Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatsachenbezeichnung (Nr 2).

Rn 3 Dem Beweis zugängliche Tatsachen sind konkrete, nach Zeit u Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörende Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt oder des menschlichen (auch Seelen-)Lebens. Insb bei Geschehnissen mit für Laien komplexem u kompliziertem Hintergrund genügt als hinreichender Sachvortrag die Angabe der Beweistatsachen in groben Zügen, der Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Mündliche Gutachtenerstattung.

Rn 6 aa) Diese erfolgt gem §§ 402, 394 II ff durch Vernehmung des SV. Zuständig ist grds das Prozessgericht. Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter nach Maßgabe des § 375; bei komplexen und schwierigen Fachfragen und einer erheblichen Bedeutung für den Prozessausgang dürfte aber eine Beweisaufnahme vor dem Kollegium geboten sein (vgl BGH NJW 80, 2751; 94, 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]; Köln NJW 24, 1661 [OLG Köln 21.02.2024 - 17 W 13/24] Rz 6). Das Interesse eines Insolvenzgläubigers, einen gg den Insolvenzverwalter geltend gemachten Anspruch, die Herausgabe eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise § 750 ZPO 9 FamFG Anwendbarkeit § 1 FamFG 1 Entwicklung Einl. FamFG 1 Evaluation Einl. FamFG 9 Familiensachen Einl. famFG Rdn. 5 geregelte Angelegenheiten § 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz § 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einl. FamFG 6 Unanwendbarkeit § 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einl. FamFG 2 Verfahrensvorschriften § 25 EGGVG 4 Familiengericht § 23b GVG 2; § 764 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / II. Erfordernis eines Schriftsachverständigengutachtens

Rz. 27 Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten.[74] Zur Überzeugungsbildung des Nachlassgerichts von der Echtheit und Eigenhändigkeit einer letztwilligen Verfügung bedarf es im Zweifelsfall der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens. Verbleibende ungeklärte Zweifel des Gutachters kan...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf die allgemeinen Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwä...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 2. Postume Begutachtung

Rz. 106 Ein Gutachten zur Testierfähigkeit des Erblassers wird in der Regel erst postum erstellt werden. Die gesetzlichen Erben bzw. Erbprätendenten haben zuvor kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Testierfähigkeit. Allein die bloße Möglichkeit, Erbe zu werden, ist kein Rechtsverhältnis gem. § 256 ZPO. Dies gilt selbst dann, wenn die Aussicht, Erbe zu werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 2 Bei der Feststellung der tatsächlichen Grundlagen des Streitwertes, namentlich des objektiven Verkehrswertes (Rn 6), genießt das Gericht weitgehende Freiheiten (›Verfahrensrechtlicher Dispens‹, Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 10) und ist zugleich vAw zur sorgfältigen Aufklärung verpflichtet (BGH NJW-RR 18, 1421). Es ist an unstr und selbst an ausdr übereinstimmende Angabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisverfahren.

Rn 3 Über die Sachurteilsvoraussetzungen ist ohne Bindung an das förmliche Beweisverfahren im Wege des Freibeweises zu befinden (BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH RR 11, 284 Rz 4; BGH WM 10, 2380 Rz 16; NJW 96, 1059 f; BAG 15, 269 Rz 13). Das Gericht muss sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen (BVerfG NZA 21, 891 [BVerfG 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18] ...mehr

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zfs 08/2025, Antrag auf Erl... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Ein Antrag gemäß § 123 VwGO zur Verhinderung einer fahrerlaubnisrechtlichen Beibringungsanordnung is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgebender Beschluss.

Rn 12 Bezüglich der Einhaltung der Klagefrist gilt § 270 III. Geht die Klage innerhalb der Frist bei einem unzuständigen Gericht ein u wird sie ›demnächst‹ zugestellt, besteht kein Raum für Abs 2 (Hamm OLGR 03, 35; Köln BauR 11, 1210). Wird Hauptsacheklage erhoben, bevor eine Kostenentscheidung nach Abs 2 ergeht, besteht auch bei Überschreitung der Frist des Abs 1 kein Raum ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers, § 34 RVG

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Diese Grenze gilt nur in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Immobilienrichtwerte

Rz. 98 [Autor/Stand] Die seitens der Gutachterausschüsse angebotenen Leistungen umfassen auch die Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten. Dabei handelt es sich um georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Die Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Fernwirkung

Rz. 1053 [Autor/Stand] Ob ein strafprozessuales BVV eine Fernwirkung dergestalt entfaltet, dass davon auch mittelbare, erst aufgrund der unverwertbaren Beweiserhebung bekannt gewordene Beweismittel erfasst sind, ist äußerst umstritten und wird hauptsächlich bei Verstößen gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten diskutiert. Speziell zum Steuerstrafrecht s. § 393 Rz. 17...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ungeeignetheit des Beweismittels.

Rn 50 Bei der Qualifizierung eines Beweismittels als ungeeignet ist besondere Vorsicht geboten, weil die Gefahr einer vorweggenommenen Beweiswürdigung hier besonders groß ist (vgl BVerfG NJW-RR 01, 1006, 1007; BGH NJW 22, 2935 = MDR 22, 1299 = Bespr Laumen MDR 22, 1529 f [BGH 16.08.2022 - VI ZR 1151/20]). Weder die Unwahrscheinlichkeit einer Tatsache noch die Wahrnehmung dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt des Tatsachenzeugnisses.

Rn 4 Gegenstand eines Tatsachenzeugnisses ist die Wahrnehmung des bezeugten Vorgangs, wobei es keine Rolle spielt, ob über eine eigene Handlung der Behörde oder der Urkundsperson berichtet wird oder über fremde Handlungen (MüKoZPO/Schreiber § 418 Rz 4). Schlussfolgerungen sind keine Bezeugung selbst wahrgenommener Tatsachen (vgl St/J/Berger § 418 Rz 6 gegen LAG Köln MDR 03, ...mehr

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zfs 08/2025, Zur Haftung de... / 2 Aus den Gründen:

[7] Die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. [8] I. Das Berufungsgericht hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: [9] Dem Kläger stehe gegen die Beklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Schadensersatzanspruch zu, auch nicht gemäß §§ 631, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB wegen Verletzung einer Schutzpflicht im Rahmen des Werkve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drs 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverhält...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Auslegung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob man einen Rechtsanwalt beauftragen kann, die Gemeinschaftsordnung auszulegen und ob diese Auslegung verbindlich sein kann. Auslegung der Gemeinschaftsordnung Wie die Gemeinschaftsordnung, präziser die dort enthaltenen Vereinbarungen, zu verstehen ist, kann durch ein Gutachten nicht geklärt werden. Auch nach Vorlage eines Gutacht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussersetzungsklage: V... / 3 Das Problem

Eine Dachterrasse muss erhalten werden – streitig ist wie. Im Raum steht neben der Erhaltung ein Abriss. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer holt ein Gutachten ein. Der Sachverständige unterbreitet mehrere Vorschläge. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer holt auf dieser Grundlage ein Angebot ein. Nachdem dieses vorliegt, wird beschlossen, weitere Angebote einzuholen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1.2 Vergleichsgrundlage

Rz. 21 Ob eine wesentliche Änderung in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist, beurteilt sich nach dem Vergleich des Unfallfolgezustandes zum Zeitpunkt des Erlasses der Erstfeststellung mit dem Zustand zum Zeitpunkt der beabsichtigten Neufeststellung. Bei der Prüfung, ob eine Änderung der MdE vorliegt, ist als Vergleichsgutachten stets das Gutachten...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.2 Beseitigung des wichtigen Grundes

Rz. 551 Die Anerkennung eines abstrakt vorliegenden wichtigen Grundes für ein versicherungswidriges Verhalten setzt voraus, dass der Arbeitslose die ihm zumutbaren Versuche unternimmt, um den wichtigen Grund zu beseitigen. Der Versuch setzt also schon voraus, dass ein wichtiger Grund dem Grunde nach tatsächlich vorliegt. Dann allerdings handelt es sich um eine Obliegenheit d...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)

Rz. 10 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals gilt nur insoweit, als die Bildung von Deckungskapital in der Vergangenheit noch nicht erfolgt ist. Ist dies bereits erfolgt, muss dies der Aufsichtsbehörde durch ein aktuelles versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen werden. Der Nachweis ist bei wesentlichen Änderungen der Berechnungsgrundlagen, i. d. R. jed...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1 Änderung der Rentenhöhe nach der Erstfeststellung (Abs. 1)

Rz. 14 Abs. 1 legt für Rentenleistungen ergänzend zu § 48 SGB X fest, dass eine Änderung der Rentenhöhe nur zum Beginn des Folgemonats nach dem Wirksamwerden der Änderung der Voraussetzungen für die Rentenhöhe eintritt. Die Frage, wann eine Änderung wirksam wird, bestimmt sich nach §§ 44 bis 48 SGB X. Sie erfasst auch die bisher in § 623 Abs. 2 1. Alternative RVO (Herabsetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 4 Rückstellungen von Prozess- und Steuerberaterkosten

Bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen im Zusammenhang mit bestimmten Rechts- und Beratungskosten Rückstellungen bilden. Bei einem schwebenden Prozess ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu passivieren. Die auf die Prozesskosten anfallende Mehrwertsteuer wird nicht in die Berechnung der Rückstellung einbezogen. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbind...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis: Mehrkosten für unsanierte Gebäude bis 2040

2027 tritt das neue Emissionshandelssystem (ETS-2) in Kraft. Dann wird der CO2-Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt – die Kosten könnten um bis zu 600 % steigen. Was Eigentümer von unsanierten Gebäuden im Schnitt jährlich zahlen müssen, zeigt eine Simulation. Im März 2025 trat das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist die Grundlage für den Übergang ...mehr