Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Da die Eckpunkte der bisherigen tariflichen Regelungen zur Eingruppierung in erheblichem Umfang in die neuen Regelungen übernommen wurden, kann bei Eingruppierungs- und Zulagenvorgängen auf eine gefestigte Rechtsprechung und den sich daraus ergebenden Grundsätzen weiterhin zurückgegriffen werden. Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haush...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

Ob es sich bei der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob etwa nur eine familiäre Mithilfe vorliegt, entscheidet sich nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Arbeitsvertrags. Die maßgeblichen Kriterien sind in § 611a Abs. 1 BGB niedergelegt. Zu denken ist daneben auch an eine "verdeckte" Stellung als selbstst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (hierzu z. B. BSG, Urteil v. 5.11.2024, B 12 BA 3/23 R; Urteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das Hessische FG hat in einem AdV-Verfahren dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenveranlagung gem. §§ 26, 26b EStG bei im Ausland geschlossenen Ehen in Betracht kommt. Im konkreten Fall ging es um eine von rumänischen Staatsbürgern in Rumänien nach dem traditionellen Roma-Ritus geschlossene Ehe (Hess. FG v. 31.10.2024 – 8 V 101...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 8.7 Das Stundenentgelt

§ 24 Abs. 3 Sätze 2 und 3 TVöD enthält die Formel zur Ermittlung des Stundenentgelts. Danach werden zur Ermittlung des Stundenentgelts die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348-Fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, d. h. konkret geteilt durch 169,57. Dieser Divisor gilt jedoch nur bei der 39-Stunden-Woche. Das LAG Hessen hat ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.1 Zuständige Aufsichtsbehörde

Nach der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes gibt es nur noch in wenigen Ländern Oberfinanzdirektionen. Stattdessen wurden deren Aufgaben auf die Finanzministerien oder eigene Landesbehörden übertragen. Aufsichtsbehörden für Lohnsteuerhilfevereine (Stand: Herbst 2025):mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.6.4 Landesbezirkliche Regelungen

Auf der Grundlage landesbezirklicher Tarifverträge können den Beschäftigten weitere Entgeltbestandteile zustehen wie z. B. Vorarbeiterzulagen oder Theaterbetriebszulagen bzw. Theaterbetriebszuschläge. An dieser Stelle seien aus dem Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände beispielhaft folgende Tarifverträge genannt: Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umzugskosten / 2 Rückzahlungsvereinbarungen

Rückzahlungsvereinbarungen, die die Erstattung von Umzugskosten an den Verbleib beim Arbeitgeber koppeln, sind grundsätzlich zulässig, allerdings unterliegen sie als AGB einer Angemessenheitskontrolle.[1] Dabei sind die allgemeinen Grundsätze zur Beurteilung von Rückzahlungsklauseln auch auf Rückzahlungsklauseln in Bezug auf Umzugskosten heranzuziehen. Danach kommt es auf di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.4 Rechtsweg in Kirchensteuerangelegenheiten

In Kirchensteuerangelegenheiten muss stets geprüft werden, ob der Verwaltungsrechtsweg oder der Finanzrechtsweg gegeben ist.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträchtigen und die nachteilige betriebliche Auswirkungen (z. B. Störungen des Arbeitsablaufs) haben, kann dies eine ordentliche, in Ausnahmefällen sogar außerordentliche, Kündigung rechtfertigen.[1] Pr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Kleidung

Aufwendungen für die Anschaffung von Kleidung und Hausrat mangels Außergewöhnlichkeit i. d. R.: nein. Eine Ausnahme gilt[1], wenn Kleidung oder Hausrat durch ein unabwendbares Ereignis (infolge höherer Gewalt, z. B. Krieg, Vertreibung, Brand, Hochwasser, Unwetter, auch Diebstahl) verloren wurden und wiederbeschafft werden müssen.[2] Es muss sich bei den wiederbeschafften Geg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.4 Mitbestimmung und Weisungsrecht

Soweit die Weisung nur eine individuelle Konkretisierung der Leistungserbringung zum Inhalt hat, besitzt sie keine mitbestimmungsrechtliche Relevanz.[1] Betrifft die Weisung jedoch auch den arbeitsorganisatorischen und sozialen Bereich, ist in vielen Fällen auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erforderlich (Mitbestimmung).[2] Wirkt sich die arbeitgeberseitige Ma...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4 Zeitlicher Rahmen der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Die Arbeitszeit zählt zu den essenziellen Inhalten de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Während § 157 SGB III sich auf Zahlungen oder Zahlungsansprüche bezieht, die die Zeit bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses betreffen, hat § 158 SGB III solche Zahlungen zum Gegenstand, die für die Zeit nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erbracht werden. Allerdings betrifft die Vorschrift nur die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.3 Bei Ablehnung bzw. Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 51 Hier kann auf die Ausführungen zum Nichtantritt eines Beschäftigungsverhältnisses verwiesen werden. Darüber hinaus soll ein Arbeitsloser dann einen wichtigen Grund zur Ablehnung der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 SGB III haben, wenn es sich um eine teilweise Wiederholung einer zuvor wegen Arbeitsaufnahme abgebrochenen Maßnahme handelt. In diesem Fall besteht so...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.4 Verschulden

Rz. 20 Ein versicherungswidriges Verhalten ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es genügt also nicht, dass das bisherige Beschäftigungsverhältnis schuldhaft beendet wurde. Ein schuldhaftes arbeitsvertragswidriges Verhalten bedingt gerade nicht das Vorliegen der schuldhaften Herbeiführu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i.S.v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen wu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.3 Ruhenszeitraum bei Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 26 Der Ruhenszeitraum endet darüber hinaus nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund hätte kündigen können. In einem solchen Fall kann gerade nicht angenommen werden, dass eine Entlassungsentschädigung Vergütungsbestandteile für die Zeit nach der Kündigun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Beendigungstatbestände

Rz. 9 Als Beendigungstatbestände kommen Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, arbeitsgerichtliche Vergleiche sowie Auflösungsurteile [1] in Betracht. Diese Aufzählung ist indes nicht abschließend. Auch wenn eine Entlassungsentschädigung gerade deswegen gewährt wird, weil das Arbeitsverhältnis auf sonstige Weise beendet wurde, führt dies unter den Voraussetzungen von § 158 SG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.6 Überwachungspflicht

Wie festgestellt wurde, haben in rechtlicher Hinsicht sowohl der Verleiher als auch der Entleiher die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Faktisch ist aber die Einwirkungsmöglichkeit für den Verleiher in Bezug auf die Arbeitsschutzorganisation beschränkt. Fehlen dem Verleiher die tatsächlichen Möglichkeiten in den Betrieb des Entleihers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Maßgebliche Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 11 Hat der Arbeitgeber die für ihn geltende ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, so kommt eine Anwendung des § 158 SGB III nicht in Betracht, es sei denn, die Regelung des § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Satz 4 SGB III findet Anwendung. Ordentliche Kündigungsfrist meint dabei diejenige Frist, die der Kündigende nach gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder einzelvert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.4 Form, Erklärungsfrist und Zugang der Kündigung

Rz. 13 Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des § 22 Abs. 2 BBiG unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Hierbei handelt es sich um eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sind die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben nicht angegeben, ist die Kündigung nach § 125 BGB nichtig.[1] Zweck der Vorschrift ist, dem Erklärungsempfänger eine Prü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Keine Änderung der Festsetzung bei A und keine Rückzahlungen

Keine Erstattung an A: Die Steuerfestsetzungen der A, in der die Steuerzahlungen für die vermeintlich an M erbrachten Dienstleistungen enthalten waren, wurden allerdings nicht korrigiert, da die Veranlagung der A für das Jahr 2006 bereits bestandskräftig war.[10] A erhielt also die an das FA für diese vermeintlichen Dienstleistungen abgeführte Mehrwertsteuer nicht zurück. Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Vorüberlegung: steuereffiziente Beteiligung des Ehegatten

Rz. 46 Wenn Ehegatten, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen beteiligt sind, Gesellschafter des Familienpools werden sollen, bestehen im Grundsatz zwei Gestaltungsvarianten. Einerseits können vorab Vermögenswerte im gewünschten Umfang zwischen den Ehegatten übertragen werden, welche sodann in einem zweiten Schritt auf den Familienpool übertragen we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / III. Entscheidung des FG

Kein Direktanspruch: Das FG, das über die Klage auf Erlass einer Billigkeitsmaßnahme (s. oben II.2.) zu entscheiden hatte,[15] führte aus, dass zwar nach der als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des BFH eine sachliche Unbilligkeit vorliegen könne, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des vom EuGH entwickelten sog. Reemtsma-Direktanspruchs vorlägen. Es war aber der An...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Lieferungen von M an A und (keine) Leistungen von A an M

Lieferungen von M an A: M lieferte im Jahr 2006 Nahrungsmittel an A. M wendete auf die Lieferungen den ermäßigten Steuersatz (7 %) an. Belastungen von A an M: Entsprechend den Vereinbarungen in den umfangreichen Lieferverträgen tätigte M auch Zahlungen an A (lt. Vertrag: Bonus, Verkaufsförderung, Logistik-Service-Center, Effiziente Logistik[8]). Hierfür wurden Belege erstellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Grundsätze zum Güterstandswechsel

Rz. 62 Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt.[31] Wenn ein Ehegatte bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Entscheidungsgründe

Der BFH legte in seiner Begründung dar, der Direktanspruch setze voraus, dass eine Steuer in einer Rechnung für eine bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde[21] (was im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall sein sollte[22]). Dies folgerte der BFH auf der Grundlage von recht komplexen und (auch sprachlich) schwer nachvollzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Zugewinnausgleich durch Güterstandswechsel (Ausgangsfall)

Rz. 68 Wenn die Ehegatten bereits seit der Eheschließung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Lösung wie folgt aussehen. Lösung Ausgangsfall Im Ausgangsfall würde sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von M gegen F i.H.v. 3,5 Mio. EUR ergeben. Dieser könnte z.B. durch Übertragung von Miteigentumsanteilen von jeweils 50 % an den vermieteten Immobilien der F[40]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Besonderheiten bei Gütertrennung (2. Abwandlung)

Rz. 91 Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, können die vorstehend dargestellten Vorteile des Wechsels von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung erst genutzt werden, nachdem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde und dabei als Anfangsvermögen das Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung festgelegt wurde. E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Übersicht)

Überblick Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer von dem im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegten Steuersatz von 3,5 % abweichen und eigenständig einen anderen Steuersatz festlegen. Davon haben inzwischen die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Nur Bayern hat bisher noch keine Erhöhung geplant. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 11 des Grunderwerbsteuergese...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 5 Elektronischer Versand von Gehaltsabrechnungen

Der Versand der Gehaltsabrechnungen an den Arbeitnehmer in elektronischer Form erscheint zeitgemäß und praktisch, kann doch so das Führen von umfangreichen Papierakten und der Aufwand und die Kosten der postalischen Versendung vermieden werden. Allerdings sollten Arbeitgeber nicht aus den Augen verlieren, dass bei der elektronischen Gehaltsabrechnung einige datenschutzrechtl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 6 Social-Media-Beiträge

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat zu Beginn des Arbeitsverhältnisses auf LinkedIn und der Unternehmens-Homepage Mitarbeiterdaten veröffentlicht, um mit dem Gewinn eines neuen, kompetenten Mitarbeiters zu werben. Nach einiger Zeit wird das Arbeitsverhältnis beendet. Muss der Arbeitgeber die Beiträge wieder löschen? Ergebnis Veröffentlichte Mitarbeiterdaten z. B. in Blogs, Social-...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick

Der Bund hat das Klimaschutzgesetz zuletzt 2024 konkretisiert. Die Bundesländer ziehen schrittweise nach. Manche schießen teilweise über den Net-Zero-Zeitplan – und die Ziele – hinaus. Was gilt schon oder ist geplant? Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Zustimmungsverfahren

Rz. 17 Die Zustimmung zur Kündigung ist nach § 170 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vom Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebs oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich (§ 126 BGB), also mit Originalunterschrift, oder elektronisch zu beantragen. Was für die Einhaltung der elektronischen Form erforderlich ist, ist streitig. Das LAG Hessen jedenfalls nimmt wegen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung (§ 174)

Rz. 25 Nach § 174 Abs. 2 SGB IX kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt beantragt werden, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Fristeinhaltung ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt maßgebend. Rz. 26 Das Integrationsamt wiederum hat seine Entscheidung innerhalb von ...mehr