Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.20 Tierhalterhaftung, Tierarztkosten

Rz. 113 Kosten für die Haltung und Haftung von Tieren bzw. durch Tiere verursachte Schäden (§§ 833 und 834 BGB) sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da die Tierhaltung regelmäßig auf freiwilliger Basis erfolgt und Aufwendungen daher nicht zwangsläufig erwachsen. Darüber hinaus sollte vom Stpfl. regelmäßig erwartet werden können, eine Tierhalterhaftpflichtve...mehr

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Gesetzesradar / 3.11 Nachunternehmerhaftung Paketbranche

Gesetzestitel: Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Bereits seit Novembe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch ...mehr

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Gesetzesradar / 4.4 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.4 Haftung

Rz. 55 Die Vertrauensregelung in § 9 Abs. 3 S. 1 KStG wird durch eine entsprechende Haftungsregelung in § 9 Abs. 3 S. 2 KStG ergänzt, die jedoch nur dann zur Anwendung kommt, wenn einem gutgläubigen Zuwendenden der Abzug zu belassen ist. § 9 Abs. 3 S. 2 KStG unterscheidet zwischen zwei Haftungstatbeständen: der Ausstellerhaftung (Alt. 1) und der Veranlasserhaftung (Alt. 2): D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik hinsichtlich ihrer Europarechtskonformität.[2] Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar ist.[3] De...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5 Jahresabschlusskompetenz bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 29 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung[1] ist eine Kapitalgesellschaft und kann jeden Zweck (auch nichtgewerblich) verfolgen. Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, § 13 Abs. 1 GmbHG, gilt als Handelsgesellschaft und ist damit auch Kaufmann i. S. v. § 6 HGB. Die Mitgliedschaft in einer solchen Körperschaft ist in erster Linie auf eine Kap...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.5 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 42 §§ 325 ff. HGB regelt die Offenlegungsverpflichtungen[1] für Kapitalgesellschaften der einzelnen Größenklassen.[2] Die Anforderungen sind umso weitgehender, je größer die Gesellschaft ist. Danach müssen bestimmte Unterlagen unverzüglich (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach ihrer Vorlage an die Gesellschafter aber spätestens innerhalb von 12 Monaten beim elekronischen Bundes...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4 Jahresabschlusskompetenz bei Kommanditgesellschaften

Rz. 17 Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine im Handelsgesetzbuch einzeln geregelte Abwandlung der offenen Handelsgesellschaft.[1] Bei ihr muss mindestens ein Gesellschafter – der Komplementär – den Gläubigern der Gesellschaft unbegrenzt persönlich haften. Der Komplementär ist gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 125 Abs. 1 HGB mit der Geschäftsführung betraut. Daneben ist m...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.4 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 15 Offene Handelsgesellschaften sind als Personengesellschaften grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet. Dies ist in der personalistischen Ausgestaltung dieser Rechtsform, der unbeschränkten Haftung und ihrer regelmäßig nur regionalen Bedeutung begründet. Durch eine Offenlegung des Jahresabschlusses würden auch zu viele personenbezoge...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.3 Feststellungskompetenz

Rz. 38 Bis zu seiner Feststellung existiert der Jahresabschluss nur als Entwurf. Erst durch den förmlichen Feststellungsbeschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung erlangt er seine Verbindlichkeit nach innen gegenüber den Gesellschaftern und nach außen zu den Gläubigern sowie den übrigen Interessengruppen.[1] Es handelt sich um die Anerkennung seiner ...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.4 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 39 Die Gesellschafter haben gemäß § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG bzw. § 46 Nr. 1 GmbHG spätestens bis zum Ablauf der ersten 8 Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt (§ 267 Abs. 1 HGB), bis zum Ablauf der ersten 11 Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen. Der Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 6.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 44 Die Rechnungslegung im allgemeinen und die Aufstellung des Jahresabschlusses im Besonderen fällt als Aufgabe der Geschäftsführung dem Vorstand in seiner Gesamtheit zu. Er hat nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten 3 Monate eines Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 1 Begriff der Kompetenz

Rz. 1 Unter Kompetenz ist zunächst die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe zu verstehen. Daraus leitet sich wiederum die Verantwortlichkeit für deren ordnungsmäßige Erledigung ab. Wenn eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Handlung – wie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 242 Abs. 1 HGB bzw. § 140 AO – vorliegt, trifft diese denjenigen, der mit der ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.13 § 71 AO (Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers)

• 2021 Haftung für ausländische Steuern / § 71 AO Fraglich ist, ob sich die Haftung nach § 71 AO auch auf die von § 370 Abs. 6 AO erfassten ausländischen Steuern erstreckt. Dies dürfte zu verneinen sein. Eine derartige Haftung wäre unsystematisch und teleologisch verfehlt. (so Bothe/Rodatz, Grenzenlose Haftung – Droht einem Steuerhinterzieher in Deutschland eine Inanspruchnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.22 § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz)

• 2021 Elektronische Marktplätze / Haftung / BMF v. 20.4.2021, BStBl I 2021, 705 / § 18e UStG / § 22f UStG / § 25e UStG Der Online-Marktplatz haftet für die nicht entrichtete USt von Onlinehändlern, die über seine Plattform Waren im Inland vertreiben. Hierbei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Ab dem 1.7.2021 muss der Online-Marktplatz grundsä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.27 § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung)

• 2021 Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften / BMF v. 15.9.2020, BStBl I 2020, 919 / § 15a EStG Das obige BMF-Schreiben betrifft vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 2.9.2014, IX R 52/13 die sinngemäße Anwendung von § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG. Nach zutreffender Auffassung der FinVerw sind bei der E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.46 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 2.2 Machtmissbrauch und Abhängigkeitsverhältnisse

Besonders konfliktträchtig sind Liebesbeziehungen zwischen Personen unterschiedlicher Hierarchieebenen. In solchen Konstellationen besteht ein erhöhtes Risiko des Machtmissbrauchs sowie der Ausnutzung struktureller Abhängigkeitsverhältnisse. Vorgesetzte dürfen ihre arbeitsrechtliche Stellung weder dazu verwenden, sexuelle Beziehungen zu begründen oder aufrechtzuerhalten, noc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.4 Abgeltung der ESt durch den Lohnsteuerabzug (Abs. 4)

Rz. 21 Wenn für einen Stpfl. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen LSt einbehalten worden ist, eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt, dann gilt die ESt, die auf diese Einkünfte entfällt, gem. § 46 Abs. 4 S. 1 EStG für den Stpfl. durch den LSt-Abzug als abgegolten, soweit er nicht durch Nachforderungsbescheid gem. § 42d Abs. 3 S. 4...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2 Regelmäßige Arbeitszeit nach dem TV-L

Die tarifvertragliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die einzelnen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zugehörigen Bundesländer ergibt sich aus § 6 Abs. 1 und dem Anhang zu § 6 Abs. 1 und dem Anhang zu § 6 TV-L. Danach gilt für die Länder und die Arbeitgeber, die den TV-L anwenden keine einheitliche Wochenarbeitszeit. Vielmehr sind vier verschiedene Arbeitszeitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum wird ein Laserschutzb... / 1.4 Folgen von Verstößen

§ 11 OStrV legt fest, dass das vorsätzliche Zuwiderhandeln u. a. gegen die Bestellung von Laserschutzbeauftragten oder der fehlenden Unterweisung der Beschäftigten einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 25 ArbSchG gleichkommt. Allerdings wird bei Arbeitsunfällen immer auch die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb untersucht werden. Steht der Unfall im Zusammenhang mit dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum wird ein Laserschutzb... / Zusammenfassung

Überblick Betreibt das Unternehmen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4, muss der Arbeitgeber Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich bestellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Dazu gehört beim Einsatz entsprechender Lasereinrichtungen auch der Laserschutzbeauftragte. Wird dieser nicht bestellt, kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Anzeige unzutreffenden Lohnsteuereinbehalts

Der Arbeitgeber muss gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen, wenn er die Lohnsteuer nicht zutreffend einbehalten hat und er keine Korrektur durchführen möchte oder nicht durchführen kann.[1] Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Arbeitgeber zu wenig oder zu viel Lohnsteuer vom Bruttoarbeitslohn einbehalten hat. Darüber hinaus sind fehlerhafte Lohnabrechnungen anzeig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3 Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

3.3.1 Schadensersatz Die Sozialversicherungsbeiträge müssen so lange abgeführt werden, wie dies rechtlich gestattet ist. Auch nach Eintritt der Insolvenzreife können Zahlungen der Soziaversicherungsbeiträge – zumindest der Arbeitnehmeranteile -mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sein.[1] l Daraus folgt umgekehrt, dass der Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3 Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Strafbarkeit

Verletzt der Geschäftsführer seine gesteigerten Pflichten in der Krise, kann er persönlich in die zivilrechtliche Haftung genommen werden und sich außerdem strafbar machen; das gilt auch für den faktischen Geschäftsführer.[1] Die wichtigsten Haftungs- und Strafvorschriften werden nachfolgend erörtert. 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung 3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1 Haftung wegen Insolvenzverschleppung

3.1.1 Schadensersatz Verstößt ein Geschäftsführer schuldhaft gegen § 15a InsO, stellt er einen Insolvenzantrag also entweder nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, muss er Schadensersatz zahlen und begeht darüber hinaus eine Straftat. Die Höhe des Schadensersatzes ist davon abhängig, ob der Gläubiger ein Alt- oder ein Neugläubiger ist. Altgläubiger sind diejenigen Gläubig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

3.2.1 Schadensersatz Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.3 Haftung Dritter

Steuerberater unterliegen bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen. Bei einem Mandat zu allgemeiner steuerlicher Beratung besteht hingegen keine Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf einen Insolvenzgrund.[1] Erklärt aber der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflichten und Haftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Überblick Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2.2 Strafbarkeit

Der Geschäftsführer kann strafrechtlich belangt werden, wenn er Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist. Diese Tatbestände können nur vorsätzlich verwirklicht werden; sie werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt (vgl. §§ 370, 374 AO). Nach § 71 AO haftet der Steuerhinterzieher (§ 370 AO) oder der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.2 Mehrere Geschäftsführer

Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, gilt das sog. Prinzip der Gesamtverantwortung. Jeder einzelne Geschäftsführer hat sich über die Geschäfte und die Lage der GmbH auf dem Laufenden zu halten. Eine interne Ressortaufteilung entlastet den Mitgeschäftsführer nicht von seiner Verantwortlichkeit für die verspätete Insolvenzantragsstellung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.2.1 Schadensersatz

Erfüllt der Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß, so kann ihn eine persönliche Haftung für die Steuerschulden inklusive Säumniszuschlägen gemäß § 69 AO treffen. Das gilt nur, wenn der Gesellschaft im Fälligkeitszeitpunkt die Zahlung der Steuern auch möglich war.[1] Ist das der Fall, trägt der Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.4 Strafbarkeit

Die Insolvenzverschleppung wird nach § 15a Abs. 4 InsO mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 15a Abs. 4 Fall 3 InsO ist auch die "nicht richtige" Antragsstellung strafbar, dann nämlich, wenn der Antrag nicht zulässig ist, z. B. bei Fehlen des Gläubigerverzeichnisses oder bei Ungenauigkeiten bei gleichzeitiger Unterlassung der gebühre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / Zusammenfassung

Überblick Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehler, drohen ihm e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.2 Strafbarkeit

Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belangt (§ 266a StGB). Die Strafbarkeit wird auch dann ausgelöst, wenn keine Netto-Gehälter ausgezahlt werden.[1] Die Verwirklichung des Straftatbestandes verlangt Vorsatz. Da der Geschäftsführer zivilrechtlich wegen einer vorsätzlichen unerlaubten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.3.1 Schadensersatz

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen so lange abgeführt werden, wie dies rechtlich gestattet ist. Auch nach Eintritt der Insolvenzreife können Zahlungen der Soziaversicherungsbeiträge – zumindest der Arbeitnehmeranteile -mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sein.[1] l Daraus folgt umgekehrt, dass der Geschäftsführer sich nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

Gerät die GmbH wirtschaftlich ins Abseits, muss der Geschäftsführer unverzüglich reagieren. Er hat: die Finanzen, vor allem die Liquidität der Gesellschaft ständig zu überwachen; sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen nach Eintritt Insolvenzantrag zu stellen; dafür zu sorgen, dass Auszahlungen nach Eintritt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.5.1 Kein streng formelles Verfahren

Der Restrukturierungsrahmen beginnt mit der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens bei Gericht. Er ist nicht durchdekliniert und formell wie das Insolvenzverfahren, sondern erlaubt es der Geschäftsleitung, sehr individuell abgestimmt auf die Unternehmensbedürfnisse bestimmte Maßnahmen einzuleiten oder auch nicht.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3 Ausgleich von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

1.3.1 Steuerzahlungspflichten Der Geschäftsführer muss nach § 34 Abs. 1 AO dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre Steuern entrichtet. Dabei muss er die Mittel der Gesellschaft mit Blick auf die in absehbarer Zeit fälligen Steuerschulden so einteilen, dass die Zahlung bei Fälligkeit gesichert ist und er muss darauf achten, dass er keine Steuerpflichten auslöst, welche die Ge...mehr