Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 93 Die Anmeldung erfolgt in der Praxis durch die Registrierungsbehörde nach Aushändigung der Lizenz.mehr

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Griechenland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 72 Obwohl das G. 3190/1955 nur die effektive Kapitalerhöhung regelt, ist nach h.L.[32] auch eine nominelle Erhöhung des Stammkapitals möglich. Das G. 2065/1992 hat die EPEs zur Neuanpassung des Wertes ihrer Immobilien durch nominelle Erhöhung ihres Stammkapitals (Anpassung des Nennwertes der Geschäftsanteile) verpflichtet. Rz. 73 Die wichtigsten Zeitphasen einer nominelle...mehr

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Österreich / III. Inhalt der Firmenbuchanmeldung

1. Inhalt der Anmeldung einer neu gegründeten GmbH (§ 11 GmbHG) Rz. 105mehr

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Singapur / III. Inhalt und Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 75 Dem Handelsregister müssen alle gemäß Companies Act oder Regulation eintragungsbedürftigen Tatsachen oder Änderungen derselben innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach deren Eintreten online mitgeteilt werden. Eintragungsbedürftig sind dabei:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 271 Neben der Verwaltung unterliegt auch "die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft den Geschäftsführern" (Art. 233.1 LSC).[104] Vertretungsbefugt ist (Art. 233.2 LSC):mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Buchführungspflichten

Rz. 156 Nach Art. L 123–12 Abs. 1 C.com. ist jede (natürliche und juristische) Person, die – wie eine SARL – Kaufmannseigenschaft besitzt, zu ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet. Nach Art. L 123–12 Abs. 2 und 3 C.com. umfasst dies insbesondere die Errichtung eines Inventurverzeichnisses und die Aufstellung des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Vornahme von Rechtshandlungen vor Eintragung der Gesellschaft

Rz. 54 Vor Eintragung in das Handelsregister existiert die Gesellschaft nicht. Personen, die vor der Eintragung im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft gehandelt haben, haften nach Art. L 210–6 Abs. 2 C.com. für deren Erfüllung persönlich und unbeschränkt, soweit die Gesellschaft, nachdem sie gegründet wurde, nicht die Verpflichtungen übernimmt. Rz. 55 Im Rahmen der Gründu...mehr

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Serbien / III. Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen

Rz. 104 Ein ausländischer Gründer bringt eine Anmeldung lediglich zu dem Handelsregister ein. Ihr sind im Original und in beglaubigter Übersetzung beizufügen:mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 55 Das Unternehmensregister hat nicht nur schlichten Datenbankcharakter, sondern von ihm leitet sich der öffentliche Glaube ab. Weist etwa das Unternehmensregister jemanden als alleinvertretungsberechtigtes Vorstandmitglied der Sp. z o.o. aus, kann ein Dritter, welcher mit der Sp. z o.o. einen Vertrag schließt, darauf vertrauen, dass die im Unternehmensregister ausgewies...mehr

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Tschechische Republik / 2. Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 37 Die Herabsetzung des Stammkapitals erfolgt ebenfalls aufgrund einer mit ⅔-Mehrheit aller Stimmen der Gesellschafter getroffenen Entscheidung der Gesellschafterversammlung. Eine ungleichmäßige Herabsetzung der Einlage ist nur aufgrund einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter zulässig. Rz. 38 Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Entscheidung über die Herabsetz...mehr

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Kanada / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 36 Anzumelden sind die Gründung der Gesellschaft (siehe Rdn 4 ff.) sowie Veränderungen derjenigen Verhältnisse, die bei Anmeldung zwingend mitzuteilen sind. Dies sind außer dem obligatorischen Inhalt der Articles of Incorporation (vgl. hierzu Rdn 12 ff.) die Angabe des Unternehmenssitzes (Notice of Registered Office) und die Bezeichnung der Direktoren der Gesellschaft (N...mehr

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Slowenien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 53 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund Anmeldung durch das Eintragungssubjekt selbst und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Die Registrierung einer Gesellschaft ist zwingend erforderlich; die Gesellschaft erwirbt den Status einer juristischen Person nur, wenn sie registriert wird. Alle Registeranmeldungen einer d.o.o. müssen in elektroni...mehr

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Türkei / 3. Liquidatoren

Rz. 277 Die Liquidatoren treten neben die Organe. Sie ersetzen nicht die Generalversammlung. Die wesentlichen Entscheidungen trifft die von den Liquidatoren einberufene Generalversammlung. Rz. 278 Zu Liquidatoren müssen nicht unbedingt Dritte von außen bestellt werden. So wie bereits die Satzung für den Liquidationsfall vorsehen kann, dass die Liquidation von den Geschäftsfüh...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 52 Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen. Dies bleibt ohne Einfluss darauf, dass bereits die Eintragung selbst unabhängig von der Bekanntgabe konstitutive Wirkung hat. So entsteht die Gesellschaft mit Eintragung der Gründung im Handelsregister. Jeder kann sich auf die Eintragungen berufen, es sei denn, ihm kann n...mehr

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Österreich / 4. Formblätter zur Anmeldung

Rz. 110 Amtliche Formblätter zur Anmeldung einer GmbH zum Firmenbuch gibt es nicht.mehr

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Schweiz / a) Gründungsdokumente und Belege

Rz. 8 Der öffentlich zu beurkundende Errichtungsakt muss die Erklärung der Gründer enthalten, eine GmbH zu gründen. Sie enthält die Statuten der Gesellschaft. In der Gründungsurkunde werden zudem die Organe, d.h. Geschäftsführer und Revisionsstelle (soweit darauf nicht verzichtet wird) genannt. In der Urkunde stellen die Gründer weiter fest, dass (1) sämtliche Stammanteile g...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Ersatzlösungen

Rz. 168 Zur "Verschmelzung" einer deutschen GmbH auf ihre ausländische Alleingesellschafterin könnte man ersatzweise z.B. wie folgt verfahren: Die deutsche GmbH (übertragende Gesellschaft) wird – nach Übertragung eines Teil-Geschäftsanteils durch den Alleingesellschafter auf einen Treuhänder – in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, wobei der Treuhänder die Stellung eines...mehr

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Finnland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 95 Nach der Eintragung erhält die Gesellschaft eine Registernummer (Y-Tunnus). Unter dieser Registernummer kann jedermann Informationen von der Gesellschaft erlangen. Die Registernummer wird allerdings bereits dann erteilt, wenn das Unternehmen in einem Steuerregister eingetragen worden ist. Somit bedeutet die Erteilung der Registernummer nicht immer, dass das Unternehme...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Liquidationsverfahren

Rz. 171 Die Gesellschafter können die freiwillige strukturierte Liquidation der Gesellschaft beschließen, Section 58 IBC i.V.m. Insolvency and Bankruptcy Board of India (Voluntary Liquidation Process) Regulations von 2017. Die Einleitung einer Liquidation wird zunächst vorbereitet durch einen Beschluss des Board of Directors. Dort müssen die handelnden Directors persönlich e...mehr

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Serbien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 6 Nach den allgemeinen Regeln des serbischen Obligationenrechts[2] ist ein auf Gründung einer Gesellschaft gerichteter Vorvertrag grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten jedoch die wesentlichen Elemente (zumindest Stammkapital und Gesellschafter) bereits im Zeitpunkt der Unterschrift des auf Abschluss eines Gründungsaktes gerichteten Vorvertrags bestimmt sein. Da d...mehr

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Singapur / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Die Übertragung von Anteilen unter Lebenden erfolgt durch Übertragungsvertrag, in der Regel ein Share Purchase Agreement, verbunden mit der tatsächlichen Übergabe des Share Certificates und eines so genannten Share Transfer Forms. Letzteres ist eine Übertragungsbestätigung, die lediglich den Namen des Übertragenden und des Empfängers, den Anteilsumfang sowie die Gegen...mehr

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Italien / VI. Die Ein-Mann-GmbH

Rz. 143 Die Ein-Mann-GmbH (s.r.l. unipersonale) wurde in Italien erst im Jahr 1993 durch die Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 89/667 eingeführt. Seitdem ist es zulässig, eine Gesellschaft durch eine einseitige Erklärung zu gründen und gleichzeitig den Vorteil der Haftungsbeschränkung zu beanspruchen. Gleiches gilt für den Fall, dass nach der Gründung Gesellschafter ausscheide...mehr

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Deutschland / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 242 Mit Auflösung der GmbH hört die GmbH nicht auf zu existieren, sondern besteht fort. Allein ihr Zweck wird geändert: Er ist fortan auf die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens gerichtet. Erst nach vollständiger Verwertung des Gesellschaftsvermögens, ebenso vollständiger Begleichung der Verbindlichkeiten und einer anschließenden Verteilung eines etwaigen Überschusses ...mehr

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Serbien / 4. Wirksamkeit der Kapitalerhöhung

Rz. 41 Mit Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister gilt das Stammkapital als erhöht.mehr

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Estland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 42 Kapital als Haftungsfonds muss nicht nur zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft bestehen, sondern auch später erhalten bleiben. Diese Haftungsmasse soll für die Gläubiger zur Verfügung stehen und nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Die Vorschriften der §§ 157, 158 HGB verbieten solche Auszahlungen gerade. Zwar dürfen die Gesellschafter sowohl am erziel...mehr

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Ungarn / 3. Gesetzlichkeitsaufsicht

Rz. 28 Die Gesellschaft unterliegt sowohl im Eintragungsverfahren als auch nach Eintragung der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht durch das zuständige Registergericht gem. § 3:34 Ptk. Rz. 29 Das Verfahren zur Gesetzlichkeitsaufsicht kann gem. § 75 Abs. 1 Ctv. von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet werden. Antragsberechtigt sindmehr

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Estland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 133 Das Personalstatut einer Handelsgesellschaft wird gem. § 14 Abs. 1 des estnischen Gesetzes zum Internationalen Privatrecht (Rahvusvahelise eraõiguse seadus) nach dem Prinzip der lex loci registrationis bestimmt. Die Rechtsfähigkeit einer Person bestimmt sich daher nach ihrem Gründungsort. Rz. 134 Die Sitzverlegung ist im HGB nicht mehr geregelt. Sie kann in der Praxis...mehr

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Norwegen / 2. Gesellschafterregister

Rz. 33 Beim Handelsregister werden keine Gesellschafterlisten eingereicht. Stattdessen müssen alle Kapitalgesellschaften, also die AS und die ASA, bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Übersicht über etwaige Änderungen ihres Gesellschafterbestands zum 31. Dezember des Vorjahres beim Gesellschafterregister (Aksjonrregister), das durch die Steuerbehörden geführt wird, ein...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Konzernbefreiung

Rz. 237 Eine weitere Ausnahme zur Befreiung von Anforderungen des 9. Abschnitts des Zweiten Buches des NL-BGB sieht Art. 2:403 NL-BGB vor. Es handelt sich hier um die sog. Konzernbefreiung (concernvrijstelling). Dies bedeutet, dass eine Rechtsperson (also auch die B.V.), die zu einer Gruppe gehört, unter bestimmten Umständen nicht alle Vorschriften des 9. Abschnitts erfüllen...mehr

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Schweiz / 4. Rechtsfähigkeit der Gesellschaft

Rz. 19 Die Gesellschaft erlangt das Recht der Persönlichkeit erst durch ihre Eintragung im Handelsregister (Art. 779 Abs. 1 OR). Der Handelsregistereintrag ist somit für die Erlangung der Rechtsfähigkeit konstitutiv. Wird vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft mit Dritten eine Verpflichtung eingegangen, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch, da die Gesell...mehr

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Dänemark / I. Grundlagen

Rz. 49 Informationen, die nach dem SEL zu registrieren sind, sind gem. § 9 Abs. 1 SEL grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem rechtsstiftenden Beschluss anzumelden. Das zentrale Leitungsorgan der ApS muss dafür Sorge tragen, dass die Anmeldungen erfolgen (§ 9 Abs. 2 SEL). So muss die Gründung einer ApS zwei Wochen nach der Unterzeichnung der Gründungsurk...mehr

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Norwegen / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 40 Für Handelsregisteranmeldungen muss stets eines der Formulare verwendet werden, die durch die Brnnysundregister herausgegeben werden. Diese Formulare geben daher den Inhalt vor, der angemeldet werden kann. Es gibt ein Hauptformular (Samordnet Registermelding Del 1 – Hovedskjema), das in den meisten Fällen zu verwenden ist, und ein Formular für die Auflösung der AS (Skj...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Grundlagen

1. Zentrales Handelsregister Rz. 45 Das Handelsregistersystem wurde durch das Gesetz vom 19.12.2002 (im Folgenden "LRCS") über das Handels- und Gesellschaftsregister sowie über die jährlichen Konten der Unternehmen reorganisiert. Mit diesem Gesetz wurde ein zentrales Handels- und Gesellschaftsregister geschaffen. Die Dienststellen des Registers befinden sich in Luxemburg-Stad...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Ausgangssituation

Rz. 153 Bei den echten Auslandsgesellschaften handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungs- und Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich, die dort nachhaltig unternehmerisch tätig sind. Diese (echten) Auslandsgesellschaften sind in Deutschland auch nach dem 1.1.2021 uneingeschränkt anzuerkennen, und zwar als Kapitalgesellschaften (und nicht nur als Pe...mehr

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Slowakei / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 81 I.S.d. § 115 HGB kann der Gesellschafter mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung durch Vertrag seinen Geschäftsanteil auf einen anderen Gesellschafter übertragen, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Falls es der Gesellschaftsvertrag zulässt, kann der Gesellschafter seinen Geschäftsanteil auch auf Nichtgesellschafter übertragen, er hafte...mehr

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Finnland / II. Haftung bei der Vorgesellschaft

Rz. 57 Die Aktiengesellschaft existiert als juristische Person nicht vor der Eintragung ins Handelsregister. Deshalb kann sie vor der Eintragung weder Verträge abschließen noch aktiv oder passiv an einem Gerichtsverfahren beteiligt sein (OYL 2:10.1). Jeder Gründer ist verpflichtet, die von ihm gezeichneten Aktien zu bezahlen. Der Vorstand und – sofern vorhanden – der geschäf...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Höhe des einzuzahlenden Kapitals

Rz. 31 Regelungen zum Stammkapital der d.o.o. enthalten die Art. 389 und Art. 390 ZTD. Das Stammkapital ist die Summe des Werts der Nennbeträge aller Geschäftsanteile. Das Mindeststammkapital der d.o.o. muss 20.000 HRK (ca. 2.600 EUR) betragen und in HRK ausgedrückt sein. Vor Eintragung der d.o.o. im Handelsregister muss jeder Gründer mindestens ¼ der von ihm übernommenen Ei...mehr

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Bulgarien / II. Buchführungspflicht

Rz. 106 Gemäß Art. 34 des Gesetzes über die Buchhaltung (Закон за счетоводството) erstellen Unternehmen grundsätzlich ihre Abschlüsse auf der Grundlage der Nationalen Standards für die Buchhaltung (Националните счетоводни стандарти). Nur manche Unternehmen müssen ihre Abschlüsse auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standar...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / L. Zweigniederlassungen

Rz. 257 Es gibt im Zweiten Buch des NL-BGB keine Definition des Begriffs "Zweigniederlassung". Art. 1 Hrgw definiert jedoch eine Zweigniederlassung (nevenvestiging) als eine Niederlassung, die nicht Hauptniederlassung (hoofdvestiging) ist. Art. 1 Hrgw definiert Hauptniederlassung als eine vom Unternehmen oder der Rechtsperson als solche gekennzeichnete Niederlassung. Rz. 258...mehr

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Liechtenstein / I. Grundlagen

Rz. 45 Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (ÖRegV) vom 11.2.2003, LGBl 2003 Nr. 66 i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12. Dort ist ein zentrales Register für alle Verbandspersonen eingerichtet worden. Zuständig für die Führung des Registers ist nicht die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, sondern eine staatliche Behörde, das Ha...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Allgemeines, Form

Rz. 75 Für die erstmalige[34] Anmeldung zum Handelsregister ist das amtliche Formular "M0 SARL" zu verwenden; dieses kann unter https://www.infogreffe.fr/societes/documents/10179/21271/Formulaire+M0+SARL/4b7870ec-f8a7–40b8-acef-eef80d27bd9f heruntergeladen werden. Das Formular ist zu unterschreiben, wobei hierzu im Gesellschaftsvertrag meist einer oder mehreren Personen Voll...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 51 Bei einem Mindestkapital von 3.000 EUR und einer Urkunde mit ca. zwei Seiten Standard-Gesellschaftssatzung entstehen folgende Kosten (zzgl. MwSt.): Rz. 52 Wer sich...mehr

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Schweiz / 4. Vermögensübertragung

Rz. 131 Während nach bisherigem Recht die Gegenstände nur mittels Singularsukzession übertragen werden konnten, kann nach dem neuen FusG ein im Handelsregister eingetragener Rechtsträger ein Vermögen oder beliebige Teile davon auf andere Rechtsträger übertragen, ohne die Vorschriften über die Singularsukzession einhalten zu müssen. Dazu wird ein Übertragungsvertrag abgeschlo...mehr

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Slowenien / a) Voraussetzungen

Rz. 70 Gemäß Art. 481 ZGD-1 können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Wenn im Gesellschaftervertrag bei einer d.o.o. nicht etwas anderes vereinbart wird, haben die Gesellschafter ein Vorkaufsrecht an den Anteilen der anderen Gesellschafter. Erwirbt ein Gesellschafter neue Geschäftsanteile, behält jeder seiner Anteile seine Selbstständigkeit. Gemäß Art. 48...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Ausgangssituation

Rz. 163 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind. Die Rechtslage für die unechten Auslandsgesellschaften (Sche...mehr

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Deutschland / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 110 Zur Vornahme einer ordentlichen Kapitalherabsetzung bedarf es zunächst eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss ist – da er eine Satzungsänderung darstellt – notariell zu beurkunden und muss mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Mehrheit vorsieht. Rz. 111 In dem Kapitalhe...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 5. Handelsregistereintragung bei satzungsändernden Beschlüssen

Rz. 122 Bei Satzungsänderungen sind weitere folgende Veröffentlichungen und Verfahrensschritte zur Durchführung erforderlich:mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / d) Weitere Voraussetzungen der Verschmelzung

Rz. 166 Die beteiligten Geschäftsführungen haben den Hauptversammlungen die Gründe und die Folgen der Verschmelzung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens schriftlich darzulegen (Art. 2:313 Abs. 1 NL-BGB). Daneben muss eine Erläuterung aus juristischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht stattfinden. Falls das letzte Geschäftsjahr der B.V., über das ein Jahresabschluss...mehr

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Slowenien / 4. Vertretungsnachweis

Rz. 105 Spezielle Vertretungsnachweise sind nicht vorgesehen. Die Vertretungsbefugnis ist dem Handelsregister zu entnehmen.mehr