Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 33. Anmeldung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57i GmbHG)

An das AG – Registergericht – [Ort] HRB [Nummer] [Name] GmbH I. Anlagen Die unterzeichneten Geschäftsführer überreichen zur Anmeldung:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 4a Sitz der Gesellschaft

Kommentierung Literatur: Bayer/Schmidt Das Vale-Urteil des EuGH: Die endgültige Bestätigung der Niederlassungsfreiheit, ZIP 2012, 1481 = NJW 2012, 2715; Böttcher/Kraft Grenzüberschreitender Formwechsel und tatsächliche Sitzverlegung – Die Entscheidung VALE des EuGH, NJW 2012, 2701; EuGH Vale-Entscheidung, ZIP 2012, 1394; Teichmann/Knaier Grenzüberschreitender Formwechsel nach ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (1) Haftung gem. §§ 126, 127 HGB n.F.

Rz. 83 Die in die Gesellschaft eintretenden Erben haften für die vor ihrem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten gem. §§ 126, 127 HGB n.F. persönlich. Eine Beschränkung auf den Nachlass gem. §§ 1967, 1975 BGB ist für diese Verbindlichkeiten nicht möglich.[111] Rz. 84 Um der unbeschränkten Haftung zu entgehen, können die Gesellschafter-Erben gem. § 131 HGB n.F. i...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Nachlassverfahrensrecht

Rz. 237 Aus englischer Sicht richtet sich die Nachlassabwicklung nach dem Belegenheitsprinzip. Für dort belegene Nachlassgegenstände wird englisches Nachlassverfahren angewendet.[386] Letzteres richtet sich für Geschäftsanteile an einer Limited nach dem Ort, an dem wirksam über den Anteil verfügt werden kann. Ob bei Eintragung der Limited in das deutsche Handelsregister auch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Literaturverzeichnis

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / XI. Voraussetzungen der Anmeldung

Rz. 17 Die (elektronisch in notariell beglaubigter Form – § 12 HGB) Anmeldung der Kapitalherabsetzung zum Handelsregister (Ziff. 3) setzt Ablauf des Sperrjahres voraus. Sie kann nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tag der letzten notwendigen öffentlichen Aufforderung an die Gläubiger erfolgen. Vorzeitige Anmeldungen sind vom Registergericht zurückzuweisen (Noack § 58 Rz. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Existenz des Anteils – guter Glaube nur an Verfügungsbefugnis

Rz. 36 Nach § 16 setzt der gutgläubige Erwerb einen bestehenden Geschäftsanteil oder ein Recht an einem existierenden Geschäftsanteil voraus. Existenz des Geschäftsanteils ist folglich erforderlich. Nach der Neuregelung wird nur der gute Glaube an die Verfügungsberechtigung auf der Basis der Eintragung in der im HR aufgenommenen Liste geschützt, nicht jedoch der gute Glaube ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Geschäftsanteile

Rechtsprechung: BGH v. 4.8.2020 – II ZR 171/19, Gesellschaftsanteil und Einlage; BGH v. 20.11.2018 – II ZR 12/17, Gesellschafterliste – Legitimationswirkung auch bei eingezogenem Geschäftsanteil – Versammlungsleitung entgegen Satzung keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher Beschlüsse – §§ 16 Abs. 1 S.1, 48; BGH v. 2.7.2019 – II ZR 406/17, §§ 16 Abs. 1 S. 1, 52, 242 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 58. Anmeldung der Umwandlung

An das AG – Registergericht – [Anschrift] Anmeldung zum Handelsregister B In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende Geschäftsführer der [Name] GmbH, beglaubigte Abschrift der notariellen Verhandlung einschließlich des Gesellschaftsvertrages vom [Datum] und melde den in der Gesellschafterversammlung vom [Datum] gefassten Beschluss betreffend Umwandlung der Gesellschaft in ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Pflichten und Verantwortlichkeit

Rz. 843 Das Vorstandsmitglied ist nach der Regelung in § 76 Abs. 1 AktG gesetzlich zur Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes sowie des Unternehmensinteresses verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere auch die Verpflichtung zur Sicherstellung der Einhaltung der für das jeweilige Unternehmen geltenden Compliance Vorgaben.[1911] Hierbei handelt es sich um eine ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 39. Beschluss der Gesellschafterversammlung über vereinfachte Herabsetzung und gleichzeitige Erhöhung des Stammkapitals (§ 58a GmbHG)

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Auf Ersuchen der Geschäftsführer der [Name] GmbH mit dem Sitz in [Ort] habe ich, der unterzeichnende Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], mich heute in die Geschäftsräume der Gesellschaft in [Ort], [Anschrift] begeben, um dort die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, die auf [14.00...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / I. Entwicklung der Rechtsprechung zum qualifizierten faktischen Konzern

Rz. 1 Ein qualifizierter faktischer Konzern liegt nach der früheren Rechtsprechung des BGH dann vor, wenn das herrschende Unternehmen (vgl. Kap. II Rz. 30) die Geschäfte der abhängigen Gesellschaft dauernd und umfassend führt (vgl. BGHZ 95, 344; 107, 17; BGH GmbHR 1991, 522; 1997, 258; 2000, 1264) und ein Einzelausgleich nicht möglich ist. Rz. 2 Herrschendes Unternehmen (vgl....mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anmeldung durch Geschäftsführer

Rz. 1 Die Anmeldung, der Gesellschafterbeschluss (Abschrift) und der vollständige Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrags (Abschrift) sind in öffentlich beglaubigter Form zum HR einzureichen (§ 39a BeurkG – hierzu Krafka Rz. 80 f.; auch Wicke § 54 Rz. 3, 5). Rz. 2 Anmeldung durch Geschäftsführer: Die Vorschrift wurde durch die Reform 2008 nicht geändert. Die Abänderung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Voraussetzungen und Durchführung der Selbsteinberufung

Rz. 12 Die nach Abs. 1 berechtigten Gesellschafter können die Gesellschafterversammlung selbst einberufen oder die Ankündigung selbst vornehmen, wenn dem Verlangen auf Einberufung bzw. Ankündigung nicht entsprochen wird oder Personen nicht vorhanden sind, an die das Verlangen zu richten wäre (Abs. 3 S. 1). Die Ablehnung der Einberufung muss endgültig sein (KG GmbHR 1997, 100...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Selbstbestellung – Befreiung von § 181 BGB – Missbrauch

Rz. 10 § 35 III regelt Geschäftsanteile in der Hand eines Gesellschafters bzw. der GmbH. Ist in diesem Fall "zugleich" ein alleiniger Geschäftsführer der GmbH vorhanden, so greift auch hier grundsätzlich das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB ein. Liegt keine Befreiung vor, so ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung der Gesellschaft oder a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 57. Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH

UVZ-[Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichnenden Notar [Name] in [Ort] erschienen heute, von Person bekannt: beide wohnhaft [Anschrift]. Die Erschienenen erklärten: Ausweislich der letzten in den elektronischen Dokumentenordner des Handelsregisters beim Amtsgericht [Name] eingestellten Gesellschafterliste sind wir die alleinigen Ges...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

Rz. 7 Die Mitgliedschaft entsteht bereits an der Vorgesellschaft mit deren Errichtung durch Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Altmeppen § 14 Rz. 8) und umfasst alle Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis (MüKo GmbHG/Weller/Reichert § 14 Rz. 45). Sie weist persönliche und vermögensmäßige Elemente auf (gesellschaftsrechtliche, schuldrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.2 Aktiengesellschaften

Rz. 21 Die AG ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Ihre gesetzliche Grundlage ist das AktG v. 6.9.1965.[1] Die AG war ursprünglich die zweckmäßigste Unternehmensform für Großbetriebe, die auf die kapitalmäßige Beteiligung aus der Bevölkerung angewiesen waren. Heute spannt sic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.4 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit[1] findet sich im KStG keine Begriffsbestimmung. Das KStG knüpft aber offenbar an den Begriff an, der dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Bekanntmachung der Neufassung v. 30.6.2016[2] zugrunde liegt. § 171 VAG betrifft nur die privaten, nicht aber die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[3] VVaG sind Pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.4 Sonderfälle

Rz. 105 Nach den allgemein gültigen Grundsätzen ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Rückbeziehung auf einen vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt vorsieht, steuerlich ohne Wirkung. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Vereinbarungen, nach denen der Betrieb der Vorgesellschaft von einem vor der Entstehung der Vorgesellschaft liegenden Zeitpunkt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 89 Eine besondere Regelung zum Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen enthält das KStG nicht. Sie muss auf jeden Fall beginnen, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannten, der KSt unterliegenden Gebilde vorhanden sind. Die Entscheidung über das Entstehen eines Körperschaftsteuersubjekts richtet sich grd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.2 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 91 Mit der Vereinbarung zwischen den an der künftigen juristischen Person beteiligten Personen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, Vorgründungsgenossenschaft, Vorgründungsverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgründungsgesellschaft genannt). Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich i. d. R. um eine eigenständige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Definition der Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1, insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5. Die Vorschrift dient der Abgrenzung der Körperschaftsteuersubjekte von Personengesellschaften und natürlichen Personen, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Da es um die Abgrenzung der Steuersubjekte geht, wird die (Folge-)Frage der bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.3 Juristische Personen

Rz. 138 Die GewSt-Pflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Dies gilt auch für andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Anders als bei einem Einzelunternehmer oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft wird damit bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform an ein rein formales Kriterium angeknüpft. Auch Betriebsausgaben, die i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.2 Allgemeine Definition

Rz. 114 Eine Betriebsstätte ist gem. § 12 AO eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, Fabrikations- oder Werkstätten, ein Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.2 Organträger und Organgesellschaft

Rz. 73 Organgesellschaft kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) sein (zum Begriff der Kapitalgesellschaft § 1 KStG Rz. 16ff.; zum Beginn der Eignung als Organgesellschaft vgl. § 14 KStG Rz. 18, zum Ende der Eignung § 14 KStG Rz. 351ff.). Auch wenn eine Personengesellschaft GewSt-Subjekt sein kann, ka...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.3 Ausländische Gesellschaften

Rz. 63 Auch eine ausländische Kapitalgesellschaft kann in Deutschland der GewSt-Pflicht unterliegen, wenn sie im Inland eine gewerbliche Tätigkeit durch eine Betriebsstätte ausübt. Die in § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG enthaltene Aufzählung der deutschen Gesellschaftsformen ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt.[1] Eine Gesellschaft ist als ausländisch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage der ESt. Über § 8 Abs. 1, 2 KStG bildet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 9.3 Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen

Nur derjenige, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Die Gesellschafterliste wird im Handelsregister veröffentlicht. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, kann darauf vertrauen, dass der betreffende Veräußerer auch Gesellschafter ist, wenn er in der Gesellschafterliste steht. Allerdings greift dieser Gutglaubensschutz erst, wenn die Gesellschaf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 6 Bareinlage und anschließende Darlehensgewährung erlaubt

Die Fälle des Hin- und Herzahlens sind in § 19 Abs. 5 GmbHG geregelt. Die Fälle des Hin- und Herzahlens sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Gesellschafter seine Bareinlage einzahlt, der eingezahlte Betrag aber wieder an ihn – meist in Form eines Darlehens – zurückfließt. Praxis-Beispiel Bareinlage als Darlehen zurückgewährt Hans Groß und Wolfgang Müller gründen die X-GmbH mi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 5.2 Bei der verdeckten Einlage erfolgt eine Anrechnung auf die Einlageverpflichtung

Eine verdeckte Sacheinlage befreit den betreffenden Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. Jedoch sind die Verträge über die Sacheinlage und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung nicht unwirksam. Vielmehr erfolgt eine Anrechnung des Werts der Sacheinlage auf die Bareinlagepflicht des Gesellschafters. Nach der Eintragung ins Handelsregister wird der Wert der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Sachgründung / 5 Sacheinlagen müssen vollständig geleistet sein

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung in das Handelsregister erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ¼ des Nennbetrags eingezahlt wurde. Grundsätzlich muss auf das Stammkapital so viel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der Bareinlagen zuzüglich des Werts der Sacheinlagen die Hälfte des Stammkapitals nach § 5 Abs. 1 Gm...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr