Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB V § 32 Heilmittel

Dr. Thomas Sommer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Das zum 1.1.1993 in Kraft getretene GSG hat zu einigen eher technischen Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Abs. 2 geführt.

 

Rz. 2

Durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist der Anteil der Zuzahlung von 10 auf 15 v. H. erhöht worden.

 

Rz. 3

Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat Abs. 1 um einen Satz erweitert. In Abs. 2 Satz 1 sind die Wörter "eine Zuzahlung von 15 vom Hundert" im Hinblick auf die nun einheitliche Zuzahlungsregelung in den §§ 61 und 62 SGB V durch die Wörter "als Zuzahlung den sich nach § 61 ergebenden Betrag" ersetzt worden.

Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) hat mit Wirkung zum 1.1.2012 Abs. 1a eingefügt. Dieser ist durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 neu gefasst worden. Mit den Änderungen sollen die Aufgaben und Spielräume des Gemeinsamen Bundesausschusses normenklar gesetzlich geregelt werden.

 

Rz. 3a

Das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) hat mit Wirkung zum 11.5.2019 in Art. 13a § 32 geändert. In Abs. 1a Satz 1 sind die Wörter "bis zum 30. Juni 2016" gestrichen worden (Rechtsbereinigung wegen Fristablaufs). Nach Abs. 1a ist Abs. 1b neu eingefügt worden.

 

Rz. 3b

Das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat gemäß Art. 15 Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2020 in Art. 2b in Abs. 2 Satz 2 zur Korrektur einer unvollständigen Verweisung nach der Angabe "§ 27" die Angabe "Absatz 1" eingefügt, Abs. 2 Satz 3 neu gefasst und die Sätze 4 und 5 aufgehoben.

 

Rz. 3c

Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgung- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) v. 22.12.2020 (BGBl. I S. 3299) hat durch Art. 1 Nr. 1 gemäß Art. 5 Abs. 2 rückwirkend zum 23.9.2020 den Abs. 1c eingefügt.

 

Rz. 3d

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierung-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat durch Art. 1 Nr. 3 mit Wirkung zum 9.6.2021 nach Abs. 1 Satz 1 den Satz "Ein Anspruch besteht auch auf Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden" eingefügt.

 

Rz. 3e

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat durch Art. 9a den Abs. 1c mit Wirkung zum 20.7.2021 wieder aufgehoben.

1 Allgemeines

 

Rz. 4

Die Vorschrift knüpft an den früheren § 182 Abs. 1 Nr. 1b RVO an. Während das SGB V den Begriff des Hilfsmittels in § 33 Abs. 1 Satz 1 näher umreißt, fehlt im Gesetz eine Definition dafür, was unter einem Heilmittel zu verstehen ist. Grundsätzlich erfasst der Begriff alle persönlichen medizinischen Dienstleistungen, die von nichtärztlichen, nach § 124 zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Begrenzt wird der Anspruch lediglich durch den Leistungsausschluss nach § 34 Abs. 4. Nach der Rechtsprechung sind Heilmittel i. S. v. § 32 alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen (vgl. BSGE 100 S. 103 m. w. N. – "Lorenzos Öl"; BSG, Urteil v. 8.11.2011, B 1 KR 20/10 R – eiweißreduzierte Diätnahrung wird nicht als Dienstleistung verordnet). Die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 6 i. V. m. § 34 Abs. 2 und § 138 beschlossene Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien) definieren Heilmittel als persönlich zu erbringende medizinische Leistungen in Form von einzelnen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie. Für die nähere begriffliche Konkretisierung kann auch auf § 30 SGB VII zurückgegriffen werden, da darin der Begriff der Heilmittel entsprechend der Praxis, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung herausgebildet hat, umschrieben wird (BR-Drs. 13/2204 S. 83). Danach sind Heilmittel "alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Erfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie". Entscheidend ist demnach (nur) die Art der veranlassten Maßnahme und nicht deren funktionale Beziehung zur Krankenbehandlung (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil v. 28.6.2001, B 3 KR 3/00 R, sowie Urteil v. 19.10.2004, B 1 KR 28/02 R, jeweils m. w. N.).

2 Rechtspraxis

2.1 Leistungsanspruch (Abs. 1, 1b und 1c)

 

Rz. 5

Der Versicherte hat einen Sachleistungsanspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, der ab 9.6.2021 (vgl. Rz. 3d) au...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-V / § 29 Arbeitsbefreiung
    3.727
  • TVöD-B / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    3.003
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    2.471
  • Erholungsbeihilfen
    1.896
  • Fahrtkostenzuschuss
    1.870
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    1.665
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    1.612
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    1.591
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.558
  • TVöD-V / § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    1.481
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    1.444
  • Jubiläumszuwendung
    1.425
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    1.384
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    1.384
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    1.352
  • Urlaubsabgeltung
    1.306
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub
    1.297
  • Sachbezüge
    1.146
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    1.138
  • Praxis-Beispiele: Dienstwagen, 1-%-Regelung
    1.136
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Platin
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
WIdO: Heilmittelbericht zeigt erstmals regionale Unterschiede
Größer werdende Stapel von Münzen
Bild: Corbis

Aufgrund ihres Gesundheitszustandes erhalten pflegebedürftige Menschen ab 65 Jahren im Jahr 2022 überproportional viele Heilmittel-Behandlungen. Von den insgesamt etwa 5,9 Millionen Heilmittel-Verordnungen für AOK-Versicherte über 64 Jahre entfielen knapp 55 Prozent, das sind 3,2 Millionen Verordnungen, auf diese Altersgruppe. Dies zeigt der neueste Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der erstmals auch erhebliche regionale Unterschiede bei den Heilmittel-Verordnungen für ältere Pflegebedürftige offenlegt.


GKV-Leistungsrecht: G-BA lässt Corona-Sonderregelungen auslaufen
Gesundheitskarte in Geldbörse mit Geldscheinen
Bild: Haufe Online Redaktion

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lässt seine befristeten bundesweiten Ausnahmeregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie auslaufen oder hat sie als stetige Regelung in seinen Richtlinien verankert. Einzelheiten erfahren Sie hier.


Über 500 Entgeltarten in der Praxis: Entgeltabrechnung
Entgeltabrechnung
Bild: Haufe Shop

Das Buch stellt an vielen Beispielrechnungen alle wichtigen Entgeltarten vor und zeigt, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Im Entgeltabrechnungs-ABC erfahren Sie schnell, was den Lohnsteuer- und Beitragspflichten unterliegt oder für die Berechnung des Mindestlohns relevant ist.


Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.4 Begriff "Neue Heilmittel"
Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.4 Begriff "Neue Heilmittel"

  Rz. 5 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen (§ 32, § 2 Abs. 1 Satz 1 HeilM-RL). Sie sind ärztlich zu verordnen, dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg und werden nur von entsprechend ausgebildeten Personen ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren