Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 161 Die erste Eintragung der S.L. im Handelsregister muss – neben anderen Umständen (siehe Rdn 137) – genaue Angaben über den oder die Gründungsgesellschafter beinhalten. Die Namen der Gesellschafter sind allerdings nicht Gegenstand der Veröffentlichung im BORME,[59] mit Ausnahme des alleinigen Gesellschafters der Einpersonen-Gesellschaft. Rz. 162 Außerhalb der Gründungsp...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VI. Bekanntmachung

Rz. 59 Die Eintragung der Gesellschaft ist über das öffentlich zugängliche Online-Portal des Handelsregisters abrufbar. Rz. 60 Über das Online-Portal sind für jeden Interessenten Basis-Informationen über die Gesellschaft einsehbar, insbesondere:mehr

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Brasilien / I. Grundlagen

Rz. 50 Die Vorschriften über das Handelsregister (Registro Público de Empresas Mercantis e Atividades Afins) finden sich in den Art. 1150 bis 1154 CC sowie in der Lei 8.934/1994. Die Führung des Handelsregisters obliegt den Handelsgerichten (Junta Comercial) der einzelnen Bundesstaaten. Das Zentralorgan der Handelsgerichte ist das nationale Handelsregisteramt (Departamento N...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

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Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

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Rumänien / 6. Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 29 Gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (oder auch der Gesellschafter untereinander), die nicht bereits im GesG oder in anderen damit zusammenhängenden Gesetzen vorgesehen sind, können aufgrund des allgemeinen Prinzips der Vertragsfreiheit im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in den Gründungsakt aufgenommen werden. Rz....mehr

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Finnland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung bei Gründung

Rz. 80 Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / VI. Praktische Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH

Rz. 9 Am 22.9.2004 wurde ein Vorstoß beim Handelsregister Luxemburg unternommen, um aufgrund des Urteils des EuGH vom 30.9.2003 die Verlegung des Hauptgeschäftsbetriebes und des Sitzes der tatsächlichen Leitung einer niederländischen Gesellschaft nach Luxemburg zu bewirken, ohne die im Gastland erforderlichen Formalitäten erfüllen zu müssen, z.B. ihre Satzung zu ändern, um s...mehr

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Italien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 137 In den Art. 2498 f. c.c. sind die verschiedenen Formen der Umwandlung getrennt geregelt: Formwechsel (Art. 2498 f. c.c.), Verschmelzung der Gesellschaften (Art. 2501 f. c.c.) und Ausgliederung der Gesellschaften (Art. 2506 f. c.c.). Rz. 138 Bisher war ein Formwechsel nur von einem Gesellschaftstyp in einen anderen zulässig. Seit der Reform sind gem. Art. 2500-septies ...mehr

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Ungarn / VIII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 96 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft kann gem. § 12 Abs. 1 Ctv. über die Beibringung einer Handelsregisterabschrift, eines Handelsregisterauszuges oder einer Bescheinigung erbracht werden. Alle drei Dokumente bestätigen die Existenz als bestehendes Datum des Handelsregisters, sie stellen öffentliche Urkunden dar und können somit als Beweismittel vor Gericht verw...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 163 Dem deutschen Kapitalgesellschaftsrecht liegt das System des garantierten Festkapitals zugrunde, das mehrere Funktionen in sich vereint. So bildet das Grund- oder Stammkapital den Betriebsfonds einer Gesellschaft und repräsentiert aus Sicht der Gesellschaftsgläubiger die garantierte Haftungsmasse; zugleich soll das zu erbringende Mindestkapital eine gewisse Seriositä...mehr

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Rumänien / 4. Vertretungsnachweis

Rz. 115 Spezielle Vertretungsnachweise sind nicht vorgesehen. Die Vertretungsbefugnis ist dem Handelsregister zu entnehmen, das elektronisch zugänglich ist.mehr

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Russland / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 74 Die Gesellschafter einer GmbH werden mit Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und des Beitrags zum Stammkapital in das Handelsregister eingetragen. Jede Änderung der persönlichen Daten der Gesellschafter ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 75 Die Gesellschaft ist verpflichtet, ein Gesellschafterverzeichnis gemäß den gesellschaftsinte...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Grundlagen

Rz. 87 Die Daten der LLC werden sowohl bei der Registrierungsbehörde auf Emiratsebene als auch auf Bundesebene beim Wirtschaftsministerium geführt. Weil diese Daten (Handelsregister) in den VAE allerdings nicht öffentlich sind, können diese auch nicht von jedermann eingesehen werden. Rz. 88 Im Rahmen einer Reihe von Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Unternehmenstranspar...mehr

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Russland / 4. Umbildung einer Gesellschaft (Formwechsel)

Rz. 95 Eine Umwandlung einer Gesellschaft im Wege der Umbildung (Wechsel der Rechtsform) erfolgt gem. Art. 56 GmbHG der RF, wonach die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften, in Personengesellschaften oder in Produktionsgenossenschaften umgewandelt werden können. Die GmbH ist gemäß Art. 88 Abs. 1 ZGB der RF zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft i...mehr

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Estland / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 66 Das Register wird auf Estnisch geführt. Die Kosten der Eintragung ins Handelsregister betragen gem. § 59 Abs. 1 des estnischen Gebührengesetzes (Riigilõivuseadus) für eine OÜ im Normalverfahren 145 EUR und im beschleunigten Verfahren (bei dem der Antrag innerhalb von einem Arbeitstag bearbeitet wird anstatt von fünf Arbeitstagen) 190 EUR. Rz. 67 Das Eintragungsverfahre...mehr

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China / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

1. Bei Errichtung eines FIE Rz. 96 Im Rahmen der Errichtung eines FIE sind folgende Dokumente beim Handelsregister einzureichen:mehr

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Rumänien / III. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 128 Ausländische juristische Personen können in Rumänien eine Zweigniederlassung gründen, wenn ihnen dieses Recht gemäß Gesetz ihres Sitzstaates zusteht (Art. 44 GesG). Der Gründer bringt eine Anmeldung zum Handelsregister ein, in dessen Zuständigkeitsbereich die Zweigniederlassung errichtet werden soll. Ihr sind im Original und in beglaubigter Übersetzung u.a. beizufüge...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VII. Einsichtsrecht

Rz. 96 Ein Einsichtsrecht besteht für Dritte grundsätzlich nicht.mehr

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Finnland / 5. Praktischer Leitfaden für die Durchführung einer Kapitalerhöhung aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands durch Ausgabe neuer Aktien gegen Gegenleistung

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Serbien / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 67 Die Rechtsnachfolge im Eigentum eines Geschäftsanteils nach dem Ableben eines Gesellschafters richtet sich nach den erbrechtlichen Regelungen (Art. 172 ZPD). Auf Antrag der Gesellschaft oder eines Erben kann das für die Durchführung des Nachlassverfahrens zuständige Gericht einen vorläufigen Nachlasspfleger bestellen, der die Gesellschafterrechte im Namen und Auftrag d...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Homepage der Gesellschaft

Rz. 76 Mit Gesetz 25/2011 vom 1. August[38] wurde der neue Art. 11 bis LSC eingeführt, welcher die sogenannte Online-Plattform und die Homepage der Gesellschaft reguliert. Die Neuregelung geht auf die bereits vorhandene Möglichkeit zurück, in bestimmten Fällen, die in der ursprünglichen Fassung der LSC vorgesehen waren, konkrete Veröffentlichungen auf der Homepage der Gesell...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Bareinlage (apport en numéraire)

Rz. 48 Im Regelfall der Bargründung muss nach Art. L 223–7 Abs. 1 Satz 3 C.com. mindestens 1/5 jeder übernommenen Stammeinlage vor Gründung der Gesellschaft, also vor Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags, erbracht werden. Der Rest ist gem. Art. L 223–7 Abs. 1 Satz 4 C.com. nach Aufforderung durch die Geschäftsführung, spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung ...mehr

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Norwegen / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 173 Eine AS ist dann insolvent, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht mehr bei deren Fälligkeit erfüllen kann, soweit es sich dabei nicht um einen vorübergehenden Zustand handelt. Gleichwohl liegt dann keine Insolvenz vor, wenn die Vermögensgegenstände und Einnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen ausreichen.[533] Rz. 174 Wenn die AS insolvent ist, hat der Verwaltungsrat[...mehr

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Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt...mehr

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Brasilien / II. Gründerhaftung

Rz. 45 Zum Ablauf der Gründung siehe zunächst Rdn 8 ff. Gemäß Art. 985 CC erwirbt die Limitada Rechtspersönlichkeit durch Eintragung beim zuständigen Handelsregister. Für in der Phase zwischen Gründung und Eintragung eingegangene Verpflichtungen haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, Art. 990 CC. Werden Geschäftsanteile abgetreten, so haftet der abtr...mehr

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Ungarn / I. Formen der Auflösung

Rz. 262 Die Auflösung einer GmbH wird mit der Löschung aus dem Handelsregister gem. § 3:48 Ptk. rechtswirksam. Auflösungsgründe sind:mehr

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China / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 101 Anmeldungen zum Handelsregister sind schriftlich vorzunehmen. Dabei reicht grundsätzlich die einfache Schriftform. Beglaubigungen sind in der Regel erforderlich für ausländische Nachweisdokumente wie z.B. den Handelsregisterauszug einer deutschen Gesellschafterin. Die Registerbehörden erwarten, dass ein Satz der Antragsdokumente in elektronischer Form auf eine dafür ...mehr

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Slowenien / III. Zweigniederlassungen ausländischer Personen

Rz. 117 Ausländische juristische Personen (außer Personen aus EU-Mitgliedstaaten aufgrund der freien Ausübung von Dienstleistungen) können in Slowenien nicht unternehmerisch tätig sein, außer sie gründen eine Zweigniederlassung (Art. 676 ff. ZGD-1). Der Gründer bringt eine Anmeldung zum Handelsregister ein, in dessen Bezirk sich die Zweigniederlassung niederlassen soll. Ihr ...mehr

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Serbien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 102 Eine Gesellschaft kann Zweigniederlassungen eröffnen, wenn dies im Gründungsakt vorgesehen ist. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft gegründet. Die Zweigniederlassung wird in das Handelsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglichen; es darf sich nicht lediglich um Hilfstäti...mehr

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Estland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die mit Abstand populärste Gesellschaftsform in Estland ist die in §§ 135 ff. Handelsgesetzbuch (Äriseadustik; im Folgenden HGB) geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (estn. osaühing; im Folgenden OÜ). So waren am 1. Juni 2021 mehr als 228.000 OÜs, etwa 28.000 Einzelunternehmer und etwa 2.700 Aktiengesellschaften, gefolgt von einer erheblich kleineren Anzahl ...mehr

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Lettland / 1. Gründung einer SIA

Rz. 8 Um eine SIA zu gründen, sind der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass bei der Gründung einer "lettischen GmbH" (SIA) sowohl die Satzung als auch der Gesellschaftsvertrag notwendig sind. Die Gründungsdokumente und der Eintragungsantrag bedürfen der nota...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Grundlagen

Rz. 59 Das US-amerikanische Recht kennt kein dem deutschen Handelsregister vergleichbares öffentliches Register. Wie bereits dargelegt (siehe Rdn 12), sind bei der Gründung einer corporation beim secretary of state die articles of incorporation sowie spätere Änderungen (certificate of amendment) einzureichen. Die articles of incorporation, einschließlich späterer Änderungen,...mehr

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Deutschland / K. Zweigniederlassungen

Rz. 227 Die Betriebsstätte am Sitz der GmbH ist die Hauptniederlassung. Davon räumlich getrennte Untergliederungen des Unternehmens stellen eine Zweigniederlassung i.S.v. §§ 13 ff. HGB dar, wenn ihnen eine gewisse Selbstständigkeit in der unternehmensinternen Organisation wie auch in der rechtsgeschäftlichen Betätigung zukommt. Die Zweigniederlassung bleibt aber Bestandteil ...mehr

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Deutschland / 3. Sacheinlage

Rz. 63 Wollen die Gesellschafter einer GmbH die Einlagen nicht in Geld, sondern auf andere Weise, d.h. im Wege einer Sacheinlage, erbringen, so muss dies in der Satzung ausdrücklich festgehalten werden. Dazu sind in der Satzung sowohl der Gegenstand als auch der Betrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, sowie der Name des zur Leistung verpflichteten ...mehr

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Slowenien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 52 Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies bleibt ohne Einfluss darauf, dass bereits die Eintragung selbst unabhängig von der Bekanntgabe konstitutive Wirkung hat. So entsteht die Gesellschaft erst mit Eintragung der Gründung im Handelsregister. Jeder kann sich auf die Eintragungen berufen, es sei denn, ihm k...mehr

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Mexiko / IX. Das System elektronischer Bekanntmachungen (PSM)

Rz. 82 Nach einer Reform des LGSM wurde 2015[25] das elektronische System für öffentliche Bekanntmachungen von Handelsgesellschaften (PSM) geschaffen. Ratio legis war, die nationale Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit anzufachen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern. Zuvor mussten bestimmte Rechtsakte einer H...mehr

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Ukraine / I. Aussonderung der Gesellschaft

Rz. 198 Die Aussonderung ist die Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften mit der Übertragung an sie gemäß der Aussonderungsbilanz eines Teils des Vermögens, der Rechte und Pflichten der Gesellschaft, aus der die Ausscheidung erfolgt, ohne diese aufzulösen, Art. 47 GmbHG und Art. 109 Abs. 1 ZGB. Rz. 199 Im Falle der Aussonderung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Regi...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 69 Die Existenz der Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Vertretungsbefugnisse können grundsätzlich nur durch einen aktuellen Handelsregisterauszug in Form der "Certidão permanente" nachgewiesen werden. Nur hieraus ergibt sich, ob die Gesellschaft definitiv eingetragen worden ist. Ausnahmsweise kann auch das Original des Gesellschafterbeschlussbuches als Nac...mehr

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Slowakei / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 108 Der Geschäftsführer wird in das Handelsregister eingetragen. Über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Gesellschafter, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Anzahl der Stimmen fordert. Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister haben deklaratorische B...mehr

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Bulgarien / I. Geschäftsführer

Rz. 88 Die OOD muss mindestens einen und kann mehrere (keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl) Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche Person (auch Nichtgesellschafter), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz, sein. In den Vorstand von Aktiengesellschaften können, soweit dies die Satzung vorsieht, aufgr...mehr

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Finnland / 3. Vertretungsberechtigte neben dem Vorstand

Rz. 157 Neben dem Vorstand und dem geschäftsführenden Direktor können auch Dritte, sog. Zeichnungsberechtigte (toiminimen kirjoittajat), die Gesellschaft vertreten. Rz. 158 Daneben ist der Prokurist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die zum Tätigkeitsbereich der Gesellschaft gehören, mit Ausnahme der Veräußerung und Belastung von Grundstücken, für die er einer gesonder...mehr

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Lettland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 48 Anteile, deren Einlagen vollständig bezahlt sind, können nach dem Gesetz frei veräußert und belastet werden (abdingbar). Ein Gesellschafter darf Anteile nur mit Zustimmung der Gesellschafter, die in einem Gesellschafterbeschluss zum Ausdruck gebracht wurde, verschenken, umtauschen oder anders veräußern (Kauf ausgenommen).[8] Rz. 49 Bei Kauf steht den übrigen Gesellscha...mehr

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Schweiz / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 111 Über alle Stammanteile ist ein Anteilbuch zu führen, aus dem die Gesellschafter mit Namen und Adresse, die Anzahl der Nennwert sowie allenfalls die Kategorien der Stammanteile jedes Gesellschafters ersichtlich sind. Nutznießer und Pfandgläubiger der Stammanteile sind ebenfalls aufzuführen (Art. 790 Abs. 1 und 2 OR). Erwirbt jemand allein oder in gemeinsamer Absprache ...mehr

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Ukraine / II. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 201 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch die Übertragung ihres gesamten Vermögens, ihrer Rechte und Pflichten auf andere Gesellschaften bzw. Rechtsnachfolger bei der Reorganisation (Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Umwandlung) oder im Rahmen einer Liquidation, Art. 104 Abs. 1 ZGB, Art. 48 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft erlischt mit ihrer Löschung aus dem Ha...mehr

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Rumänien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 6 Die Vorgründungsgesellschaft ist im GesG nicht geregelt. Nach den allgemeinen Regeln des rumänischen Zivilrechts ist aber ein auf Gründung einer Gesellschaft gerichteter Vorvertrag grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten jedoch die wesentlichen Elemente (zumindest Stammkapital und Gesellschafter) bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags bestimmt sein....mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Buchführungspflichten

Rz. 113 Die Grundlagen der Buchführung sind im Gesetz über die Buchführung (vom 6.11.2001, Nr. IX-574 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)) geregelt, das sich an den International Accounting Standards (IAS) orientiert, und im Gesetz über den Jahresabschluss der Gesellschaften (vom 23.11.2001, Nr. IX-575 (mit späteren Änderungen und Ergänzungen)). Unternehmen können i.d....mehr

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Österreich / 2. Sprache der Eintragung

Rz. 114 Die Firmenbucheintragungen erfolgen in deutscher Sprache.mehr

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China / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 84 Die Wirkung von Handelsregistereintragungen ist im chinesischen Rechtsbereich nicht erforscht. Es ist davon auszugehen, dass zumindest im Bereich der Gründung von Unternehmen die Eintragung der Gesellschaft konstitutiv ist. Rz. 85 Eine vergleichbare Anordnung fehlt für die Löschung der Gesellschaft. Ebenso findet sich keine Anordnung, ab wann sonstige Veränderungen der...mehr

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Argentinien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

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