Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 352 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 353 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers gem. § 15 Abs. 1 HGB

Ein Dritter kann sich gem. § 15 Abs. 1 HGB nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister berufen, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis schadet demgegenüber nicht. Bestimmte Tatsachen, unter anderem die Bestellung und die Abberufung von Geschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
EU Company Certificate: der europäische Handelsregisterauszug kommt

Zusammenfassung Die EU plant eine Art europäischen Handelsregisterauszug zur europaweit standardisierten Abfrage von Gesellschaftsinformationen. Damit soll der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr vereinfacht und Übersetzungs- und Legalisationsaufwand vermieden werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind zuverlässige Informationen über Gesellschaften von Bedeutung. Wer bis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.4 Insolvenzverfahren

Rz. 19 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Kapitalgesellschaft.[1] Hieran schließt sich jedoch nicht die Abwicklung der Kapitalgesellschaft an; vielmehr wird die Abwicklung durch die insolvenzrechtliche Verwertung und Verteilung des Vermögens ersetzt. Mit Beendigung der Verteilung des Vermögens der Kapitalgesellschaft ist diese im Handelsregister zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.3 Abwicklung

Rz. 18 An die Auflösung der Gesellschaft schließt sich das Abwicklungsverfahren an. Im Abwicklungsverfahren werden die vorhandenen Vermögensgegenstände versilbert, die Verbindlichkeiten beglichen und der verbleibende Überschuss an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter darf allerdings frühestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt erfolgen, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Einzelbekanntgabe nach § 183 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO

Rz. 21 Nach § 183 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ist Einzelbekanntgabe erforderlich, wenn die Personenvereinigung vollbeendet ist und daher zivilrechtlich nicht mehr besteht. Eine nicht mehr bestehende Personenvereinigung kann nicht fikiver Empfangsbevollmächtigter sein. Vollbeendet ist die Personenvereinigung nicht schon am Beginn oder im Laufe des Liquidationsverfahren, sondern erst mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterjähriger Beteiligungse... / 3. Beteiligungsquote und Hinzuerwerb

Mindestens 10 % Beteiligung: § 8b Abs. 4 S. 1 KStG stellt darauf ab, ob der Empfänger der Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG zu mindestens 10 % beteiligt ist. Dabei ist nicht die Quote zum Zeitpunkt des Gewinnbezugs (Zufluss), sondern die Quote zu Beginn des Kalenderjahres (nicht: Wirtschaftsjahres) maßgeblich. Ausnahme: § 8b Abs. 4 S. 6 KStG bestimmt hiervon aber eine Ausnahme, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Geldwäschegesetz, Anti-Geld... / 7.2 Meldepflichten für Stiftungen, Trusts und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Einer Meldepflicht unterliegen neben sämtlichen juristischen Personen des Privatrechts auch private Stiftungen und Familienstiftungen sowiegemeinnützige Stiftungen (§ 20 GwG). Hinweis Mandanten auf die Meldepflichten hinweisen Gehören neu ins Handelsregister eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Stiftungen zum Mandantenkreis oder wissen Steuerberater, dass Manda...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 23 Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter besteht seit dem 1.1.2007 nach den Vorschriften des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) die Verpflichtung, die Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen, oder abhängig von der Größenklass...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.8 Eintragung in das Handelsregister

Rz. 394 Die Bestellung eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Die Anmeldung muss von den Geschäftsführern elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch einen Notar erfolgen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m.§ 129 BGB). Es genügt hier nach § 78 GmbHG, dass die Gesellschaft durch ihre Geschäftsführer in vertretungsbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 2 Rechtslage vor der Eintragung in das Handelsregister

Rz. 136 Im GmbH-Gesetz ist ausdrücklich geregelt, dass vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft die GmbH als solche nicht besteht (§ 11 Abs. 1 GmbHG).[1] Für die Beurteilung der rechtlichen Fragen in der Phase der Gründung einer GmbH ist die Unterscheidung erforderlich zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft und der (in das Handel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.3 Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 113 Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Das Registergericht ist das örtlich zuständige Amtsgericht (§ 8 HGB i. V. m. § 376 Abs. 1 FamFG). Die Anmeldung ist gemäß § 78 GmbHG von sämtlichen Geschäftsführern der Vorgesellschaft elektronisch in öffentlich beglaubigter ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.1 Mängel des Gesellschaftsvertrags

Rz. 84 Mängel am Gesellschaftsvertrag können in vielfacher Form vorkommen, so zum Beispiel Formmängel, Mängel der Vollmacht bei Abschluss durch einen Vertreter oder weil der Gesellschaftsvertrag nicht den Mindestinhalt aufweist, den das Gesetz nach § 3 GmbHG verlangt. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen hängen insbesondere von den einzelnen Phasen der Gründun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.6 Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 95 Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und muss notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 96 Ein Beschluss der Gesellschafter zur Änderung des Gesellschaftsvertrags ist – wie auch im Rahm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 2.2 Vorgesellschaft

Rz. 140 Bereits bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine Vorgesellschaft (Vor- GmbH). Diese endet mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister.[1] Eine gesetzliche Regelung für die Vorgesellschaft gibt es nicht. Die Vorgesellschaft ist eine Rechtsträgerin eigener Art (sui generis) und bereits rechtsfähig.[2] Auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes finden i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.4 Eintragung der Gesellschaft durch das Registergericht

Rz. 122 Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet wurden (§ 9c GmbHG). Rz. 123 Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung des Gesellschaftsvertrags darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 2.3 GmbH

Rz. 147 Durch die Eintragung in das Handelsregister wird aus der Vorgesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist eine juristische Person und damit rechtsfähig (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Im Gegensatz zur Vorgesellschaft finden auf die GmbH alle Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung. Für die Verbindlichkeiten haftet eine GmbH nur mit ihrem Vermögen (§ 13 A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.3 Bedeutung der Gesellschafterliste; gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen

Rz. 250 Die zwingende Vorschrift des § 16 GmbHG enthält Regelungen zu drei Bereichen: Maßgeblichkeit der Eintragungen in der Gesellschafterliste für das Verhältnis von Gesellschaftern zur GmbH (Absatz 1), Haftung des Erwerbers für rückständige Einlageverpflichtungen (Absatz 2), gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen (Absatz 3). Rz. 251 Das GmbH-Gesetz sieht in Absatz 1 der Re...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung

Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.9 Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb

Rz. 883 Die Gesellschafterversammlung hat gemäß § 46 Nr. 7 GmbHG über die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb zu beschließen (§ 46 Nr. 7 GmbHG). Diese Regelung betrifft die Entscheidung im Innenverhältnis der GmbH, das heißt, im Außenverhältnis ist die Bestellung der Prokura in Form der Anmeldung der Eintragung beim Hand...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.2 Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 236 Das GmbH-Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass die Geschäftsanteile einer GmbH veräußerlich und vererblich sind (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[1] Im Gegensatz zur Sonderrechtsnachfolge bei Personengesellschaften (zum Beispiel § 131 Abs. 3 Nr. 1 und § 139 HGB bei einer OHG) ist für die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen das allgemeine Erbrecht anzuwenden, das heißt, der Geschä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.2 Gründung im vereinfachten Verfahren

Rz. 14 Das Gesetz sieht vor, dass in bestimmten Fällen unter erleichterten Voraussetzungen eine GmbH gegründet werden kann (sog. vereinfachtes Verfahren, § 2 Abs. 1a GmbHG). Diese Möglichkeit besteht nach § 2 Abs. 1a Satz 1 bis 3 GmbHG aber nur, wenn die Gesellschaft höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat, das in der Anlage des GmbH-Gesetzes bestimmte Must...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.1 Überblick

Rz. 178 Der Gesellschaftszweck und der Unternehmensgegenstand sind nicht identisch. Das Gesetz behandelt beide Begriffe an mehreren Stellen, aber jeweils nicht innerhalb einer Vorschrift. Während der konkrete Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag zwingend geregelt und im Handelsregister eingetragen werden muss, ist dies zwar für den Gesellschaftszweck üblich und sin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.7 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführern

Rz. 391 Bei der Bestellung von Geschäftsführern können in der Praxis als Fehler insbesondere Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Der bisherige nebenamtliche Geschäftsführer (66 Jahre alt) ist wiederbestellt worden, obwohl nach dem Gesellschaftsvertrag die Bestellung eines nebenamtlichen Mitglieds der Geschäftsführung spätestens mit Voll...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.5 Leistung der Einlagen

Rz. 264 § 19 GmbHG regelt die Pflicht zur realen Bildung des Stammkapitals und betrifft alle Einlagepflichten, das heißt im Rahmen der Gründung der GmbH und bei späteren Kapitalerhöhungen (§ 55 Abs. 4, § 56 Abs. 2 und § 56a GmbHG) zum Zweck der Sicherung der realen Kapitalaufbringung.[1] Zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbHG kommt diesen Normen e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 184 Im Gegensatz zum Gesellschaftszweck gehört der Unternehmensgegenstand gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zum Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags und muss im Handelsregister eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Wenn die entsprechende Regelung darin fehlt oder nichtig ist, kommt eine Nichtigkeitsklage (§ 75 GmbHG) in Betracht. Rz. 185 Im Unterschied zum Gesellscha...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 1.1 Allgemeine Grundsätze für die Namenswahl

Rz. 149 Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Jede GmbH – das heißt unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand – ist kraft Gesetzes eine Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Aufgrund ihrer Eigenschaft a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.2 Stammkapital

Rz. 22 Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 EUR betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Im Hinblick darauf, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG), hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag vorgeschrieben, der bei der Gründung, das heißt vor der Anmeldung der Eintragung im Handelsregist...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.1 Was versteht man unter einer Vollmacht?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) versteht man unter einer Vollmacht die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Vollmacht ist ein Mittel, den eigenen rechtsgeschäftlichen Wirkungskreis durch Arbeitsteilung zu erweitern.[1] Die Vertretungsmacht kann aber auch ein Mittel des Schutzes und der Fürsorge sein.[2] Beispiele für eine gesetz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.3 Vertretung der GmbH durch die Geschäftsführung

Rz. 462 Die GmbH wird grundsätzlich nur durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten (Gesamtvertretung). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag kann aber von der Gesamtvertretung der GmbH abgewichen werden (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 463 Alternativ zu der Gesamtvertretung besteht die Möglichkeit, dass die GmbH vertreten wird durch jeden Geschäftsführer allein (Einze...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7.2 Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 111 Gemäß § 58 Abs. 1 GmbHG kann eine Herabsetzung des Stammkapitals nur unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen erfolgen: der Beschluss auf Herabsetzung des Stammkapitals muss von den Geschäftsführern in den Gesellschaftsblättern bekanntgemacht werden; in dieser Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden;...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 137 Sobald – über die Phase der unverbindlichen Vorplanungen und Vorbesprechungen hinaus – zwischen den Beteiligten[1] bindend (das heißt unter Beachtung der auch hier notwendigen notariellen Beurkundung gemäß § 2 GmbHG)im Rahmen eines Vorvertrags (Vorgründungsvertrag) vereinbart wird, dass eine GmbH gegründet werden soll, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, und zwar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.1 Überblick

Rz. 19 Der Gesellschaftsvertrag muss (mindestens) folgende Punkte enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), den Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG), die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage)...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.7.1 Ermächtigung einzelner Geschäftsführer zur Vornahme von bestimmten (oder bestimmten Arten von) Geschäften

Rz. 487 Im Aktiengesetz ist ausdrücklich geregelt, dass zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen können. Dies gilt sinngemäß, wenn ein einzelnes Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist (§ 78 Abs. 4 AktG).[1] ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.6 Unwirksamkeit von Beschränkungen gegenüber Dritten

Rz. 511 Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Abs. 2 Satz 2 dieser Vorschrift enthält Beispiele für unwirksame Beschränkungen gegenüber Dritten, die aber nicht abschließend sind ("insbesondere").[1] Danach gilt dies insbesondere für den Fall, dass die V...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 2 Sitz

Rz. 172 Im Zusammenhang mit dem "Sitz" einer GmbH ist zu differenzieren zwischen dem Sitz der Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag (sog. Satzungssitz) und einem möglichen abweichenden Verwaltungssitz. Außerdem sind die Besonderheiten zu beachten im Hinblick auf eine oder mehrerer Zweigniederlassungen einer GmbH (im Inland) und eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gmb...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 4 Ergebnisverwendung

Rz. 304 Die Vorschrift des § 29 GmbHG steht im Zusammenhang mit drei Aufgaben bzw. Entscheidungen[1]: der Ermittlung des Ergebnisses, der Verwendung des Ergebnisses und der Verteilung des Ergebnisses. Rz. 305 Während die Geschäftsführer im Rahmen ihrer Aufgabe der Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) das Ergebnis ermitteln[2], enthält § 29 GmbHG Regelungen für di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.2 Abweichungen vom gesetzlichen Sorgfaltsmaßstab

Rz. 558 Der BGH hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002[1] grundsätzlich – von der Sondersituation des § 43 Abs. 3 GmbHG abgesehen – eine Abkürzung der Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 GmbHG als zulässig erklärt. In seiner dazugehörigen Urteilsbegründung hat das Gericht auch ausgeführt, dass es, solange nicht der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 3 GmbHG betroffen ist, S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 5.1 Kapitalerhaltung

Rz. 316 Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden darf (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Daraus folgt, dass Zahlungen an Gesellschafter ohne Ausnahme unzulässig sind, wenn der Betrag des Stammkapitals durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckt ist bzw. Zahlunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.2 Fehlerhafter Beitritt zur GmbH

Rz. 92 Ein wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sind die Beitrittserklärungen der Gründer der GmbH. Sie sind die Grundlage für die Einzahlungspflicht auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen und ein Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, sog. Einheitsgründung).[1] Die Auswirkungen von Fehlern im Rahmen des Beitritts auf das wi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.7.2 Befristete Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zu Stellvertretern fehlender oder verhinderter Geschäftsführer

Rz. 491 Wenn nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen ist, findet die Vorschrift des § 105 AktG über die Verweisungsvorschrift des § 52 Abs. 1 AktG Anwendung, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.[1] Das bedeutet, dass auch der Aufsichtsrat einer GmbH für einen im Voraus begrenzten Zeitraum, höchstens für ein Jahr, einzelne seiner M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 52 Abs. 12c EStG)

Rz. 8 § 4f EStG in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[1] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses im Bundestag) enden (§ 52 Abs. 8 EStG). Die Anwendungsvorschrift grenzt also nicht auf den Zeitpunkt ab, an dem die Übertragung der jeweiligen Verpflichtungen vereinbart oder wirksam wurde. Vielmehr sind alle Ü...mehr