Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Notargebühren

Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängig von dem vereinbarten Stammkapital. Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR[19] fallen die folgenden Notargebühren, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, an: Rz. 29 a) Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / 4. Löschung

Rz. 99 Im Rahmen einer Löschung sind vorzulegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / VII. Bekanntmachungen

Rz. 105 Grundsätzlich hat die Registerbehörde die Betriebseröffnung, die Änderung der Firma bzw. die Löschung eines Unternehmens bekannt zu machen. Allerdings sehen die Registerbestimmungen keine Form der Bekanntmachung vor. Es kommt daher sogar vor, dass die genannten Bekanntmachungen jährlich einmal in Buchform publiziert werden. Rz. 106 Sonstige Änderungen der oben genannt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 24 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 65 Bei dem Register eingereichte Meldungen und Unterlagen sind für jedermann einsehbar im Rahmen der dafür vorgesehenen formalen Abläufe, Section 398, Section 399 CA. Für den Abruf von einzelnen Unterlagen über das Online-Portal sind Gebühren zu entrichten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / VI. Bekanntmachung

Rz. 80 Über die Bekanntmachungen bei ACRA hinaus ergeben sich bei einer Pte. Ltd. weitere Veröffentlichungspflichten in der Gazette, beispielsweise im Falle von Kapitalherabsetzungen (siehe Rdn 64) und im Rahmen der Liquidation (siehe Rdn 152 und 159).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 4. Auflösung in den Fällen des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h und Art. 363 Abs. 2 LSC

Rz. 339 Art. 364 LSC[187] gibt die Vorgehensweise bei Vorliegen eines der Auflösungsgründe des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h LSC vor. Die Auflösung der Gesellschaft bedarf demnach (genauso wie die Stellung des Insolvenzantrags) in diesen Fällen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss muss von der einfachen Mehrheit des Art. 198 LSC getragen werden. Die Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 47 Die Eintragungen werden auf spanisch verfasst. Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Zügigkeit des Verfahrens ab. Die Kosten der Eintragung belaufen sich auf ARG $ 100. Die Gebühren für das Gründungsformular für das normale Verfahren betragen ARG $ 840 und für das Eilverfahren ARG $ 3.360. Rz. 48 Das Eintragungsverfahren dauert grundsätzlich 15 bis 20 T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Gesetzlicher Mindestinhalt des Gründungsakts

Rz. 19 Der Gründungsakt (Gesellschaftsvertrag bzw. Errichtungserklärung) der d.o.o. muss folgende Angaben enthalten (Art. 388 Abs. 1 ZTD):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 49 Eine Herabsetzung des Gesellschaftskapitals ist möglich (Art. 1082 CC), wenn (1) uneinbringbare Verluste der Limitada entstanden sind oder (2) das Stammkapital eine unverhältnismäßige Höhe in Relation zum Gesellschaftszweck aufweist. Kapitalherabsetzungsbeschlüsse im Sinne von vorstehend (2) sind im Bundesanzeiger und in einer Tageszeitung mit großer Auflage am Sitz d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 108 Die Existenz einer Gesellschaft kann nur durch Einsichtnahme in die aktuelle Business License überprüft werden. Der gesetzliche Vertreter ist auf der Business License verzeichnet. Selbst durch eine solche Einsicht ist aber absolute Sicherheit nicht zu erlangen. Handelsregistereintragungen werden nämlich nur einmal pro Jahr von der Behörde auf ihre Richtigkeit überprüft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XIX. Ungarn

Rz. 26 Das ungarische Konzernrecht[78] setzt sich aus Teilen verschiedener Gesetze zusammen.[79] Um beherrschender Anteilsinhaber zu sein, müssen mindestens 75 % der Geschäftsanteile gehalten werden.[80] Ist dies der Fall, besteht eine Anzeigepflicht dieser Tatsache beim Handelsregister.[81] Im Anschluss kann jeder verbliebene Gesellschafter innerhalb von 60 Tagen ebenfalls ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 58 Die Frist für die Einreichung registerpflichtiger Gesellschafterbeschlüsse beträgt 20 Tage (siehe näher Rdn 55) und des Gründungsaktes 30 Tage, Art. 1151 § 1 CC. Für die Anmeldung/Einreichung sind in erster Linie die Geschäftsführer zuständig (Art. 1151 CC), hilfsweise auch die Gesellschafter und sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / VII. Bekanntmachung

Rz. 60 Das Handelsgericht veröffentlicht jede Eintragung von Amts wegen im Amtsblatt der Republik Kroatien unverzüglich. Die Veröffentlichung muss der Eintragung inhaltlich, nicht wortwörtlich entsprechen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / V. Bekanntmachung

Rz. 66 Die Eintragungen im Unternehmensregister werden im Monitor Gospodarczy i Sądowy veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Gründung einer Sp. z o.o. kostet 100 PLN (ca. 22,50 EUR).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 57 Jede Eintragung beruht auf einem Beschluss des Handelsgerichts, der erst nach Anmeldung, Prüfung aller Voraussetzungen und Bewilligung derselben erfolgt. Eintragungen erfolgen in slowenischer Sprache. Allenfalls die Firma einer Gesellschaft kann zusätzlich in einer Fremdsprache registriert werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 60 Das früher geltende Erfordernis schriftlicher Handelsregisteranmeldung in vierfacher Form ist heute in fast allen brasilianischen Bundesstaaten abgelöst durch die elektronische Handelsregisteranmeldung. Die Authentifizierung erfolgt durch Angabe der Steuernummer des Anmelders und Verwendung seiner zertifizierten elektronischen Signatur. Anmeldebefugt sind in erster Li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / VI. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 69 Der Existenznachweis einer Gesellschaft kann i.d.R. durch Vorlage des Certificate of Registration erbracht werden, das bei der ASIC angefordert werden kann. Es kann eine "historic company search" angefordert werden, wobei auf den letzten Abschnitt mit dem Titel "ASIC Documents Received" Bezug genommen werden muss. Eine der darin an erster Stelle aufgelisteten Unterlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich1 Der Länderbeitr... / 6. Veröffentlichung im BODACC

Rz. 16 Innerhalb von acht Tagen nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister werden die wesentlichen Angaben auf Veranlassung des Urkundsbeamten des Handelsgerichts gem. Art. R 123–155 ff. C.com. im Bulletin Officiel Des Annonces Civiles et Commerciales (BODACC) veröffentlicht. Die Kosten sind in der Eintragungsgebühr enthalten. Drittwirkung erlangen eintragungspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 4. Dauer des Eintragungsverfahrens

Rz. 116 Die Dauer des Eintragungsverfahrens beträgt i.d.R. ca. 7 Tage ab Einlangen des Gesuches beim Firmenbuchgericht. Beschleunigt werden kann das Verfahren in der Praxis dadurch, dass man den zuständigen Richter oder Rechtspfleger anruft und ihn unter Angabe eines triftigen Grundes bittet, die Eingabe bei Einlangen bevorzugt zu behandeln.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 41 Es bestehen Einsichtsrechte sowohl im Hinblick auf die Registereintragungen als auch im Hinblick auf bestimmte Unterlagen ("Corporate Records") der Gesellschaft, die gesellschaftsrechtliche Bedeutung haben. 1. Registereinsicht Rz. 42 Die aufgrund von Anmeldungen der Gesellschaft beim Director vorhandenen Daten der Gesellschaft (einschließlich ihrer Articles of Incorpora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 3. Handelsregistereintragung

Rz. 94 Die Geschäftsführer (Namen und Personaldaten), ihre Vertretungsbefugnisse und alle diesbezüglichen Änderungen sind in das Handelsregister einzutragen. Der Anmeldung sind notariell beglaubigte Musterfirmazeichnungen sowie Erklärungen, dass die Ausschlussgründe des Art. 141 Abs. 8 TZ nicht vorliegen (siehe Rdn 88), beizulegen. Die Bestellung bzw. Abberufung von Geschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / 2. Einberufungsmöglichkeit

Rz. 54 Die Gesellschafterversammlung selbst wird vom Vorstand einberufen, der in gesetzlich bestimmten Fällen dazu verpflichtet ist. Weitere Voraussetzungen für die Einberufung können durch die Satzung festgelegt werden. Kommt der Vorstand der Einberufungspflicht nicht nach, so kann das Handelsregister eine Gesellschafterversammlung anordnen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Haftung der Gründer

Rz. 77 Schließen sich die künftigen Gesellschafter zum Zwecke der Errichtung einer GmbH zusammen, so entsteht eine Vorgründungsgesellschaft. Werden in dieser Phase der Gesellschaftsgründung, die vom Entschluss der Gesellschafter zur Errichtung einer GmbH bis zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung reicht, Geschäfte vorgenommen, so haften die Gesellschafter der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 4. Nachweis der Einbringung einer Sache oder eines Rechts

Rz. 40 Als Nachweis über die tatsächliche Einbringung einer Sache dient in der Regel ein Protokoll zwischen dem einbringenden Gesellschafter und der Gesellschaft. Des Weiteren sind Rechnungen, Eigentumstitel betreffend eingebrachte Immobilien (einschließlich Grundbuchauszug) sowie ggf. Sachverständigengutachten beim Handelsregister vorzulegen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 110 Die S. de R.L. lässt sich nach Art. 227 LGSM in jede andere Handelsgesellschaftsform umwandeln. Die Umwandlung erlangt nach Art. 225 LGSM mit Eintragung in das Handelsregister Wirkung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 166 Alle Geschäftsbriefe und Formulare der Gesellschaft müssen nach YYTL 15.1–2 folgende Angaben enthalten, die im Handelsregister einzutragen sind: Sofern die Aktiengesellschaft eine Internetseite hat, muss die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 116 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt im Gesellschaftsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag durch die Gesellschafterversammlung. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine Vorschriften hinsichtlich dessen Abberufung vorsieht, kann der Geschäftsführer nur einstimmig durch die Gesellschafterversammlung oder durch Entscheidung des Gerichts abberufen werden. Der Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 98 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt entweder bei der Gründung der Gesellschaft oder später im Wege der Beschlussfassung, bei der i.d.R. die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen ausreicht. In der Praxis empfiehlt sich die Bestellung schon in der Gründungsurkunde, damit die Gesellschaft von vornherein handlungsfähig ist. Erfolgt die Bestellung in einem separa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 4. Internetzugang

Rz. 225 Die Internetseite[38] bietet Informationen, Belehrungen, die Möglichkeit zur kostenlosen Recherche bestimmter Informationen über eine Gesellschaft, die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Bestellung weiterer Informationen über eine Gesellschaft, Formblätter, die Möglichkeit, Dokumente dem Companies House offiziell zu "mailen" (electronic filing) und die Möglichkeit zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Handelsregistereintragung

Rz. 96 Die Geschäftsführer, deren Vertretungsbefugnisse und alle diesbezüglichen Änderungen sind gem. Art. 425 ZTD unverzüglich in das Handelsregister einzutragen. Die Eintragung eines Geschäftsführerwechsels ist rein deklaratorisch.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 2. Rücktrittsmöglichkeit

Rz. 96 Der Geschäftsführer kann gegenüber der OOD schriftlich seinen Rücktritt erklären. Die OOD muss innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Benachrichtigung den Geschäftsführer aus dem Handelsregister austragen. Geschieht dies nicht, kann der Geschäftsführer selbst die Austragung beantragen, wobei die Agentur für Eintragungen dem Antrag nachkommen muss, unabhängig davon, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 170 Die freiwillige Einstellung des Geschäftsbetriebes und anschließende Löschung aus dem Handelsregister ist auf unterschiedlichen formalen Wegen zu erreichen. I. Liquidationsverfahren Rz. 171 Die Gesellschafter können die freiwillige strukturierte Liquidation der Gesellschaft beschließen, Section 58 IBC i.V.m. Insolvency and Bankruptcy Board of India (Voluntary Liquidati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist seit dem 16.3.2017 gerichtsgebührenfrei. Im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung der GmbH fallen Kosten für die obligatorische Beauftragung eines Rechtsanwalts an, welcher neben dem Verfahren vor dem Registergericht auch die notwendigen Urkundenentwürfe erstellen muss. Die Kosten notarieller Firmenzeichnungser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 3. Handelsregistereintragung

Rz. 85 Der oder die Geschäftsführer sowie dessen/deren Vertretungsbefugnisse und alle diesbezüglichen Änderungen sind unverzüglich in das Handelsregister einzutragen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Handelsregistereintragung

Rz. 97 Die Geschäftsführer, deren Vertretungsbefugnisse und alle diesbezüglichen Änderungen sind unverzüglich in das Handelsregister einzutragen (siehe auch Rdn 102, 105). Die Eintragung eines Geschäftsführerwechsels ist rein deklaratorisch.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 104 Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung vertreten. Geschäftsführer verpflichten die Gesellschaft durch ihre Unterschrift mit der Angabe ihrer Eigenschaft als "Gerente". Dabei kommen auch dann zwischen Gesellschaft und Dritten Rechtsgeschäfte zustande, wenn der Geschäftsführer durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss auferlegte Handlungsbeschrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

1. Anmeldepflichtige Gegenstände und Fristen a) Regelmäßige Offenlegungspflichten Rz. 230 Die regelmäßigen Offenlegungspflichten beziehen sich für die Ltd. hauptsächlich auf den jährlichen Jahresabschluss und den annual return. aa) Jährliche Rechnungslegung (annual accounts) Rz. 231 Jede Ltd. muss gem. Sec. 854 ff. CA 2006 einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / II. Buchführungspflicht

Rz. 127 Grundsätzlich sieht das VAE-Gesellschaftsgesetz eine Buchführungspflicht und Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) durch den Geschäftsführer vor. Eine Publizierung des Jahresabschlusses oder Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 47 Der Eintragung im Öffentlichkeitsregister kommt deklaratorische Wirkung zu (Art. 106 PGR). Das Register ist mit der Wirkung öffentlichen Glaubens ausgestattet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 35 Der gesetzliche Mindestinhalt eines Kft.-Gesellschaftsvertrags wird durch § 3:5 Ptk. bestimmt, der einen umfassenden Katalog beinhaltet, der auf alle juristischen Personen anzuwenden ist. Darüber hinaus sind Spezialvorschriften zu beachten, die ausschließlich auf GmbHs Anwendung finden. Anzugeben sind: Rz. 36 1. Firmenname und Sitz der Wirtschaftsgesellschaft (§ 3:5 li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / I. Grundlagen

Rz. 49 Personen und Unternehmen, die in Russland unternehmerisch tätig werden, müssen ihre Registrierung im Staatlichen Register juristischer Personen veranlassen. Das Staatliche Register juristischer Personen wird von den Steuerbehörden u.a. nach Maßgabe des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation sowie des föderalen Gesetzes über die staatliche Registrierung der jurist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 2. Abwicklung der Einzahlung

Rz. 35 Die Verpflichtung zur Einzahlung der Stammeinlage ist primär eine Geldschuld. Gemäß Art. 475 Abs. 7 ZGD-1 erfolgt die Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft bei einem Finanzinstitut in der Republik Slowenien. Der von diesem Bankinstitut ausgestellte Einzahlungsbeleg und Erklärung über die freie Verfügbarkeit der Geldmittel muss der Anmeldung beim Handelsregister al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 5. Unzulässigkeit von "Mantelgesellschaften"

Rz. 20 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine so genannte Mantelgesellschaft vor, wenn eine Gesellschaft wirtschaftlich vollständig liquidiert und von den Beteiligten aufgegeben wurde. Eine solche Gesellschaft müsste im Handelsregister gelöscht werden und kann in aller Regel auch von Amtes wegen gelöscht werden (siehe Art. 934 OR). Nach Lehre und Praxis sind Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 7. Dauer des Gründungsverfahrens

Rz. 13 Werden alle erforderlichen Unterlagen sowie der Nachweis über die Entrichtung aller anfallenden Gebühren und Bekanntmachungskosten eingereicht, so erfolgt die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einreichung. In der Praxis kommt es allerdings vor, dass diese 5-Tages-Frist sowohl unterschritten als auch überschritten w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / K. Zweigniederlassungen

Rz. 115 Sofern die Limitada über inländische Zweigniederlassungen in Brasilien verfügt, müssen diese binnen einer Frist von 30 Tagen ab Gründung beim jeweils örtlichen Handelsregister zur Eintragung angemeldet werden (Art. 1053 i.V.m. Art. 1000 § 1 CC). Sofern ausländische Zweigniederlassungen bestehen, ergeben sich etwaige Eintragungserfordernisse aus den gesetzlichen Besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 60 Das Anmeldeformular mit zahlreichen Anlagen ist vom Antragssteller auszufüllen. In bestimmten Fällen ist die notarielle Bestätigung erforderlich. Die Formblätter sind im Internet unter http://www.registrucentras.lt/p/49 zu erhalten. In der Hauptform JAR-1 sind die wichtigsten Daten des Unternehmens anzugeben: Name, Sitz, Tätigkeitsarten, Verwaltungsorgan der Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 3. Nachweis der Vertretung

Rz. 120 Der Nachweis der rechtlichen Vertretung geschieht praktisch immer durch Vorlage der Gründungsurkunde und einer Vollmachtsurkunde, zu deren Ausstellung der Notar bei jeder Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers oder Bevollmächtigung eines sonstigen Vertreters gemäß Art. 10 Abs. 4 LGSM oder dessen Widerruf nach Art. 10 Abs. 3 LGSM zu bestimmten festgelegten f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / a) Regelmäßige Offenlegungspflichten

Rz. 230 Die regelmäßigen Offenlegungspflichten beziehen sich für die Ltd. hauptsächlich auf den jährlichen Jahresabschluss und den annual return. aa) Jährliche Rechnungslegung (annual accounts) Rz. 231 Jede Ltd. muss gem. Sec. 854 ff. CA 2006 einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), einen Lagebericht und einen Bericht des Wirtschaftsprüfers nach Vorlage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 2. Vertretungsnachweis

Rz. 101 Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer und der Prokuristen ist dem Handelsregister bzw. dem Handelsregisterauszug (siehe Rdn 58) zu entnehmen. Der Handelsbevollmächtigte weist seine Vertretungsbefugnis durch Vorlage der Vollmacht nach.mehr