Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Planung und Sicherung der U... / 1 Probleme der Erben bei fehlender Vorsorge

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme wie z. B. Streitigkeiten unter den Erben, Handlungsunfähigkeit, Unsicherheit bei Mitarbeitern etc. und im Extremfall die Vernichtung des Unternehmens. Der gesetzliche Erbe muss zunächst d... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1.2 Dienstrad-Überlassungsvertrag

Parallel zu dem Einzel-Leasingvertrag sollte der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Arbeitnehmer einen Dienstrad-Überlassungsvertrag abschließen. Die Laufzeit des Überlassungsvertrags entspricht der des Leasingvertrags. Regelungsgegenstand sind insbesondere die Überlassung des Dienstrads auch zur privaten Nutzung sowie die Finanzierung des Dienstrads. Aus Sicht des Arbeitgebers ... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2 Überlassung des Dienstrads und Finanzierung

Der Arbeitgeber überlässt das geleaste Dienstrad dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Die Finanzierung des Dienstrads kann unterschiedlich ausgestaltet werden. 2.1 Entgeltumwandlung Meist wird das Leasing des Dienstrads über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert. Hierbei kommt der Arbeitnehmer selbst für die Leasingraten auf, indem er für die Dauer der ... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.5 Abtretung zu Lebzeiten

Der künftige Erblasser kann seinen Anteil zu Lebzeiten auf einen geeigneten Erben (Berufsträger) durch Abtretungsvertrag übertragen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist[1] oder die übrigen Gesellschafter zustimmen.[2] Gegebenenfalls kommt so auch eine Teilabtretung an einen Erben in Betracht oder eine Teilung des Anteils zur Übertragung an mehrere Erben. Der Übe... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 4 Betriebliche Mitbestimmung

Ist bei dem Arbeitgeber ein Betriebsrat errichtet, ist dieser bei der Einführung von Diensträdern mit gewährter Privatnutzung zu beteiligen. Der Betriebsrat kann nicht die Einführung eines "Rad-Programms" ("Ob") erzwingen. Das heißt, ob ein Arbeitgeber Diensträder gewährt, darf er mitbestimmungsfrei entscheiden. Allerdings besteht hinsichtlich der Ausgestaltung der Gewährung ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Sonderfälle

Rz. 55 Bei Personengesellschaften mit beschränkter Haftung liegt immer dann eine Konzernrechnungslegungspflicht vor, wenn die Kommanditistin (in Form der haftungsbeschränkten Gesellschaft) unter Voraussetzung der Unternehmenseigenschaft als MU der Personenhandelsgesellschaft anzusehen ist.[1] Allerdings könnte durch gesellschaftsvertragliche Gestaltungen die Leitungsbefugnis... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2.2 Finanzierung durch den Arbeitgeber

Alternativ kann der Arbeitgeber das Dienstrad dem Arbeitnehmer unentgeltlich und zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn als "Extragehalt" zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber trägt somit die gesamten Leasingraten und zieht diese nicht vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ab. Hierdurch spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten ein und kann u. a. die Leasings- und Versicherungsrate... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.3 Gehaltspfändungen

Auch insoweit müssen die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwar Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht.[1] Allerdings darf der Wert der vereinbarten Sachbezüge oder die Anrechnung der überlassenen Waren auf das Arbeitsent... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1 Vertragsbeziehungen

Die Überlassung des Dienstrads an einen Arbeitnehmer[1] findet in der Regel über ein Fahrradleasing statt. Dabei sind bis zu 5 Parteien beteiligt, die in unterschiedlichen Vertragsbeziehungen zueinanderstehen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Leasinggeber, Dienstleister (entweder als reiner Vermittler oder auch als Leasinggeber) und Fahrradhändler. Infographic 1.1 (Rahmen-)Leasingvertrag... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Überblick

Zusammenfassung Überblick Während der Dienstwagen als Statussymbol galt, gewinnt das Dienstradleasing heute immer mehr an Bedeutung. Gründe hierfür sind der Klimaschutz, die zunehmende Urbanisierung und ein wachsendes Bewusstsein für körperliche (und mentale) Gesundheit bei gleichzeitigem beruflichem Erfolg. Arbeitgeber können daher das Dienstradleasing im War for Talents als... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 3 Gleichbehandlungsgrundsatz

Bietet der Arbeitgeber Diensträder nur einem bestimmten Kreis an Arbeitnehmern an, hat er den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Er muss den Kreis der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer anhand sachlicher Kriterien ziehen und darf einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich vom Dienstradleasing ausschließen. Sachgründe können beispielsweise bestimmte Positionen sein, deren In... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / Zusammenfassung

Überblick Während der Dienstwagen als Statussymbol galt, gewinnt das Dienstradleasing heute immer mehr an Bedeutung. Gründe hierfür sind der Klimaschutz, die zunehmende Urbanisierung und ein wachsendes Bewusstsein für körperliche (und mentale) Gesundheit bei gleichzeitigem beruflichem Erfolg. Arbeitgeber können daher das Dienstradleasing im War for Talents als zukunftsträcht... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.4.1 Gesetzliche Folgen bei Tod des freiberuflichen Gesellschafters

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. 10.8.2021.[1] Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft (Legaldefinition in § 705 Abs. 2 BGB) wurde an das Recht der Personenhandelsgesellschaft angepasst. Freiberufler können so auch eine Personenhandelsgesellschaft in der Form als OHG gründen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB, wenn das jeweilige Ber... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Einzelne Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft können ihre Rechte nicht allein geltend machen. Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danac... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 1.1 (Rahmen-)Leasingvertrag

Ausgangspunkt ist der Leasing-Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Dienstleister als Dienstrad-Anbieter.[1] Alternativ kann Vertragspartner eine mit dem Dienstleister kooperierende Leasinggesellschaft oder eine Bank sein. Leasingnehmer ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Leasinggeber ist entweder der Dienstleister oder die kooperierende Leasinggesellschaft. In dem Lea... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.1 Arbeitsverhältnis ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Es stellt sich die Frage, wer für die Leasingraten aufkommt, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Leasings nicht mehr verpflichtet ist, an den Arbeitnehmer Gehalt zu zahlen und somit keine Entgeltumwandlung mehr stattfinden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Langzeiterkrankung den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum ü... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2.1 Entgeltumwandlung

Meist wird das Leasing des Dienstrads über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert. Hierbei kommt der Arbeitnehmer selbst für die Leasingraten auf, indem er für die Dauer der Fahrradüberlassung auf einen Teil seines Bruttolohns in Höhe der Leasingrate des Arbeitgebers "verzichtet". Der Arbeitgeber behält damit die monatliche Leasingrate von dem Bruttolohn des Arbeitnehme... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5 Störfälle

Die Laufzeiten des Überlassungsvertrags und des Einzel-Leasingvertrags sind in der Regel gleichlaufend und betragen regelmäßig 36 Monate. Dieses Konstrukt beruht auf der Annahme, dass es dem Arbeitnehmer während der gesamten Laufzeit der Verträge möglich ist, einen Teil seines Gehalts in die Raten aufzuwenden und umzuwandeln. Dies wird auch der Regelfall sein. Allerdings könn... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 4.2 Übergabe zu Lebzeiten

Hat der Einzelunternehmer mehrere Erben, die alle willens und geeignet sind, das Unternehmen gemeinschaftlich fortzuführen, ist das Einzelunternehmen mit gewerblichem Charakter in eine offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff. HGB umzuwandeln. Zur Haftungsbeschränkung aller Übernehmer kann sich die Umwandlung in eine GmbH anbieten oder für den Fall, dass einer der Übernehme... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.1.1 Gesetzliche Folgen beim Tod des Gesellschafters

Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist der Tod eines OHG-Gesellschafters kein Auflösungsgrund, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht. Die Gesellschaft wird dann bei Tod eines Gesellschafters fortgeführt. Der Gesellschafter scheidet laut Gesetz mit dem Tod aus der Gesellschaft aus.[1] Die Erben treten nicht in die Gesellschaft... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.2 Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende

Auch das Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag. Der Arbeitgeber bleibt daher verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Regelung mit ihm das Leasingrad an den Arbeitgeber zurückgeben muss. Allerdings werden sowohl der Arbeitgeber als auch andere Arbeitnehmer a... mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er... mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.4 Gesamtschuldner (Abs. 4)

Rz. 24 Abs. 4 bestimmt den Ersatzpflichtigen nach Abs. 1 und den erstattungspflichtigen Empfänger der rechtswidrig erbrachten Leistung als Gesamtschuldner. Dadurch kann das Jobcenter nach eigener Wahl auf einen der Schuldner oder beide Schuldner zugreifen (vgl. § 421 BGB). Rz. 25 Die Wahl des Jobcenters wird sich i. d. R. ausschließlich danach richten, wie die Ersatzpflicht b... mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 neu gefasst worden. Seither wurde sie durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGB... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.1 Ersatzpflicht (Abs. 1)

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes in Form eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Zu ersetzen sind rechtswidrig erbrachte Geld- und Sachleistungen. Die Ersatzpflicht betrifft minderjährige wie volljährige Personen. Ersatzpflichtig ist, wer durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Grundsicherungsgeld-V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene GrusiGV enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.7.2026 gilt die GrusiGV i. d. F. des 13. SGB II-ÄndG v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107). § 6 Abs. 3 GrusiGV überschreitet nach Auffassung des BSG die Ermächtigung in § ... mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.5 Forfaitierung künftiger Forderungen auf Leasingraten

Rz. 22 Forfaitiert der Leasinggeber künftige Forderungen auf Leasingraten, die vom Leasingnehmer zu entrichten sind, oder forfaitiert er den künftigen Anspruch auf den Erlös aus der nach Ablauf der Grundmietzeit anstehenden Verwertung des Leasinggegenstandes an eine Bank, so hat dies folgende Auswirkungen:[1] (a) Allgemeine Rechtsfolgen Der Abtretung der künftigen Forderungen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitszeitkonto / 4.4 Insolvenzschutz

Das Wertguthaben ist sicher anzulegen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Wertguthaben sowie die darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Dies wird im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger überwacht. Für den Fall, dass durch eine unzureichende Insolvenzsicherung das Wertgut... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.6 Zivilrechtliche Haftung

Die ursprüngliche CSDDD sah ein EU-weit harmonisiertes zivilrechtliches Haftungsregime vor. Dieses wurde durch das "Omnibus-I-Paket" ersatzlos gestrichen. Stattdessen verweist die geänderte Richtlinie auf das nationale Zivilrecht der Mitgliedstaaten. Es wurde allerdings eine Überprüfungsklausel aufgenommen, die eine spätere Prüfung und Neubewertung eines möglichen harmonisie... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu diesem Zweck stehen dem BAFA gemäß d... mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 9.2 "Omnibus-I-Paket"

Allerdings wurde die CSDDD durch das sog. "Omnibus-I-Paket" der EU-Kommission grundlegend überarbeitet. Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.2.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 18.3.2026 in Kraft.[1] Wesentliche Änderungen betreffen den Anwendungsbereich, die Sorgfaltspflichten, die Haftung und die zeitliche Anwendung. mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 1 Einführung

Praxis-Tipp Behördliche Hilfestellungen Die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – BMWK) und dem ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitunternehmerschaft / 1.8 Gesamtbetrachtung

Jedes der obigen Merkmale muss vorliegen. Ist ein einzelnes Merkmal stark ausgeprägt, kann ein anderes Merkmal schwächer ausgeprägt sein, ohne dass dies gegen eine Mitunternehmerschaft spricht. Für die Praxis werden die Merkmale der Haftung, Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung sowie eine Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert im Regelfall den Ausschlag geben. mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.7 Mitunternehmerrisiko

Ein unternehmerisches Risiko drückt sich darin aus, dass das Unternehmen auf eigene Rechnung geführt wird und der Unternehmer damit eine Fehlentscheidung zu tragen hat. Ein Gesellschafter erntet somit seinen Anteil an einem unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg. Er erhält den Gewinn daraus oder trägt den Verlust, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Ob ein Untern... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Begriff

Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, die auf Leistungsaustausch i. S. v. § 320 BGB gerichtet sind und aus Sicht jedes Vertragspartners einen Anspruch und eine Gegenleistung begründen.[1] Rz. 122 Demnach stellen mangels Gegenleistung keine schwebenden Verträge dar: gesetzliche Haftung, Schenkung, Verlustübernahmeverpflichtung aufgrund eine... mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 1 Grundvoraussetzungen

Damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen kann, müssen die Gesellschafter "wie Unternehmer" handeln können. Dies bedeutet konkret, jeder Gesellschafter muss in der Lage sein, eine Unternehmerinitiative ausüben zu können und ein Unternehmerrisiko zu tragen.[1] Die Voraussetzungen sind folgende: Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck, Personengesellschaft oder vergleichbare... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz... mehr

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Mietminderungslexikon / 16.2 Energieausweis

Für neu zu errichtende Gebäude ist ein sog. Energieausweis durch eine hierfür qualifizierte Person auszustellen (§ 80 Abs. 1 GEG) und einem Mietinteressenten bei der Besichtigung vorzulegen oder deutlich sichtbar auszulegen bzw. auf Anforderung unverzüglich vorzulegen (§ 80 Abs. 5 GEG). Hierdurch soll der Mieter über die energetische Qualität des Gebäudes und der Wohnung inf... mehr

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Mietminderungslexikon / 54 Umsatzzusagen

Nach der Rechtsprechung des BGH[1] stellen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines gewerblichen Mietvertrag gemachte Angaben über Umsätze oder Erträge eines Unternehmens i. d. R. weder einen Sachmangel noch eine zugesicherte Eigenschaft i. S. v. § 536 Abs. 2 BGB dar, es sei denn, der Vermieter gibt ausdrücklich eine dahingehende Garantie ab, was so gut wie ausgeschlossen ist... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.1 Festsetzung der pauschalen LSt

Rz. 58 Die pauschale LSt wird i. d. R. durch LSt-Anmeldung des Arbeitgebers festgesetzt, durch die der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 4 S. 1 EStG zugleich das Pauschalierungswahlrecht ausübt (Rz. 53). Die LSt-Anmeldung steht nach § 168 S. 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Unterlässt der Arbeitgeber bei Ausübung des Pauschalierungswahlrechts im ... mehr

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Mietminderungslexikon / 7.1 Baumaßnahmen im oder am Haus

Diese können einen Mangel darstellen, wenn der Mieter hierdurch in seinem Mietgebrauch beeinträchtigt wird.[1] Der Mietanspruch entfällt gänzlich, wenn die Wohnung völlig neugestaltet wird und deshalb für längere Zeit unbewohnbar ist, § 536 Abs. 1 S. 1 BGB. Regelmäßig dürfte aber nur eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs gegeben sein und damit eine anteilige Minderung eint... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5.1 Übergang der Steuerschuld auf den Arbeitgeber

Rz. 55 Ist die Pauschalierung zulässig und liegen die formellen Voraussetzungen für die Pauschalierung vor (Rz. 41ff.), so geht die LSt mit ihrer Durchführung in der Form der pauschalen LSt auf den Arbeitgeber über , und zwar auflösend bedingt durch die mit dem Wechsel zum individuellen LSt-Abzug verbundene Rücknahme der Übernahmeerklärung. Gleichzeitig erlischt insoweit das... mehr

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Mietminderungslexikon / 7.2 Baumaßnahmen in der Nachbarschaft

Die Minderung entsteht kraft Gesetzes und grundsätzlich unabhängig davon, ob bereits bei Vertragsschluss Beeinträchtigungen bestanden und ob die nachträgliche Erhöhung der Immissionslast vom Vermieter zu verantworten ist. Erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen oder auch Erschütterungen wegen der Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke auf einem Nachbargrundstück stellen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Pauschalierung bei Nacherhebung von LSt (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist die Pauschalierung zulässig, wenn in einer größeren Zahl von Fällen LSt nachzuerheben ist, weil der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dieser Pauschalierungstatbestand hat seinen wesentlichen Anwendungsbereich bei einer LSt-Außenprüfung, wenn Fehler im LSt-Abzug festgestellt werden. Die Anwendung der Vorschri... mehr

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Maschinenverordnung (EU) 20... / 3.2 Bevollmächtigter (Art. 12)

Die Aufgaben des Bevollmächtigten sind klarer definiert, seine Verantwortung aber enger gefasst als bisher. Er kann u. A. die Bereithaltung der EU–Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für Behörden im Auftrag des Herstellers übernehmen. Die Haftung für die Produktsicherheit verbleibt weiterhin beim Hersteller, was insbesondere für Hersteller aus Drittstaaten r... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in der jüngsten Vergangenheit erheblich weiterentwickelt. Die im Zusammenhang mit dem European Green Deal (inzwischen Clean Industrial Deal) stehende Corporate Sustainability R... mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Vorzugweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden zunächst selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft... mehr