Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Verkürzung der Einkommensteuer aufgrund fehlerhafter Angaben des Arbeitgebers

Rz. 51 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet für ESt (LSt), die bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in einer nach § 41b EStG der FinVerw zu übermittelnden > Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG). Es kommt nicht darauf an, worauf der Fehler beruht (Irrtum, falsche Rechtsauffassung usw). Die Bes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete Lohnsteuer

Rz. 50 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet für die LSt, die er beim betrieblichen LStJA zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs 1 Nr 2 EStG). Die Vorschrift hat nur klarstellende Bedeutung. Den hier angesprochenen Tatbestand erfasst an sich schon § 42d Abs 1 Nr 1 EStG (> Rz 35), weil der LStJA Teil des LSt-Abzugs durch den ArbG ist. Bei einer zu hohen Erstattung ist die L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung von Steueransprüchen Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsbehelfe

1. Grundsätzliches Rz. 239 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid und das > Leistungsgebot (§ 218 Abs 1 AO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen (§ 347 Abs 1 Satz 1 Nr 1, § 355 AO). Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO) gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 32 ff [40]). Ebenso kö...mehr

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zfs 02/2026, Keine Haftung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen Aufsichtspflichtverletzung aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.4.2024 in W im Landkreis K ereignete. Der Kläger ist Halter eines Pkw, den seine Ehefrau zum Unfallzeitpunkt führte. Der Beklagte ist Vater des damals fünf Jahre und elf Monate alten Sohnes, der mit seinem Fahrrad an dem Verkehrsunfall beteiligt war. A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeiner Überblick

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauscha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haftungsbescheid

a) Allgemeines Rz. 190 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Form der Inanspruchnahme

1. Zuständiges Finanzamt Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldet...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Anzeige bei Nichtanmeldung

Rz. 83 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Inanspruchnahme des ArbN ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der ArbG LSt zwar einbehalten, aber nicht angemeldet und dementsprechend auch nicht abgeführt hat. Hiervon abweichend kann das FA den ArbN in Anspruch nehmen, wenn dieser positiv weiß (fahrlässige Unkenntnis genügt uE nicht), dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorsch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern und dessen Steuerfolgen

Rz. 248 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haften mehrere Personen nebeneinander als > Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbeha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als > Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (> S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kleinbetragsgrenze

Rz. 225 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Steuer- oder Haftungsschuld darf nicht nachgefordert werden, wenn sie insgesamt 10 EUR nicht übersteigt (§ 42d Abs 5 EStG). Bei Inanspruchnahme des ArbG sind > Steuern für mehrere Kalenderjahre oder > Arbeitnehmer zusammenzufassen. Wird dagegen der ArbN im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft nach § 42d Abs 3 EStG (> Rz 95 ff) herangezogen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nachforderung pauschaler Einkommensteuer für Sachzuwendungen (§§ 37a/b EStG)

Rz. 223 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Unternehmer/> Steuerpflichtiger/> Arbeitgeber kann die > Einkommensteuer für Sachzuwendungen pauschalieren, wenn er vermeiden will, dass der Empfänger der Zuwendung den ihm zugewandten geldwerten Vorteil versteuern muss (vgl §§ 37a und 37b EStG). Zu Einzelheiten > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen. § 37a Abs 2, § 37...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 239 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid und das > Leistungsgebot (§ 218 Abs 1 AO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen (§ 347 Abs 1 Satz 1 Nr 1, § 355 AO). Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO) gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 32 ff [40]). Ebenso können ArbN im Haftu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Lohnsteuer-Anmeldung und Anerkennung der Zahlungsverpflichtung

Rz. 227 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das FA braucht keinen Haftungsbescheid und kein > Leistungsgebot zu erlassen, soweit der ArbG die einzubehaltende LSt (nachträglich) anmeldet oder nach einer > Außenprüfung der LSt seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt. Entsprechendes gilt für die Nachforderung der vom ArbG zu übernehmenden pauschalen LSt (§ 42d Abs 4 EStG). Erk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 145. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 145. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 14.12.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die Kommentierungen zu den folgenden fünf Stichworten besonders hervorheben: Fortbildungsveranstaltungen (steuerliche Hinweise zu Aufwendungen des Arbeitgebers und zur Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen als Werbungsko...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Dürftigkeit

Um Ansprüche gegen den Beschenkten zu eröffnen, muss der Erbe "zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet" sein, § 2329 Abs. 1 S. 1 BGB. Dieser Mangel an Verpflichtung muss auf Rechtsgründen beruhen.[64] Faktische Erschwernisse bei der Durchsetzung des Ergänzungsanspruchs rechtfertigen die Inanspruchnahme des Beschenkten nicht.[65] Beispiel 8 Der Nachlass besteht im We...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftungsbescheid

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff. Ergänzend > Steuerbescheid.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Haftungsbescheid und Steuerbescheinigung (§ 51a Abs 2c S 5 und 6 EStG)

Rn. 189 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Aus der in § 51a Abs 2c S 5 EStG normierten Verweisung auf § 44 Abs 5 EStG ergibt sich, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete für die KiSt als Zuschlag zur KapSt nach den für die Haftung für die KapSt geltenden Regelungen haftet. Das FA ist nach § 50b EStG iVm § 193 Abs 2 Nr 1 AO befugt, den ordnungsgemäßen Einbehalt zu prüfen. Den Haftungsbesch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der > Arbeitgeber die > Lohnsteuer (und ggf die > Kirchensteuer sowie den > Solidaritätszuschlag), trägt er sie im Innenverhältnis zum > Arbeitnehmer selbst. Dazu kommt es, wenn der ArbGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / I. Einführung

Die Haftung des Beschenkten beginnt, wo die Haftung des Erben endet.[1] Dieser schlichte Satz wirft in der Praxis erstaunlich viele und komplexe Probleme auf. Ausgangspunkt ist jeweils ein gegen den Nachlass gerichteter Zahlungsanspruch[2] des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus dem Gesichtspunkt der Pflichtteilsergänzung wegen einer Schenkung des Erblassers, § 2325 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch die Vorschrift des § 45a EStG werden in Ergänzung der §§ 44, 44a EStG die Anmeldung und die Bescheinigung der KapSt verfahrenstechnisch geregelt (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357/1361). Abs 1 trifft Bestimmungen zur Anmeldung der KapSt. Abs 2 sieht vor, dass dem Gläubiger der KapErtr auf Verlangen eine Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt ...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / V. Verjährungsfragen

Der Anspruch auf ordentlichen Pflichtteil verjährt kenntnisabhängig in der Frist der Regelverjährung, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, kenntnisunabhängig in 30 Jahren, § 199 Abs. 3a BGB, der Ergänzungsanspruch aus § 2329 BGB kenntnisunabhängig in drei Jahren gerechnet ab dem Erbfall,[95] § 2332 BGB,[96] also unterjährig.[97] Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte zunächst d...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtlicher o... / 2 II. Entscheidung

BGH widerspricht den Vorinstanzen und folgt dem Gläubiger Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 3. § 780 ZPO

Der beschenkte Erbe hat, vom Ergänzungsberechtigten auf Geldzahlung in Anspruch genommen, zunächst die Einrede aus § 780 Abs. 1 (mit § 305 Abs. 1) ZPO. Soweit die Haftung hierdurch entfällt, haftet er nach § 2329 BGB. Für den beschenkten Dritten scheidet die Möglichkeit dieser Haftungsbeschränkung insgesamt aus.[88]mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / cc) Des pflichtteilsberechtigten Enterbten gegen den beschenkten Dritten

Der Beschenkte schuldet in diesem Fall Auskunft,[180] dies aber nur im Hinblick auf die ihm übertragenen Gegenstände. Wertermittlungspflichtig soll er wegen der Subsidiarität seiner Haftung nur dann sein, wenn der vorrangige Anspruch gegen den Erben nicht erfolgreich durchgesetzt werden konnte.[181] Zur Kostentragung gem. § 2314 Abs. 2 BGB ist er in keinem Fall verpflichtet....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fleischzerleger

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kopfschlächter und Ausbeiner arbeiten einzeln oder in Kolonnen in Betrieben der Fleischwirtschaft. Ob diese Fleischzerleger als Unternehmer selbständig (gewerblich) tätig sind oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, richtet sich nach dem Sachverhalt im Einzelfall (BFH/NV 1997, 718). Auf eine ArbN-Eigenschaft deutet hin eine Entlohnun...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / b) Zeitlich versetzte Schenkungen

Hier sind insbesondere die Zehnjahresfrist und die Abschmelzung, § 2325 Abs. 3 BGB, zu beachten. Beispiel 6 Sohn S ist gesetzlicher Alleinerbe des Vaters V. Der Nachlass ist dürftig. Vater V hat verschenkt: Letztere Zuwendung kommt abgeschmolzen in Ansatz mit 80 % = 4.800 EUR....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, GmbH

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine > Juristische Person des Privatrechts, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Bei den Gründungsgesellschaftern kann es sich sowohl um natürliche Personen, als auch um juristische Personen handeln. Die Rechtsgrundlagen dazu enthält im Wesentlichen das GmbHG. Danach ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im > Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient de...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Der Ergänzungsberechtigte hat in der Klagebegründung neben seiner Pflichtteilsberechtigung und -quote[109] darzulegen sämtliche Berechnungsgrundlagen des Fehlbetrags,[110] alsomehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi...mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr