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Probezeit, Abs 3.

Rn 4 III soll den Abschluss von unbefristeten Probearbeitsverhältnissen fördern, indem er dem ArbG und ArbN in der Anfangsphase die Möglichkeit kurzfristiger Kündigung einräumt. Das Arbeitsverhältnis kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden, ohne dass bestimmte Kündigungstermine einzuhalten sind. Die Probezeit muss entweder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Berücksichtigung der Organisationsbereiche

Rz. 2 § 3 BetrVG und § 4 BetrVG ermöglichen sehr weitgehende Änderungen der Organisationsstruktur von Betriebsräten. Hierin können ebenso wie schon im herkömmlich zu bildenden Betriebsrat sehr unterschiedlich angelegte Abteilungen oder darüber hinausgehende Organisationsbereiche vereint sein. Bei unternehmensübergreifenden oder regionalen Betriebsräten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendung fremden Rechts.

Rn 57 Wenn ein deutsches Gericht ausl Recht anwendet, muss es so entscheiden wie ein zum selben Zeitpunkt entscheidendes Gericht des fremden Landes (authentische Anwendung). Es hat sich dabei an die ausl Praxis und Lehre zu halten (BGH NJW 03, 2685 [BGH 23.06.2003 - II ZR 305/01]; NJW-RR 02, 1359 [BGH 23.04.2002 - XI ZR 136/01]; NJW 91, 1419 [BGH 21.01.1991 - II ZR 50/90]; R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte Beurkundung, Abs 2.

Rn 6 § 154 II bestimmt, dass bei gewollter aber noch nicht vorgenommener Beurkundung der Vertrag im Zweifel noch nicht geschlossen sein soll (BGH NJW-RR 06, 847, 849 [BGH 08.03.2006 - IV ZR 145/05] zu Sicherungsabrede; Hess LAG 15 Sa 254/10 zur Wirksamkeit trotz fehlender Schriftform). Anders als bei Formfehlern nach § 125 S 2 ist der Vertrag also nicht nichtig (NK-BGB/Radem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Überleitung nach Art 34 GG.

Rn 13 Der Amtshaftungsanspruch des § 839 ist eigentlich gg den Beamten gerichtet. Er setzt ein individuelles Fehlverhalten des einzelnen Beamten voraus (BGHZ 170, 260), ohne dass er namentlich benannt werden müsste, es reicht eine Verletzung von Organisationspflichten (BGH aaO; Rn 33). Erfasst werden alle begangenen Pflichtverletzungen, die der schädigende Beamte in Ausübung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Modell für weitere Kollisionsrechte.

Rn 9 Als einziges ausf geregeltes und dogmatisch weitgehend durchdrungenes Kollisionsrecht dient das IPR anderen Kollisionsrechten (dazu Kegel/Schurig § 1 VII; Lüderitz Rz 13) als Referenzsystem. Am unmittelbarsten wird das deutsche Interlokale Privatrecht, das seit der Wiedervereinigung nur noch für Altfälle Bedeutung hat (s Einl Rn 23), aus dem IPR abgeleitet, indem die Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und mit Ausnahme eines geringfügigen Teils der Sachverständigenkosten auch begründet. I. Die Klage ist zulässig. 1. Der Kläger ist auch hinsichtlich des nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch die Vollkaskoversicherung am 23.2.2023 ausgeglichenen Forderungsanteils von 21.394,75 EUR prozessführungsbefugt. Der mit der Zahlung kraft Gesetzes eingetretene A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inlandsbezug.

Rn 15 Weist der Sachverhalt im Entscheidungszeitpunkt (Hamm IPRspr 60–61 Nr 115; LG Regensburg IPRspr 54–55 Nr 120; MüKo/Sonnenberger Rz 83) keine über den deutschen Gerichtsstand hinaus gehende Beziehung zum Inland auf, so ist 1 unanwendbar (Hamm IPRax 82, 197; Grüneberg/Thorn Rz 6; Kegel/Schurig § 16 III 2b; Looschelders Rz 18; Soergel/Kegel Rz 27). Denn ob ein Verstoß vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erläuterungspflichten (Abs 3).

Rn 28 Neben die Pflichten aus I u II treten seit 2010 bei Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen Erläuterungspflichten des Darlehensgebers. Danach hat er – nicht nur ›auf Verlangen‹– dem Darlehensnehmer den Vertrag vor dessen Abschluss mit seinen Bedingungen verständlich zu machen. Inhalt u Reichweite der Pflicht sind streitig. Ein Teil der Literatur sieht darin quasi e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtswirkungen.

Rn 10 Die Wirkung des deklaratorischen Anerkenntnisses geht nach seinem Zweck dahin, alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die der Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte oder mit denen er rechnen musste, für die Zukunft auszuschließen (BGH NJW 98, 1492; 00, 2501, 2502 [BGH 18.05.2000 - IX ZR 43/99]; auch bzgl der Höhe der Forderung BGH NJW 16, 2115 [BGH 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kein Prozessrecht.

Rn 3 (Zu diesem vgl neben den ZPO-Kommentierungen zB Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6 Ordner, Loseblatt 65. Aufl 22; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl 20; Rauscher (Hrsg) Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl 22 ff (5 Bde); nahezu voll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bindung an die Grundrechte (Drittwirkung).

Rn 26 Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rspr als unmittelbar geltendes Recht (Art 1 III GG). Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung von privatrechtlichen Normen seit 1949 an die Grundrechte gebunden ist. Soweit das vorkonstitutionelle Privatrecht mit dem GG unvereinbar ist, kann es nicht fortgelten. Diese legislative Bindung des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.2 Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 102 Nur in Ausnahmefällen kann die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform für Kündigungen und Auflösungsvereinbarungen gegen Treu und Glauben verstoßen und der Formmangel nach § 242 BGB unbeachtlich sein. Denn die gesetzlichen Formvorschriften dürfen nicht über § 242 BGB ausgehöhlt werden.[1] Ein derartiger Ausnahmefall kann unter dem Gesichtspunkt des Verb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.8 Gebot fairen Verhandelns

Rz. 71a In extremen Ausnahmefällen, in denen der Arbeitnehmer in unfairer Weise zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wird, kommt ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor. Im Fall eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns ist der Aufhebungsvertrag nach der Rechtsprechung des BAG unwirksam. Der Arbeitnehmer ist dann im Wege der Naturalrestitution ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift und ihre praktische Bedeutung

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

Nebenberuflich tätige Lehrkräfte (z. B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliche Personen) mit einem feststehenden und nicht nur von Fall zu Fall aufgestellten Tätigkeitsbild oder Lehrplan sind in der Regel Arbeitnehmer. Exkurs: Sog. Herrenberg-Urteil. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 hat es mittlerweile unter dem Stichwort "Herrenberg-Urteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Dortants/v. Hansemann, Die Auslagerung von "Aufgaben" durch Krankenkassen und ihre Verbände auf Dritte, NZS 1999, 542. Effertz, Grenzen des Outsourcings durch die GKV, KrV 2025, 7. Sichert, Die Arbeitsgemeinschaft als Akteur in der GKV – Von offenen Kooperationsgewinnen und verborgenen Kontrollverlusten, NZS 2013, 129. Thüsing/Pötters, Outsourcing gem. § 197b SGB V: Mögl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[1] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass "in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Probezeit (Abs. 3)

Rz. 30 Im Arbeitsvertrag kann nach Abs. 3 eine Probezeit von max. 6 Monaten vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit stimmt damit mit der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG überein. Während die Probezeit nach Abs. 3 ausdrücklich vereinbart werden muss, greift der besondere Kündigungsschutz bereits von Gesetzes wegen erst nach 6 Monaten. Für Berufsausbildungsverhältnisse entha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.2 Schüler und Studenten

Rz. 7 Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet der Gesetzgeber fehlende Verfügbarkeit. Die Vermutung stützt sich darauf, dass Schüler und Studenten schon allein dem Umfang nach nur noch Beschäftigungen neben dem ordnungsgemäßen Besuch von Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte ausüben können, mit denen Versich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.2 Auswärtige Beschäftigungen

Rz. 22 Abs. 4 regelt die Zumutbarkeit von Pendelzeiten bzw. eines Umzuges zur Aufnahme einer Beschäftigung. Den Maßstab für Pendelzeiten soll das Verhältnis von Pendelzeit zu Arbeitszeit bilden. Ist die Pendelzeit danach unverhältnismäßig lang, ist die Beschäftigung unzumutbar (Abs. 4 Satz 1). Unverhältnismäßig lang ist eine Pendelzeit unabhängig von ihrer tatsächlichen Daue...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.2 Ermessen

Rz. 9 Die Überleitung steht im pflichtgemäßen Ermessen ("kann") des Sozialhilfeträgers. Die Vorschrift verleiht nicht nur dem Hilfeempfänger, sondern auch dem (vermeintlichen) Drittschuldner Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Überleitungsermessens durch den Sozialhilfeträger (BVerwG, Urteil v. 27.5.1993, 5 C 7/91; Sächs. LSG, Beschluss v. 11.6.2012, L 7 SO 22/10 B ER). Ob...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.1 Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 8 Für die Leistungsfortzahlung ist nicht erheblich, an welcher Krankheit der Arbeitslose leidet oder ob es sich um eine Wiederholungserkrankung handelt; die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit muss aber unverschuldet sein. Das kann z. B. bei sog. gefährlichen Sportarten zweifelhaft sein (Bungee-Springen, Kick-Boxen), wenn die Erkrankung auf einer Verletzung während d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.2 Anspruchsdauer

Rz. 9 Der Bestimmung der Grundanspruchsdauer ist die Summe der berücksichtigungsfähigen zurückgelegten Versicherungspflichtzeiten innerhalb der Rahmenfrist nach Abs. 1 zugrunde zu legen. Keine Berücksichtigung können Zeiten finden, in denen die Versicherungspflicht nicht bestanden bzw. fortbestanden hat. Dies trifft nach Abs. 1 Satz 2 auf Zeiträume einer Beschäftigung zu, wä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.2 Tatsächliche Leistungserbringung

Rz. 7 Der Sozialhilfeträger muss Leistungen vor der Überleitung tatsächlich "erbracht" haben. Hiermit ist gemeint, dass die Leistung bewilligt worden sein muss. Damit ist eine Überleitung "auf Vorrat" rechtswidrig, es sei denn, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Leistungsbewilligung vorgenommen wird (BGH, Urteil v. 13.1.1988, IVb ZR 15/87). Ferner muss d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 23 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umweltfreundlicher Umgang m... / 6 Anregungen

Zahlreiche Anregungen zu einem umweltfreundlichen Umgang mit Verpackung finden Sie auch im Netz. Nachfolgend einige Beispiele: Refill Deutschland – Vereine und andere Organisationen bieten Leitungswasser zum kostenlosen Nachfüllen mitgebrachter Flaschen an (www.refill-deutschland.de). "Statt-Plastik-Becher" ist ein Serviceprojekt des Round Table und wurde vom Round Table Ecker...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Neuwahl wegen Absinkens der Mitgliederzahl des Betriebsrats

Rz. 13 § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG sieht Neuwahlen vor, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmitgliederzahl ergibt sich aus § 9 BetrVG. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn eine entsprechende Zahl von Betriebsratsmitgliedern und Ers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Überleitung erfolgt nach Abs. 2 Satz 1 mittels schriftlicher Anzeige. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der sowohl dem Leistungsberechtigten als auch dem Drittschuldner bekannt zu geben ist; auch gegenüber Letzterem wird nämlich eine Regelung getroffen, da sich die Überleitung auf das Rechtsverhältnis zum Leistungsberechtigten auswirkt. Die Wirksamk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 Nr. 2 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfülle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 80 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet das Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. Die Vorschrift ergänzt die in § 47 AO beispielhaft aufgezählten Erlöschensgründe, enthält jedoch selbst keine Aussage über die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen. Insoweit ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO anzuwenden: Die entsprechende Steuerfestsetzung ist wegen des durch § 29 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 6. Vorläufige Festsetzungen (§ 171 Abs. 8 AO)

Nach § 171 Abs. 8 AO endet die Festsetzungsfrist nicht vor dem Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit, die Grundlage für die vorläufige Steuerfestsetzung war, beseitigt ist und die Finanzbehörde hiervon Kenntnis erlangt hat. Dabei ist eine positive Kenntnis der zuständigen Finanzbehörde erforderlich, d.h. das bloße Kennen müssen von Tatsachen reicht nicht aus. Vielmeh...mehr