Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Slowakei / d) Rechtsfolgen

Rz. 105 Die Rechtsfolgen von Verschmelzung oder Spaltung treten mit Eintragung ins Handelsregister ein. Durch Eintragung ins Handelsregister:mehr

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Schweiz / I. Geschäftsbriefe

Rz. 153 In der Korrespondenz, auf Bestellscheinen und Rechnungen sowie in Bekanntmachungen muss die im Handelsregister eingetragene Firma oder der im Handelsregister eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzlich können Kurzbezeichnungen, Logos, Geschäftsbezeichnungen, Enseignes und ähnliche Angaben verwendet werden (Art. 954a OR). Die im Handelsre...mehr

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Lettland / II. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 39 Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:mehr

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Türkei / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 114 Die GmbH erlangt auf der Basis der Handelsregistereintragung Rechtspersönlichkeit. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung. Rz. 115 Das Handelsregister ist nicht nur eine Datenbank, es hat vor allem auch als öffentliches Register Beweisfunktion. Die Eintragungen erzeugen, bis zum Beweis des Gegenteils, die Vermutung für die Richtigkeit der eingetragenen Tatsachen. Der...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / VI. Bekanntmachung

Rz. 95 Eintragungen im Handelsregister werden entsprechend bekannt gemacht.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 68 Das Recht auf Einsicht ins Handelsregister steht jedermann ohne Angabe eines berechtigenden Grundes zu. Handelsregisterauszüge können per Internet bestellt werden.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Auflösung der S.L. nach Art. 360 Abs. 1 lit. a, b und Art. 363 Abs. 1 lit. f LSC

Rz. 336 Werden im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt die Gesellschaft nach Art. 25 LSC als für unbestimmte Zeit eingegangen. Ist die Gesellschaft dagegen ausdrücklich auf bestimmte Zeit eingegangen, so geht die Gesellschaft, wie bereits angesprochen, in die Liquidationsphase über, wenn Zeitablauf eintritt (Art. 360 Abs. 1 lit. a LSC). Die Au...mehr

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Mexiko / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 77 Eintragungen in das Handelsregister erfolgen ausschließlich in spanischer Sprache. Die Kosten der Eintragung legt nach Art. 10bis RRPC die Verordnung über das Handelsregister des jeweiligen Bundesstaates fest. Sie orientiert sich in der Regel, aber nicht in allen Bundesstaaten, am Gesellschaftskapital, und es können durchaus mehrere 10.000 MXN fällig werden. Die Eintr...mehr

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China / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 107 Das Recht zur Einsicht in das Handelsregister ist durch eine Vorschrift vom 7.8.2014 geregelt.[28] Danach sollen die grundlegenden Unternehmensdaten online zur Verfügung stehen.mehr

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Türkei / L. Zweigniederlassungen

Rz. 240 Niederlassungen (şube) sind unabhängige Einheiten, die Gesellschaften neben dem Register(haupt)sitz an weiteren Orten errichten. Zu unterscheiden sind grundsätzlich die "selbstständige" und die "unselbstständige" Niederlassung. Rz. 241 Hier interessant ist die unselbstständige Niederlassung. Gemeint ist damit eine Niederlassung, die nicht in eigener gesellschaftsrecht...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / XI. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 87 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags bedarf der notariellen Beurkundung (Art. 21 ff. LSC). Ob der Gründungsvertrag einer Gesellschaft vor einem ausländischen Notar abgeschlossen werden darf und als solcher in das spanische Handelsregister dann eintragungsfähig ist, ist nicht ganz unumstritten. Es liegt zwar ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, Tribunal ...mehr

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Argentinien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 43 Folgende Vorgänge sind u.a. beim Handelsregister anzumeldenmehr

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Argentinien / VII. Bekanntmachung

Rz. 49 Die Eintragungen ins Handelsregister werden gem. Art. 10 LSC im Boletín Oficial veröffentlicht. Die Kosten für die Veröffentlichung variieren abhängig von der Länge der Anzeige (ARG 70 pro Zeile). Diese belaufen sich auf etwa ARG 2.500.mehr

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Brasilien / 6. Nachweis der Vertretungsmacht

Rz. 102 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers kann durch Einsichtnahme im Handelsregister festgestellt und nachgewiesen werden (siehe Rdn 66): Einräumung, Umfang und Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis sind im Handelsregister einzutragen. Die Beendigung der Tätigkeit eines Geschäftsführers wird im Verhältnis zu Dritten erst mit Eintragung im Handelsregister wi...mehr

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Rumänien / III. Sprache des Gründungsakts

Rz. 35 Bei Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister muss der Gründungsakt wie alle anderen einzureichenden Unterlagen in rumänischer Sprache beigebracht werden. Das Handelsregister akzeptiert auch mehrsprachige Fassungen (z.B. in Spaltenversion).mehr

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Türkei / 2. Gründungsschritte und erforderliche Unterlagen im Einzelnen

Rz. 41 Die Gründung erfolgt mit Vorsprache beim Handelsregister, das bei der örtlichen Handelskammer (nicht bei Gericht oder einer Behörde) geführt wird. Die Anmeldung beginnt mit der Bestimmung eines Vorsprachtermins über die elektronische Datenbank Mersis, über welche auch der NACE-Code (die dem Tätigkeitssektor des zu gründenden Unternehmens zugeordnete Nummer) ermittelt ...mehr

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Ukraine / V. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 60 Nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister existiert die Gesellschaft als Rechtssubjekt. Als Nachweis über die Existenz einer GmbH gilt der aktuelle Handelsregisterauszug.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Anmeldepflicht

Rz. 223 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich hat sich die Rechtslage zum 1.2.2021 grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft sind unrichtig geworden (siehe Rdn 149 ff.). Persönlich haftender Gesellschafter ist aus der maßgeblichen Sicht des deutschen Rechts nic...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Allgemeines

Rz. 289 Unter einer Zweigniederlassung (sucursal) wird eine dauerhafte Niederlassung einer Firma verstanden, die mit gewisser selbstständiger Geschäftstätigkeit ausgestattet ist.[117] Sie wird sowohl beim Handelsregister am Verwaltungssitz der Gesellschaft als auch bei dem für die Zweigniederlassung selbst zuständigen Handelsregister eingetragen. Da die Zweigniederlassung ke...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (3) Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften

Rz. 173 § 13e HGB enthält neben den besonderen Vorschriften für Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 13g HGB) und Aktiengesellschaften (§ 13f HGB) allgemeine Vorschriften für Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften.mehr

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Italien / 2. Vorgesellschaft

Rz. 40 In der Zeit zwischen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister können zwar bereits Geschäfte im Namen und für Rechnung der Gesellschaft getätigt werden, aber dafür sind die handelnden Personen unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haftbar. Dies gilt auch für Gesellschafter, die sich hieran beteiligt haben, solche Geschäfte autorisiert oder ihnen zugestimmt haben. Wi...mehr

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Brasilien / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 65 Das brasilianische Handelsregister ist öffentlich. Folglich kann jedermann Einsicht nehmen.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Zweigniederlassungen von ausländischen GmbH

Rz. 171 § 13g HGB regelt die inländischen Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland. Bis zum 31.12.2020 war die englische private limited company aus Sicht des deutschen Rechts eine solche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seit dem 1.1.2021 ist sie rechtlich aber als Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung zu behandeln....mehr

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Slowakei / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 62 Die Eintragung ins Handelsregister ist sowohl von konstitutiver als auch deklaratorischer Bedeutung. Die Eintragung ist von konstitutiver Bedeutung, wenn es vom Gesetz vorgesehen ist. Hier geht es vor allem um die Beschlüsse der Gesellschafter über den Handelsnamen, den Sitz, die Entstehung der Gesellschaft, die Umwandlung der Gesellschaft, die Bestellung eines Prokur...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Vorbemerkung

Rz. 149 Für das deutsche Handelsregister gilt deutsches Recht (lex fori).[105] Das deutsche (Handelsregister-)Recht ist auch dann maßgebend, wenn es sich um die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company handelt, für die englisches Gesellschaftsrecht gilt. Rz. 150 Aus deutscher Sicht hat sich die Rechtslage zum 1.1.2021 allerdings erheblich geände...mehr

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Slowakei / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 79 Die Gesellschafter werden im Handelsregister und gleichzeitig in der vom Geschäftsführer verfassten Liste der Gesellschafter eingetragen. Gemäß § 118 HGB führt der Geschäftsführer die Liste der Gesellschafter, in der der Name und die Geburtsnummer des Gesellschafters (natürliche Person) bzw. der Handelsname und die Identifikationsnummer des Gesellschafters (juristisch...mehr

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Serbien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 49 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund der Anmeldung durch eine Partei und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Die Agentur für das Handelsregister hat auf der Website Formulare für die Registrierung veröffentlicht.mehr

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Ungarn / VI. Bekanntmachung

Rz. 92 Die Bekanntmachungen der Eintragungen im Handelsregister erfolgen im Firmenamtsblatt (vgl. Rdn 81).mehr

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Slowakei / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 68 Der Antrag auf Eintragung der Angaben ins Handelsregister wird in elektronischer Form gestellt. Zum Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister sind folgende Anlagen entweder im Original oder in amtlich beglaubigten Fotokopien beizulegen:mehr

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Slowakei / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 74 Das Handelsregister ist für jedermann öffentlich zugänglich. Jedermann kann den Handelsregisterauszug jeder beliebigen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft oder Person einsehen. Die Erteilung von Handelsregisterauszügen ist gebührenpflichtig. Für jeden Handelsregisterauszug wird eine Gebühr i.H.v. 4,00 bis 6,50 EUR, in Abhängigkeit von der ausstellenden Stell...mehr

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Norwegen / VII. Bekanntmachung

Rz. 57 Eintragungen im Handelsregister werden elektronisch auf dem Portal der Brnnysundregister (www.brreg.no) bekanntgemacht. Die Bekanntmachung löst keine weiteren Gebühren aus. Es ist möglich, sich für eine oder mehrere Gesellschaften dergestalt zu registrieren, dass man über Bekanntmachungen automatisch per E-Mail fortlaufend informiert wird.mehr

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Serbien / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Die Handelsregisteranmeldung ist ein Formblatt der Agentur für das Handelsregister. Das Formblatt ist (naturgemäß) in serbischer Sprache auszufüllen. Das lateinische Alphabet kann verwendet werden.mehr

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Argentinien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 16 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SRL) werden ebenso wie Aktiengesellschaften (SA) in das öffentliche Handelsregister eingetragen. Zuständige Behörde für die Eintragung einer SRL ist das örtliche, am Sitz der Gesellschaft befindliche, Handelsregister Registro Público de Comercio, das von der Justizaufsichtsbehörde (IGJ) geführt wird. Da die SRL eine Handelsgesell...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 63 Das Handelsregister verwaltet u.a. folgende Daten zu:mehr

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Bulgarien / K. Zweigniederlassungen

Rz. 111 Die Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit der Gesellschaft, die von deren Sitz getrennt ist und selbstständig Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsgegenstand erbringt. Die Zweigniederlassung ist keine juristische Person. Die Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Handeln der Zweigniederlassung treffen die Gesellschaft (zur Firma der Zweigniederlassung si...mehr

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Bulgarien / VII. Bekanntmachung

Rz. 56 Die Eintragung der Gesellschaft ist im Handelsregister bekannt zu machen. Der Bekanntmachung unterliegen auch nachfolgende Eintragungen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Abberufung/Bestellung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhung und -herabsetzung).mehr

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Deutschland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 143 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft sowie der Nachweis, wer die Gesellschaft vertreten kann, ist auf zweierlei Wege möglich: Zum einen kann ein (beglaubigter) Handelsregisterauszug vorgelegt werden. Ihn erteilen die Handelsregister. Zum anderen kann ein Notar einen Existenznachweis (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO) oder eine Vertretungsbescheinigung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Italien / VII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 105 Die Existenz der Gesellschaft und deren Vertretungsverhältnisse können durch Einsicht der entsprechenden Unterlagen beim Handelsregister oder durch Handelsregisterauszug belegt werden. Hierzu gibt es vom Handelsregister verschiedene Bescheinigungen und Auszüge, u.a. den ordentlichen Auszug (visura ordinaria) und den chronologischen Auszug (visura storica): Aus dem er...mehr

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Serbien / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 27 Bei Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister muss der Gesellschaftsvertrag wie alle anderen einzureichenden Unterlagen in serbischer Sprache beigebracht werden. Das Handelsregister nimmt mehrsprachige Fassungen (z.B. in Spaltenversion) an.mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Handelsregistereintragung

Rz. 127 Die Bestellung sowie der Rücktritt oder die Abberufung eines Directors sind binnen definierter Fristen mittels vorgeschriebenem Formular dem Handelsregister zu melden. Die Bekanntmachung in dem elektronischen Handelsregister hat deklaratorische Wirkung.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Liquidation

Rz. 131 Die Liquidation einer Gesellschaft kann aus den im ZGB genannten Gründen für die Liquidation von juristischen Personen erfolgen. Diese Gründe sind:mehr

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Deutschland / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 142 Die Funktion des Handelsregisters, nämlich der Öffentlichkeit Auskunft über rechtserhebliche Tatsachen zu erteilen, wird neben der Bekanntmachung der eingetragenen Tatsachen insbesondere dadurch gewährleistet, dass jedermann ein unbeschränktes Einsichtsrecht in das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke zusteht (vgl. § 9 Abs. 1 HGB). ...mehr

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Singapur / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 77 Anlagen spielen bei der Anmeldung zum Handelsregister kaum noch eine Rolle. Für die Prüfung des Wahrheitsgehaltes der angemeldeten Tatsachen und damit der entsprechenden Nachweise ist allein der Company Secretary verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Satzung oder bei den Jahresabschlüssen, werden diese in elektronischer Form als PDF-Attachment eingereich...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Reorganisation

Rz. 127 Eine Reorganisation kann durch Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung der Reorganisation wird von den Hauptversammlungen jeder der umzuwandelnden und an der Reorganisation beteiligten Gesellschaften gefasst. Sind bei der Gesellschaft mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss gefasst, we...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Grundlagen

Rz. 49 Das Handelsregister wird als Registrar of Companies (ROC) unter der Aufsicht des Ministry of Corporate Affairs (MCA) geführt. Die Aktenführung erfolgt für Vorgänge seit etwa 2010 in weiten Teilen elektronisch. Dasselbe gilt auch für die Abwicklung der Einreichung von Meldungen und Unterlagen; diese müssen über das Online-Portal des Handelsregisters eingereicht werden.mehr

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Serbien / A. Einführung

Rz. 1 Das serbische Gesellschaftsrecht ist im ZPD[1] geregelt und ist am 1.2.2012 in Kraft getreten. Folgende Gesellschaftsformen sind im ZPD geregelt: Diese Gesellschaften sind allesamt juristische Personen. Rz. 2 Das Gesetz...mehr

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Ungarn / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 82 Die Gründung der Gesellschaft ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Ctv. innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags beim Registergericht anzumelden. Bei Fristversäumnis kann ein Bußgeld verhängt, jedoch nicht die Eintragung verweigert werden. Rz. 83 Positive wie negative Publizität des Handelsregisters sind in § 22 Ctv. geregelt. Rz. 84 Die Berufung auf ei...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Gründungsurkunde und Satzung

Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persönlich oder durch Bevollmächtigte unterzeichnet werden. Hierbei müssen sä...mehr