Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Einspruchsverfahren (Finanzamt)

Rz. 490 [Autor/Stand] Gegen einen GrSt-Messbesch. ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch statthaft. Die im GrSt-Messbesch. (Grundlagenbescheid, Rz. 463) getroffenen Entscheidungen können nach § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids (GrSt-Besc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekun därentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Verfahren zur Festsetzung des gesonderten Hebesatzes

Rz. 408 [Autor/Stand] Ein mit dem hessischen Kommunalrecht in Einklang stehender Weg zur Festsetzung des Grundsteuer C-Hebesatzes könnte wie folgt aussehen: Die Gemeinde beschließt die Festsetzung des gesonderten Hebesatzes oder – falls eine Staffelung nach der Dauer der Baureife erfolgen soll – der gesonderten Hebesätze in der Haushaltssatzung (§ 94 Abs. 2 Nr. 3 HGO) oder in...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Finanzrechtsweg und Besonderheiten des Bodenrichtwerts

Rz. 426 [Autor/Stand] Der Finanzrechtsweg ist auch dann eröffnet, wenn sich der erhobene Einwand inhaltlich (nur) auf den für die wirtschaftliche Einheit ermittelten Bodenrichtwert i.S.d. § 7 HGrStG bezieht. Denn maßgeblich ist nur, dass der Bodenrichtwert Eingang in den Messbescheid gefunden hat. Unerheblich ist indes, dass der Bodenrichtwert durch den für das Gebiet des Gr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Notwendigkeit der Anwendbarkeitserklärung bestimmter Vorschriften des Bewertungsgesetzes

Rz. 95 [Autor/Stand] In § 2 Abs. 2, 3 und 4 HGrStG werden bestimmte Vorschriften des Bewertungsgesetzes (teilweise mit Einschränkungen, vgl. z.B. § 2 Abs. 2 Satz 1 HGrStG) für anwendbar erklärt. Die Anwendbarkeitserklärung ist notwendig, weil die Vorschriften des Bewertungsgesetzes aufgrund der (überlagernden) Landesgesetzgebung im Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteue...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Revisibilität des Landesrechts (Satz 3)

Rz. 429 [Autor/Stand] Durch § 15 Satz 3 HGrStG wird die Revisibilität der Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts nach dem Hessischen Grundsteuergesetz durch den Bundesfinanzhof angeordnet. Dadurch erklärt das Landesgesetz die §§ 115 bis 127 FGO ausdrücklich für anwendbar. So gesehen kommt es nicht darauf an, ob be reits der Gesamtverweis auf die Finanzgerichtsordnung (...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (cc) Ermessensgesteuerte Festsetzung (§ 152 Abs. 3 AO)

Rz. 147 [Autor/Stand] Nach § 152 Abs. 3 AO ist Abs. 2 (Rz. 145) u.a. dann nicht anwendbar, wenn die Finanzbehörde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 109 AO verlängert hat oder rückwirkend verlängert. Gibt der Steuerpflichtige die Steuererklärung innerhalb der behördlich verlängerten Frist ab, fehlt es bereits an einer zu sanktionie...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / g) Nebengebäude (Abs. 2 Satz 6 und 7)

Rz. 262 [Autor/Stand] Die Vorschrift zum Außer-Ansatz-Lassen von Nebengebäuden lehnt sich stark an die zu den Garagen (Satz 5) an. So erfasst auch sie nur Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Nur hier kann die Erfassung der Wohnfläche die Fläche der Nebengebäude (mit)abgelten. Andere Nebengebäude fallen unter § 5 Abs....mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Sachlicher Geltungsbereich im Überblick

Rz. 82 [Autor/Stand] § 1 HGrStG regelt den sachlichen Geltungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes. In der Vorschrift kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine (nur) partielle Abweichung vom Bundesgesetz handelt[2] (Rz. 24). Denn nach der Verweisungskette (§§ 2, 218 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 i.V.m. § 99 Abs. 1 Nr. 1, 243 und 244 BewG) werden vom Hessischen Grundsteuergese...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Partielle Anwendung besonderer Bewertungsvorschriften des 2. Teils des 7. Abschnitts und Schlussbestimmungen (Abs. 3)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften des Siebenten Teils (§§ 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 243, 244, 245, 246, 248, § 249 Abs. 5, 6 BewG) sowie die Schlussbestimmungen (§ 266 Abs. 3, 5 BewG) des Bewertungsgesetzes sind im genannten Umfang anzuwenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGrStG):[2] § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (zur Abgrenzung der Vermöge...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 6. Ermäßigung der Steuermesszahl für Kulturdenkmäler (Abs. 3)

Rz. 288 [Autor/Stand] Für Kulturdenkmäler nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz werden die Steuermesszahlen für die Flächenbeträge für die Gebäudefläche "Wohnen" (§ 5 Abs. 2 HGrStG) und für die Gebäudefläche "Nicht-Wohnen" (§ 5 Abs. 3 HGrStG) auf Antrag ermäßigt. Voraussetzung ist, dass die Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt (§ 8 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 2 Satz 2, § ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Ablaufhemmung

Rz. 472 [Autor/Stand] Die Ablaufhemmungen nach § 171 AO sind nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sinngemäß anzuwenden.[2] Im Falle der Änderung oder Aufhebung des GrSt-Messbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den GrSt-Bescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (GrSt-Messbescheid...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Keine Notwendigkeit der anteiligen Zuweisung des einheitlichen Messbetrags

Rz. 180 [Autor/Stand] Obwohl der Steuergegenstand dem jeweiligen Miteigentümer zuzurechnen ist (Rz. 178), besteht dennoch keine rechtliche Notwendigkeit den nach § 2 Abs. 2 HGrStG i.V.m. § 3 Satz 1 BewG einheitlich zu ermittelnden Steuermessbetrag den am Steuergegenstand (ideell) beteiligten Personen – z.B. nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Steuergegenstand – anteilig...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Mitteilung an die Gemeinde (§ 184 Abs. 3 AO)

Rz. 479 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden teilen den Gemeinden den Inhalt des GrSt-Messbescheids sowie etwaige Billigkeitsmaßnahmen mit (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 3 AO). Die auf § 184 Abs. 3 Satz 1 AO gestützte Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über den Inhalt des Grundsteuermessbescheids ist weder Teil des Steuermessbescheids selbst noch ein selbst...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer

Rz. 412 [Autor/Stand] Damit auf den vom Finanzamt für ein bestimmtes Grundstück festgesetzten Grundsteuermessbetrag, der per Satzung geregelte Grundsteuer C-Hebesatz angewendet werden darf, müssen bestimmte grundstücksbezogene Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Vorliegen eines unbebauten Grundstücks i.S.d. § 246 BewG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 HGrStG), beurteilt nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 2, 3 BewG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Anzeigepflichtige i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG hat dem zuständigen Finanzamt (Rz. 476) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 2 BewG ). Zur Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG ist er kraft Gesetzes – also anders als bei der Steuererklärung, Rz. 116) – ohne Aufforderung verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Faktorformel (Abs. 1)

Rz. 296 [Autor/Stand] §7 Abs. 1 HGrStG enthält die Formel für die Faktorberechnung. Sie lautet: Rz. 297 [Autor/Stand] Der Faktor ergibt sich, indem der Bodenrichtwert nach Absatz 2 durch den in Absatz 3 geregelten durchschnittlichen Bodenrichtwert in der Gemeinde geteilt wird und auf das Ergebnis der Exponent von 0,3 angewendet wird. Rz. 298 [Autor/Stand] Der sich ergebende Fa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Nachholung einer unterbliebenen Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 333 [Autor/Stand] § 8 Abs. 3 HGrStG ermöglicht es in Fällen, in denen eine Hauptveranlagung unterblieben und die Festsetzungsfrist nach § 169 der Abgabenordnung bereits abgelaufen ist, die Hauptveranlagung mit Wirkung für einen späteren Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen, für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Rz. 334 [Autor/Stand] Diese Norm, die mit § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 209 [Autor/Stand] (1) Der Flächenbetrag für den Grund und Boden ist das Produkt aus der Fläche des zum Grundstück gehörenden Grund und Bodens in Quadratmetern und einem Ansatz von 0,04 Euro je Quadratmeter. (2) 1Der Flächenbetrag für den zu Wohnzwecken genutzten Teil eines zum Grundstück gehörenden benutzbaren Gebäudes nach § 248 Bewertungsgesetz in der am 24. Dezember 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Abstrakte Vorgaben zum Belastungsgrund

Rz. 29 [Autor/Stand] Der steuerrechtliche Zugriff auf den Grundbesitz wird im Grundgesetz vorausgesetzt.[2] Schon aus diesem Grund bedarf die Grundsteuer keiner weiteren verfas sungsrechtlichen Rechtfertigung.[3] Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer dem Grunde nach ist aber nicht mit der Frage nach einem zulässigen steuerartspezifischen Belastungsgrund gleichzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (b) Rechtsfolgen bei Verletzung von Abgabe- oder Anzeigepflichten (Zwangsgeld, Schätzung, Steuerhinterziehung)

Rz. 141 [Autor/Stand] Die Mitwirkungspflicht zur fristgerechten (Rz. 122) Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Steuererklärung i.S.d. Abgabenordnung, Rz. 125) kann vom Finanzamt nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. §§ 328 ff. AO durch Festsetzung eines Zwangsgelds – mit der Möglichkeit der Umwandlung in Ersatzzwangshaft (§ 334 AO) – erzwungen werden.[2] Dabei kommt...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.6 Abzugsverbot für Nutzungsrechte (Abs. 6b)

Rz. 279 Die Regelungen zu den Auswirkungen der Nutzungsrechte sind nunmehr in § 10 Abs. 6b (vormals § 10 Abs. 6 Satz 11) ErbStG enthalten. In § 10 Abs. 6b ErbStG n. F. wird zudem die Formulierung "Nutzungsrechte als Grundstücksbelastungen" des § 10 Abs. 6 Satz 11 ErbStG a. F. durch "grundstücksbezogene Belastungen" ersetzt. Diese Umformulierung dient einer Anpassung an den n...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Garagen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 238 [Autor/Stand] § 5 Abs. 2 Satz 5 HGrStG findet nur Anwendung auf Garagen, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Andere Garagen fallen unter Abs. 3.[2] Praxis-Beispiel Beispiel: Zu einem als Werbeagentur genutzten Einfamilienhaus gehört eine Garage. Gebäudefläche und Garage fallen nicht unter Abs. 2, sondern unter Abs. 3. Rz. 23...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4 Abtretung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 90 Tritt der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsanspruch an einen Dritten ab, was gem. § 2317 Abs. 2 BGB möglich ist, so muss dennoch der Pflichtteilsberechtigte und nicht der Erwerber den Anspruch der Erbschaftsteuer unterwerfen. Umstritten ist, ob eine solche Abtretung des Anspruchs bereits die Geltendmachung des Anspruchs darstellt und damit die Steuerpflicht aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Strohleute als gesetzliche Vertreter nach § 34 Abs. 1 AO

Rz. 119 [Autor/Stand] Da die steuerlichen Pflichten nach § 34 Abs. 1 AO die formell bestellten Organpersonen treffen, sind auch Strohleute taugliche Täter [2] , insb. wenn sie unrichtige Steuererklärungen unterzeichnen (s. Rz. 107.3 f.). Zur Haftung nach § 71 AO s. FG Hessen vom 2.6.2021[3]. Ist der Strohmann in die Abgabe falscher Erklärungen nicht involviert[4], kann er täte...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 34 Die Folge der Anwendung des § 29 ErbStG ist, dass die Steuer für die ursprüngliche Zuwendung rückwirkend erlischt. Es liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, sodass der ursprüngliche Steuerbescheid unter Durchbrechung einer evtl. bereits eingetretenen Festsetzungsverjährung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist. Nach zutreffender Ansicht hat dies auch zur Folg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.1 Gemeinschaftskonten

Rz. 524 Gemeinschaftskonten können in der Form eines Und-Kontos oder Oder-Kontos auftreten. Während bei einem Und-Konto mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt sind und auch eine Verfügung über das Und-Konto nur von allen gemeinsam vorgenommen werden kann, sind bei einem Oder-Konto zwar ebenfalls mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.4.2 Vorwegabschlag für Familienunternehmen

Rz. 176 Das Erbschaftsteuergesetz sieht darüber hinaus als Verschonungsmöglichkeit für Familienunternehmen auch einen sog. Vorwegabschlag gem. § 13a Abs. 9 vor, der als Abschlag i. H. v. bis zu 30 Prozent vom Unternehmenswert des begünstigten Vermögens (§ 13b Abs 2 ErbStG) ausgestaltet ist. Anwendungsvoraussetzung ist unter anderem, dass der Gesellschaftsvertrag des Familien...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.1.2 Stiftungsverzeichnis

Rz. 110 Sämtliche Bundesländer führen ein Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen. Bei unterschiedlichem Detailierungsgrad (Übersicht s. Roth in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Rn. 479) sind jedoch in jedem Bundesland wenigstens Name, Sitz und Anschrift sowie der Zweck der Stiftung offenzulegen. Allerdings vermitteln die Stiftungsverzeichnisse der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pool-Billard

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Pool-Billard kann Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) sein, wenn die Satzung auf die sportliche Betätigung ausgerichtet ist. Pool-Billard ist daher nicht anders zu beurteilen als Carambole-Billard, das bereits in der Vergangenheit als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden ist. Voraussetzung ist aber, dass derartige "Pool-Bill...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.5 Verzicht auf Anzeige

Rz. 29 In § 1 Abs. 4 ErbStDV sind zwei Ausnahmen von der Anzeigepflicht formuliert: Wenn es sich um WG handelt, über die der EL nur die Verfügungsmacht hatte, insb. als gesetzlicher Vertreter, Betreuer, Liquidator, Verwalter oder Testamentsvollstrecker. Wenn der Wert der anzuzeigenden WG 5.000 EUR nicht übersteigt (ab 01.01.2011, vorher 2.500 EUR). Rz. 30 In Ergänzung hierzu wu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.3 Kettenschenkung und Schenkung mit Weitergabeverpflichtung

Rz. 270 Unter Kettenschenkungen sind mehrere, in kurzem Zeitabstand hintereinander geschaltete Zuwendungen des gleichen Zuwendungsgegenstandes oder zumindest eines Teils davon zu verstehen. Wirtschaftlicher Hintergrund ist regelmäßig die Ausnutzung günstigerer Freibeträge und Steuertarife. Will z. B. der Schwiegervater dem Schwiegersohn ein Grundstück zuwenden, so würde die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Übersicht über die einzelnen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter im Bundesgebiet

Rz. 35 In den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten für Erb- und Schenkungsfälle zumeist zentralisiert, d. h., ein FA ist für den Geschäftsbereich mehrerer FÄ zuständig. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) kann man unter Service/Behördenwegweiser/Finanzamtssuche auch das zuständige Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer fin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen

Ausgewählte Literaturhinweise: Becker, Erbschaft- und grunderwerbsteuerliche Chancen und Risiken von Weiterleitungsklauseln in der Gestaltung der Vermögensnachfolge, ZEV 2024, 431; Götz, Lebzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft als Gestaltungsmittel zur Erlangung rückwirkender Steuer- und Straffreiheit bei unbenannten Zuwendungen, DStR 2001, 417; Jülicher, Rückforderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Umw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 11 BewG Wertpapiere und Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele, Die ErbStR: Aktualisierung und Konkretisierung der Verwaltungsauffassung/Ausgewählte Einzelfragen zum Bewertungsrecht, NWB 2020, 628; Eisele, Steueränderungsgesetz 2015: Änderung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts/Verfahrensrechts, Betriebs- und Immobilienvermögen, NWB 2015, 3751; Eisele, Erbschaftsteuerreform 2009, NWB 2009, 212...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 448 [Autor/Stand] Von der Rspr. wird im Anschluss an die Auffassung des EuGH[2] die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen i.S.v. § 6 UStG und für innergemeinschaftliche Lieferungen i.S.d. § 6a UStG vorgesehenen Nachweispflichten nach §§ 8 ff. UStDV bzw. § 17a UStDV nicht mehr als materiell-rechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung angesehen (zur Entwicklung s. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Bei der Veranlagung erfasste bzw. außer Ansatz bleibende Einkünfte

Rz. 1758 [Autor/Stand] Zentral ist die Frage, wem die Anrechnung der von dem Emittenten der Aktie erhobenen Kapitalertragsteuer zusteht. Maßgeblich ist dafür, wer die Einkünfte i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt hat. Nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG (= § 20 Abs. 2a EStG a.F.) ist dies der Anteilseigner als derjenige, dem die Anteile im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten der 711 zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 11.350 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) erfasst,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung und Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweis: Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Heß, Asset Protection, NWB 2017, 450; Kraft, Besteuerungssystematische Unterschiede auf der Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre transparenter und intransparenter Trusts; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtenstei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.4 Die BFH-Rechtsprechung zur Bildung einer Ergänzungsbilanz in Zusammenhang mit der Vermögenseinlage des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Tz. 62b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH hat im Rev-Verf gegen das Urt des FG Ba-Wü v 22.09.2014 (Az: 10 K 1946/13; krit zu diesem Urt s Kempf, DStR 2015, 1905) mit Urt v 07.09.2016 (BFH/NV 2017, 423) die Bildung einer Erg-Bil für den Fall des oa KGaA-Modells abgelehnt, die Frage der grds Zulässigkeit einer solchen (nach einer ausführlichen Darstellung des Meinungsstandes)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Einlage einer Nicht-100%igen Beteiligung

Tz. 155 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, eine Ertrag bringende Beteiligung an einer Eigengesellschaft als gewillkürtes BV in einen Verlust bringenden BgA einzubringen Wegen der St-Befreiung der GA der GmbH auf der Ebene des BgA nach § 8b Abs 1 KStG kommt es durch eine solche Gestaltung zwar nicht mehr zur Verrechnung von Gewinnen ...mehr