Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Umsatzsteuer in Belgien / 10.1 Kleinunternehmer

Eine Pauschalregelung gilt für Kleinunternehmen, natürliche Personen und Personengesellschaften (mit Ausnahme von Genossenschaften), deren Umsatz 750.000 EUR nicht übersteigt, die normalerweise bewegliche Gegenstände an Privatpersonen liefern oder für diese Dienstleistungen erbringen und die für Umsätze dieser Art von der Pflicht der Erstellung einer Rechnung entbunden sind....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 6 Haftung

Oft wird die Rechtsform der GmbH gewählt, um eine Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers mit dessen Privatvermögen abzuwehren. Dennoch ist der Gesellschafter-Geschäftsführer latent immer von einer Haftung bedroht – nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch steuerrechtlich. So kann eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach den §§ 34, 69 AO in Betracht kommen. V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Pfändungsschutz von Bürgergeld / Hintergrund

Der Kläger war Geschäftsführer einer UG und wurde für deren Steuerschulden in Haftung genommen. Das Finanzamt pfändete bei der Bank des Klägers alle gegenwärtig und künftig gegen diese zustehenden Ansprüche. Nach der Drittschuldnererklärung der Bank ließ der Kläger sein Konto zunächst in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen. Auf dieses Konto zahlte die Bundesagentur f...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.5 Persönliche Haftung

Rz. 75 Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft bleiben beim Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien von der Umwandlung gemäß § 257 UmwG i. V. m. § 224 Abs. 1 UmwG unberührt, sofern diese Verbindlichkeiten vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Formwechsel fällig und festgestellt si...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.7 Persönliche Haftung

Rz. 39 Nachhaftung Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft – die sich aus § 126 HGB oder § 721 BGB bis zur Eintragung, ggf. der Bekanntmachung der Eintragung, ergeben haben – bleiben vom Formwechsel gemäß § 224 Abs. 1 UmwG unberührt, sofern diese Verbindlichkeiten vor Ablauf von 5 Jahren...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.5 Persönliche Haftung

Rz. 65 Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft bleiben vom Formwechsel gemäß § 249 UmwG i. V. m. § 224 Abs. 1 UmwG unberührt, sofern diese Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Formwechsel fällig und festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckung...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.5 Persönliche Haftung

Rz. 53 Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft gegen einen ihrer Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der formwechselnden Gesellschaft bleiben im Falle der Erlangung der Rechtsstellung eines Kommanditisten durch einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA beim Formwechsel in eine KG von der Umwandlung gemäß § 237 UmwG i. V. m. § 224 Abs. 1 UmwG unberührt, sofern d...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 56 Grundlegendes Bei einem Formwechsel einer GmbH, einer AG oder einer KGaA bedarf der Beschluss gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 UmwG grundsätzlich der Zustimmung von mindestens ¾ aller Stimmen bzw. des vertretenen Grundkapitals, wobei gemäß § 240 Abs. 1 Satz 2 UmwG im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung abweichende – höhere – Mehrheiten sowie weitere Anforderungen festgesetzt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.1 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 4 § 39c EStG enthält in Abs. 1 die Regelung des Lohnsteuereinbehalts, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitgeber nicht abgerufen werden können. Die Vorschrift unterscheidet dabei, ob dies auf Verschulden des Arbeitnehmers beruht oder nicht. Rz. 5 Der Arbeitnehmer ist nach § 39e Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Eintrit...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.3 Firma oder Name des Rechtsträgers

Rz. 21 Gemäß § 200 Abs. 1 UmwG darf der neue Rechtsträger – vorbehaltlich weiterer und abweichender Bestimmungen des UmwG – die bislang geführte Firma beibehalten (Firmenkontinuität). Die Kontinuität umfasst dabei den Stamm der Firma.[1] Die in diesem Zuge nötige Änderung des Rechtsformzusatzes ist nicht als Satzungsänderung zu verstehen.[2] Durchbrochen wird der Grundsatz d...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 33 Bei einem Formwechsel einer PersGes bedarf es dabei gemäß § 217 Abs. 1 Satz 1 UmwG i. V. m. § 193 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Abweichend davon ist nach § 217 Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch auch ein ¾-Mehrheitsentscheid bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig – sofern nicht Gesellschafter, die in einer Kommanditgesellsc...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.5 Zusätzliche Bestimmungen zum Kapitalschutz sowie zum Beitritt persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 36 In § 220 Abs. 1–3 UmwG hat der Gesetzgeber 3 Maßnahmen bestimmt, die dem Kapitalschutz dienen sollen. Zunächst ist nach § 220 Abs. 1 UmwG vorgeschrieben, dass das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft (Reinvermögen) den Nennbetrag des Stammkapitals (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder das Grundkapital (bei Aktieng...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 46 § 230 Abs. 1 UmwG schreibt den Geschäftsführern formwechselnder Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vor, allen Gesellschaftern den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vorab (spätestens zusammen mit der Einberufung) anzukündigen und einen Bericht – sowie nach § 231 UmwG zusätzlich mit der Einberufung ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 69 Bei einem Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es gemäß § 252 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss, sofern die Satzung der Genossenschaft eine Nachschussleistungspflicht vorsieht. Für den Fall, dass keine Nachschussleistungspflicht in der Genossenschaftssatzung festgeschrieben ist, sieht § 252 Abs. 2 Satz 1 UmwG dagegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 § 39c Abs. 1 EStG regelt die Anwendung der (ungünstigen) Steuerklasse VI, wenn keine ELStAM vorliegen, entweder weil der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nach § 39e Abs. 4 EStG schuldhaft nicht nachkommt oder das BZSt eine Mitteilung der ELStAM ablehnt. § 39c Abs. 2 regelt die Anwendung der Steuerklasse VI für die Fälle, in denen der Arbeitnehmer keine Identifika...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 2.2 Haftung des Mieters für den Untermieter

Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden gegenüber seinem Vermieter zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat (§ 540 Abs. 2 BGB). Wichtig Haftungsabgrenzung Für die Haftung des Mieters kommt es darauf an, ob der Untermieter "bei dem Gebrauch" oder bei Gelegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Internetreport / 5 Persönliche Nachrichten eines Maklers auf kleinanzeigen.de sind E-Mail-Spam

Auch persönliche Nachrichten über Online-Plattformen sind elektronische Post i.S.d. § 7 UWG, wie das LG Stuttgart (Urt. v. 5.6.2025 – 33 O 10/25 KfH) bzgl. der Plattform kleinanzeigen.de ausgeführt hat. Unternehmen dürfen solche Kommunikationskanäle nicht zu Werbezwecken nutzen, ohne vorher die Einwilligung des Empfängers einzuholen. Ein Verbraucher bot auf der Handelsplattfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nich...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2 Haftung bei Verstößen gegen die Kapitalerhaltung

2.2.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung Der Grundsatz der Kapitalerhaltung zielt darauf ab, Zugriffe der Gesellschafter auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH zu verhindern. Zwar kann sich kein Gläubiger der Gesellschaft darauf verlassen, dass das Gesellschaftsvermögen nicht durch unternehmerische Risiken aufgezehrt wird. Er soll aber wenigstens ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 3 Haftung gegenüber Mitgesellschaftern oder für Mitgesellschafter

In Ausnahmefällen kommt eine Haftung des Gesellschafters gegenüber Mitgesellschaftern in Betracht. Einerseits kann es bei rückständigen Stammeinlagen zwischen den Gesellschaftern Erstattungs- und Ausgleichsansprüche geben (siehe bereits oben bei 2.3). Diese kommen auch bei den Tatbeständen in Betracht, die in der Gründungsphase eine Haftung der Gesellschaft anordnen. Grundsät...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung

Eine GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000 EUR aufweisen. Diese Summe wird in den meisten Fällen viel zu gering sein, um einen Geschäftsbetrieb in Gang zu setzen. So lassen sich z. B. weder eine Fluggesellschaft noch etwa ein Produktionsbetrieb mit einem Kapital von 25.000 EUR betreiben. Die Gesellschafter werden daher i. d. R. ein höheres Stammkapital festsetzen ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung

Da die Gesellschafter einer GmbH im Grundsatz nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft haften, nehmen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung besonders ernst: Wenn schon der Gesellschafter nicht persönlich haftet, muss wenigstens sichergestellt sein, dass das versprochene Stammkapital in volle...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht

Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaftsverhältnis und bildet eine wichtige Richtschnur für das Handeln der Gesellschaft, der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Ein Gesellschaftsverhältnis beruht auf einer engen persönlichen Verbundenheit und besonderem gegenseitigen Vertrauen, so dass erhöhte Sorgfaltspflichten zwischen den Organen und Gesellschaftern, aber auch...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.3 Weitere Fälle verbotener Ausschüttungen

Das Recht der Kapitalerhaltung wird im Interesse des Gläubigerschutzes über bloße Auszahlungen hinaus auf weitere Sachverhalte erweitert. Verbotene Ausschüttungen an die Gesellschafter liegen nicht nur vor, wenn einseitig Vermögen aus der Gesellschaft, etwa durch Auszahlung aus der Kasse oder Abhebung vom Bankkonto, abfließt. Vielmehr sind auch alle weiteren Maßnahmen in die...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.2 Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung

Weitere Instrumente zur Sicherung der Kapitalaufbringung sind die Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung der Gesellschafter für Aufzehrungen im Gründungsstadium. Die Verlustdeckungshaftung betrifft den Zeitraum bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, anschließend wird sie von der Unterbilanzhaftung (= Vorbelastungshaftung) abgelöst. Im Kern geht es darum, da...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung zielt darauf ab, Zugriffe der Gesellschafter auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH zu verhindern. Zwar kann sich kein Gläubiger der Gesellschaft darauf verlassen, dass das Gesellschaftsvermögen nicht durch unternehmerische Risiken aufgezehrt wird. Er soll aber wenigstens davon ausgehen können, dass sich nic...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, muss grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Der Gesellschafter ist in erster Linie Kapitalanleger, d. h., er leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt. Im Gegensatz zum GmbH-Geschäftsführer trifft den Gesellschafter grundsätzlich nur ein geringes...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot

Verstoßen die Gesellschafter gegen das im § 30 GmbHG verankerte Auszahlungsverbot, besteht gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, an den die Ausschüttung erfolgte. Dieser Anspruch verjährt in 10 Jahren. Die übrigen Mitgesellschafter trifft eine sogenannte Solidarhaftung, welche bereits nach fünf Jahren verjährt. Nach § 31 A...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.2 Keine Ausschüttungen, die eine Unterbilanz bewirken

Hat also z. B. eine Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR, dürfen keine Ausschüttungen erfolgen, die zu einer sogenannten Unterbilanz führen oder eine bestehende Unterbilanz vergrößern. Von einer Unterbilanz spricht man, wenn das Reinvermögen der Gesellschaft geringer als die Stammkapitalziffer ist. Praxis-Beispiel Berechnung der Unterbilanz Gehören der Gesellschaft z. ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.3 Musterformulierung: Firma und Sitz der Gesellschaft

Praxis-Beispiel Firma und Sitz der Gesellschaft Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma XY GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in (Ort).mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung Unternehmensgegenstand

Praxis-Beispiel Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist [bitte einsetzen]. (2) Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4 Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters

Eine Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters kommt lediglich in besonderen Extremsituationen in Betracht. § 13 Abs. 2 GmbHG legt ausdrücklich fest, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben, da sich der Gesetzgeber ausdrücklich dafür entschieden hat, eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen,...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.5 Fallgruppe der existenzvernichtenden bzw. gefährdenden Weisungen bzw. Handlungen

Eine weitere Fallgruppe der Innenhaftung hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe einer zuvor vertretenen Außenhaftung beginnend mit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahre 2007 begründet.[1] Danach haftet der Gesellschafter zusammengefasst dann, wenn er existenzvernichtende Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft schuldhaft vornimmt. Damit sind insbesondere kompensationsl...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.2 Fallgruppe der Vermögensvermischung

Eine zweite Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung diskutiert wird, ist jene der Vermögensvermischung. Der Gesellschafter hat die Vermögenssphäre der Gesellschaft zu respektieren und muss dafür sorgen, dass Privat- und Gesellschaftsvermögen nicht miteinander vermischt werden. Lässt sich also nicht mehr feststellen, welche Gegenstände dem Gesellschafter selbst und welche...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.1 Hinweis auf die Rechtsform

Das GmbH-Gesetz ordnet in § 4 GmbHG an, dass der Hinweis auf die Rechtsform der GmbH in den Namen aufzunehmen ist. Hierbei genügt die Verwendung der Abkürzung "GmbH", wobei die Schreibweise mit oder ohne Punkte (G.m.b.H.) gewählt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsformzusatz ausgeschrieben und gegebenenfalls das Wort "Gesellschaft" angehängt wird, wie z. B. d...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Zusammenfassung

Überblick In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung laufen fast alle Entscheidungsfäden in der Gesellschafterversammlung zusammen. Sie ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH, denn in ihr organisieren sich die Anteilseigner, die grundsätzlich in ihrer Gesamtheit in allen Fragen die maßgebliche Entscheidungskompetenz haben. Die Gesellschafterversammlung bestimmt den ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Überblick Ein gut durchdachter und auf die Ziele der Gesellschafter abgestimmter GmbH-Gesellschaftsvertrag (=Satzung) ist das Fundament für einer erfolgreich agierenden GmbH. Dieser Beitrag befasst sich mit den Regelungen in der Satzung, die ergänzend zu den zwingend vorgeschriebenen Satzungsbestandteilen wie der Festsetzung der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstande...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.4 Abfindung

Der Ausschluss bzw. die Einziehung ist nur gegen Abfindung zulässig. Hierbei kann der Ausschluss bzw. die Einziehung bereits vor Zahlung der Abfindung wirksam werden, wobei die Gesellschafter, die für den Ausschluss bzw. Einziehung gestimmt haben, für die Zahlung der Abfindung haften können.[1] Eine Haftung der Mitgesellschafter soll aber nach einem späteren BGH-Urteil nur d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.3 Unterkapitalisierung

Als weitere Fallgruppe der Durchgriffshaftung wird die Unterkapitalisierung diskutiert. Eine Anerkennung durch die Rechtsprechung ist allerdings nicht erfolgt.[1] Der BGH lehnt eine Haftung allein wegen eines Unterlassens hinreichender Kapitalausstattung im Sinne einer "Unterkapitalisierung" der GmbH ab, schon weil ein entsprechender gesetzgeberischer Wille nicht bestünde bz...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.4 Grundsatz der Firmenwahrheit

Bei dem zu wählenden Namen der Gesellschaft ist insbesondere der Grundsatz der Firmenwahrheit zu respektieren. Er bestimmt, dass die Firma keine Angaben enthalten darf, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, in die Irre zu führen (§ 18 Abs. 2 HGB). Zur Täuschung geeignet können Berufsbezeichnungen von Be...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1 Leistung der Stammeinlage

Die Leistung der vom Gesellschafter versprochenen Stammeinlage stellt seine Kardinalpflicht dar. Da den Gesellschafter grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten trifft, will das Gesetz wenigstens sicherstellen, dass der Gesellschafter seine Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen leistet, aus der im Ernstfall die Gläubiger befriedigt w...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.1 Rechtsform- und Institutsmissbrauch

Eine Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter besteht, ist die des Rechtsform- und Institutsmissbrauchs. Hier können die Gläubiger sich direkt an die Gesellschafter wenden. Bei dieser Fallgruppe geht es um Situationen, bei denen die GmbH missbräuchlich vorgeschoben wird, um die Gläubiger zu schädigen. Es handelt sich i. d. R. um eine vorsätzliche si...mehr