Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 23 Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter besteht seit dem 1.1.2007 nach den Vorschriften des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) die Verpflichtung, die Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen, oder abhängig von der Größenklass... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 4.8 Eintragung in das Handelsregister

Rz. 394 Die Bestellung eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Die Anmeldung muss von den Geschäftsführern elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch einen Notar erfolgen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m.§ 129 BGB). Es genügt hier nach § 78 GmbHG, dass die Gesellschaft durch ihre Geschäftsführer in vertretungsbe... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2 Rechtslage vor der Eintragung in das Handelsregister

Rz. 136 Im GmbH-Gesetz ist ausdrücklich geregelt, dass vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft die GmbH als solche nicht besteht (§ 11 Abs. 1 GmbHG).[1] Für die Beurteilung der rechtlichen Fragen in der Phase der Gründung einer GmbH ist die Unterscheidung erforderlich zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft und der (in das Handel... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.3 Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 113 Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Das Registergericht ist das örtlich zuständige Amtsgericht (§ 8 HGB i. V. m. § 376 Abs. 1 FamFG). Die Anmeldung ist gemäß § 78 GmbHG von sämtlichen Geschäftsführern der Vorgesellschaft elektronisch in öffentlich beglaubigter ... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.1 Mängel des Gesellschaftsvertrags

Rz. 84 Mängel am Gesellschaftsvertrag können in vielfacher Form vorkommen, so zum Beispiel Formmängel, Mängel der Vollmacht bei Abschluss durch einen Vertreter oder weil der Gesellschaftsvertrag nicht den Mindestinhalt aufweist, den das Gesetz nach § 3 GmbHG verlangt. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen hängen insbesondere von den einzelnen Phasen der Gründun... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.4 Eintragung der Gesellschaft durch das Registergericht

Rz. 122 Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet wurden (§ 9c GmbHG). Rz. 123 Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung des Gesellschaftsvertrags darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese B... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.6 Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 95 Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und muss notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 96 Ein Beschluss der Gesellschafter zur Änderung des Gesellschaftsvertrags ist – wie auch im Rahm... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.2 Vorgesellschaft

Rz. 140 Bereits bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine Vorgesellschaft (Vor- GmbH). Diese endet mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister.[1] Eine gesetzliche Regelung für die Vorgesellschaft gibt es nicht. Die Vorgesellschaft ist eine Rechtsträgerin eigener Art (sui generis) und bereits rechtsfähig.[2] Auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes finden i... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.3 GmbH

Rz. 147 Durch die Eintragung in das Handelsregister wird aus der Vorgesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist eine juristische Person und damit rechtsfähig (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Im Gegensatz zur Vorgesellschaft finden auf die GmbH alle Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung. Für die Verbindlichkeiten haftet eine GmbH nur mit ihrem Vermögen (§ 13 A... mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.3 Bedeutung der Gesellschafterliste; gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen

Rz. 250 Die zwingende Vorschrift des § 16 GmbHG enthält Regelungen zu drei Bereichen: Maßgeblichkeit der Eintragungen in der Gesellschafterliste für das Verhältnis von Gesellschaftern zur GmbH (Absatz 1), Haftung des Erwerbers für rückständige Einlageverpflichtungen (Absatz 2), gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen (Absatz 3). Rz. 251 Das GmbH-Gesetz sieht in Absatz 1 der Re... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung

Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar... mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.9 Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb

Rz. 883 Die Gesellschafterversammlung hat gemäß § 46 Nr. 7 GmbHG über die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb zu beschließen (§ 46 Nr. 7 GmbHG). Diese Regelung betrifft die Entscheidung im Innenverhältnis der GmbH, das heißt, im Außenverhältnis ist die Bestellung der Prokura in Form der Anmeldung der Eintragung beim Hand... mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.2 Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 236 Das GmbH-Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass die Geschäftsanteile einer GmbH veräußerlich und vererblich sind (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[1] Im Gegensatz zur Sonderrechtsnachfolge bei Personengesellschaften (zum Beispiel § 131 Abs. 3 Nr. 1 und § 139 HGB bei einer OHG) ist für die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen das allgemeine Erbrecht anzuwenden, das heißt, der Geschä... mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 3.1 Überblick

Rz. 178 Der Gesellschaftszweck und der Unternehmensgegenstand sind nicht identisch. Das Gesetz behandelt beide Begriffe an mehreren Stellen, aber jeweils nicht innerhalb einer Vorschrift. Während der konkrete Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag zwingend geregelt und im Handelsregister eingetragen werden muss, ist dies zwar für den Gesellschaftszweck üblich und sin... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.2 Gründung im vereinfachten Verfahren

Rz. 14 Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen unter erleichterten Voraussetzungen eine GmbH gegründet werden kann (sog. vereinfachtes Verfahren, § 2 Abs. 1a GmbHG). Diese Möglichkeit besteht nach § 2 Abs. 1a Satz 1 bis 3 GmbHG aber nur, wenn die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat, das in der Anlage des GmbH-Gesetzes bestimmte Must... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 4.7 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführern

Rz. 391 Bei der Bestellung von Geschäftsführern können in der Praxis als Fehler insbesondere Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Der bisherige nebenamtliche Geschäftsführer (66 Jahre alt) ist wiederbestellt worden, obwohl nach dem Gesellschaftsvertrag die Bestellung eines nebenamtlichen Mitglieds der Geschäftsführung spätestens mit Voll... mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e... mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 184 Im Gegensatz zum Gesellschaftszweck gehört der Unternehmensgegenstand gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zum Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags und muss im Handelsregister eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Wenn die entsprechende Regelung darin fehlt oder nichtig ist, kommt eine Nichtigkeitsklage (§ 75 GmbHG) in Betracht. Rz. 185 Im Unterschied zum Gesellscha... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb... mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 1.1 Allgemeine Grundsätze für die Namenswahl

Rz. 149 Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Jede GmbH – das heißt unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand – ist kraft Gesetzes eine Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Aufgrund ihrer Eigenschaft a... mehr

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Vollmachten in der Praxis d... / 1.1 Was versteht man unter einer Vollmacht?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) versteht man unter einer Vollmacht die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht ist ein Mittel, den eigenen rechtsgeschäftlichen Wirkungskreis durch Arbeitsteilung zu erweitern.[1] Die Vertretungsmacht kann aber auch ein Mittel des Schutzes und der Fürsorge sein.[2] Beispiele für eine gesetz... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.2 Stammkapital

Rz. 22 Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 EUR betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Im Hinblick darauf, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG), hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag vorgeschrieben, der bei der Gründung, das heißt vor der Anmeldung der Eintragung im Handelsregist... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.3 Vertretung der GmbH durch die Geschäftsführung

Rz. 462 Die GmbH wird grundsätzlich nur durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten (Gesamtvertretung). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag kann aber von der Gesamtvertretung der GmbH abgewichen werden (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 463 Alternativ zu der Gesamtvertretung besteht die Möglichkeit, dass die GmbH vertreten wird durch jeden Geschäftsführer allein (Einze... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7.2 Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 111 Gemäß § 58 Abs. 1 GmbHG kann eine Herabsetzung des Stammkapitals nur unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen erfolgen: der Beschluss auf Herabsetzung des Stammkapitals muss von den Geschäftsführern in den Gesellschaftsblättern bekanntgemacht werden; in dieser Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden;... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 137 Sobald – über die Phase der unverbindlichen Vorplanungen und Vorbesprechungen hinaus – zwischen den Beteiligten[1] bindend (das heißt unter Beachtung der auch hier notwendigen notariellen Beurkundung gemäß § 2 GmbHG)im Rahmen eines Vorvertrags (Vorgründungsvertrag) vereinbart wird, dass eine GmbH gegründet werden soll, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, und zwar... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.1 Überblick

Rz. 19 Der Gesellschaftsvertrag muss (mindestens) folgende Punkte enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), den Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG), die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage)... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.6 Unwirksamkeit von Beschränkungen gegenüber Dritten

Rz. 511 Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Abs. 2 Satz 2 dieser Vorschrift enthält Beispiele für unwirksame Beschränkungen gegenüber Dritten, die aber nicht abschließend sind ("insbesondere").[1] Danach gilt dies insbesondere für den Fall, dass die V... mehr

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Wohnungs- und Immobilienges... / 2 Sitz

Rz. 172 Im Zusammenhang mit dem "Sitz" einer GmbH ist zu differenzieren zwischen dem Sitz der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag (sog. Satzungssitz) und einem möglichen abweichenden Verwaltungssitz. Außerdem sind die Besonderheiten zu beachten im Hinblick auf eine oder mehrerer Zweigniederlassungen einer GmbH (im Inland) und eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gmb... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 52 Abs. 12c EStG)

Rz. 8 § 4f EStG in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[1] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses im Bundestag) enden (§ 52 Abs. 8 EStG). Die Anwendungsvorschrift grenzt also nicht auf den Zeitpunkt ab, an dem die Übertragung der jeweiligen Verpflichtungen vereinbart oder wirksam wurde. Vielmehr sind alle Ü... mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 4 Ergebnisverwendung

Rz. 304 Die Vorschrift des § 29 GmbHG steht im Zusammenhang mit drei Aufgaben bzw. Entscheidungen[1]: der Ermittlung des Ergebnisses, der Verwendung des Ergebnisses und der Verteilung des Ergebnisses. Rz. 305 Während die Geschäftsführer im Rahmen ihrer Aufgabe der Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) das Ergebnis ermitteln[2], enthält § 29 GmbHG Regelungen für di... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 7.2 Abweichungen vom gesetzlichen Sorgfaltsmaßstab

Rz. 558 Der BGH hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002[1] grundsätzlich – von der Sondersituation des § 43 Abs. 3 GmbHG abgesehen – eine Abkürzung der Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 GmbHG als zulässig erklärt. In seiner dazugehörigen Urteilsbegründung hat das Gericht auch ausgeführt, dass es, solange nicht der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 3 GmbHG betroffen ist, S... mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 5.1 Kapitalerhaltung

Rz. 316 Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden darf (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Daraus folgt, dass Zahlungen an Gesellschafter ohne Ausnahme unzulässig sind, wenn der Betrag des Stammkapitals durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckt ist bzw. Zahlunge... mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.2 Fehlerhafter Beitritt zur GmbH

Rz. 92 Ein wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sind die Beitrittserklärungen der Gründer der GmbH. Sie sind die Grundlage für die Einzahlungspflicht auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen und ein Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, sog. Einheitsgründung).[1] Die Auswirkungen von Fehlern im Rahmen des Beitritts auf das wi... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.7.2 Befristete Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zu Stellvertretern fehlender oder verhinderter Geschäftsführer

Rz. 491 Wenn nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen ist, findet die Vorschrift des § 105 AktG über die Verweisungsvorschrift des § 52 Abs. 1 AktG Anwendung, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.[1] Das bedeutet, dass auch der Aufsichtsrat einer GmbH für einen im Voraus begrenzten Zeitraum, höchstens für ein Jahr, einzelne seiner M... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.2.1 Einzelne Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 441 "Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden."[1] Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben der Geschäftsführer gehören folgende. Rz. 442 Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführer haben die notwen... mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.7.1 Ermächtigung einzelner Geschäftsführer zur Vornahme von bestimmten (oder bestimmten Arten von) Geschäften

Rz. 487 Im Aktiengesetz ist ausdrücklich geregelt, dass zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen können. Dies gilt sinngemäß, wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist (§ 78 Abs. 4 AktG).[1] ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.6 Einbuchung als Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit (S. 6)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 6 EStG bestimmt, dass, soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme i. S. d. § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG ankommt, auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl. abzustellen ist. Kapitalmaßnahmen, die von § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG erfasst werden, führen i. d. R. nicht zur Zahlung eines Geldbetrags, sondern zur Lieferung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.2 Rückzahlung von in Nennkapital umgewandelten Gewinnrücklagen (S. 2)

Rz. 132 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung (Rz. 127) einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen und die als Gewinnausschüttungen i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 und 4 KStG gelten. Nicht der Besteuerung nach § 20 Abs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.2 Nicht ausdrücklich genannte Körperschaften

Rz. 100 Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer in- oder ausländischen Gesellschaft erzielt, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG aufgeführt ist, können nach dieser Vorschrift als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung unterliegen, da § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG insofern keine abschließende Aufzählung enthält.[1] Voraussetzung für eine entspr... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Eintragung des Eröffnungsbeschlusses von Amts wegen

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in den nachstehend benannten Fällen von Amts wegen einzutragen: mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. 2 § 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschluss enthält: mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 §§ 27–29 geben den notwendigen Inhalt des Beschlusses wieder, mit dem das Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet. Da für die Entscheidungen des Gerichts eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 5 Abs. 3), ergehen die Entscheidungen des Gerichts stets in Beschlussform (§ 4, § 329 Abs. 1 ZPO). § 27 wurde durch unterschiedliche Gesetzesänderungen in den letzt... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Weitere Angaben im Eröffnungsbeschluss

Rn 6 Notwendiger Inhalt des Eröffnungsbeschlusses sind die Firma des Schuldners, sofern dieser Kaufmann ist, des Weiteren der Name und der Vorname des Schuldners. Die Formulierung des Gesetzes sieht die Angabe von Firma sowie des Namens und Vornamens zwar alternativ vor, erforderlich ist jedoch die kumulative Nennung, um etwa bei einer Firmenfortführung eine eindeutige Ident... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft

Rz. 88 [Autor/Stand] Auffallend ist, dass Satz 3 die Gesellschafter als Zuwendende fingiert, nicht aber als Schenker benennt. So verhielt sich der BFH allerdings auch, der sie einst aber als "Steuerschuldner i.S.d. § 20 ErbStG" bezeichnete.[2] Im Urteilsfall v. 30.8.2017 hielt er dann die Verwendung des Wortes "Schenker" in den streitgegenständlichen Steuerbescheiden für zut... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §... mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.1 Vorgesellschaft

Während zivilrechtlich im Stadium vor der Eintragung noch keine rechtsfähige GmbH gegeben ist, gibt es steuerlich eine Besonderheit. Wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen, wirkt dies zurück auf den Tag des Abschlusses des notariellen Gesellschaftsvertrags – die sog. Identitätstheorie. Bereits ab diesem Zeitpunkt beginnt die Körperschaftsteuer-, die Gewerbesteuer- ... mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3 Liquidation

Soll eine GmbH beendigt werden, gliedert sich dies in 3 Schritte: Die Auflösung, als formeller Akt. Dieser besteht i. d. R. aus einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, welche die Auflösung der GmbH beschließt. Daran schließt sich die Phase der Liquidation an, in welcher der Liquidator die GmbH abwickelt, also insbesondere die laufenden Geschäfte der GmbH beendet, Forder... mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie... mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e... mehr