Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Beginn und Ende der Buchführungspflicht

Rz. 21 Anders als nach § 141 Abs. 2 AO sind Beginn und Ende der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht i. S. v. § 140 AO nicht von einem Handeln der Finanzbehörde abhängig. Beides richtet sich ausschließlich nach den die Rechtspflicht begründenden Vorschriften.[1] Für Kaufleute z. B. beginnt die Buchführungspflicht nach § 1 HGB schon durch die Aufnahme des Handelsgewerbes b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Rz. 6 Die Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte kann sich damit ergeben aus: § 140 AO i. V. m. § 3 HGB Land- und Forstwirte, die überwiegend selbst gewonnene Erzeugnisse veräußern, erlangen die Kaufmannseigenschaft gem. § 3 Abs. 2 HGB nur mit der Eintragung im Handelsregister. Auch die Land- und Forstwirtschaft kann damit in der Rechtsform der OHG oder KG geführt werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbststän...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den beklagten VR aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Anspruch, nachdem über das Vermögen der mitversicherten T GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB und BBR zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwält...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Nachfrage

Rz. 308 Liegen Arztberichte, Gutachten pp. vor, muss sich der Sachbearbeiter Klarheit verschaffen: Rz. 309 Möglic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 17 Die Vorschrift betrifft nur Unternehmer. Das versteht sich eigentlich von selbst, denn nur diese können zum Vorsteuerabzug berechtigt sein oder eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, und daher können auch nur ihnen diese Rechte versagt werden. Damit sind nicht nur die in § 2 UStG aufgeführten Wirtschaftsteilnehmer, die privatrechtlich agieren, gleich in welcher Rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 2.1 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Nach dem Urteil des EuGH vom 20.10.2011[1] darf Deutschland Dividendenausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus dem EU-/EWR-Raum keiner höheren Besteuerung unterwerfen als solche, die an eine Gesellschaft mit Sitz im Inland gezahlt werden. Während insbesondere bei Streubesitzdividenden inländische Kapitalgesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

Beitrag aus der verein wissen
Aktuelle Fragen rund um das... / 3.1 Elektronisches Vereinsregister

Inzwischen hat der Gesetzgeber für die Digitalisierung des Vereinsregisters die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Bemerkbar wird dies in zwei wichtigen Punkten: Die Anmeldungen des Notars bei Änderungen im Vereinsregister werden digital abgewickelt und die erforderlichen Unterlagen werden digital beim Registergericht eingereicht; die Vereinsregister sind bundesweit onlin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. 2. Die gesellschafterb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseröffnung / 3.5 Gewinnermittlung

Sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen und eine Bilanz auch nicht von Dritten, insbesondere Banken, gefordert wird, sollte der Unternehmensgründer sich zunächst für die Einnahmen-Überschussrechnung als Form der Gewinnermittlung (Tz. 4) entscheiden, da sie einfacher und meist auch kostengünstiger ist. Diese Entscheidung muss jedoch nicht bereits bei der Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführungspflicht / 1 Handelsrechtliche Pflicht

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. HGB. Diese Vorschriften unterscheiden folgende Kaufmannstypen: Istkaufleute, d. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführungspflicht / 3 Beginn und Ende

Die handelsrechtliche und damit auch die steuerrechtliche Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit durch den Istkaufmann; mit der Eintragung in das Handelsregister durch den Kannkaufmann; mit dem Überschreiten der Größenkriterien nach § 241a HGB; bei einer Vorgründungsgesellschaft, sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird; bei einer Vorgesellschaft mit dem erste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / III. Optionsantrag bei Neugründung

Bei der Neugründung einer Personengesellschaft konnte diese bisher zwar "sofort" nach ihrer Gründung nach § 1a Abs. 1 KStG a.F. zur KSt optieren. Diese Option war aber nicht für das (mit der Gründung beginnende) erste WJ möglich. Dies resultierte aus der Optionsfrist nach § 1a Abs. 1 S. 2 a.F. KStG, nach der die Option "...spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / IV. Optionsantrag bei Formwechsel von Kapital- in Personengesellschaft

Möchte sich eine Kapitalgesellschaft durch Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG) in die Rechtsform einer Personengesellschaft wandeln und weiterhin der KSt unterliegen, würde sich die zeitgleiche Option zur KSt nach § 1a Abs. 1 KStG anbieten. Die Finanzverwaltung[12] erkennt aber eine vorherige Antragstellung (Option nach § 1a Abs. 1 KStG) noch in der Rechtsform der Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / II. Option einer eGbR zur KSt

Nach bisherigem Recht (§ 1a Abs. 1 S. 1 KStG a.F.) konnten nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur KSt optieren. Damit waren u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts von der Option ausgeschlossen. Durch das MoPeG [5] wurde u.a. das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert (§§ 705 bis 740c BGB n.F.). Rechtsfähige GbR haben seit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.2 Die überschießende Außenhaftung – Abs. 1 S. 2 und S. 3

Rz. 19 Erweitert wird der Grundtatbestand durch § 15a Abs. 1 S. 2 und S. 3 EStG. Danach ist ein Verlustausgleich auch dann möglich, wenn der Kommanditist nach § 171 Abs. 1 1. Halbs. HGB haftet, und zwar selbst dann, wenn ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Die gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm des § 171 Abs. 1 1. Halbs. HGB legt fest, dass der Kommanditi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3 Zeitpunkt des Bestehens der Außenhaftung

Rz. 242 Für die Beurteilung der Außenhaftung des Kommanditisten sind nach dem Wortlaut des § 15a Abs. 1 S. 2 EStG die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Es genügt also nicht die Haftung zu irgendeinem Zeitpunkt oder zeitlich überwiegend im Lauf des Wirtschaftsjahres. Der Kommanditist muss in Fortsetzung des strengen Stichtagsprinzips des § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (Rz. 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.6 Wechsel in der Art der Haftung

Rz. 367 Insbesondere bei Familiengesellschaften ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Komplementär zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Kommanditistenstellung einrückt, während umgekehrt ein Kommanditist zum Komplementär wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was mit den bisher als ausgleichsfähig oder nur verrechenbar behandelten Verlusten geschieht, wenn sie nach der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.2 Haftung des Kommanditisten

Rz. 54 Der Kommanditist muss für Schulden der KG im Außenverhältnis nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme einstehen. Dieses Einstehenmüssen ist unabhängig von der Höhe seiner tatsächlichen Einlage. Rz. 55 Im Handelsrecht wird grundsätzlich unterschieden zwischen der "Haftsumme", die den Betrag bezeichnet, mit dem der Kommanditist im Außenverhältn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.1 Anwendungsbereich und -umfang

Rz. 378 Die "sinngemäße Geltung" legt § 15a Abs. 5 EStG für 5 Anwendungsbereiche fest; schon im Gesetzeswortlaut kommt allerdings zum Ausdruck, dass die Aufzählung nicht abschließend, sondern nur beispielhaft ist. Gemeinsames Merkmal für alle Fälle bleibt, dass sie in ihrer Ausgestaltung und ertragsteuerlichen Wirkungsweise den Verhältnissen bei einer KG entsprechen oder doc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Außenhaftung gem. § 171 HGB

Rz. 237 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG nimmt ausdrücklich Bezug auf § 171 Abs. 1 HGB, der den Grundsatz der unmittelbaren Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe seiner Einlage festlegt. Nach handelsrechtlichem Verständnis ist hierunter die "Hafteinlage" oder "Haftsumme" zu verstehen, die im Handelsregister einzutragen ist, dadurch nach außen erkennbar wird und zugleich Außenwirkung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.3 Einlageminderung und zusätzliche Haftung

Rz. 298 Eine Gewinnzurechnung wegen einer Einlageminderung unterbleibt, wenn die Haftung des Kommanditisten sich dadurch nicht ändert. Dieser Fall tritt entsprechend § 172 Abs. 4 HGB dann ein, wenn die vereinbarte Einlage ganz oder teilweise zurückgezahlt wird oder wenn Gewinnanteile entnommen werden, obwohl das Kapitalkonto wegen vorangegangener Verlustanteile noch negativ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Verlustausgleich bei überschießender Außenhaftung (Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 234 § 15a Abs. 1 EStG spricht in S. 1 als Grundtatbestand zunächst die Einlage des Kommanditisten an, womit die effektive, tatsächlich geleistete Einlage gemeint ist. Diese Einlage ist – zeitlich gesehen – geleistet i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 2 EStG ("… seine geleistete Einlage übersteigt …"), wenn sie tatsächlich erbracht ist. Das wiederum entscheidet sich nach Handelsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entna...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Haftungsminderung

Rz. 302 Ähnlich wie bei der Einlageminderung kann auch die Haftungsminderung zu einem nachträglichen Fortfall des bisherigen Ausgleichs von Gesellschaftsverlusten führen. Dem Kommanditisten ist dann der Betrag der Minderung der Haftsumme als Gewinn zuzurechnen; dieser Gewinn ist allerdings zu kürzen um Zahlungen, die aufgrund der Haftung tatsächlich geleistet worden sind. Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 177 § 15a EStG stellt zwar in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG dar, ist gleichwohl aber keine ergänzende Vorschrift zur Gewinnermittlung oder -zurechnung. Sie setzt vielmehr zuzurechnende Verlustanteile voraus und bestimmt für diese, unter welchen Bedingungen sie ausgleichsfähig oder nur verrechenbar sind. Auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG gelten die allg...mehr

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AGS 06/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kostenfestsetzung für und gegen mehrere Streitgenossen, ZAP 2024, 361 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass sich im Kostenfestsetzungsverfahren auf einer Seite oder gar auf beiden Seiten mehrere Parteien gegenüberstehen. In seinem Beitrag erörtert Schneider, welcher Anteil an den zu erstattenden Kosten für welche Partei bzw. gegen welch...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beherrschender Einfluss aufgrund eines Beherrschungsvertrags

Rz. 115 [Autor/Zitation] Der Begriff "beherrschender Einfluss" ist im HGB ebenso wie im AktG nicht definiert. Es besteht jedoch keine Veranlassung, dem Begriff einen anderen Inhalt zu geben, als ihm bisher schon in § 17 Abs. 1 AktG beigelegt worden ist (vgl. Claussen/Scherrer in Kölner Komm. RLR, § 290 HGB Rz. 56). Wesentlich für die Begründung der Konzernrechnungslegungspfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Das AktG 1965 beinhaltete in Deutschland erstmalig Regelungen zur Konzernrechnungslegungspflicht bestimmter MU in der Rechtsform der AG und der KGaA. Diese hatten einen Konzerngeschäftsbericht aufzustellen, welcher in der Literatur als Vorläufer des Konzernabschlusses bezeichnet wird (Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 11). Rz. 49 [Autor/Zitation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wertansatz bei gegründeten Tochterunternehmen

Rz. 86 [Autor/Zitation] Bei der Gründung eines TU ist der Buchwert der Anteile typischerweise um Anschaffungsnebenkosten höher als das beim TU ausgewiesene Eigenkapital. Zu diesen Anschaffungsnebenkosten zählen etwa Beurkundungskosten des Gesellschaftsvertrags oder Kosten der Eintragung ins Handelsregister als Gründungskosten (DRS 23.110). Bei der Kapitalkonsolidierung kommt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Angaben zu einbezogenen Unternehmen und Tochterunternehmen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Verlangt werden Angaben zu in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen (Satz 1) sowie zu nach § 296 nicht einbezogenen TU. Rz. 91 [Autor/Zitation] Mit in den Konzernabschluss einbezogenen TU sind die tatsächlich in den Konzernabschluss einbezogenen TU gemeint (Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 313 Rz. 60). Etwaige grds. einzubeziehende, aber tatsächlich ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses

Rz. 34 [Autor/Zitation] Der Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses ist, neben der Frage, ab wann ein Unternehmen als MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, insbes. für Zwecke der Kapitalkonsolidierung von Bedeutung. § 301 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Kapitalaufrechnung nach § 301 Abs. 1 grds. auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Erstmalig wurden die Bestandteile eines Konzernabschlusses im AktG von 1965 geregelt. Demgemäß bestand ein Konzernabschluss aus Konzernbilanz und Konzern-GuV (§ 329 Abs. 1 AktG 1965). Ergänzt wurde der Konzernabschluss durch den Konzerngeschäftsbericht, der dem Konzernanhang vergleichbare Aufgaben besaß. Rz. 10 [Autor/Zitation] Mit Umsetzung der 7. EG-Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die in § 296 geregelten Einbeziehungswahlrechte sehen für bestimmte Sachverhalte Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis (§ 294) vor. Nach Abs. 1 braucht ein TU nicht in den Konzernabschluss einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Stichtag für die Aufstellung des Konzernabschlusses (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Stichtag für die Aufstellung des Konzernabschlusses und damit des Konzerngeschäftsjahres ist eindeutig gesetzlich festgelegt (Art. 24 Abs. 8 RL 2013/34/EU; Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § 299 HGB Rz. 1 – Art. 54 EGHGB). Der Konzernabschluss ist nach § 299 Abs. 1 auf den Stichtag des Mutterunternehmens aufzustellen. Dies gilt auch, wenn die Absc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zweigniederlassungsbericht

Rz. 241 [Autor/Zitation] Gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 3 ist auf für das Verständnis der Lage des Konzerns wesentliche Zweigniederlassungen der insgesamt in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen einzugehen. Der Zweigniederlassungsbericht vermittelt dem Adressaten einen Eindruck von der Marktpräsenz des Konzerns (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 56). Das BilRUG überführte ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht einer AG beginnt mit ihrem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall. I.d.R. dürfte dies die Aktienübernahme durch die Gesellschaftsgründer sein. Obwohl die AG erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister als juristische Person entstanden ist, findet durch die Regelungen des § 29 AktG bereits auf die Vor-AG Aktie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kapitalanteil des Kommanditisten

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kommanditist hat nach der gesetzlichen Regelung wie der Komplementär ein Kap.-Konto. Dieses entspricht seinem in der Bilanz auszuweisenden Kap.-Anteil. Der Kap.-Anteil des Kommanditisten ist als solcher getrennt von demjenigen des Komplementärs auszuweisen (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 6; fernerhin BeckOGK-HGB (2022), § 264c, Rn. 24, 34f., 41f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung zum 01.01.19...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) mit Wirkung vom 01.11.2008 eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber wollte mit dieser modifizierten GmbH Unternehmensgründern eine Rechtsform mit gering...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.5 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen

Rz. 178 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn das im Ausland ansässige verbundene Unternehmen lediglich den formellen Anstellungsvertrag mit der natürlichen Person schließt und an das inländische verbundene Unternehmen überlässt und die natürliche Person in das deutsche Handelsregister einträgt, ist das deutsche aufnehmende Unternehmen dann als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzuseh...mehr