Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 4 Abs. 3 MB/KK)

Rz. 410 Arzneimittel werden erstattet, sofern sie von den in § 4 Abs. 2 MB/KK genannten Behandlern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Eine entsprechende Verordnung ist auch bei Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln erforderlich (§ 4 Abs. 3 MB/KK). Eine Definition der Arzneimittel enthalten die MB/KK nicht, so dass der gesetzlich festgelegte Arzneimittelbegriff m...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.3.2 Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags mit Fremdkapitalcharakter

Rz. 630 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Normalfall wird der Kaufpreis nicht unter dem Wert des erworbenen Nettovermögens liegen, d. h., ein rationaler Verkäufer würde sich nur im Notfall mit weniger begnügen als ihm zusteht. Eine regelkonforme Überbewertung kann allerdings bei nicht bilanziell berücksichtigungsfähigen Risiken in den Vermögensgegenständen und Schulden entstehen....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorsorgeleistungen im Ausland / 2.2 Verfahren/Höhe

Der Versicherte weist der Krankenkasse die ihm entstandenen Kosten durch geeignete Belege nach (z. B. Kosten der ärztlichen Behandlung oder der Heilmittel).[1] Die Rechnung sollte möglichst in deutscher Sprache von einem qualifizierten Leistungserbringer ausgestellt sein. Der GKV-Spitzenverband informiert regelmäßig über die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannten Kurort...mehr

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Private Krankenzusatzversic... / 1.7.1 Leistungen

Selbst grundsätzlich notwendige oder sinnvolle Rücktransporte darf die GKV generell nicht bezahlen, auch in vielen privaten Vollversicherungen ist dies nicht vorgesehen. Solche Kosten übernimmt ausschließlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt unabhängig vom Urlaubsland bei akuten Erkrankungen sämtliche Therapien, Medikam...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.2 Abgrenzung zu Heilmitteln

Rz. 33 Unter Heilmitteln (z. B. § 32 SGB V) versteht man medizinische Dienstleistungen wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie oder Podologie. Mit Urteil v. 15.12.1971, 3 RK 35/70, hat das BSG die Hilfsmittel von den Heilmitteln wie folgt abgegrenzt: Das Hilfsmittel dient im Gegensatz zum Heilmittel nicht der therapeutischen Einflussnahme, sondern u...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.1 Wirtschaftlichkeitsgebot (Abs. 1)

Rz. 4 Entsprechend dem Grundanliegen des Gesundheitsreformgesetzes – GRG, dem Kostenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den steigenden Beitragssätzen entgegenzuwirken (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 132), wurde der Grundsatz der "Wirtschaftlichkeit" und der "ausreichenden Versorgung" in den Vordergrund für die Leistungsgewährung gestellt. Dieser Grundsatz wird in...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 62 Der BMV-Ä (Stand 24.10.2023) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbesti...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Sachlicher Umfang

Rz. 12 Erforderliche Verpflegung bedeutet selbstverständlich zunächst die Gewährung von Nahrung. Darüber hinaus aber wohl auch die Gewährung von Arznei- und Heilmitteln. Letzteres wird allgemein angenommen, da § 617 BGB einen fehlenden Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzen soll.[1] Nur ein approbierter Arzt kann eine ärztliche...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.2 Abgrenzung zu anderen Arbeitsausfällen

Rz. 20 Schwangerschaft stellt grundsätzlich keine Krankheit dar, weil eine Schwangerschaft ein natürlicher Zustand ist. Erst bei Schwangerschaftskomplikationen können der Krankheitswert bzw. die Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit i. S. d. § 44 entstehen. Sobald aber die Schutzfristen oder sonstige Beschäftigungsverbote greifen (§§ 3, 16 MuSchG), tritt die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.7 Verordnung von Heilmitteln u. a. (Abs. 7)

Rz. 10c Heilmittel werden von berechtigten Leistungserbringern ab 1.1.2027 elektronisch verordnet (Satz 1). Ab 1.7.2027 sind auch Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung elektronisch zu verordnen. Ausgenommen sind Sachverhalte, in denen die Verordnung aus technischen Gründen nicht möglich ist (S...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.6 Verordnungen (Satz 2 Nr. 6)

Rz. 14 Sobald die Telematikinfrastruktur hierfür flächendeckend zur Verfügung steht, ist diese verpflichtend für die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form zu nutzen. Inwieweit eine ärztliche Verordnung in elektronischer Form ausgestellt und unter Nutzung der Telematikinfrastruktur übermittelt werden muss oder in Papierform ausgestellt werden kann, h...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.7 Bewilligung von Leistungen (Abs. 7)

Rz. 13 Krankenkassen haben kein eigenes Zugriffsrecht auf elektronische Verordnungen. Damit elektronisch ausgestellte und über die Telematikinfrastruktur übermittelte Verordnungen von Arzneimitteln einschließlich verordnungsfähiger Betäubungsmittel, häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege, Soziotherapien oder Heilmitteln und Hilfsmitteln zur Genehmigung vom ...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.4 Vorrang von Empfehlungen und Vereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 9 Rahmenempfehlungen oder Verträge nach § 125 sind gegenüber den einseitig festgelegten Richtlinien nach Abs. 2, 3 vorrangig zu beachten. Dazu gehören u. a. Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 127 Abs. 9; Stand: 19.11.2019), Gemeinsame Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 über die ei...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.7 Ähnliche heilberufliche Tätigkeiten

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG können auch die Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich genannten Heil- und Hilfsberufen (Gesundheitsfachberufen) fallen. Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. Der BFH st...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.3 Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie mit digitalen Gesundheitsanwendungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 45 Krankenbehandlung ist ferner gemäß Satz 2 Nr. 3 die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Für die Abgrenzung der ärztlichen Sachleistungen gegen Heilmittel kommt es darauf an, ob die persönliche Tätigkeit und (Dienst-)Leistung des Arztes im Vordergrund stehen. Die Anordnung der Hilfeleistung und selbständige Ausführung der Leistung ohne persönliche...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.1 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-2a)

Rz. 43 Die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung ist bestimmt durch die Person des Behandlers und durch den sachlichen Umfang der Leistungen des § 73. Die ärztliche Betreuung ist Element der aus Dienstleistungen und sächlichen Mitteln bestehenden Krankenbehandlung. Wird die Krankenbehandlung nicht von einem Arzt erbracht, liegt keine ärztliche Behandlung vor, sondern ...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.16 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 99 Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung findet sich in Abs. 5 Satz 5 lediglich der Hinweis, dass § 106a (bzw. ab 1.1.2017 § 106d) hinsichtlich der arzt- und versichertenbezogenen Prüfung der Abrechnungen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität entsprechend gilt. Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben daraufhin in der Anlage 8 zum Vertrag über die...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 1 Allgemeines

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Krankenbehandlung besteht. Nur Versicherte (§§ 5 ff.) haben Anspruch auf Krankenbehandlung. Diese muss notwendig sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheit Beschwerden zu lindern. Die Einzelheiten finden sich in den konkreten Anspruchsnor...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 3 Rechtsprechung

Rz. 69 Bewegungsübungen (auch Abgrenzung zur Grundpflege): BSG, Urteil v. 17.3.2005, B 3 KR 35/04 R. Drogen: BSG, Urteil v. 20.3.1996, 6 RKa 62/94; Urteil v. 5.7.1995, 1 RK 6/95; zur Methadonbehandlung Urteil v. 12.3.1996, 1 RK 33/94. Gebrechen: BSG, Urteil v. 2.3.1961, 4 RJ 198/59. Geschlechtsumwandlung: BSG, Urteil v. 6.8.1987, 3 RK 15/86; BSG, Urteil v. 28.9.2010, B 1 KR 5/10 R;...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2 Rechtsfolgen und Leistungsumfang (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 beinhaltet Ansprüche auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands- und ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.3 Sonderfall: Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (Abs. 3)

Rz. 18 Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch nur in einem Fall nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB erbringen (ausdrücklich BVerfG, Urteil v. 28.5.1993, 2 BvF, 2/90 u. a., juris Rz. 337). Dem Folge leistend haben weibliche Versicherte nur einen stark eingeschränkten Anspruch auf Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch, der nicht aufgrund ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.12 Heilmittel-Ausgabenvolumen (Abs. 7)

Rz. 58 Von der Zielsetzung her waren die von den Vertragsärzten nach § 32 verordneten Heilmittel von Anfang an in die Budget- und Richtgrößenproblematik der Leistungen nach § 31 eingebunden. Heilmittel werden bis auf die vom Versicherten zu leistende Zuzahlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und weisen bisher eine stetig steigende Ausgabentendenz auf. Sie...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.13 Beispiel einer regionalen Heilmittelvereinbarung.

Rz. 60 Die Landesverbände der Krankenkassen (AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband Nordweste, IKK classic, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse) und die Ersatzkassen in Nordrhein (Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Jahre 2015 und 2016 galt die Vorschrift in der bisherigen Fassung zunächst unverändert weiter. In 2016 sollten aber die KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf Landesebene Vereinbarungen nach dem neuen § 106b Abs. 1 (Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen) treffen, die mit Wirkung zum 1.1.2017 (vgl. § 106b Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1.3 Anpassung an die Organisationsstruktur der Verbände

Rz. 29 Die Streichung der Wörter "Verbände der" war Folge der geänderten Organisationsstruktur der Verbände der Krankenkassen. Nach § 212 Abs. 5 handeln die Ersatzkassen auf Landesebene selbst. Weil es sich bei der Arzneimittelvereinbarung sowie bei der Vereinbarung über das Ausgabenvolumen für Heilmittel (vgl. Abs. 8) um gemeinsam und einheitlich abzuschließende Verträge au...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reallast

Rz. 9 Für den Versorgungscharakter des Berechtigten wesentlicher Bestandteil des Altenteils ist die Reallast nach §§ 1105 BGB. Sie bietet hinsichtlich der Leistungspflichten des Eigentümers an den Berechtigten größte Flexibilität (vgl. § 6 Einl. Rdn 240 ff.).[28] Inhalt der Reallast als Teil eines Altenteils ist vielfach die Pflicht des Eigentümers, den oder die Berechtigten...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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Fitnessstudio / 1.2.1 Ermäßigt besteuerte Umsätze

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG gilt der ermäßigte Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern. Unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze liegen insbesondere vor bei der Benutzung der Schwimmbäder, z. B. durch Einzelbesucher, Gruppen oder Vereine (gegen Eintrittsberechtigung oder b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fitnessstudio / 1.1.2 Staatlich geprüfte Masseure bzw. Masseure und medizinische Bademeister, wenn sie als Heilmasseure tätig werden

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind auch die Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerfrei. Eine solche ähnliche heilberufliche Tätigkeit üben die staatlich geprüften Masseure bzw. Masseure und medizinischen Bademeister aus, wenn sie als Heilmasseure tätig werden. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind dieselben wie bei den L...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.4 Heilmittel

Rz. 24 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Heilmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX). Zu den Heilmitteln zählen z. B. die physikalische Therapie wie Massagetherapie (z. B. klassische Massagetherapie, Bindegewebsmassage, Unterwasserdruckstrahlmassage, manuel...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.8 Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Rz. 31 Auch die Belastungserprobung und Arbeitstherapie zählen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX). Die Arbeitstherapie ist eine besondere Form der Ergotherapie (Heilmittel i. S. d. § 32 SGB V) und kommt z. B. nach schweren Unfallverletzungen, bei mehrfachbehinderten Menschen und b...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.5 Dauer der Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 59 Aufgrund Abs. 2 Satz 3 soll (nicht muss) eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung längstens 3 Wochen dauern. Zur sachlichen Begründung dieser Befristung wird darauf verwiesen, dass bei dem heutigen Qualitätsstandard der medizinischen Rehabilitationsleistungen "im Regelfall" 3 Wochen ausreichen, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. In der Praxis ist eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.1 Überblick

Rz. 14 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 können wegen vielschichtiger Indikationen notwendig werden. Ziel ist die Erhaltung, Herstellung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht. Indikationen, die für die Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 ge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.8.5 Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Rz. 97 Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte v. 15.12.2016, zuletzt geändert am 21.10.2021 und in Kraft getreten am 22.1.2022, regelt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte mit ...mehr