Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)

• 2024 Handwerkerleistungen bei freiwilliger Vorauszahlung / § 35a EStG Das FG Düsseldorf hat mit Urteil v. 18.7.2024, 14 K 1966/23 E entschieden, dass bei steuerlich motivierten An- bzw. Vorauszahlungen ohne Zahlungsaufforderung auf erst im Folgejahr erbrachte Handwerkerleistungen § 35a EStG keine Anwendung findet. Das Urteil des FG Düsseldorf dürfte aber nicht dahingehend z...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsnahe Dienstleistungen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Haushaltshilfe Rz 40 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerermäßigung für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG)

I. Überblick über die steuerliche Begünstigung Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grabpflegekosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bestattung. Für Grabpflegekosten gibt es keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen (EFG 2009, 761 = DStRE 2009, 1060; > Haushaltshilfe Rz 25/1). Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH/NV 2020, 190 = HFR 2020, 235). Ergänzend > Versorgungsrenten Rz 106.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 21 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als Anlass für die Aufwendungen (> Rz 44) kommt ua ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis in Betracht (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG). Der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht näher definiert. Es muss zwischen dem Stpfl (> Arbeitgeber; siehe auch > Rz 4) und einer anderen Person (Haushaltshilfe ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausverwalter

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hausverwalter sind im Gegensatz zu Hausmeistern und Hauswarten idR selbständig. Wesentlich für die selbständige Tätigkeit ist, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl BFH 175, 284 = BStBl 1994 II, 936). Der Hausverwalter ist gewerblich tätig und erzielt > Einkünfte aus § 15 EStG, we...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gesetzeskonkurrenzen (Nachrangigkeit des § 35a EStG)

1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Dopp...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushal...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Begünstigte Aufwendungen

1. Aufwendungen Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VI. Verfahren

1. Antrag Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl muss die Ermäßigung seiner ESt bei seinem FA beantragen (§ 35a Abs 1 und Abs 2 Satz 1 EStG und § 35a Abs 3 Satz1 EStG für > Handwerkerleistungen); von Amts wegen darf das FA die Aufwendungen nicht berücksichtigen (> Antragsgebundene staatliche Leistungen). Der Stpfl kann die Steuerermäßigung bei seiner Veranlagung zur ESt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der > Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3 EStG; > Rz 12). Die in > Rz 60 ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Anspruchsvoraussetzungen von § 35a EStG

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung kommt für eine natürliche Person mit > Unbeschränkte Steuerpflicht in Betracht, die im > Inland oder EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) einen eigenen Haushalt hat; bei > Beschränkte Steuerpflicht ist § 35a EStG seit dem VZ 2009 nicht mehr anwendbar; (§ 50 Abs 1 Satz 3 aE EStG; Rechtsentwicklung > Rz 12). Das FG Köln hat Zweifel,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügige Beschäftigung sind

Rz. 30 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommt außerdem für Beschäftigungsverhältnisse in Betracht, die keine geringfügige Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV sind (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 1 EStG; > Rz 26). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Unter diese Regelung fallen auch kurzzeitig geringfügige Beschäftigungsverhältnisse...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vorrang anderer Steuerermäßigungen

Rz. 19 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Andere Steuerermäßigungen, zB die Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien (§ 34g EStG; > Parteibeiträge) und die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG), werden vor der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG von der tariflichen ESt abgezogen (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1, 3 Satz 1 EStG, siehe dort jeweils Wortlaut ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Antrag

Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl muss die Ermäßigung seiner ESt bei seinem FA beantragen (§ 35a Abs 1 und Abs 2 Satz 1 EStG und § 35a Abs 3 Satz1 EStG für > Handwerkerleistungen); von Amts wegen darf das FA die Aufwendungen nicht berücksichtigen (> Antragsgebundene staatliche Leistungen). Der Stpfl kann die Steuerermäßigung bei seiner Veranlagung zur ESt beantrage...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um > Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft (Privatperson) oder bei einem von ihm selbst gewählten Haushaltshilfeunternehmen, das kein Vertragspartner des Rehabilitationsträgers ist, erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahe Dienstleistung

s "Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis"mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.9 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen etc.

Geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann der Arbeitnehmer auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 EUR, bei g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 8 Sonstige Steuerermäßigungsgründe

Die folgenden Beträge können in gleichem Umfang als Freibeträge übernommen werden, wie sie bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind: Abzugsbeträge bei eigengenutztem Grundbesitz[1] Verlustvortragsbeträge[2] negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und negative Einkünfte aus Kapitalverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / aa) Konkrete Abrechnung

Rz. 191 Die Höhe des Schadensersatzbetrages bemisst sich in dem Fall, dass eine Ersatzkraft eingestellt wurde, aus dem Betrag in EUR, der für diese konkret aufgewendet wurde/wird. Dabei kommt es im Anstellungsverhältnis nicht nur auf den Nettoauszahlungsbetrag für die Ersatzkraft an, sondern auf den Arbeitgeberbruttobetrag, welcher den Nettoauszahlungsbetrag neben den Aufwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 EStG gilt auch für die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, vgl BMF v 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 Rz 44. Nach Rz 47 (Wohnungseigentümer und Mieter) dieses BMF-Schreibens müssen Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch Bescheinigung des Verwalter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Bescheinigungspflichten

Die Versorgungseinrichtungen sind verpflichtet, dem ehemaligen Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster Mitteilungen über den Betrag der jährlich zufließenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auszustellen. Mit Einverständnis des Steuerbürgers kann die Mitteilung auch elektronisch bereitgestellt werden. Die Erteilung einer Bescheinigung ist erforderl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abfluss von Ausgaben beim Steuerpflichtigen bei Einschaltung Dritter

Rn. 103 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Einschaltung eines Dritten kann zum einen dadurch erfolgen, dass der StPfl nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leistet. In diesem Fall ist ein Abfluss beim StPfl nur dann gegeben, wenn durch die Leistung an den Dritten der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim StPfl eingetreten ist, BFH v 16.10.2007, VIII R 21/0...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge / 4.2 Freibeträge ohne Antragsgrenze

Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1] Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende [2] negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3] Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Zusammentreffen mit anderen Steuermäßigungen

Rn. 85 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei Ermittlung der festzusetzenden ESt ist die Tarifermäßigung nach § 32c EStG vorrangig vor den anderen Steuerermäßigungen – insb für Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 35 EStG und für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen iSd 35a EStG – zu berücksichtigen. Das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umzugskosten / 4 Steuerermäßigung für private Umzugskosten

Werden Umzugskosten vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt und scheidet ein Werbungskostenabzug wegen fehlender beruflicher Veranlassung aus, kann für bestimmte Umzugsleistungen eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen.[1]mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 5 Handwerkliche Tätigkeiten

Das Haushaltsscheckverfahren ist nur für Beschäftigungen anwendbar, die als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen oder die Gartenpflege. Auch die Pflege, Betreuung und Versorgung von Kindern, kranken, älteren pflegebedürftigen Mensche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009 für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.1 Umfang und Inhalt

Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege, die in Art und Umfang vom festgestellten Pflegegrad abhängen, sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee

Überblick Die Verkehrssicherungspflicht rückt in den Fokus, wenn Schnee und Glatteis geräumt werden müssen. Was Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter wissen müssen, um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen aus dem Weg zu gehen. Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, diesen obliegt die Verkehrssicherungspf...mehr