Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.3 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Der ursprüngliche Termin für das Inkrafttreten, der 1.7.2020, war durch Art. 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit Wirkung zum 28.3.2020 auf den 1.10.2020 verschoben worden. Hintergrund war, dass die bereits laufenden Verhandlungen über die Bundesverträge wegen der COVID-19-...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragspartner der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung sind auf der Krankenkassenseite der GKV-Spitzeverband und auf der Seite der Heilmittelerbringer die maßgeblichen Spitzenorganisationen, welche auf der Bundesebene die Interessen der Heilmittelerbringer wahrnehmen. Der GKV-Spitzenverband handelt bei den Vertragsabschlüssen mit bindender Wirkung für die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.13 Qualitätssicherung der Weiterbildung in der Physiotherapie (Abs. 9)

Rz. 13 Mit Abs. 9 ist die bisherige Regelung des § 125 Abs. 2a (a. F.) übernommen worden. Durch Satz 1 der Vorschrift sind die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und die für den Heilmittelbereich Physiotherapie maßgeblichen Spitzenorganisationen verpflichtet, auf Bundesebene einen Vertrag über eine zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungstr...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.8 Barrierefreie Praxis (Abs. 4)

Rz. 9 Nach Abs. 4 sollen die Vertragspartner eine gemeinsame Empfehlung zur Ausgestaltung einer barrierefreien Praxis abgeben. Eine Verbindlichkeit für den Heilmittelerbringer resultiert daraus aber nicht; er ist also nicht gezwungen, die Praxis unter Umständen mit hohen Investitionen barrierefrei zu gestalten. Die Empfehlungen dienen für die Leistungserbringer vielmehr als ...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.12 Versorgungsmodelle auf Landesebene (Abs. 8)

Rz. 12 Abs. 8 gibt den Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, auf Landesebene mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Versorgungsmodelle zu vereinbaren, die die Qualität und Struktur in der Versorgung mit Heilmitteln weiterentwickeln. Die Bundesverträge nach Abs. 1 dürfen diesen Verträgen auf Landese...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.5 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den bi...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.4 § 50 SGB XII

Rz. 23 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 36b BSHG. § 50 SGB XII gewährt Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft in Form von ärztlicher Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Pflege in einer stationären Einrichtung und häuslicher Pflegeleistungen nach § 65 Abs. 1 SGB XII. Rz. 24 Währ...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das zum 1.1.1993 in Kraft getretene GSG hat zu einigen eher technischen Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Abs. 2 geführt. Rz. 2 Durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist der Anteil der Zuzahlung von 10 auf 15 v. H. erhöht worden. Rz. 3 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat Abs. 1 um einen Satz erw...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c)

Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32) und Hilfsmittel (§ 33) von der Kostenpf...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift knüpft an den früheren § 182 Abs. 1 Nr. 1b RVO an. Während das SGB V den Begriff des Hilfsmittels in § 33 Abs. 1 Satz 1 näher umreißt, fehlt im Gesetz eine Definition dafür, was unter einem Heilmittel zu verstehen ist. Grundsätzlich erfasst der Begriff alle persönlichen medizinischen Dienstleistungen, die von nichtärztlichen, nach § 124 zugelassenen Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 13 Zum Heilmittelbegriff: BSG, Urteil v. 18.5.1978, 3 RK 11/77. BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 RK 18/94 (antiallergene Matratzenbezüge). BSG, Beschluss v. 16.9.1999, B 3 KR 2/99 B. Rz. 14 Zum Heilmittelbegriff und zur Abgrenzung zum Hilfsmittel: BSG, Urteil v. 18.1.1996, 1 RK 8/95 (antiallergene Matratzenbezüge). BSG, Urteil v. 30.1.2001, B 3 KR 6/00 R (Therapie-Dreirad). BSG, Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.4 Zuzahlung (Abs. 2)

Rz. 9 Die ursprünglich im Entwurf des 2. GKV-NOG vorgesehene Regelung, den Krankenkassen Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Art und des Umfangs der durch diese Vorschrift geregelten Leistungen ihrer Satzung zu geben, ist im Gesetzgebungsverfahren aufgegeben worden. Vielmehr sollen nunmehr durch die Erhöhung des Prozentsatzes für die Zuzahlung zu Heilmitte...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.3 Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Abs. 1a)

Rz. 8f Abs. 1a ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch des GKV-VStG eingeführt worden. Danach haben Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Versicherten fördern und gleichzeitig die verordn...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.2 Leistungsausschluss

Rz. 8c Das GMG hat durch die Anfügung von Satz 2 in Abs. 1 (ab 9.6.2021 i. d. F. durch das DVPMG nun Satz 3, vgl. Rz. 3d) deutlich gemacht, dass nunmehr der Leistungsanspruch sowohl durch die gesetzlichen Leistungsausschlüsse in § 34 Abs. 1, ferner durch die Regelungen aufgrund der Rechtsverordnungsermächtigungen in § 34 Abs. 2 und 3 i. d. F. des GMG sowie auch durch die Arz...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c) Rz. 5 Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) auch die Erbringung von Heilmitteln im Wege der Videobehandlung umfasst, soweit sie nicht nach § 34 ausgeschlossen sind. § 34 Abs. 4 ist Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der Heilmittel (§ 32...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das zum 1.1.1993 in Kraft getretene GSG hat zu einigen eher technischen Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Abs. 2 geführt. Rz. 2 Durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist der Anteil der Zuzahlung von 10 auf 15 v. H. erhöht worden. Rz. 3 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat Abs. 1 um einen Satz erweitert. In Abs. 2 S...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.8 Ausschluss nach Abs. 5 (aufgehoben)

Rz. 22 Nach Abs. 5 sind Heilmittel nach § 32 von der Versorgung ausgeschlossen, wenn sie im Anwendungsgebiet der ausgeschlossenen Arzneimittel i. S. d. Abs. 1 oder aufgrund der nach Abs. 3 ausgeschlossenen Arzneimittel verwendet werden. Voraussetzung ist, dass diese Heilmittel vergleichbar wie ausgeschlossene Arzneimittel verwendet werden. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzne...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.6 Ausschluss von Hilfsmitteln (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Hilfsmittel (§ 33) und bisher auch Heilmittel (§ 32) von der Kostenpflicht der gesetzlichen Krankenkasse auszuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (Bagatellmittel) handelt. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / III. Erforderliche Kosten

Rz. 6 Der Geschädigte kann den zur Wiederherstellung seiner Gesundheit erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Schädiger hat alle Aufwendungen zu ersetzen hat, die vom Standpunkt eines verständigen Menschen aus bei der gegebenen Sachlage zweckmäßig und angemessen erscheinen, wobei neben der Art der Verletzung auch die gesamten sonstigen Umstände des Falls zu berücksichtigen...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.3 Vorgaben für den Vertragsabschluss (Abs. 1 Satz 4 bis 8)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 4 ist Gegenstand der Verträge eine Form der Heilmittelversorgung, bei der die Heilmittelerbringer aufgrund einer durch einen Vertragsarzt/Vertragszahnarzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen können. Voraussetzung...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.4.1 Festlegung der für die Versorgungsform geeigneten Indikationen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Nr. 1 haben die Vertragspartner alle Indikationen der Heilmittel-Richtlinien festzulegen, die unter medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkten für eine Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung geeignet sind. Maßgeblich für diese Festlegung ist also die Bewertung, ob sich die jeweilige Indikation für diese Versorgungsform anbietet. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.4.2 Weitere Vertragsinhalte (Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und 7)

Rz. 8 Nach Abs. 2 haben sich die Vertragspartner darauf zu verständigen, inwieweit bei der Durchführung dieser besonderen Versorgungsform Abweichungen von den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses möglich sein sollen und der Leistungserbringer auch die Dauer der jeweiligen Behandlungseinheit selbst bestimmen kann und wie diese Behandlungseinheit ...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des 5. Abschnitts des 4. Kapitels SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln" überschrieben ist und neben der Vorschrift die §§ 124, 125 und 125b umfasst. Aufgrund des TSVG ist auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) der 5. Abschnitt mit Wirkung zum 11.5.2019 grundlegend neu ...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.1 Heilmittelerbringung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift handelt es sich um eine besondere Form der Heilmittelversorgung, bei der die Heilmittelerbringer aufgrund einer durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen kö...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.2 Abschluss des Vertrages über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, mit bindender Wirkung für die Krankenkassen auf Bundesebene mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen für jeden Heilmittelbereich, d. h. für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie, einen Vertrag über die Heilmit...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.6 Leistungsumfang der besonderen Versorgung (Abs. 2)

Rz. 8 Zum Leistungsinhalt der besonderen Versorgung gibt Abs. 2 den gesetzlichen Rahmen vor. Diese Rahmenvorgaben sind bei der Gestaltung der Selektivverträge bzw. der besonderen Versorgungsaufträge von den Vertragspartnern einzuhalten bzw. dürfen auch nicht überschritten werden. So wäre es z. B. nicht möglich, über einen Selektivvertrag "Wohlfühlmassagen" vertraglich zu reg...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.8 Evaluation (Abs. 6)

Rz. 13 Mit der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung wird Neuland beschritten, auch weil die in § 64d (a. F.) vorgesehenen Modellvorhaben auf Länderebene nicht realisiert worden waren. Die neue Versorgungsform ist nach Abs. 6 zu evaluieren, um ihre Auswirkungen auf die Heilmittelversorgung feststellen zu können. Von besonderer Bedeutung ist dabei nach...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr

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Jung, SGB VII § 53 Vorrang ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die medizinische Betreuung durch den Reeder hat in der Schifffahrt Tradition. Sie resultiert aus der Tatsache, dass Seeleute ihrer Tätigkeit an Bord überwiegend außerhalb des Heimatlandes nachgehen. Dieser Tradition folgend greifen nach dem Willen des Gesetzgebers die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erst dann, wenn der Reeder seinen arbeitsrechtlichen Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.11 Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Kinderrehabilitation

Rz. 31 Nach § 17 haben die Träger der Rentenversicherung im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen zu erbringen, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (Leistungen zur Nachsorge). Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 2 gilt dieses auch bei Kinderrehabilitationen. Nach § 10 Abs. 2 der Kin...mehr

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Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 2.3 Weitergelten der Rahmenempfehlungen nach dem bisherigen § 125 Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 der Vorschrift regelt, dass die Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 (a. F.), die sich auf die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln beziehen, bis zum Inkrafttreten der Heilmittelversorgungsverträge nach dem mit Wirkung zum 11.5.2019 geltenden § 125 Abs. 1 oder bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle weitergelten. Einer Kündigung der Rahmenempfehlungen bed...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbringer von Hilfsmitteln geltende förmliche und dem öffentlichen Recht zugeordnete Zulassungsverfahren beendet, welches von seiner Rechtskonstruktion her dem für Leistungserbringer von Heilmitteln (vgl. § 124) nachgebildet war. Bis zum 31.3.2007 war die Einhaltung der Anforderungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des 4. Kapitels und des 5. Abschnitts im SGB V, der mit Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln überschrieben ist und die §§ 124, 125, 125a sowie diese Vorschrift umfasst. Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit ist der 5. Abschnitt mit dem TSVG grundlegend neu geordnet worden. Der 5. Abschnitt umfasst nunmehr neben der...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.7 Qualitätssicherung

Rz. 13 Aufgrund Abs. 2 Nr. 3 sind in der Vereinbarung auch die sächlichen und personellen Voraussetzungen an die Leistungserbringung sowie sonstigen Anforderungen an die Qualitätssicherung zu regeln. Nach § 6 Abs. 1 der Vereinbarung bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung von der Vereinbarung unberührt. Für die Qualifikation der Krankenhausärzte gilt § 1...mehr

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zfs 05/2020, Fortbestehende... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] Die Kl. hat gegen die Bekl. gem. § 7 StVG, § 823 BGB, § 115 VVG, § 249 BGB einen Anspruch auf Ersatz des ihr durch den fraglichen Unfall entstandenen, vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten und in der Berufungsinstanz unstreitig gewordenen Sachschadens. Die Ersatzpflicht ist im Gegensatz zur Auffassung des LG nicht dadurch eingeschränkt, dass die Kl. nicht...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.1 Verordnungsermächtigung für den Bereich der "(interdisziplinären) Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 3 Die ""rüherkennung und Frühförderung" i. S. d. § 46 besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten, "ganzheitlichen" System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen. Die notwendigen medizinischen und (heil-)pädagogischen Leistungen werden als Komplexleistung (Zusammenfassung von mehreren einzelnen L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode

Wissenschaftlich nicht anerkannt ist eine Behandlungsmethode (s § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV) dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allg anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen (BFH BStBl II 2015, 9). Die Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nach § 2 Abs 1 S 2 SGB V (Phytotherapie, Homöopathie und Anthrop...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / a) Übergangsfähige Positionen

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§ 11 Kapitalabfindung / e) Berechnung durch Gericht

Rz. 90 Liegt ein "wichtiger Grund" vor, können etwa 71.000 EUR mit Erfolg eingeklagt werden. Der hier dargestellte Fall ist vom LG Stuttgart (DAR 2007, 467) entschieden worden. Das Gericht geht einen interessanten anderen Weg. Dieser ist im Rahmen von § 287 ZPO akzeptabel und führt zu etwa einem gleich großen Barwert. Rz. 91 Das LG Stuttgart führt aus: Zitat "Die bis zum Lebens...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.3 Leistungserbringerrecht und Vergütung (Abs. 3)

Rz. 19 Nach Abs. 3 Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen nach §§ 47 bis 51 die für die gesetzlichen Krankenkassen nach Kap. 4 SGB V (§§ 69 ff. SGB V) geltenden Regelungen mit Ausnahme des 3. Titels Abschn. 2 (§§ 82 bis 87e SGB V) anzuwenden. Dies gilt im Übrigen auch für die Fälle des Einsatzes eines Nothelfers i. S. v. § 25 (vgl. BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 8 SO 9/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

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zfs 06/2019, Begrenzung der... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den Bekl., bei dem er eine private Krankenversicherung im Tarif 105 unterhält, auf die Erstattung von Kosten für physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch. Dem Vertrag liegen AVB zugrunde. Darin heißt es in "§ 4 Umfang der Leistungspfiicht" u.a.: Zitat "1. zu § 4 (1) MB/KK:" a) Gebühren und Kosten sind im tariflichen Umfang bis zu den Höchstsätzen der jeweils ...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.5.1 Sachliche Kongruenz

Rz. 18 Eine sachliche Übereinstimmung (Kongruenz) besteht, wenn die Leistung des Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers denselben Zwecken dient wie der vom Schadensersatzpflichtigen zu leistende Schadensersatz. Der Sozialleistung muss also ein entsprechender Schadensersatzanspruch gegenüberstehen. Dabei ist zu unterscheiden nach den Ansprüchen des Geschädigten auf Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.2 Prüfschritte

Rz. 7 Bei seiner Entscheidung hat der Rentenversicherungsträger neben der Prüfung der medizinischen (§ 9 i. V. m. § 10) und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) und möglicher Leistungsausschlussgründe (§ 12) unter Würdigung von ärztlichen oder sonstigen Berichten und Gutachten die folgenden Fragen zu klären, die alle der Prüfung der Notwendigkeit einer Rehabil...mehr