Fachbeiträge & Kommentare zu Heilmittel

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.2 Abschluss des Vertrages über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, mit bindender Wirkung für die Krankenkassen auf Bundesebene mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen für jeden Heilmittelbereich, d. h. für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie, einen Vertrag über die Heilmit...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.6 Leistungsumfang der besonderen Versorgung (Abs. 2)

Rz. 8 Zum Leistungsinhalt der besonderen Versorgung gibt Abs. 2 den gesetzlichen Rahmen vor. Diese Rahmenvorgaben sind bei der Gestaltung der Selektivverträge bzw. der besonderen Versorgungsaufträge von den Vertragspartnern einzuhalten bzw. dürfen auch nicht überschritten werden. So wäre es z. B. nicht möglich, über einen Selektivvertrag "Wohlfühlmassagen" vertraglich zu reg...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.8 Evaluation (Abs. 6)

Rz. 13 Mit der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung wird Neuland beschritten, auch weil die in § 64d (a. F.) vorgesehenen Modellvorhaben auf Länderebene nicht realisiert worden waren. Die neue Versorgungsform ist nach Abs. 6 zu evaluieren, um ihre Auswirkungen auf die Heilmittelversorgung feststellen zu können. Von besonderer Bedeutung ist dabei nach...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr

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Jung, SGB VII § 53 Vorrang ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die medizinische Betreuung durch den Reeder hat in der Schifffahrt Tradition. Sie resultiert aus der Tatsache, dass Seeleute ihrer Tätigkeit an Bord überwiegend außerhalb des Heimatlandes nachgehen. Dieser Tradition folgend greifen nach dem Willen des Gesetzgebers die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erst dann, wenn der Reeder seinen arbeitsrechtlichen Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.11 Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Kinderrehabilitation

Rz. 31 Nach § 17 haben die Träger der Rentenversicherung im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen zu erbringen, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (Leistungen zur Nachsorge). Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 2 gilt dieses auch bei Kinderrehabilitationen. Nach § 10 Abs. 2 der Kin...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.7 Qualitätssicherung

Rz. 13 Aufgrund Abs. 2 Nr. 3 sind in der Vereinbarung auch die sächlichen und personellen Voraussetzungen an die Leistungserbringung sowie sonstigen Anforderungen an die Qualitätssicherung zu regeln. Nach § 6 Abs. 1 der Vereinbarung bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung von der Vereinbarung unberührt. Für die Qualifikation der Krankenhausärzte gilt § 1...mehr

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zfs 05/2020, Fortbestehende... / 2 Aus den Gründen:

"…" [14] Die Kl. hat gegen die Bekl. gem. § 7 StVG, § 823 BGB, § 115 VVG, § 249 BGB einen Anspruch auf Ersatz des ihr durch den fraglichen Unfall entstandenen, vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten und in der Berufungsinstanz unstreitig gewordenen Sachschadens. Die Ersatzpflicht ist im Gegensatz zur Auffassung des LG nicht dadurch eingeschränkt, dass die Kl. nicht...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.1 Verordnungsermächtigung für den Bereich der "(interdisziplinären) Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 3 Die ""rüherkennung und Frühförderung" i. S. d. § 46 besteht aus einem interdisziplinär abgestimmten, "ganzheitlichen" System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heilpädagogischer und sozialpädagogischer Leistungen. Die notwendigen medizinischen und (heil-)pädagogischen Leistungen werden als Komplexleistung (Zusammenfassung von mehreren einzelnen L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode

Wissenschaftlich nicht anerkannt ist eine Behandlungsmethode (s § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV) dann, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allg anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen (BFH BStBl II 2015, 9). Die Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nach § 2 Abs 1 S 2 SGB V (Phytotherapie, Homöopathie und Anthrop...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / a) Übergangsfähige Positionen

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§ 11 Kapitalabfindung / e) Berechnung durch Gericht

Rz. 90 Liegt ein "wichtiger Grund" vor, können etwa 71.000 EUR mit Erfolg eingeklagt werden. Der hier dargestellte Fall ist vom LG Stuttgart (DAR 2007, 467) entschieden worden. Das Gericht geht einen interessanten anderen Weg. Dieser ist im Rahmen von § 287 ZPO akzeptabel und führt zu etwa einem gleich großen Barwert. Rz. 91 Das LG Stuttgart führt aus: Zitat "Die bis zum Lebens...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.3 Leistungserbringerrecht und Vergütung (Abs. 3)

Rz. 19 Nach Abs. 3 Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen nach §§ 47 bis 51 die für die gesetzlichen Krankenkassen nach Kap. 4 SGB V (§§ 69 ff. SGB V) geltenden Regelungen mit Ausnahme des 3. Titels Abschn. 2 (§§ 82 bis 87e SGB V) anzuwenden. Dies gilt im Übrigen auch für die Fälle des Einsatzes eines Nothelfers i. S. v. § 25 (vgl. BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 8 SO 9/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

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zfs 06/2019, Begrenzung der... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den Bekl., bei dem er eine private Krankenversicherung im Tarif 105 unterhält, auf die Erstattung von Kosten für physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch. Dem Vertrag liegen AVB zugrunde. Darin heißt es in "§ 4 Umfang der Leistungspfiicht" u.a.: Zitat "1. zu § 4 (1) MB/KK:" a) Gebühren und Kosten sind im tariflichen Umfang bis zu den Höchstsätzen der jeweils ...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.5.1 Sachliche Kongruenz

Rz. 18 Eine sachliche Übereinstimmung (Kongruenz) besteht, wenn die Leistung des Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers denselben Zwecken dient wie der vom Schadensersatzpflichtigen zu leistende Schadensersatz. Der Sozialleistung muss also ein entsprechender Schadensersatzanspruch gegenüberstehen. Dabei ist zu unterscheiden nach den Ansprüchen des Geschädigten auf Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.2 Prüfschritte

Rz. 7 Bei seiner Entscheidung hat der Rentenversicherungsträger neben der Prüfung der medizinischen (§ 9 i. V. m. § 10) und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) und möglicher Leistungsausschlussgründe (§ 12) unter Würdigung von ärztlichen oder sonstigen Berichten und Gutachten die folgenden Fragen zu klären, die alle der Prüfung der Notwendigkeit einer Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.1 Ausschluss der Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 1 HS 1)

Rz. 16 Das Leistungsspektrum der Krankenkasse umfasst u. a. die Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V) und die Rehabilitationsleistungen. Die Rentenversicherungsträger dagegen kennen keine Krankenbehandlung. Dafür sind sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB V bei medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 SGB VI vorrangig vor den Leistungen der Krankenversicherung. Zwischen den K...mehr

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zfs 01/2019, Keine Möglichk... / 3 Anmerkung:

1. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ging der BGH davon aus, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der ein Fahrzeug unrepariert in Zahlung gebe, seinen Schadensersatzanspruch nicht dadurch verliere. Diese später mehrfach bestätigte Aussage umschreibt einen der hauptsächlichen Beweggründe für die fiktive Abrechnung (vgl. BGHZ 66, 239 = VersR 1966, 874 f.). Diese ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Freiberufliche Tätigkeit eines Heileurythmisten

Leitsatz 1. Der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V (sog. IV-Verträge) zwischen dem Berufsverband der Heileurythmisten und einer gesetzlichen Krankenkasse stellt ein ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnlichen Ausbildung und Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar. 2. E...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.3 Heilmittel-Richtlinie

Rz. 4 Die Heilmittel-Richtlinie enthält einen indikationsbezogenen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel. Dieser regelt die Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind, Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen und Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnosengruppe und die Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen (Folgeverordnungen).mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.1 Anerkennung neuer Heilmittel

Rz. 2 Neue Heilmittel dürfen zulasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn der G-BA zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Dazu sind neue Heilmittel in die Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 aufzunehmen und Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abzugeben.mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.4 Begriff "Neue Heilmittel"

Rz. 5 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen (§ 32, § 2 Abs. 1 Satz 1 HeilM-RL). Sie sind ärztlich zu verordnen, dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg und werden nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht (BSG, Urteil v. 8.11.2011, B 1 KR 20/10 R). Hierzu zählen die in der Heilmittel-Richtlinie genannten einzelnen Maßnahmen...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue Heilmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde sie mit Wirkung vom 21.12....mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.2 Adressat der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift bindet die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte. Diese dürfen keine Verordnungen zulasten der Krankenkassen ausstellen, wenn ein Heilmittel nicht in der Heilmittel-Richtlinie aufgeführt ist. Der Versicherte kann in diesen Fällen keinen Leistungsanspruch geltend machen (BSG, Urteil v. 17.2.2010, B 1 KR 23/09 R).mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.7 Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts

Rz. 9 Wenn einem Heilmittel die Anerkennung fehlt, kann der Leistungsanspruch nicht im Wege der Kostenerstattung durchgesetzt werden (§ 13 Abs. 4; BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 1 KR 19/08 R). Es ist auch nicht zulässig, das nicht anerkannte Heilmittel durch ein Hilfsmittel zu ersetzen.mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist die Rechtsgrundlage für die Bewertung von neuen Heilmitteln in der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der G-BA hat dabei sowohl das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1) als auch den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beachten. Rz. 1b Der G-BA legt für Leistungserbringer, Krankenkassen und Versicherte f...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 3 Literatur

Rz. 13 Badtke, Die Heilmittelversorgung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, 2014. Kruse, Erläuterungen zu den Heilmittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, SdL 2002 S. 41.mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.5 Leistungen im Ausland

Rz. 7 Die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs sowie die Anerkennung durch den G-BA gelten auch, wenn die Leistung im Ausland in Anspruch genommen wird. Ein im Ausland entwickeltes Heilmittel unterliegt ebenfalls dem Erlaubnisvorbehalt der Vorschrift (BSG, Urteil v. 3.9.2003, B 1 KR 34/01 R).mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.8.3 Lebensbedrohliche Erkrankung

Rz. 12 Versicherte, die an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung leiden, können Leistungen beanspruchen, die nicht als Heilmittel durch den G-BA anerkannt sind (§ 2 Abs. 1a Satz 1; BVerfG, Beschluss v. 6.12.2005, 1 BvR 347/98; BSG, Urteil v. 13.10.2010, B 6 KA 47/09 R m. w. N.). Es muss eine nicht ganz e...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anerkennung neuer Heilmittel Rz. 2 Neue Heilmittel dürfen zulasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn der G-BA zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Dazu sind neue Heilmittel in die Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 aufzunehmen und Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abzugeben...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.8 Ausnahmen

2.8.1 Systemversagen Rz. 10 Eine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht ausnahmsweise bei einem Systemversagen auch ohne Anerkennung des Heilmittels (BSG, Urteil v. 7.5.2013, B 1 KR 44/12 R). Zu einem Systemversagen kommt es, wenn das Verfahren vor dem G-BA von den antragsberechtigten Stellen oder dem G-BA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß ...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.8.2 Seltenheitsfall

Rz. 11 Die Krankenkasse ist ausnahmsweise auch ohne Anerkennung in einem Seltenheitsfall leistungspflichtig (BSG, Urteil v. 21.3.2013, B 3 KR 2/12 R). Ein Seltenheitsfall setzt voraus, dass eine Krankheit weltweit nur extrem selten auftritt und deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann.mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.6 Anerkennungsverfahren

Rz. 8 Die Anerkennung eines neuen Heilmittels ist durch den Leistungserbringer zu beantragen (BSG, Urteil v. 26.9.2006, B 1 KR 3/06 R). § 135 Abs. 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. Der G-BA entscheidet durch Beschluss. Der Antragsteller wird durch einen positiven Beschluss gleichzeitig als Leistungserbringer zugelassen (§ 124 Abs. 2). Gegen einen ablehnenden Beschluss ka...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.8.1 Systemversagen

Rz. 10 Eine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht ausnahmsweise bei einem Systemversagen auch ohne Anerkennung des Heilmittels (BSG, Urteil v. 7.5.2013, B 1 KR 44/12 R). Zu einem Systemversagen kommt es, wenn das Verfahren vor dem G-BA von den antragsberechtigten Stellen oder dem G-BA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wird und d...mehr

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Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde sie mit Wirkung vom 21.12.1993 an redaktionel...mehr

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Jung, SGB XII § 50 Hilfe be... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel (Nr. 2)

Rz. 8 Ein Anspruch auf Arznei-, Verband- und Heilmittel besteht dann, wenn diese Mittel wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung erforderlich sind. Diese Einschränkung ergibt sich aus § 24e Satz 2 HS 2 SGB V i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1.mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.2.1.2 Einzelne Hauptleistungen

Rz. 29 Im Folgenden werden die einzelnen Leistungen im Wesentlichen nur kurz benannt. Darüber hinaus wird auf Besonderheiten hingewiesen, die im Hinblick auf das Recht des SGB XII bestehen. Im Übrigen wird auf die Kommentierung zum SGB V hinsichtlich der jeweiligen Leistungsvorschriften verwiesen. Rz. 30 Ärztliche (§ 28 Abs. 1 SGB V) und psychotherapeutische (§ 28 Abs. 3 SGB ...mehr

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Sommer, SGB V § 42 Belastun... / 2.3 Arbeitstherapie

Rz. 5 Demgegenüber soll die Arbeitstherapie neben Grundfertigkeiten und nicht konkret berufsbezogenen handwerklichen Fähigkeiten insbesondere die Grundfähigkeiten des Rehabilitanden verbessern, die allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind, namentlich Motivation, Konzentrationsfähigkeit, Beständigkeit, Regelmäßigkeit, Pünktlichkeit, Durchsetzung...mehr

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Sommer, SGB V § 42 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 42 begründet für Versicherte einen Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie als medizinische Rehabilitationsleistung, soweit diese nicht unselbstständiger Bestandteil einer Gesamtleistung nach §§ 39 oder 40 sind (Zieglmeier, in: KassKomm. SGB V, § 42 Rz. 3). Anders als bei übrigen Rehabilitationsleistungen der Krankenkasse (vgl. insbesondere §§ 40, 41, 43...mehr

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Sommer, SGB V § 37a Sozioth... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Mit § 37a will der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung tragen, dass schwer psychisch Kranke häufig nicht in der Lage sind, Leistungen, auf die an sich ein Anspruch besteht, selbstständig in Anspruch zu nehmen. Wiederkehrende stationäre Aufenthalte (so genannter Drehtüreffekt) sollen dadurch nach Möglichkeit vermieden werden. Die Leistung der Soziotherapie wird für schwer ...mehr

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zfs 3/2018, Deutscher Verke... / Arbeitskreis VI

Sanktionen bei Verkehrsverstößen Der Arbeitskreis lehnt eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze ab. Er empfiehlt aber eine spürbare Anhebung der Geldbußen, verbunden mit verstärkter Androhung von Fahrverboten, für be...mehr

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Sommer, SGB V § 36 Festbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift war im Regierungsentwurf nicht vorgesehen und regelt die Festbeträge für Hilfsmittel gesondert. Die ursprünglich geplante einheitliche Regelung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel wurde aufgegeben, die Heilmittel sind der Festbetragsregelung nicht unterworfen. Hilfsmittel i. S. d. Norm sind solche nach § 33. Insofern wird für die Definition auf d...mehr

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Sommer, SGB V § 43c Zahlung... / 2.1 Zuzahlungen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Regelungen über die Zuzahlung verfolgen den Zweck, den Krankenkassen über die Beiträge hinaus anhand des konkreten Maßstabs der Inanspruchnahme der Leistungen ergänzende Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen und hierdurch das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken (BSG, Urteil v. 15.12.2015, B 1 KR 14/15 R, m. w. N.). Erfasst sind alle Zahlungen (die ...mehr

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Sommer, SGB V § 132 Versorg... / 2.1 Vertragspartner

Rz. 4 Partner eines Versorgungsvertrages sind nach Abs. 1 nur die jeweilige Einzelperson, das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung auf der einen Seite und die einzelne Krankenkasse auf der anderen Seite. Dagegen ist im Gesetz für den Bereich der Haushaltshilfe nicht die Möglichkeit vorgesehen, dass Versorgungsverträge zwischen den Verbänden der Leistungserbri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.1.2 Ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen

Rz. 6 Die Vorschrift erfasst die ambulante oder stationäre Behandlung durch Ärzte oder Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Verordnung hin ausgeführt werden. Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, Behinderungen zu verhüten, zu beseitigen oder zu mildern. Dazu zählen Heilmittel (Bäder, Bestrahlungen, physikalische ...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 26 SGB IX (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 15 Das Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitation beschreibt § 26 Abs. 2 und 3 SGB IX. Es umfasst die Behandlung durch Ärzte und sonstige Leistungserbringer, die ärztliche Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Psycho...mehr