Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 13 Schwimm- und Heilbäder, Kureinrichtungen – § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Der ermäßigte Steuersatz kommt in Betracht für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze, die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist. Unter Schwimmbädern sind insbesondere Freibäder, Hallenbäder und Schwimmbäder mit besonderer Funktion, z. B. Lehrschwimmbäder oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.17 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 3 Ausgeschlossene Heilmittel

§ 34 SGB V enthält keinen besonderen Leistungsausschluss für Heilmittel. Nichtverordnungsfähige Heilmittel ergeben sich aus der Anlage 1 zu § 5 HeilM-RL. Dazu zählen z. B. Hippotherapie, Musik- und Tanztherapie, Fußreflexzonenmassage, Akupunktmassage, Ganzkörpermassage, Sauna.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2 Verordnungsfähige Heilmittel

2.1 Physiotherapie Physiotherapie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie. Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbstständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikali...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5 Verordnung

Heilmittel werden vom Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt verordnet. Ergotherapie kann bei bestimmten Diagnosen auch von Vertrags-Psychotherapeuten verordnet werden.[1] Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen indikationsbezogenen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel (Heilmittelkatalog) aufgestellt. Der Heilmittelkatalog regelt, welche Heilmittel bei welchen Indikatio...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / Zusammenfassung

Begriff Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der Physiotherapie, podologische Therapie, Stimm-, S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 1 Anspruch auf Versorgung

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.[1] Ein Anspruch auf Heilmittel kann sich aber auch aus einem Vorsorgebedarf ergeben.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 8 Zuzahlung

Versicherte, die bei Inanspruchnahme des Heilmittels das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung entrichten. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten des Heilmittels zzgl. 10 EUR je Verordnung.[1] Als Verordnung gilt das Rezept und nicht das einzelne, verordnete Heilmittel. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Wärmetherapie) verordnet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 4 Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Dabei werden auch bundeseinheitliche Preise vereinbart.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.4 Entlassmanagement

Soweit es für die Versorgung des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erforderlich ist, kann das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach der Entlassung verordnen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Heilmitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Erbringung des Heilmittels ein Versicherungsverhältnis besteht. Dies gilt auch bei Serienbehandlungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 6 Leistungserbringung

Heilmittel dürfen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur von zugelassenen Leistungserbringenden abgegeben werden.[1] Voraussetzung für die Zulassung sind insbesondere eine entsprechende Berufsausbildung und eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet. Weitere Einzelheiten regelt der GKV-Spitzenverband. Heilmitte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 7.2 Antragsverfahren bei anderen Diagnosen

Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 HeilM-RL vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt. Die notwendigen Heilmittel können dann langfristig genehmigt werden. Grundlagen für die Genehmigung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.5 Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie richtet sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF). Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass die Ernährungstherapie als medizinische Maßnahme (ggf. in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.2 Podologische Therapie

Podologische Therapie (medizinische Fußpflege) kann zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) oder bei vergleichbaren Schädigungen verordnet werden. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.4 Ergotherapie

Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Stabilisierung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.1 Physiotherapie

Physiotherapie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie. Physiotherapie nutzt sowohl die aktive selbstständig ausgeführte, die assistive, therapeutisch unterstützte, als auch die passive, beispielsweise durch den Therapeuten geführte, Bewegung des Menschen, bei Bedarf ergänzt durch den Einsatz physikalischer Therapien wi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 2.3 Stimm-/Sprech-/Sprach-/Schlucktherapie

Die Stimmtherapie umfasst Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Lautstärke, Artikulation, Kehlkopf- und Zungenmuskulatur. Sie soll die Stimmqualität und die stimmlichen Belastbarkeit bessern oder wiederherstellen, auch bei Heiserkeit oder Beeinträchtigung des Stimmklangs. Die Sprechtherapie umfasst Maßnahmen zur gezielten Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 7 Langfristige Heilmittelverordnung

Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf haben die Möglichkeit, eine langfristige Heilmittelverordnung zu erhalten.[1] Langfristiger Heilmittelbedarf liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.3 "Blankoverordnung"

Der Heilmittelerbringer hat aufgrund einer vom Vertragsarzt festgestellten Diagnose und Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst die Möglichkeit, Auswahl, Dauer und Frequenz der Therapie zu bestimmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.2 Behandlungsbeginn

Sind auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben zu einem dringlichem Behandlungsbedarf vermerkt, hat die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellen der Verordnung zu beginnen. Ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf verkürzt sich die Beginnfrist auf 14 Tage.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 7.1 Festgelegte Diagnosen ohne Antragsverfahren

Bei den in der HeilM-RL Anlage 2 gelisteten Diagnosen ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 5.1 Orientierte Behandlungsmenge

Der Heilmittelverordnung basiert auf einer orientierende Behandlungsmenge. Diese definiert die Summe der Behandlungseinheiten, mit der das angestrebte Therapieziel in der Regel erreicht werden kann. Der Heilmittelkatalog benennt die Gesamtverordnungsmenge und die Anzahl der Behandlungen (Einheiten) je Verordnung sowie die empfohlene Behandlungsfrequenz. Die Verordnungsmenge ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 4.1 Leistungsinhalte

Der Kurarzt ist für den Versicherten erster Ansprechpartner im Kurort. Er empfiehlt und verordnet notwendige Leistungen. Dies sind neben der ärztlichen Behandlung insbesondere Heilmittel sowie ortsgebundene Mittel wie Heilwässer zum Trinken und für Bäder, geologische oder klimatische Besonderheiten. Die ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten ist eine Komplexleist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.7 Ähnliche heilberufliche Tätigkeiten

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG können auch die Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich genannten Heil- und Hilfsberufen (Gesundheitsfachberufen) fallen. Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. Der BFH st...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Im Gesetzentwurf gibt eine inhaltlich relevante Änderung. Der Satz 7 des Referentenentwurfs beschrieb die Anpassung der Zuzahlungsbeträge lediglich allgemein als jährliche Anpassung "in Höhe der durchschnittlichen Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 (Grundlohnrate)". Der Gesetzentwurf präzisiert dies deutlich: Zum einen wird nun explizit formuliert, dass sich die Beträ...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referententwurf

§ 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: § 61 Zuzahlungen 1Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 7,50 EUR und höchstens 15 EUR; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall einer Bestimmung nach § 130b Abs. 1c entspricht die Höhe der Zuzahlung dem nach § 131 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2a übermittelten B...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Nach § 125a Abs. 2 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2Eine Pauschale, die mit der Abgeltung einer besonderen Versorgungsverantwortung, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, begründet wird, kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart werden. 2Sofern Verträge nach Absatz 1 eine Pauscha...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 2 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. 2Qualität u...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

Nach § 125a Abs. 2 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: 2Eine Pauschale, die mit der Abgeltung einer besonderen Versorgungsverantwortung, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, begründet wird, kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart werden. 3Sofern Verträge nach Absatz 1 eine Pauscha...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 2 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. 2Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten S...mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 24d), der künstlichen Befruch...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach den §§ 23, 40, der Leistungen von Hebammen be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.4 § 50 SGB XII

Rz. 23 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 36b BSHG. § 50 SGB XII gewährt Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft in Form von ärztlicher Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Pflege in einer stationären Einrichtung und häuslicher Pflegeleistungen nach § 65 Abs. 1 SGB XII. Rz. 24 Währ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.5 Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 11 Abs. 4 gibt vor, dass sich der Vertragsarzt an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln nur insoweit beteiligen darf, als er auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen dazu berechtigt ist. Davon ausgenommen bleibt jedoch seine Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, die sich insbesondere aus der Hilfsmittel-Richtlinie des G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.3 Gewährung wirtschaftlicher Vorteile

Rz. 8 Aufgrund des Abs. 2 ist ausgeschlossen, dass der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte, Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen leistet. Zuwendungen sind nicht nur reine Provisionszahlungen, sondern auch Umgehungszahlungen, die im Zusammenhang mit der Hilfsmittelv...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Nicht verordnungsfähige Heilmittel (Abs. 3c)

Rz. 36c Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Heilmittel-Richtlinien (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) Heilmittel definiert, die nur im Zusammenhang mit einer Grunderkrankung verordnungsfähig sind (z. B. die podologische Therapie zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus). Diese Heilmittel können in Modellvorhaben auch für andere Grunderkrankungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.7 Verordnung von Heilmitteln u. a. (Abs. 7)

Rz. 10c Heilmittel werden von berechtigten Leistungserbringern ab 1.1.2027 elektronisch verordnet (Satz 1). Ab 1.7.2027 sind auch Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung elektronisch zu verordnen. Ausgenommen sind Sachverhalte, in denen die Verordnung aus technischen Gründen nicht möglich ist (S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125b Verord... / 2.3 Anpassung von Heilmitteln (Abs. 2b)

Rz. 4 Auch die Anpassung durch die Vertragsparteien nach § 125 Abs. 1 Satz 1 ist überflüssig geworden, weil die dort genannte Frist des 7.4.2023 abgelaufen ist.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.1 Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Hilfsmittel i. S. d. Abs. 1 Satz 1 sind Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern (Satz 1 Alt. 1), einer drohenden Behinderung vorzubeugen (Satz 1 Alt. 2) oder eine Behinderung auszugleichen (Satz 1 Alt. 3). § 47 Abs. 1 SGB IX enthält eine Definition, die auch ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / 1.7.1 Leistungen

Selbst grundsätzlich notwendige oder sinnvolle Rücktransporte darf die GKV generell nicht bezahlen, auch in vielen privaten Vollversicherungen ist dies nicht vorgesehen. Solche Kosten übernimmt ausschließlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt unabhängig vom Urlaubsland bei akuten Erkrankungen sämtliche Therapien, Medikam...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / V. Musterfall zur außergerichtlichen Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse

Rz. 296 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.2: Außergerichtliche Geltendmachung vermehrter Bedürfnisse Kfz-Haftpflichtversicherer Postfach 12345 Musterstadt 2.9.2024 Mandant ./. Versicherer Schaden-Nr.: _________________________ Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die bisher in obiger Sache geführte Korresp...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / E. Fallerkennung: Welcher Sachverhalt ist für das Reha-Management geeignet?

Rz. 30 Aspekte, die einen Sachverhalt als geeignet für das Personenschadensmanagement erscheinen lassen, sind trotz des Unfallereignisses neben der beruflichen Qualifikation die physische und psychische Leistungsfähigkeit, Selbstvertrauen und Dynamik. Rz. 31 Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Erkennung des geeigneten Falls recht einfach: Bei schweren und schw...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / VIII. Vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten

Rz. 22 Hinter dem Trennstreifen mit der Beschriftung "vermehrte Bedürfnisse/Pflegekosten" werden alle Belege gesammelt, die der Mandant im Laufe der Regulierung zur Akte reicht, weil er unfallbedingt Ausgaben für die Anschaffung von Hilfs-/Heilmitteln hatte. Hierhin gehören auch die Abrechnungen mit dem Pflegedienst bzw. eingeholte Pflegegutachten. Sämtliche Belege, die zur ...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 130 Alle in diesem Abschnitt genannten Fundstellen und Gerichtsurteile sind rein fiktiv und dienen lediglich der Veranschaulichung. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.4: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2025 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 445 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[792] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) v. 19.7.2023 (BGBl. I Nr. 197) mit Wirkung zum 27.7.2023. Damit wurde Abs. 1b eingefügt. Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbrin...mehr