Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zwingende Aufstellung eines Zwischenabschlusses bei mehr als drei Monaten auseinanderliegenden Abschlussstichtagen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 14 Der nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufzustellende Zwischenabschluss dient ausschl. als Grundlage für die Aufstellung des Konzernabschlusses. [1] Durch den Zwischenabschluss ist es möglich, für den Zeitraum des Konzern-Gj die Daten des TU mit abweichendem Stichtag des Einzelabschlusses in den Konzernabschluss einzubeziehen. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / f) Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung vertritt zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns in den Fällen der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Abs. 1 S. 4 EStG folgende Auffassung: Aus Vereinfachungsgründen ist der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses der veräußerten Anteile regelmäßig entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem 31.3.1999 im Vergleich zur Gesamthaltedau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Unterlassung der Auflösung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2–4)

Rz. 35 Für den Fall, dass sich infolge der mit dem BilMoG eingeführten Bewertungsvorschriften niedrigere Wertansätze von Rückstellungen ergeben, hat der Gesetzgeber mit Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB eine Erleichterung normiert. Die Übergangsvorschrift sieht ein Beibehaltungswahlrecht für den höheren Wert vor, das mit der Bedingung verknüpft ist, dass der sonst aufzulösende Bet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.2 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 98 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB stellt eine vereinfachte Bewertungsvorschrift für die sog. wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen dar. Die wertpapiergebundenen Pensionszusagen haben in der Unternehmenspraxis vermehrt Zuspruch gefunden, da die Unt immer weniger bereit sind, das biometrische Risiko aus Versorgungszusagen zu tragen. Die vereinfachende Bewertungsvo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.4 Verpflichtungen aus Insolvenzsicherung und Verwaltungskosten

Rz. 101 Verpflichtungen aus der Insolvenzsicherung betreffen Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV), der gem. §§ 7–15 BetrAVG für die Insolvenzsicherung unverfallbarer Versorgungsansprüche zuständig ist. Rz. 102 Seit 2006 erfolgt die Finanzierung über ein Kapitaldeckungsverfahren, das auch solche Fälle berücksichtigt, in denen die Insolvenz des TrägerUnt zwar eingetre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 27 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert som...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1.3 Anhangangabe des Fehlbetrags (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Rz. 88 Die Angabepflicht beschränkt sich auf KapG sowie KapCoGes.[1] Eine Ausweitung der Angabepflicht auf solche Unt, die gem. PublG einen Anhang aufstellen müssen, lässt sich in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung wohl nicht fordern.[2] Rz. 89 Die Aufstellungserleichterungen für kleine KapG ermöglichen diesen, die Pensionsrückstellungen nicht gesondert, sondern innerhal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 117 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Ausschlussgründe für Prüfungsgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 73 Durch Abs. 4 werden die Anforderungen der Abs. 2 und 3 in der Weise auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften übertragen, dass diese von der Abschlussprüfung ausgeschlossen sind, wenn sie selbst oder ein gesetzlicher Vertreter, ein Gesellschafter, der mehr als 20 % der den Gesellschaftern zustehenden Stimmrechte besitzt, ein verbundenes Unt, ein bei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), die Verschwiegenheitspf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bewertung des zu konsolidierenden Eigenkapitals (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 50 Die nach dem HGB ausschl. zulässige Methode der Vollkonsolidierung (VollKons) für TU ist gem. § 301 HGB ebenso wie bei den IFRS[1] die Erwerbsmethode. Mit dieser Methode wird die Übernahme im Konzernabschluss so abgebildet, als wären keine Anteile an dem TU erworben worden, sondern die einzelnen VG, Schulden, RAP und Sonderposten. Diese Abbildung entspricht somit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 10. Unterschiede in Zertifizierungsprogrammen

Obwohl alle akkreditierten Zertifizierungsstellen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert und die Programme auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17067 entwickelt wurden, kann es Unterschiede in den Zertifizierungsprogrammen geben. Exemplarisch werden die Zertifizierungsprogramme der DIAZert und der HypZert im Bereich der Markt- und Beleihungswertermittlung inklusive Speziali...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 1. Ausgangslage und Zielsetzung

Die Anerkennung von Sachverständigengutachten im Bereich der Verkehrswertermittlung von Immobilien insb. bei Banken, Behörden oder Gerichten kann regelmäßig nur dann erfolgen, wenn das Gutachten von einem Sachverständigen erstellt wurde, welcher über ein Zertifikat von einer gem. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle verfügt oder, die öffentlich bestellt oder vereidigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.7 Nachweis

Die Tatsachen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung müssen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Wegen der Gefahr des Missbrauchs stellen Verwaltung und Rechtsprechung z. T. strenge Anforderungen an die Nachweisführung. Wichtig Nachweis von Krankheitskosten Dieser Nachweis ist gesetzlich in § 64 EStDV geregelt: Für die Kosten von Arznei-, Heil- un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.9 Formale Voraussetzungen & Nachweise

DIN 18040-2 DIN-Konformität (DIN 18040-2): Für eine Darlehens-Erhöhung oder Flächenerweiterung müssen die Pläne und Ausführungen der DIN 18040-2 entsprechen; eine bloße Absicht reicht nicht. Legen Sie Planungsnachweise und ggf. Gutachten vor. Einkommensgrenzen & Fördervoraussetzungen: Auch bei barrierefreien Maßnahmen gelten die allgemeinen Fördergrenzen (Art. 11 BayWoFG) und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.3 Behandlung von Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit

Rz. 12 Abs. 2 trifft Regelungen zum Umgang mit den erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit. Nach Abs. 2 Satz 1 hat der Vermittler überlassene Unterlagen unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Warum der Gesetzgeber den Begriff der unmittelbaren Rückgabe statt der sonst üblichen Formulierung der unverzü...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Der BFH geht generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts regelmäßig in den Hintergrund tritt. Der BFH ist der Ans...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.3 Abschreibung auf die tatsächliche Nutzungsdauer

Die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten Abschreibungssätze beruhen auf fiktiven Nutzungsdauern. Das Gesetz geht zudem typisierend davon aus, dass die in den Abschreibungssätzen unterstellte Nutzungsdauer von Gebäuden mit jedem Eigentümerwechsel neu beginnt. Da die Nutzungsdauer auf den jeweiligen Eigentümer zu beziehen ist, kann sich ein über der typisierten Nutzungsdauer li...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / III. Gutachten

Rz. 48 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens dürfte im Bereich der Unfallschadensregulierung eher selten sein, da es dem Mandanten zumeist um eine konkrete Verhaltensempfehlung bzw. eine konkrete Rechtsverfolgung gegen den Unfallgegner geht. Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines Rechtsproblems wird hingegen – gerade bei Verbrauchern – eher nicht gewünscht sein; alle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr

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ZErb 09/2025, Berechtigtes ... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin, eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wendet sich mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung ihres Antrags auf (ergänzende) Akteneinsicht in eine Nachlassakte. Am 12.10.2020 erteilte das AG … – Abteilung für Nachlasssachen – aufgrund gesetzlicher Erbfolge den drei Schwestern des am … ...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / 2. Digitaler Umgang

In der Gerichtspraxis wird der Umgang in digitaler Form üblicherweise nur geregelt, wenn dieser unter den Eltern streitig ist oder sonst ein Regelungsbedürfnis besteht. Ansonsten bleibt der digitale Umgang gewöhnlich der privaten Absprache der Eltern überlassen.[39] Aus der in § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelten Wohlverhaltenspflicht resultiert, dass die Eltern den Umgang des...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / 4. Kritische Würdigung des Sachverständigengutachtens durch den Familienrichter

Der Tatrichter darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen.[40] Vielmehr ist er zur kritischen Würdigung des Gutachtenergebnisses verpflichtet.[41] Er muss die Gutachten auf "ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit"[42] überprüfen. In dem Gutachten, das die Darstellung und die Bewertung von Informationen klar voneinander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelne Fallgruppen (Auswahl).

Rn 16 Der Anwaltsvertrag kann Schutzwirkung für Dritte entfalten, wenn diese von dem Gegenstand der Beratung oder des Verfahrens erkennbar betroffen sind und wenn sie dem Mandanten nahe stehen, insb von ihm begünstigt werden sollen (allg Schmidt GWR 24, 155). Das betrifft etwa die Kinder, die durch Enterbung des Ehegatten Vorteile haben sollen. Verlangt wird hier aber, dass ...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Das AG hatte gegen den (ehemaligen) Beschuldigte durch Strafbefehl wegen einer fahrlässigen Körperverletzung, die der Beschuldigte im Straßenverkehr begangen haben soll, eine Geldstrafe festgesetzt. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, als Lenker eines Lastkraftwagens bei der Einfahrt von einem Waldweg auf eine Kreisstraße einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer übers...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / 1. Erreichen einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung

Die Vorschrift des § 26 FamFG verpflichtet das Gericht, die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen durchzuführen. Die Ermittlungen sind nach der Rechtsprechung des BGH[3] erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. (2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsvoraussetzungen.

Rn 3 § 839a erfordert einen zweiaktigen Geschehensablauf, nämlich zum einen ein unrichtiges Gutachten, das Eingang in eine unrichtige gerichtliche Entscheidung gefunden hat, und zum anderen, dass diese ihrerseits den Schaden herbeigeführt hat. Die Unrichtigkeit wird ausführlich erörtert vom BGH (MDR 13, 1397) und auch Saarbr (Urt v 23.11.17 – 4 U 26/15 mit BGH VersR 19, 183)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweisfragen.

Rn 11 Der Erblasser ist bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen (Rostock FamRZ 23, 1403). Dies gilt auch, wenn Betreuung (§ 1896) bestand (Frankf FamRZ 96, 635) oder früher Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 aF; BayObLG FamRZ 88, 1099). Der Ausnahmefall der Testierunfähigkeit muss für das Gericht ggf feststehen. Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 25 Nach § 558a II Nr 3 genügt es, wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BGH NJW 82, 1701, 1702 [BGH 21.04.1982 - VIII ARZ 2/82]) in einem mit Gründen versehenen Gutachten Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete macht und die streitige Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnet (BGH NJW 16, 1385 [BGH 03.02.2016 - VIII ZR 69/15] Rz 15). Auf di...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / 3. Hinwirken auf Einvernehmen

Das Hinwirken auf Einvernehmen findet seine Grundlage in der Vorschrift des § 163 Abs. 2 FamFG, wonach das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen kann, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll. Aus dem Wort "auch" ergibt sich, dass die Diagnostik ...mehr

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zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und mit Ausnahme eines geringfügigen Teils der Sachverständigenkosten auch begründet. I. Die Klage ist zulässig. 1. Der Kläger ist auch hinsichtlich des nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch die Vollkaskoversicherung am 23.2.2023 ausgeglichenen Forderungsanteils von 21.394,75 EUR prozessführungsbefugt. Der mit der Zahlung kraft Gesetzes eingetretene A...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / I. Einleitung

Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten der Kommunikation. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Implikationen damit für das Umgangsrecht eines jeden Elternteils nach § 1684 Abs. 1 BGB verbunden sind. Während in früheren Diskussionen noch darauf verwiesen werden konnte, dass der Umgangszweck durch die Nutzung eines "normalen Telefons" gesichert sei, soda...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / 2. Das Strengbeweisverfahren nach den §§ 402 ff. ZPO i.V.m. § 30 FamFG

Eine förmliche Beweisaufnahme hat stattzufinden, wenn es im FamFG vorgesehen ist. Die Vorschrift des § 321 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. § 167 Abs. 1 S. 1 FamFG enthält z.B. für die Genehmigung von freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 151 Nr. 6 FamFG eine derartige förmliche Verpflichtung. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Gutachte...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / aa) Erstellen des schriftlichen Gutachtens innerhalb der vom Gericht festgesetzten Zeit

Den Sachverständigen trifft zunächst die Prüf- und Mitteilungspflicht nach § 407a Abs. 1 S. 1 ZPO.[19] Da der Richter nach § 411 Abs. 1 ZPO bei der schriftlichen Begutachtung dem Sachverständigen eine Frist setzt, innerhalb derer der Sachverständige das von ihm unterschriebene Gutachten zu erstatten hat, geht es bei dem Sachverständigen um die Überprüfung seiner eigenen frei...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / b) Privatgutachten

Nach § 37 Abs. 1 FamFG entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Wird von einem oder mehreren Beteiligten ein sog. Privatgutachten eingereicht, handelt es sich bei diesem Gutachten nicht um ein Sachverständigengutachten i.S. des Beweises durch Sachverständige nach den §§ 402 ff. ZPO, sondern um einen Beteiligte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Da der Einwilligung keine rechtlich erheblichen Einwände entgegengehalten werden können, hat der sich weigernde Elternteil durch grobes Verschulden Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Gutachtenauftrag

Rz. 8 Entscheidend ist bei einem solchen Rat – anders als beim Gutachten – das Ergebnis, nämlich die konkrete abschließende Verhaltensempfehlung an den Mandanten. Bei der Auskunft geht es dagegen um die Antwort auf bestimmte Fragen allgemeiner Art. Hierzu gehören beispielsweise Fragen zu einer anwendbaren Rechtsnorm oder zur Zuständigkeit einer Behörde. Rz. 9 Der Schwerpunkt ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 18 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachverständige, Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.

Rn 21 Sachverständige und Gutachter haften für falsche Auskünfte, insb über die finanzielle Situation einer Person oder über den Wert des Vertragsgegenstands (zB BGH BB 60, 1301; NJW 91, 3282; 92, 3167, 3174; BGHZ 175, 276 Rz 28 ff); Entsprechendes gilt für Wirtschaftsprüfer (zB BGH NJW 56, 1595; VersR 79, 283, 284; NJW 01, 360, 364 f; VersR 13, 367; NJW 14, 383 Rz 11 ff; ZI...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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AGS 09/2025, Erstattung der... / II. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

Das Rechtsmittel hatte beim LG Erfolg. Die Kosten für das Privatgutachten seien dem Beschuldigten als notwendige Auslagen zu ersetzen. 1. Grundsätze und Ausnahmen Dabei sei – so das LG – der Entscheidung des AG im Ausgangspunkt zuzugeben, dass Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens nach allgemeiner Rspr. aus den dargelegten Gründen grds. nicht als notwendige Aus...mehr