Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Einsichtsrecht

Rz. 68 Jedermann ist berechtigt (Sec. 173; Part 2C.1 Corporations Act), Informationen auf der ASIC-Internetseite – teilweise gegen Gebühr – abzufragen (www.asic.gov.au).mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Rechtspersönlichkeit

Rz. 25 Die B.V. erlangt Rechtspersönlichkeit in dem Moment, in dem die Gründungsurkunde vom Notar beurkundet wird. Die Eintragung in das Handelsregister ist nach niederländischem Recht keine konstitutive Voraussetzung, um Rechtspersönlichkeit zu erlangen.mehr

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Österreich / V. Form der Firmenbuchanmeldung

Rz. 112 Anmeldungen zur Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch müssen von sämtlichen Geschäftsführern beglaubigt unterfertigt werden. Notare und Rechtsanwälte haben die Firmenbuchanmeldung elektronisch zu übermitteln (vgl. § 35b FBG). Die Anmeldung der Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.[53]mehr

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Österreich / 3. Kosten der Eintragung

Rz. 115 Die Kosten für die Neueintragung einer GmbH sind in Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt und variieren je nachdem, wie viele Gesellschafter und wie viele Geschäftsführer eingetragen werden sollen. Die Eintragung einer Ein-Mann-GmbH mit einem Geschäftsführer z.B. kostet derzeit 377,40 EUR. Sind zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer einzutragen, so...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / VI. Einsichtsrecht

Rz. 67 Das Unternehmensregister ist öffentlich. Jeder kann die Registerakten sowie die für jede GmbH elektronisch im Katalog geführte Sammlung von Dokumenten vor Ort beim Registergericht (wenn auch nur elektronisch), aber auch außerhalb des Gerichts online einsehen und – ebenfalls elektronisch – Unternehmensregisterauszüge einholen.mehr

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Kanada / VII. Bekanntmachung

Rz. 40 Sect. 267 (1) CBCA überlässt es dem Director als Registrierungsbehörde, die Form von Bekanntmachungen und Registrierungen festzulegen, solange sichergestellt ist, dass benötigte bzw. registrierte Informationen innerhalb angemessener Zeit in lesbarer Form zur Verfügung gestellt werden können. Die elektronische Registrierung bzw. Archivierung ist ausdrücklich vom Gesetz...mehr

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Argentinien / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 51 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse der Organe der Gesellschaft im Rechtsverkehr können anhand des sog. Edicto (eine Art Notar- bzw. Anwaltsbescheinigung) eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen werden. Aus dem Edicto geht hervor, wer befugt ist, die Gesellschaft zu vertreten.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 6. Nachgründung

Rz. 82 Für den Erwerb von Gütern eines Gründers oder Gesellschafters durch die B.V. innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Eintragung im Handelsregister galten vor Inkrafttreten des Flex-B.V.-Gesetzes gem. Art. 2:204c NL-BGB (Nachgründung) besondere Anforderungen. Art. 2:204c NL-BGB ist seit 1.10.2012 entfallen. Heutzutage ist es Aufgabe der Geschäftsführung, zu beur...mehr

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Slowenien / VII. Einsichtsrecht

Rz. 58 Ausfluss des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist es, dass jeder Person über ein Internetportal die kostenlose Einsicht in die eingetragenen Informationen über eine Gesellschaft sowie einige der Urkunden, auf deren Grundlage die Eintragung vorgenommen wurde (z.B. der Gesellschaftsvertrag), ermöglicht wird. Jeder Einsichtnehmende kann eine beglaubigte Abschrift oder Kopie de...mehr

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Rumänien / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 57 Eine Handelsregisteranmeldung geschieht über ein Formblatt des Handelsregisteramts. Das Formblatt ist in rumänischer Sprache auszufüllen. Zur Anmeldung sind die Gesellschafter und die Geschäftsführer befugt (Art. 19 HRG). Sollte(n) der/die Gesellschafter oder der/die Geschäftsführer nicht in Rumänien anwesend sein, so kann ein Dritter unter Vorlage einer Spezialvollma...mehr

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Mexiko / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist nach Art. 77 Satz 1 LGSM das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach Art. 78 LGSM für folgende Entscheidungen zwingend zuständig: Bestätigung der Jahresbilanz, Ausschüttung von Dividenden, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Ernennung des Aufsichtsrats (falls anwendbar), Teilung oder Einziehung eines Geschäftsanteils,...mehr

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Brasilien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 61 Die Eintragung erfolgt durch Archivierung der eingereichten Dokumente unter der Handelsregisternummer NIRE der Gesellschaft. Amtssprache ist portugiesisch. Zwecks Beschleunigung ist die Einschaltung brasilianischer Rechtsanwälte sinnvoll, die ihrerseits in der Regel sog. Paralegais mit der Abwicklung beauftragen werden; dabei handelt es sich um Mittelspersonen mit aus...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Aufsichtsrat bei der großen geschlossenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 222 Die 6. Abteilung des 5. Abschnitts des Zweiten Buches des NL-BGB trägt die Überschrift "Aufsichtsrat bei der großen geschlossenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Man spricht von einer "großen Gesellschaft", wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 2:263 Abs. 2 NL-BGB):mehr

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Österreich / VII. Bekanntmachung

Rz. 117 Da das Firmenbuch öffentlich zugänglich ist, ist die Eintragung im Firmenbuch an sich schon eine erste Art der Bekanntmachung. Zusätzlich ist die Eintragung von Amts wegen in der Ediktsdatei [54] (§ 89j GOG) zu veröffentlichen.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 198 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung muss formell erfolgen, um beschlussfähig zu sein. Die einzige Ausnahme hiervon bildet die junta universal (Universalversammlung): Wenn das gesamte Gesellschaftskapital vertreten ist und die Anwesenden einstimmig die Durchführung der Versammlung sowie deren Tagesordnung billigen, gilt die Vollversammlung als uneingeschränk...mehr

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Ukraine / 2. Haftung des Gründers

Rz. 74 Die Gesellschaft entsteht als Rechtssubjekt am Tag ihrer Eintragung ins Handelsregister. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Gesellschaft grundsätzlich keine Rechtsgeschäfte tätigen. Rz. 75 Die Gründer einer GmbH haften gesamtschuldnerisch aus Verpflichtungen, die vor der staatlichen Registrierung der Gesellschaft entstanden sind. Wenn der durch die Gründer im Namen der G...mehr

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Brasilien / II. Gesellschafter

Rz. 11 Das ursprünglich geltende Gebot einer Mindestgesellschafteranzahl von zwei natürlichen und/oder juristischen Personen wurde im Jahre 2019 durch Lei 13.874/19 aufgehoben; seitdem sind Einmann-Limitadas zulässig. Die Limitada kann jetzt also von einer oder mehreren Personen errichtet werden (Art. 1052 § 1 CC i.d.F. der Lei 13.874/19). War an der Gründung eine Mehrzahl vo...mehr

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Singapur / V. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 102 Gesellschafterbeschlüsse werden auf den sog. General Meetings der Gesellschaft gefasst. Einem General Meeting geht grundsätzlich eine ordnungsgemäße Ladung voraus, die Angaben zu Ort, Datum, Zeit sowie die zu fassenden Beschlüsse enthalten muss und von der zuständigen Person ausgesprochen wird. Eine Ladung gilt als ordnungsgemäß, wenn sie fristgerecht, d.h. 14 bzw. 2...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 28 Bei Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister muss der Gesellschaftsvertrag, wie alle anderen einzureichenden rechtlichen Unterlagen, in kroatischer Sprache eingebracht werden. Das Registergericht nimmt mehrsprachige Fassungen nicht an.mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechtsgrundlagen

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 199 Die Auslandsgesellschaft & Co. KG beschäftigt Gerichte und Praxis in Deutschland[115] seit mittlerweile über 30[116] Jahren.[117] Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Typenvermischung ist heute allgemein anerkannt. Dazu hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) maßgeblich beigetra...mehr

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Türkei / 1. Überblick über die inhaltlichen Erfordernisse

Rz. 57 Die Satzung, die zu errichten ist, muss einige Angaben enthalten, deren "zwingende" Natur sich früher weniger aus dem Gesetz (Art. 506 u.a. HGB a.F.) als aus den Anweisungen des Handels- und Industrieministeriums ergeben hatten. Das Gesetz unterscheidet jetzt schärfer zwischen den Inhalten, die die Satzung zwingend aufzuweisen hat (Art. 576 HGB), und solchen, die dann...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 131 Bei der unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) hat die Umqualifizierung auch Folgen für die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft.[99] Rz. 132 Eine englische private limited company wird grundsätzlich durch die directors vertreten. Fremdorganschaft ist dabei zulässig. Mehrere directors sind grundsätzlich gemeinsam zur Vertretung berechtigt, ...mehr

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Österreich / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 119 Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnis der Organe können mit einem vom Gericht ausgestellten oder von einem öffentlichen Notar als Gerichtskommissär beglaubigten Firmenbuchauszug nachgewiesen werden. Ein solcher vom Gericht oder Notar beglaubigter Firmenbuchauszug besitzt die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde und ist daher sicher. Alle anderen...mehr

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Slowenien / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 31 Bei Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister muss der Gesellschaftsvertrag, wie alle anderen einzureichenden rechtlichen Unterlagen, in slowenischer Sprache eingereicht werden. Ein in einer Fremdsprache abgefasster Gesellschaftsvertrag muss von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden.mehr

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Kanada / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 44 Die Existenz der Gesellschaft kann durch ein "Certificate of Existence" nachgewiesen werden, das die Registrierungsstelle ("Director") gegen eine Gebühr ausstellt. Die Bescheinigung kann schriftlich, per Fax oder online angefordert werden.mehr

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Finnland / III. Sprache der Satzung

Rz. 48 Sowohl die Registeranmeldung als auch die Satzung und die Protokolle müssen entweder in finnischer oder schwedischer Sprache abgefasst sein. Die Gesellschaft muss selbst bestimmen, welche der beiden Sprachen benutzt wird. Da die Satzung und ihre Änderungen im Handelsregister eingetragen werden, geschieht es sehr selten in der Praxis, dass die Satzung unterschiedliche ...mehr

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Ukraine / d) Registrierung der GmbH beim Statistikamt und Finanzamt

Rz. 20 Die Angaben aus dem Handelsregister werden dem zuständigen Statistikamt und Finanzamt und am Tag der staatlichen Registrierung der GmbH auf elektronischem Wege mitgeteilt. Dem Finanzamt wird auch die Übergabe der Angaben aus dem Antrag über die Wahl eines vereinfachten Besteuerungssystems und/ oder die freiwillige Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger gewährleis...mehr

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Deutschland / 2. Ablauf einer Kapitalerhöhung durch Bar- oder Sacheinlage

Rz. 98 Die Kapitalerhöhung ist eine Satzungsänderung, gerichtet auf die Erhöhung des Stammkapitals. Der entsprechende Beschluss der Gesellschafter ist daher notariell zu beurkunden (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Er bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nicht eine höhere Mehrheit vorschreibt (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Rz. 99 In der Regel erfolgt di...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Anmeldepflichtige Gegenstände und Fristen

a) Regelmäßige Offenlegungspflichten Rz. 230 Die regelmäßigen Offenlegungspflichten beziehen sich für die Ltd. hauptsächlich auf den jährlichen Jahresabschluss und den annual return. aa) Jährliche Rechnungslegung (annual accounts) Rz. 231 Jede Ltd. muss gem. Sec. 854 ff. CA 2006 einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), einen Lagebericht und einen Bericht ...mehr

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Tschechische Republik / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 64 Das höchste Organ der Gesellschaft ist die Versammlung aller Gesellschafter. Das GHK regelt ausdrücklich folgende Befugnisse der Gesellschafterversammlung:mehr

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Bulgarien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 50 Die Durchführungsverordnung zum ZTR enthält Formblätter für sämtliche Handelsregisteranmeldungen. Zur Eintragung der OOD sind die im Formblatt vorgegebenen Daten anzugeben, z.B. Antragsteller (Geschäftsführer, Prokurist oder ausdrücklich dazu bevollmächtigter Anwalt), Firma und Stammkapital. Weiter hat der Antragsteller eine Erklärung zur Richtigkeit der von ihm gemac...mehr

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Italien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 99 Mindestinhalt der Anmeldung sind die Firma, der Gesellschaftszweck, das Kapital, der Sitz der Gesellschaft, die Gesellschafter, die Geschäftsführer und die Vertretungsverhältnisse. Zusätzlich können weitere Organe der Gesellschaft, wie z.B. der Rechnungsprüferausschuss, wenn dieser bestellt wird, und gesellschaftsrechtliche Besonderheiten, z.B. bei der Gewinnverteilun...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Existenz- und Vertretungsnachweis

Rz. 244 Das wirksame Bestehen der englischen private limited company und deren ordnungsgemäße Vertretung sind dem deutschen Grundbuchamt in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen (§§ 29, 32 GBO).[137] Dieser Nachweis gestaltet sich in der Praxis oftmals als schwierig, da es im Vereinigten Königreich kein Handelsregister mit öffentlichem Glauben gibt (siehe § 15 HGB). Das ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / I. Wechsel vom ausländischen zum deutschen Gesellschaftsstatut

Rz. 42 Verlegt eine GmbH mit Sitz im Ausland ihren Sitz ins Inland (Zuzug),[66] so ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung ins Inland führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts. Das deutsche Gesellschaftsstatut tritt dann also an die Stelle des bislang geltenden ausländischen Rechts. Da d...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 65 Einige Angaben über die Gesellschaft wie Name, Anschrift, Handelsregisternummer, Rechtsform und Status sind auf der Webseite http://www.registrucentras.lt/jar/p/ öffentlich zugängig. Eine detaillierte Information ist gegen Aufpreis nach konkreter Anfrage möglich. Es besteht die Möglichkeit, einen Vertrag über einen Abonnement-Service zu schließen und somit per Interne...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 4. Vertretungsnachweis

Rz. 104 Spezielle Vertretungsnachweise sind nicht vorgesehen. Die Vertretungsbefugnis ist dem Handelsregister zu entnehmen, das elektronisch zugänglich ist.mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Zuständigkeit für die Führung

Rz. 46 Art. 2 LRCS bestimmt, dass das Handels- und Gesellschaftsregister unter der Aufsicht des Justizministers arbeitet, dass seine Führung jedoch einer zu diesem Zweck gegründeten Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (WIV) anvertraut wird (hierzu Rdn 45).mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 79 Erst durch die Handelsregistereintragung entsteht die Gesellschaft nach Art. L 210–6 Abs. 1 Satz 1 C.com. als juristische Person und Rechtspersönlichkeit. Die Eintragung hat konstitutive Wirkung.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 109 Nach Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB und Art. 18 Abs. 1 Hrgw sind die Geschäftsführungsmitglieder der Gesellschaft verpflichtet, die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen. Ferner müssen auch die Gründungsurkunde und die Dokumente i.S.v. Art. 2:204 NL-BGB hinterlegt werden. Rz. 110 Die Eintragung in das Handelsregister und die Hinterlegung der Dok...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / d) Markenzeichen

Rz. 49 Art. 5a HNW verbietet einen Firmennamen, der den Namen eines Markenzeichens (merkenrecht) eines anderen Unternehmens enthält oder diesem ähnelt. Ein Markenzeichen kann man z.B. beim Benelux Markenbüro (Benelux Merkenbureau) registrieren lassen. Durch die Registrierung wird man Inhaber der Marke. Es ist anzuraten, den Firmennamen sowohl beim Handelsregister als auch be...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Verschmelzung (fusión), Art. 22–53 und Art. 54–67 LME

Rz. 231 Das Gesetz behandelt sowohl die innerstaatliche Verschmelzung von Gesellschaften wie auch die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Verschmelzung. Auch bei Beteiligung "außergemeinschaftlicher" Gesellschaften findet das Gesetz Anwendung (fusión transfronteriza extracomunitaria). Insoweit gelten die allgemeinen Bestimmungen für die grenzüberschreitende innergeme...mehr

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Rumänien / I. Geschäftsbriefe

Rz. 119 Auf allen Rechnungen, Angeboten, Auftragsschreiben und ähnlichen Schriftstücken einer Gesellschaft sind gem. Art. 74 GesG Firma, Rechtsform, Sitz, Ordnungsnummer der Gesellschaft beim Handelsregister und einziger Eintragungscode (cod unic de inregistrare) anzugeben.mehr

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Schweiz / 3. Zweck der Gesellschaft

Rz. 38 Der Gesellschaftszweck ist in den Statuten festzulegen und wird in das Handelsregister eingetragen. Der Zweck der Gesellschaft soll den vorgesehenen Tätigkeitsbereich beschreiben und kurz und sachlich sein. Eine GmbH kann nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ideelle und gemeinnützige Zwecke verfolgen.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 182 Nach Art. 2:242 Abs. 1 NL-BGB erfolgt die erstmalige Bestellung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer in der Gründungsurkunde. Nach der Gründung der B.V. werden die Geschäftsführer von der Hauptversammlung bestellt oder, falls der Gesellschaftsvertrag es so bestimmt, von einer Versammlung von Inhabern von Geschäftsanteilen einer besonderen Art oder Bezeichnun...mehr

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Schweiz / 1. Anmeldende Personen

Rz. 77 Die Anmeldung hat durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung oder eine bevollmächtigte Drittperson zu erfolgen (Art. 17 Abs. 1 lit. a bHRegV). Die Löschung von Mitgliedern von Organen und von Vertretungsbefugnissen kann von den betroffenen Personen selbst vorgenommen werden. Die Löschung ...mehr

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Norwegen / IX. Nachweise der Existenz der Gesellschaft

Rz. 59 Die Existenz der AS einschließlich ihres Verwaltungsrats und ihres Geschäftsleiters sowie deren Vertretungsbefugnisse werden durch Handelsregisterauszüge nachgewiesen. Gegenüber gutgläubigen Dritten gelten die Tatsachen, die in den Handelsregisterauszügen angegeben sind, als richtig.[130]mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 243 Die Anlagen zur Handelsregisteranmeldung ergeben sich aus den Formblättern. Eine besondere Form ist nicht vorgesehen.mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

a) Anmeldepflicht Rz. 223 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich hat sich die Rechtslage zum 1.2.2021 grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft sind unrichtig geworden (siehe Rdn 149 ff.). Persönlich haftender Gesellschafter ist aus der maßgeblichen Sicht des deu...mehr

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Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr