Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Buchführungspflicht / 3 Beginn und Ende

Die handelsrechtliche und damit auch die steuerrechtliche Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit durch den Istkaufmann; mit der Eintragung in das Handelsregister durch den Kannkaufmann; mit dem Überschreiten der Größenkriterien nach § 241a HGB; bei einer Vorgründungsgesellschaft, sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird; bei einer Vorgesellschaft mit dem erste... mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / III. Optionsantrag bei Neugründung

Bei der Neugründung einer Personengesellschaft konnte diese bisher zwar "sofort" nach ihrer Gründung nach § 1a Abs. 1 KStG a.F. zur KSt optieren. Diese Option war aber nicht für das (mit der Gründung beginnende) erste WJ möglich. Dies resultierte aus der Optionsfrist nach § 1a Abs. 1 S. 2 a.F. KStG, nach der die Option "...spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjah... mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / IV. Optionsantrag bei Formwechsel von Kapital- in Personengesellschaft

Möchte sich eine Kapitalgesellschaft durch Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG) in die Rechtsform einer Personengesellschaft wandeln und weiterhin der KSt unterliegen, würde sich die zeitgleiche Option zur KSt nach § 1a Abs. 1 KStG anbieten. Die Finanzverwaltung[12] erkennt aber eine vorherige Antragstellung (Option nach § 1a Abs. 1 KStG) noch in der Rechtsform der Kapitalgesellsch... mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / II. Option einer eGbR zur KSt

Nach bisherigem Recht (§ 1a Abs. 1 S. 1 KStG a.F.) konnten nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur KSt optieren. Damit waren u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts von der Option ausgeschlossen. Durch das MoPeG [5] wurde u.a. das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert (§§ 705 bis 740c BGB n.F.). Rechtsfähige GbR haben seit d... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.2 Die überschießende Außenhaftung – Abs. 1 S. 2 und S. 3

Rz. 19 Erweitert wird der Grundtatbestand durch § 15a Abs. 1 S. 2 und S. 3 EStG. Danach ist ein Verlustausgleich auch dann möglich, wenn der Kommanditist nach § 171 Abs. 1 1. Halbs. HGB haftet, und zwar selbst dann, wenn ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Die gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm des § 171 Abs. 1 1. Halbs. HGB legt fest, dass der Kommanditi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3 Zeitpunkt des Bestehens der Außenhaftung

Rz. 242 Für die Beurteilung der Außenhaftung des Kommanditisten sind nach dem Wortlaut des § 15a Abs. 1 S. 2 EStG die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Es genügt also nicht die Haftung zu irgendeinem Zeitpunkt oder zeitlich überwiegend im Lauf des Wirtschaftsjahres. Der Kommanditist muss in Fortsetzung des strengen Stichtagsprinzips des § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (Rz. 16... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.6 Wechsel in der Art der Haftung

Rz. 367 Insbesondere bei Familiengesellschaften ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Komplementär zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Kommanditistenstellung einrückt, während umgekehrt ein Kommanditist zum Komplementär wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was mit den bisher als ausgleichsfähig oder nur verrechenbar behandelten Verlusten geschieht, wenn sie nach der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.1 Anwendungsbereich und -umfang

Rz. 378 Die "sinngemäße Geltung" legt § 15a Abs. 5 EStG für 5 Anwendungsbereiche fest; schon im Gesetzeswortlaut kommt allerdings zum Ausdruck, dass die Aufzählung nicht abschließend, sondern nur beispielhaft ist. Gemeinsames Merkmal für alle Fälle bleibt, dass sie in ihrer Ausgestaltung und ertragsteuerlichen Wirkungsweise den Verhältnissen bei einer KG entsprechen oder doc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Außenhaftung gem. § 171 HGB

Rz. 237 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG nimmt ausdrücklich Bezug auf § 171 Abs. 1 HGB, der den Grundsatz der unmittelbaren Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe seiner Einlage festlegt. Nach handelsrechtlichem Verständnis ist hierunter die "Hafteinlage" oder "Haftsumme" zu verstehen, die im Handelsregister einzutragen ist, dadurch nach außen erkennbar wird und zugleich Außenwirkung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.2 Haftung des Kommanditisten

Rz. 54 Der Kommanditist muss für Schulden der KG im Außenverhältnis nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme einstehen. Dieses Einstehenmüssen ist unabhängig von der Höhe seiner tatsächlichen Einlage. Rz. 55 Im Handelsrecht wird grundsätzlich unterschieden zwischen der "Haftsumme", die den Betrag bezeichnet, mit dem der Kommanditist im Außenverhältn... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Haftungsminderung

Rz. 302 Ähnlich wie bei der Einlageminderung kann auch die Haftungsminderung zu einem nachträglichen Fortfall des bisherigen Ausgleichs von Gesellschaftsverlusten führen. Dem Kommanditisten ist dann der Betrag der Minderung der Haftsumme als Gewinn zuzurechnen; dieser Gewinn ist allerdings zu kürzen um Zahlungen, die aufgrund der Haftung tatsächlich geleistet worden sind. Da... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entna... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.3 Einlageminderung und zusätzliche Haftung

Rz. 298 Eine Gewinnzurechnung wegen einer Einlageminderung unterbleibt, wenn die Haftung des Kommanditisten sich dadurch nicht ändert. Dieser Fall tritt entsprechend § 172 Abs. 4 HGB dann ein, wenn die vereinbarte Einlage ganz oder teilweise zurückgezahlt wird oder wenn Gewinnanteile entnommen werden, obwohl das Kapitalkonto wegen vorangegangener Verlustanteile noch negativ ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 177 § 15a EStG stellt zwar in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG dar, ist gleichwohl aber keine ergänzende Vorschrift zur Gewinnermittlung oder -zurechnung. Sie setzt vielmehr zuzurechnende Verlustanteile voraus und bestimmt für diese, unter welchen Bedingungen sie ausgleichsfähig oder nur verrechenbar sind. Auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG gelten die allg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Verlustausgleich bei überschießender Außenhaftung (Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 234 § 15a Abs. 1 EStG spricht in S. 1 als Grundtatbestand zunächst die Einlage des Kommanditisten an, womit die effektive, tatsächlich geleistete Einlage gemeint ist. Diese Einlage ist – zeitlich gesehen – geleistet i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 2 EStG ("… seine geleistete Einlage übersteigt …"), wenn sie tatsächlich erbracht ist. Das wiederum entscheidet sich nach Handelsrec... mehr

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AGS 06/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kostenfestsetzung für und gegen mehrere Streitgenossen, ZAP 2024, 361 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass sich im Kostenfestsetzungsverfahren auf einer Seite oder gar auf beiden Seiten mehrere Parteien gegenüberstehen. In seinem Beitrag erörtert Schneider, welcher Anteil an den zu erstattenden Kosten für welche Partei bzw. gegen welch... mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beherrschender Einfluss aufgrund eines Beherrschungsvertrags

Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Begriff "beherrschender Einfluss" ist im HGB ebenso wie im AktG nicht definiert. Es besteht jedoch keine Veranlassung, dem Begriff einen anderen Inhalt zu geben, als ihm bisher schon in § 17 Abs. 1 AktG beigelegt worden ist (vgl. Claussen/Scherrer in Kölner Komm. RLR, § 290 HGB Rz. 56). Wesentlich für die Begründung der Konzernrechnungslegungspfli... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wertansatz bei gegründeten Tochterunternehmen

Rz. 86 [Autor/Zitation] Bei der Gründung eines TU ist der Buchwert der Anteile typischerweise um Anschaffungsnebenkosten höher als das beim TU ausgewiesene Eigenkapital. Zu diesen Anschaffungsnebenkosten zählen etwa Beurkundungskosten des Gesellschaftsvertrags oder Kosten der Eintragung ins Handelsregister als Gründungskosten (DRS 23.110). Bei der Kapitalkonsolidierung kommt ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Das AktG 1965 beinhaltete in Deutschland erstmalig Regelungen zur Konzernrechnungslegungspflicht bestimmter MU in der Rechtsform der AG und der KGaA. Diese hatten einen Konzerngeschäftsbericht aufzustellen, welcher in der Literatur als Vorläufer des Konzernabschlusses bezeichnet wird (Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 11). Rz. 49 [Autor/Zitation... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses

Rz. 34 [Autor/Zitation] Der Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses ist, neben der Frage, ab wann ein Unternehmen als MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, insbes. für Zwecke der Kapitalkonsolidierung von Bedeutung. § 301 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Kapitalaufrechnung nach § 301 Abs. 1 grds. auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durch... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Erstmalig wurden die Bestandteile eines Konzernabschlusses im AktG von 1965 geregelt. Demgemäß bestand ein Konzernabschluss aus Konzernbilanz und Konzern-GuV (§ 329 Abs. 1 AktG 1965). Ergänzt wurde der Konzernabschluss durch den Konzerngeschäftsbericht, der dem Konzernanhang vergleichbare Aufgaben besaß. Rz. 10 [Autor/Zitation] Mit Umsetzung der 7. EG-Bil... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die in § 296 geregelten Einbeziehungswahlrechte sehen für bestimmte Sachverhalte Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis (§ 294) vor. Nach Abs. 1 braucht ein TU nicht in den Konzernabschluss einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäf... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Stichtag für die Aufstellung des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Stichtag für die Aufstellung des Konzernabschlusses und damit des Konzerngeschäftsjahres ist eindeutig gesetzlich festgelegt (Art. 24 Abs. 8 RL 2013/34/EU; Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § 299 HGB Rz. 1 – Art. 54 EGHGB). Der Konzernabschluss ist nach § 299 Abs. 1 auf den Stichtag des Mutterunternehmens aufzustellen. Dies gilt auch, wenn die Absc... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zweigniederlassungsbericht

Rz. 241 [Autor/Zitation] Gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 3 ist auf für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einzugehen. Der Zweigniederlassungsbericht vermittelt dem Adressaten einen Eindruck von der Marktpräsenz des Konzerns (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 56). Das BilRUG überführte ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Angaben zu einbezogenen Unternehmen und Tochterunternehmen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Verlangt werden Angaben zu in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen (Satz 1) sowie zu nach § 296 nicht einbezogenen TU. Rz. 91 [Autor/Zitation] Mit in den Konzernabschluss einbezogenen TU sind die tatsächlich in den Konzernabschluss einbezogenen TU gemeint (Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 313 Rz. 60). Etwaige grds. einzubeziehende, aber tatsächlich ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht einer AG beginnt mit ihrem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall. I.d.R. dürfte dies die Aktienübernahme durch die Gesellschaftsgründer sein. Obwohl die AG erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister als juristische Person entstanden ist, findet durch die Regelungen des § 29 AktG bereits auf die Vor-AG Aktie... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung zum 01.01.19... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kapitalanteil des Kommanditisten

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kommanditist hat nach der gesetzlichen Regelung wie der Komplementär ein Kap.-Konto. Dieses entspricht seinem in der Bilanz auszuweisenden Kap.-Anteil. Der Kap.-Anteil des Kommanditisten ist als solcher getrennt von demjenigen des Komplementärs auszuweisen (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 6; fernerhin BeckOGK-HGB (2022), § 264c, Rn. 24, 34f., 41f... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) mit Wirkung vom 01.11.2008 eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber wollte mit dieser modifizierten GmbH Unternehmensgründern eine Rechtsform mit gering... mehr

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Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers gem. § 15 Abs. 1 HGB

Ein Dritter kann sich gem. § 15 Abs. 1 HGB nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister berufen, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis schadet demgegenüber nicht. Bestimmte Tatsachen, unter anderem die Bestellung und die Abberufung von Geschäf... mehr

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Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom... mehr

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EU Company Certificate: der europäische Handelsregisterauszug kommt

Zusammenfassung Die EU plant eine Art europäischen Handelsregisterauszug zur europaweit standardisierten Abfrage von Gesellschaftsinformationen. Damit soll der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr vereinfacht und Übersetzungs- und Legalisationsaufwand vermieden werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind zuverlässige Informationen über Gesellschaften von Bedeutung. Wer bis... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.4 Insolvenzverfahren

Rz. 19 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Kapitalgesellschaft.[1] Hieran schließt sich jedoch nicht die Abwicklung der Kapitalgesellschaft an; vielmehr wird die Abwicklung durch die insolvenzrechtliche Verwertung und Verteilung des Vermögens ersetzt. Mit Beendigung der Verteilung des Vermögens der Kapitalgesellschaft ist diese im Handelsregister zu... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.3 Abwicklung

Rz. 18 An die Auflösung der Gesellschaft schließt sich das Abwicklungsverfahren an. Im Abwicklungsverfahren werden die vorhandenen Vermögensgegenstände versilbert, die Verbindlichkeiten beglichen und der verbleibende Überschuss an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter darf allerdings frühestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt erfolgen, ... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk... mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Einzelbekanntgabe nach § 183 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO

Rz. 21 Nach § 183 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ist Einzelbekanntgabe erforderlich, wenn die Personenvereinigung vollbeendet ist und daher zivilrechtlich nicht mehr besteht. Eine nicht mehr bestehende Personenvereinigung kann nicht fikiver Empfangsbevollmächtigter sein. Vollbeendet ist die Personenvereinigung nicht schon am Beginn oder im Laufe des Liquidationsverfahren, sondern erst mi... mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 8.4.3 Registerwirkung

Da für das europäische Nachlasszeugnis die Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung greift, sind die registerführenden Stellen in den Mitgliedstaaten (z. B. das Grundbuchamt in Deutschland) weder berechtigt noch verpflichtet, dessen Inhalt zu überprüfen. Gemäß § 35 Abs. 1 GBO kann die erbrechtliche Legitimation auch über die Vorlage eines europäischen Nachlasszeugnisses na... mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / 3. Beteiligungsquote und Hinzuerwerb

Mindestens 10 % Beteiligung: § 8b Abs. 4 S. 1 KStG stellt darauf ab, ob der Empfänger der Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG zu mindestens 10 % beteiligt ist. Dabei ist nicht die Quote zum Zeitpunkt des Gewinnbezugs (Zufluss), sondern die Quote zu Beginn des Kalenderjahres (nicht: Wirtschaftsjahres) maßgeblich. Ausnahme: § 8b Abs. 4 S. 6 KStG bestimmt hiervon aber eine Ausnahme, ... mehr

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Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 7.2 Meldepflichten für Stiftungen, Trusts und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Einer Meldepflicht unterliegen neben sämtlichen juristischen Personen des Privatrechts auch private Stiftungen und Familienstiftungen sowiegemeinnützige Stiftungen (§ 20 GwG). Hinweis Mandanten auf die Meldepflichten hinweisen Gehören neu ins Handelsregister eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Stiftungen zum Mandantenkreis oder wissen Steuerberater, dass Manda... mehr