Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.1 Innen- und Außenverhältnis

Die Geschäftsführung und die Vertretung werden unter dem Begriff der "Leitung der Gesellschaft" zusammengefasst. Die Geschäftsführung meint im gesellschaftsrechtlichen Sinne die Kompetenzen des Geschäftsführers im Verhältnis zur Gesellschaft, d. h. das "Dürfen" im Innenverhältnis, während die Vertretungsberechtigung das "Können" im Außenverhältnis betrifft. Die sog. organsch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Verletzungshandlung

Rz. 10 Der Vertragsverstoß des Mieters kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Die vertraglichen Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag und umfassen alle Formen der Schlecht- oder Nichtleistung sowie Haupt- und Nebenpflichten. § 278 (Haftung für Erfüllungsgehilfen) und § 540 Abs. 2 (Verschulden des Dritten bei Untermiete) finden Anwendung. Bei mehreren Mietern reicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflichten und Haftung?

1 Leitsatz Handelt jemand als Verwalter, obwohl er weder zum Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist ("faktischer Verwalter"), treffen ihn grundsätzlich dieselben Pflichten wie den wirksam bestellten bzw. aufgrund eines Vertrags verpflichteten Verwalter. Verletzt der faktische Verwalter diese Pflichten, haft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / 10 Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Eine Haftung des Wohnungseigentümers gegenüber seinen Mietern kann sich insbesondere aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Jedenfalls haftet ein vermietender Wohnungseigentümer grundsätzlich für Schäden, die sein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflic... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflic... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Pflichten einen faktischen Verwalter treffen und wie er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet. Faktischer Verwalter Personen können in manchen Belangen als Amtsträger angesprochen werden, obwohl sie es nicht sind ("faktische" Verwalter; "Scheinverwalter"). Dieses kommt vor allem in Betracht, wenn eine Person als Amt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflic... / 1 Leitsatz

Handelt jemand als Verwalter, obwohl er weder zum Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist ("faktischer Verwalter"), treffen ihn grundsätzlich dieselben Pflichten wie den wirksam bestellten bzw. aufgrund eines Vertrags verpflichteten Verwalter. Verletzt der faktische Verwalter diese Pflichten, haftet er dahe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflic... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Handele jemand wie B als Verwalter, obwohl er weder zum Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet sei (faktischer Verwalter), träfen ihn grundsätzlich dieselben Pflichten wie den wirksam bestellten bzw. aufgrund eines Vertrags verpflichteten Verwalter. Verletze der faktische Verwalter diese Pflichten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Faktischer Verwalter: Pflic... / 3 Das Problem

B, der bis zum 31.5.2018 zum Verwalter der Wohnungseigentumsanlage bestellt war, führt im eigenen Namen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K ein Konto. Dort pfändet das Finanzamt im Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 12.280,52 EUR, von dem ein Teil später der K wieder gutgeschrieben wird. In dem Zeitraum vom 15.6.2019 bis zum 5.8.2020 werden von diesem Konto außerde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Rz. 14 Die inländische USt wird auch als allgemeine Verbrauchsteuer bezeichnet, weil sie ihrem Zweck nach den Endverbrauch von Waren und die Inanspruchnahme von sons...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / 8.3 Wohnungseigentümer ist ebenfalls Unterlassungsadressat!

Vom Mieter ausgehende Störungen können auch direkt gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinausgehender Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 1 Die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH

Grundsätzlich gilt bei der GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung. Allerdings haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern durchaus mit dem vollen Gesellschaftsvermögen. Sie kann sich also bei Verträgen, die ihre Geschäftsführer für sie geschlossen haben, nicht auf das Prinzip der Haftungsbeschränkung berufen. Nur ihre Gesellschafter sind – normalerweise – vor einer persönlich...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3 Vereinbarung zur Begrenzung der Haftung des Geschäftsführers

Die Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers sind beträchtlich, besonders in Anbetracht dessen, dass er häufig nicht der eigentlich Unternehmende und damit am Gewinn der Unternehmung nur begrenzt beteiligt ist. Es liegt daher aus seiner Sicht nahe zu versuchen, diese Risiken im Rahmen des Anstellungsvertrags zu begrenzen. Die unter § 6 a im folgenden aufgeführten Vereinba...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[1] Unbeschränkte Verlustdeckun...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.3 Unterbilanzhaftung nach Handelsregistereintragung

Mit der Handelsregistereintragung erlischt die Verlustdeckungshaftung der Gründer gegenüber der GmbH, die diese ja unbeschränkt persönlich verpflichtete. An die Stelle der Verlustdeckungshaftung tritt die sog. Unterbilanzhaftung, die ebenfalls vom BGH entwickelt worden ist.[1] Die Unterbilanzhaftung wird auch als Differenz- oder Vorbelastungshaftung bezeichnet. Sie besagt Fo...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 3.1 Widerspruch durch einen Gesellschafter

Ein Gesellschafter der übertragenden GmbH, der mit der Verschmelzung nicht einverstanden ist, sondern gegen Barabfindung ausscheiden möchte, muss gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklären. Eine Barabfindung kommt jedoch bei der Fusion zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur in Betracht, wenn die Anteile der aufnehmenden GmbH mit Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.3 D&O-Police

Die Regelung über die D&O-Police – Directors and Officers Liability-Police = Vermögensschaden-Haftpflicht-Police für Geschäftsführer und Aufsichtsräte – berücksichtigt auch den Fall, dass möglicherweise der Versicherungsvertrag von der Versicherungsgesellschaft oder von der GmbH nicht fortgesetzt wird. Dann kann der Geschäftsführer beanspruchen, so gestellt zu werden, wie er...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.2 Zustimmungskatalog über genehmigungspflichtige Geschäfte

Sinnvoll ist die Aufnahme eines Zustimmungskatalogs, der je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls ausgestaltet wird. Der Zustimmungskatalog kann auch in einer von der Gesellschafterversammlung erlassenen Geschäftsordnung enthalten sein. Muster (noch § 3) Zustimmungskatalogmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.1 Haftungsprivilegierung

Sie kann durch eine für den Geschäftsführer günstige Beweislastverteilung Muster (noch § 6a) Abweichende Beweislastverteilung sowie durch die Vereinbarung einer Ausschlussfrist zusätzlich fl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.2 D&O-Police/Top-Manager-Rechtsschutz

Aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken, die mit der Geschäftsführertätigkeit verbunden sind, muss der Abschluss einer Geschäftsführer-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Police) geprüft werden. In der Praxis werden D&O-Policen sowohl für die Geschäftsführer als auch für die Aufsichtsräte und die leitenden Angestellten angeboten. Je nach dem Bedarf des Einzelfalls ...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / Einführung

Beim Abschluss von Geschäften einer GmbH prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Die auf Seiten der GmbH Beteiligten möchten von der fehlenden persönlichen Haftung profitieren, die sie sich mit der Gründung der GmbH "erkauft" hatten. Die Geschäftspartner hingegen scheuen das Ausfallrisiko (falls nicht gerade Bargeschäfte geschlossen werden). Damit das Geschäft mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.5 Abfindungsangebot notwendig?

Der Verschmelzungsvertrag muss bei der Fusion zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung kein Abfindungsangebot enthalten. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft können sich nicht dafür entscheiden, gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden. Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern derselben Rechtsform sieht der Gesetzgeber dies nicht vor (§ 29 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 5.1.2 AGB-rechtliche Unwirksamkeit bei Globalbürgschaften

Ein weiterer Einwand gegen eine Bürgschaft kann auf die Unwirksamkeit nach AGB-Recht gestützt sein. Soll z. B. eine Bürgschaft per AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus der zwischen ihnen bestehenden Geschäftsverbindung oder für alle im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verbindlichkeiten übernommen werden, so kann...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.1 Das Umtauschverhältnis

Der Verschmelzungsvertrag muss das Umtauschverhältnis und etwaige bare Zuzahlungen angeben.[1] Es ist also mitzuteilen, welches Verhältnis zwischen Leistung (Übertragung des Vermögens) und Gegenleistung, d. h. dem Anteil der übernehmenden GmbH, besteht. Bei der Verschmelzung einer GmbH auf die andere ist somit zu regeln, wie viele Anteile der übernehmenden GmbH auf einen Ant...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[1] Der Geschäftsführer mus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.2 Entlastung

Ebenfalls denkbar wäre die Vereinbarung einer Regelung, wonach einmal jährlich dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen ist, worauf der Geschäftsführer sonst keinen Anspruch hat.[1] Muster (noch § 6a) Entlastung des Geschäftsführersmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig. Praxis-Beispiel Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen Anmeldung als solche Anmeldung der Geschäftsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / Einführung

Die Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers unterliegt erheblichen Risiken. So ist der Geschäftsführer dem Risiko persönlicher Haftung ausgesetzt. Er muss zudem strafrechtliche Verfolgung befürchten, etwa wenn aus der GmbH heraus Straftaten begangen werden, wie z. B. fahrlässige Körperverletzungen bei dem Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte. Ferner trifft den Geschäftsführer ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitalisierung & Nachhalti... / 4.2.2 Software-Strategien einer nachhaltigen Digitalisierung

Cloud Computing Nutzen Sie Cloud-Computing-Dienste, um den Bedarf an lokalen Servern und Infrastruktur zu reduzieren. Durch die Nutzung von Cloud-Ressourcen können Unternehmen ihre IT-Infrastruktur flexibler skalieren und effizienter nutzen. Achten Sie jedoch darauf, einen Cloud-Anbieter mit umweltfreundlichen Praktiken und Energieeffizienzinitiativen auszuwählen. Dazu mehr i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.43 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Holle, Immer wieder Stolperfallen bei Ausgliederung oder Sacheinlage eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen, NWB 38/2025, S. 2592; Doege/Hauptmann, Forderungsverzicht eines GmbH-Gesellschafters – Anmerkungen zum BFH-Urteil v....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.62 Jahresabschlusskompetenz

Mock, Auf- und Feststellung von Unternehmens- und Rechnungsabschlüssen im neuen Personengesellschaftsrecht, GmbHR 20/2023, S. 1066; Hölscheidt, Haftung bei Jahresabschlusserstellung vor dem BGH-Urteil IX ZR 285/14, NWB 34/2023, S. 2333.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Matzen, Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess, BB 6/2026, S. 298; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Müller/Reinke/War...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.29 Einlagen und Entnahmen

Lüdenbach, Einbringung eines Tochterunternehmens in ein Gemeinschaftsunternehmen, StuB 1/2026, S. 31; Cremer, Verdeckte Einlagen in der Buchführung – Typische Praxisfälle, mögliche Stolperfallen und Hinweise zur Verbuchung, BBK 22/2025, S. 1027; Binnewies/Sproll, Verdeckte Einlage durch Verzicht eines Gesellschafters auf seine Pensionszusage — Anmerkung zu FG Düsseldorf v. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.74 Konzernabschlussprüfung

Philipps, ISA [DE] 600 (Revised): Besondere Ü...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.85 Offenlegung

Zwirner/Vodermeier, Verspätete Offenlegungen des Jahresabschlusses: Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis Mitte März 2026 – Verlängerte Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen betreffend das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024, BC 2/2026, S. 58; Hofmann/Li/Sievers, ESEF-Berichterstattung in Deutschland: Herausforderungen und Chancen, KoR 7-8/2025, S. 251; Geh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2026, Gesamtschuldne... / III. Keine gesamtschuldnerische Haftung

Das LG hat in zutreffender Weise § 100 Abs. 1 ZPO angewendet und die Anwendung von § 100 Abs. 4 ZPO abgelehnt. 1. Keine unmittelbare Anwendung Die Vorschrift des § 100 Abs. 4 S. 1 ZPO bestimmt, dass mehrere Beklagte auch für die Kostenerstattung, unbeschadet der Vorschrift des Abs. 3, als Gesamtschuldner haften, wenn sie als Gesamtschuldner verurteilt werden. Erforderlich ist ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.3.2 Haftung von "Beratern"

Rn 91 Ob Berater (z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) im Falle der Insolvenzverschleppung haften, hängt grundsätzlich von dem mit der schuldnerischen Gesellschaft vereinbarten Mandat ab. Hier sind grds. drei verschiedene Fallkonstellationen (spezifisches Mandat, allgemeines Mandat, Überschreiten eines allgemeinen Mandats) zu unterscheiden: 8.3.2.1 Prüfung der Insolvenz...mehr

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AGS 05/2026, Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beklagter

§ 100 Abs. 4 ZPO Leitsatz Sind mehreren Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, weil der zugrundeliegende Anspruch nach Klagerhebung, aber noch vor Rechtshängigkeit entfallen ist, kommt eine gesamtschuldnerische Haftung nicht in Betracht. KG, Beschl. v. 9.3.2026 – 2 W 5/26 I. Sachverhalt Mit ihrer Klage hatte die Klägerin die Beklagten als Gesamtschuldner auf Zahlung...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1 Haftung des Leitungsorgans

Rn 62 Im Mittelpunkt der zivilrechtlichen Haftung des Leitungsorgans steht § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1, 2. Mit diesem Anspruch können im Einzelfall auch weitere Ansprüche konkurrieren; denn die Verletzung der Antragspflicht ist auch Anknüpfungspunkt für eine Reihe weiterer Haftungstatbestände, z.B. § 26 Abs. 3 und 4.[171] Zu Konkurrenzen mit anderen Ansprüchen siehe...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.3.1 Haftung der AR-Mitglieder und der Gesellschafter

Rn 90 Die Gesellschafter können nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 3 – ebenso wie Aufsichtsratsmitglieder – (im Falle der "Führungslosigkeit") gegenüber Neu- und Altgläubigern im Falle der Insolvenzverschleppung haften. Dritte (einschließlich Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder) können aufgrund der deliktischen Natur der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a ...mehr

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zfs 05/2026, Haftung der Halter im Verhältnis zueinander bei einem Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger

PflVG § 1 S. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 19 Abs. 1 § 19 Abs. 4 S. 1 § 19 Abs. 4 S. 2 § 19 Abs. 4 S. 3 § 19 Abs. 4 S. 4 § 19 Abs. 4 S. 5; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Leitsatz Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 Satz 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem vertraglichen und deliktischen Haftungs...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.3 Die Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

Rn 74 Der aus dem Amt ausgeschiedene Geschäftsführer haftet gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a auch für Schäden von Neugläubigern, die erst nach seinem Ausscheiden in vertragliche Beziehungen zu der Gesellschaft getreten sind, wenn die durch seine Antragspflicht geschaffene verschleppungsbedingte Gefahrenlage in der Zeit der Schadensentstehung noch fortbesteht.[222] Obwohl e...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1 Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15a Abs. 1, 2

Rn 63 Die h.M. hat bereits die Vorgängervorschriften des § 15a Abs. 1, 2 als Schutzgesetze zugunsten der Gläubiger i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB angesehen.[172] Daran hat sich durch die rechtsformübergreifende Formulierung der Antragspflicht in § 15a Abs. 1, 2 nichts geändert.[173] 8.1.1.1 Der Kreis der geschützten Gläubiger Rn 64 Die Schutzrichtung des § 15a ist eine doppelte, näml...mehr