Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Gründung vom Ausland aus

Rz. 14 Es gibt eigentlich keine gesetzliche Bestimmung, die die Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft durch einen im Ausland ansässigen Notar ausdrücklich verbietet. In der Vergangenheit haben Verwaltung und Handelsregister in Diekirch die Eintragung von Gesellschaften, die von Notaren aus früheren luxemburgischen, jetzt zu Belgien gehörenden Gebieten gegründet wurden,...mehr

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Rumänien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Für einzelne Unternehmensgegenstände kann im Rahmen der Eintragung der Gesellschaft aufgrund des Bankwesengesetzes,[11] des Versicherungsaufsichtsgesetzes [12] oder des Kapitalmarktgesetzes[13] die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Aktes einer staatlichen Behörde oder Institution zwecks Vorlage beim Handelsregister erforderlich sein. Liegt die erforderliche...mehr

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Estland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 49 Das in der Satzung bestimmte Stammkapital kann durch einen Gesellschafterbeschluss mit mindestens ⅔ aller Stimmen erhöht werden. Im Beschluss sind Angaben über die Anzahl der neuen Geschäftsanteile, ihre Nennwerte und der Umfang der Erhöhung des Stammkapitals, die Besonderheiten der mit den neuen Anteilen verbundenen Rechte sowie Ort, Zeit und Art der Leistung für die...mehr

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Russland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 39 Eine Erhöhung des Stammkapitals ist erst nach vollständiger Leistung aller Einlagen zulässig (Art. 17 GmbHG der RF). Sie kann nominell oder effektiv sein (Art. 18 und 19 GmbHG der RF). Eine Kapitalerhöhung ist aus dem Gesellschaftsvermögen oder durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter oder Dritter möglich. Rz. 40 Bei einer Kapitalerhöhung aus dem Gesellschaftsverm...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 77 Gemäß Art. R 123–103 C.com. sind dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister die Gründungsunterlagen beizufügen, nämlichmehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 11 Der vorübergehende Boom bei der Gründung von englischen private limited companies durch deutsche Gründer führte zu einer unerwarteten Renaissance des europäischen Zweigniederlassungsrechts. Die zahlreichen englischen private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland mussten in Deutschland das Bestehen einer inländi...mehr

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Pakistan / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 65 Zur Eintragung der private limited by shares sind zunächst das Memorandum of Association und die Articles of Association beim Handelsregister einzureichen. Dabei ist ein Exemplar mit den adhesive stamps zu versehen, welches dann als Originaldokument gilt. Diese adhesive stamps werden vom district treasury officer angebracht nach den jeweils geltenden Regelungen. Dabei...mehr

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Ungarn / II. Zweigniederlassungen ungarischer Unternehmen

Rz. 217 Das Recht der Zweigniederlassungen ungarischer Unternehmen ist in § 7 Ctv. geregelt. Danach handelt es sich bei einer Niederlassung (Telephely) um einen Tätigkeitsort der Gesellschaft in der gleichen Gemeinde, in der sich auch der Sitz der Gesellschaft befindet; eine Zweigniederlassung (Fióktelep) ist dagegen eine Niederlassung, die sich entweder in einer anderen Gem...mehr

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Schweiz / I. Grundlagen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 66 Das Handelsregister ist ein öffentliches, amtlich geführtes Verzeichnis gesellschaftsrechtlich relevanter Tatsachen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den Art. 927–943 OR, welche mit Wirkung per 1. Januar 2021 umfassend revidiert wurden, und in der Handelsregisterverordnung...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Formwechsel

Rz. 125 Der Formwechsel einer SARL in eine andere Gesellschaftsform (transformation) stellt nach Art. L 210–6 Abs. 1 C.com. eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar, so dass deren Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Rz. 126 Weiter setzt der Formwechsel voraus, dass die Anforderungen an die neue Gesellschaftsform, wie z.B. Mindestzahl der Gesellschafter oder Mindestk...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 149 Die Bescheinigung des Registerführers über den Inhalt des Handelsregisters ist "das einzige Mittel, das den Inhalt der Registereintragung glaubhaft nachweisen kann" (Art. 23.1 Ccom und Art. 77.2 RRM). Diese muss schriftlich beantragt werden, ggf. per Post.[51] Somit lassen sich auch das Bestehen der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse ihrer Führungsorgane und ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 126 Die rechtliche Stellung der Gesellschaft im IPR ist ausführlich und seit Bestehen des CSC, also seit dem Jahr 1986, weitsichtig in Art. 3 CSC geregelt. Handelsgesellschaften haben als Personalstatut das Recht des Staates, in dem sich der hauptsächliche und effektive Sitz ihrer Verwaltung befindet. Eine Gesellschaft, die nur ihren statutarischen Sitz in Portugal hat, ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 239 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in die Gesellschafterliste aufgenommen werden. Bei den eingetragenen Gesellschaften (§ 40 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GmbHG) müssen dabei auch Register und Registernummer angegeben werden, so dass...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 141 Neben der Ausfertigung der öffentlichen Gründungsurkunde müssen die nachfolgenden Unterlagen im Original vorgelegt werden:mehr

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Estland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 70 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse ihrer Organe können mit einem beglaubigten Registerauszug gem. § 28 HGB, ausgestellt vom Register oder von Notaren, am einfachsten nachgewiesen werden. Banken und andere öffentliche Stellen sehen diese Daten in der Regel selbst online ein und brauchen daher keinen Registerauszug. Rz. 71 Änderungen eintragungsp...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 56 Die Einreichung aller Meldungen nebst Anlagen erfolgt über das Online-Portal des Handelsregisters. Rz. 57 Es bestehen für alle Vorgänge spezifische vorgeschriebene Formulare, welche zur Einreichung mit der digitalen Signatur eines Vertreters der Gesellschaft sowie der digitalen Signatur eines indischen Company Secretary zu versehen sind. Die erforderliche digitale Sign...mehr

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Serbien / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 110 Die Liquidation einer serbischen Handelsgesellschaft ist im Neunten Abschnitt des ZPD (Art. 524 ff. ZPD) für alle Gesellschaftsformen geregelt. Die Gesellschaft kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aufgelöst werden. Der Beschluss über die Eröffnung des Liquidationsverfahrens ist für die Dauer von 90 Tagen auf der Internetseite des Handelsregisters ersic...mehr

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Griechenland / IV. Einsichtsrecht

Rz. 83 Der Eintragungspflichtige und jede Person, die ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, kann Einsicht in den Inhalt des Handelsregisters bekommen und Kopien von Unterlagen einholen (Art. 8 Abs. 2 G. 3419/2005). Dafür muss man lediglich einen Antrag beim GEMI stellen und die entsprechenden Kosten tragen. "Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten" ("Geldwäscheri...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Vermögensübertragung im Wege der Anwachsung (ohne Liquidation)

Rz. 135 Ist eine juristische Person Alleingesellschafterin einer anderen Gesellschaft, ermöglicht Art. 1844–5 C.civ. eine vereinfachte Übertragung des Vermögens der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft im Wege der Auflösung der Tochtergesellschaft ohne Abwicklung mit der Folge, dass alle Rechte und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Muttergesellscha...mehr

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Estland / 2. Formelle Vorgaben

Rz. 7 Sowohl der Gründungsvertrag bzw. -beschluss als auch die Satzung müssen nach Vertragsschluss zur Eintragung beim Handelsregister (Registriosakond) eingereicht werden. Der Antrag zur Eintragung muss von allen Geschäftsführern unterschrieben sein und ist notariell zu beglaubigen. Eine persönliche Anmeldung ist jedoch nicht erforderlich. Auch eine zur Vertretung befugte P...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 3. Satzungssitzverlegung bei der GmbH & Co. KG

Rz. 86 Für das GmbH-Recht relevant können auch Konstellationen sein, in denen eine GmbH & Co. KG ihren Sitz formwechselnd über die Grenze verlegen soll. Einen derartigen Fall hatte das OLG Oldenburg[233] zu behandeln. Eine Société en commandite simple (S. C. S.) – das luxemburgische Pendant einer KG – mit Sitz in Luxemburg, an der insgesamt 18 Kommanditisten beteiligt waren ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 5. Dauer der Gründung

Rz. 44 Sofern die benötigten legalisierten Dokumente vorliegen, ist im Emirat Dubai mit einer Zeitdauer von der Einreichung der Unterlagen bis zur Erteilung der Gewerbelizenz – vorausgesetzt, dass Büroraum zur Anmietung schon feststeht – von rund vier Wochen zu rechnen. In anderen Emiraten mag das u.U. etwas länger dauern. Die Legalisierung der Dokumente nimmt in Deutschland ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

1. Anzumeldende Daten Rz. 117 Art. 20 Abs. 1 Hrgw bestimmt, dass die Eintragung in das Handelsregister innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist erfolgen muss, beginnend eine Woche vor und endend eine Woche nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs durch das Unternehmen. Wie oben erwähnt (siehe Rdn 37), sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet, die Gesellschaf...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 58 Die vom RCS verwalteten Akten sind dem Publikum zugänglich. Die Gründungssatzung, Satzungsänderungen, nicht statutarische Änderungen und Jahresabschlüsse können online kostenlos eingesehen werden. Vollständige oder teilweise Kopien aller anderen Dokumente können beim LBR auf Papier oder über die Website des LBR kostenpflichtig bestellt werden. (Art. 20 RGDRCS).mehr

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Russland / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 64 Interessierte Personen können Angaben über die juristischen Personen und Kopien von Dokumenten innerhalb von fünf Arbeitstagen bei der zuständigen Steuerbehörde erhalten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 200 RUR (ca. 3 EUR) für die Angaben und je 200 RUR (ca. 3 EUR) pro Dokument. Für einen Eilantrag beträgt die Bearbeitungsgebühr jeweils 400 RUR (ca. 5 EUR). Rz. 65 Alter...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / III. Mustersatzung

Rz. 39 Mit Décret No. 2008–1419 vom 19.12.2008 (i.V.m. Art. L 223–1 Abs. 2, Art. D 223–2 C.com.) hat der französische Gesetzgeber für die Ein-Mann-SARL, bei der Gründer und alleiniger Geschäftsführer ein und dieselbe natürliche Person sind, eingeführt. Diese Mustersatzung gilt automatisch und von Amts wegen, sofern nicht der Gründer eine andere Gründungssatzung beschließt un...mehr

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Rumänien / 8. Dauer des Gründungsverfahrens

Rz. 16 Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen samt Nachweis über die entrichteten Gebühren und Bekanntmachungskosten erfolgt die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister im Regelfall innerhalb von drei Tagen (Art. 8 Abs. 4 GVF). Ab diesem Zeitpunkt kann die Gesellschaft operativ tätig werden.mehr

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Dänemark / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 72 Nachdem die Eintragung ins Gesellschaftsregister erfolgt ist, erhält der Anmelder nach § 11 Abs. 1 AMB eine Registrierungsbestätigung.mehr

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Norwegen / IV. Kosten der Gründung

Rz. 9 Die Kosten der Gründung bestehen aus den Kosten, die bei der Erstellung der Gründungsdokumentation anfallen mögen, und aus einer Gebühr, die durch die Eintragung der AS im Handelsregister anfällt. Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Handelsregisteranmeldung ca. 6.000 NOK und bei einer schriftlichen Anmeldung ca. 7.000 NOK. Im Falle von Sacheinlagen i...mehr

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Türkei / 1. Allgemein

Rz. 20 Das türkische Gesellschaftsrecht ähnelt, was die Gesellschaftsformen angeht, in großen Teilen dem deutschen Gesellschaftsrecht mit seinen klassischen Gesellschaftsformen. In der Türkei noch nicht bekannt ist die Partnerschaftsgesellschaft; es ist auch nicht abzusehen, ob mit der Einführung dieser Form zu rechnen ist. Da die Türkei der EU noch nicht beigetreten ist, fe...mehr

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Rumänien / 5. Eintragung

Rz. 85 Das Gesetz sieht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung – im Gegensatz zu Aktiengesellschaften – die Führung eines Beschlussbuches für die Generalversammlung nicht vor. Die Beschlüsse sind grundsätzlich ab deren Verabschiedung durch die Generalversammlung wirksam. Dritten gegenüber bedarf es zur Wirksamkeit eines Generalversammlungsbeschlusses uU einer (jedoch nu...mehr

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Lettland / V. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 42 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse ihrer Organe können mittels eines Handelsregisterauszugs nachgewiesen werden, da diese Angaben der SIA registerpflichtig sind. Entsprechende Änderungen eintragungspflichtiger Tatsachen sind innerhalb von 14 Tagen ab Beschluss mitzuteilen, sofern eine abweichende gesetzliche Regelung nicht vorliegt (§ 16 HGB).mehr

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Türkei / I. Geschäftsführer

Rz. 190 Gemäß Art. 540 Abs. 1 HGB a.F. hatten die Gesellschafter gemeinsam die Gesellschaft vertreten. Das war hilfreich und klar, wenn aus irgendwelchen Gründen die Geschäftsführung abhandengekommen ist. Das HGB 2012 hat auf diese Regelung verzichtet und mit Art. 623 ff. HGB ein etwas anderes System eingeführt. Hier ist nicht mehr von der gemeinsamen Vertretungsbefugnis der...mehr

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Rumänien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 55 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund der Anmeldung durch eine Partei und nur ausnahmsweise von Amts wegen. Das nationale Handelsregisteramt hat auf der Website (www.onrc.ro) Formulare für die Registrierung veröffentlicht.mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Vertretung und Vollmachten

Rz. 246 Falls eine an und für sich nicht befugte Person etwas anmelden will, so benötigt sie eine Vollmacht der Gesellschaft. Eine Kopie einer Vollmacht in einfacher Schriftform für eine Anmeldung wird vom Companies House akzeptiert. Die Vollmacht sollte am besten von einem Rechtsanwalt (solicitor) entworfen sein.mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Dauer des Eintragungsverfahrens

Rz. 249 Es wird im Regelfall in etwa 24 Stunden eingetragen.mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IX. Litauen

Rz. 14 Das litauische Recht[43] ordnet die Einzelnormen den Konzern betreffend den einzelnen Teilrechtsgebieten zu und zusätzlich normiert ein extra Gesetz den Konzernabschluss. Für die Erstellung des Abschlusses ist die Konzernmutter zuständig. Der Abschluss ist testiert innerhalb von 30 Tagen nach der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft im Handelsregister einz...mehr

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Mexiko / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 16 Die Verpflichtung zur Eintragung in das RPC ergibt sich aus Art. 19 HS 2 CC, wonach sich Handelsgesellschaften bei Gründung eintragen müssen. Rz. 17 In das Handelsregister eingetragen werden müssen zwingend im Falle der S. de R.L. nach Art. 21 CC: Firma, Gesellschafts- bzw. Geschäftszweck und Branche, das Datum der Aufnahme der Tätigkeit, welches in den meisten Fällen,...mehr

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Tschechische Republik / b) Sitz

Rz. 11 Der Sitz ist ein weiteres Merkmal der Gesellschaft. Jede Gesellschaft darf nur einen Sitz haben. Der Sitz entspricht der Anschrift, die im Handelsregister als Sitz eingetragen ist. Die Verwendung der in anderen Ländern genutzten "P.O. Boxes" ist nicht zulässig.mehr

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Türkei / 7. Dauer der Gesellschaft

Rz. 82 Art. 506 HGB a.F. verlangte noch die Angabe einer Dauer der Gesellschaft. Das Fehlen einer solchen Angabe führte jedoch nicht zu irgendwelchen Sanktionen. Die Bestimmung ist mit der HGB-Reform entfallen. In der Praxis verlangen die Handelsregister jedoch eine Angabe, auch wenn sie nur auf "unbestimmte Dauer" lautet.mehr

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Österreich / 2. Zentrales Firmenbuch

Rz. 100 Das Hauptbuch des Firmenbuches ist zentral, es wird vollelektronisch für ganz Österreich geführt. Auch die Urkundensammlung wird seit 1.1.2007 vollelektronisch zentral geführt (§ 29 FBG).mehr

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Österreich / II. Bedeutung der Firmenbucheintragung

Rz. 104 Eintragungen im Firmenbuch haben zum Teil bloß deklaratorische Wirkung. Dies betrifft insbesondere die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern,[51] Prokuristen oder Aufsichtsratsmitgliedern, Änderungen im Stand der Gesellschafter, die Volleinzahlung des Stammkapitals oder die Änderung der Geschäftsanschrift. Konstitutive Wirkung haben dagegen folgende Eintrag...mehr

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Griechenland / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 142 Eine EPE kann in den folgenden Fällen aufgelöst werden:mehr

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Italien / d) Genossenschaft

Rz. 20 Die Genossenschaft (società cooperativa – soc. coop.) ist durch die gegenseitige Unterstützung der Genossen und die Erzielung von Vorteilen und Leistungen zu günstigeren Bedingungen charakterisiert als der Markt dem Einzelnen ermöglicht. Die überschüssigen Güter und Leistungen dürfen verkauft und der hieraus erzielte und nicht für Investitionen verwendete Gewinn kann ...mehr

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China / 2. Bei Errichtung einer Niederlassung

Rz. 97 Bei Errichtung einer Niederlassung sind folgende Anlagen vorzulegen:mehr

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Tschechische Republik / d) Steueridentifikationsnummer

Rz. 13 Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich innerhalb von 15 Tagen nach der Eintragung ins Handelsregister bei dem örtlich zuständigen Finanzamt registrieren zu lassen. Das Finanzamt weist der Gesellschaft dann die Steueridentifikationsnummer zu.mehr

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Österreich / 4. Form des Firmenbuches

Rz. 102 Das Hauptbuch und seit 1.1.2007 auch die Urkundensammlung werden vollelektronisch geführt. Die Urkundensammlung wurde davor in Papierform geführt, wobei sich die Urkunden dezentral beim jeweils zuständigen Gericht befanden. Eine Rückerfassung von Urkunden, die vor dem 31.12.2006 eingelangt sind, ist nur eingeschränkt möglich.[50] Die elektronische Übermittlung von Ur...mehr

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Lettland / III. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 40 Die Gesellschaft muss mit ihrem Handelsnamen durch die Gründer oder durch von den Gründern dazu bevollmächtigte Personen angemeldet werden. Die Anmeldung kann sowohl in Schriftform als auch in elektronischer Form erfolgen. Zu beachten sind aber die speziellen Erfordernisse bezüglich des Gesellschaftsvertrags und der Satzung.mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 1. Fälle der Hineinverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 76 Der EuGH-Rechtsprechung in Sachen VALE hat sich sodann das OLG Nürnberg im Fall Moor Park II [208] angeschlossen. Hier ging es um die Gesellschaft luxemburgischen Rechts Moor Park S.A.R.L. mit Sitz in Luxemburg. In einer Generalversammlung beschlossen die beiden Gesellschafterinnen, den Sitz der Gesellschaft nach Deutschland zu verlegen und die Rechtsform ohne Neugründ...mehr

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Brasilien / 3. Beschränkung der Vertretungsmacht

Rz. 99 Die Befugnisse des Geschäftsführers können durch Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden, Art. 1053 i.V.m. Art. 1015 CC. Eine Überschreitung der Vertretungsbefugnis kann Dritten nur entgegengehalten werden, wenn die Beschränkung im Handelsregister eingetragen war, oder wenn der Dritte sie kannte, oder wenn die Handlung den Geschäften der Gesellschaft offensichtlich ...mehr