Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 23. Gutachten.

Rn 34 Die Kosten für Rechtsgutachten sind grds nicht erstattungsfähig. Sie können allenfalls bei besonderen Spezialmaterien oder bei Anwendung ausländischen Rechts erstattungsfähig sein. Die Kosten für sonstige Gutachten sind erstattungsfähig, wenn sie verfahrensbezogen sind und die Sachkunde der Partei nicht ausreicht, um ihre Rechte hinreichend wahrzunehmen Insoweit können ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Neues Gutachten.

Rn 8 Neu ist ein Gutachten, wenn es im vorangegangenen Verfahren noch nicht verwertet worden ist. Ein im vorangegangenen Verfahren schon vorhandenes Gutachten ist nur dann als neu anzusehen, wenn der ASt zuvor unverschuldet an dessen Einbringung verhindert war (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 7). Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift muss es sich aber nicht zwingend um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 412 ZPO – Neues Gutachten.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist. A. Normzweck. I. Abs 1. Rn 1 Ist eine weitere Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 411 ZPO – Schriftliches Gutachten.

Gesetzestext (1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat. (2) 1Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von und Verhältnis zu anderen Beweismitteln, Gutachten und Sonstigem.

1. Abgrenzung ggü Zeugen. Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Behördengutachten und Gutachten sonstiger öffentlicher oder privater Einrichtungen.

Rn 6 aa) Auch wenn die ZPO davon ausgeht, dass der SV eine natürliche Person ist (vgl etwa §§ 408, 410), ist die Beauftragung einer Behörde etc zulässig, soweit die Begutachtung zu deren Aufgabenkreis gehört (Fachbehörden, Bsp s.u. Rn 11). Dies ist tw ausdrücklich bestimmt (zB Patentamt s.u. Rn 11, § 14 III RVG), iÜ ganz überwiegend anerkannt (BGHZ 89, 114, 119 = NJW 84, 438...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (3) Gutachten.

Rn 17 Auch das Gutachten oder seine Erläuterung im Prozess kann den Verdacht der Parteilichkeit erwecken. Dies kann sich ergeben etwa aus sprachlichen Entgleisungen und unsachlichen Reaktionen (BGH NJW 81, 2009; Frankf MedR 22, 750 [OLG Frankfurt am Main 20.08.2021 - 17 W 16/21] m Anm Frahm: Unterstellung ›unmoralischen‹ Verhaltens; Hamm MDR 15, 1320 [BGH 07.07.2015 - X ZR 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. ›Lösungsorientiertes Gutachten‹ (Abs 2).

Rn 20 In Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen, kann das Gericht den Sachverständigen auch damit beauftragen, bei der Erstellung des Gutachtens auf die Erzielung eines Einvernehmens hinzuwirken und die Eltern damit zur Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs zu bewegen (BTDrs 16/6308, 242; ›lösungsor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Beweisverwertung.

Rn 4 Das Hauptsachegericht prüft nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des stattgefundenen selbstständigen Beweisverfahrens (München 19.10.20/25.1.21 – 28 U 4343/20 Bau: ›Das Erstgericht konnte das Gutachten im selbstständigen Beweisverfahren, auch bei ggf fehlender Zuständigkeit des Gerichts … verwerten, § 493‹; wurde die fehlende Zuständigkeit im selbstständigen Beweisver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung ggü Urkundenbeweis, Privatgutachten.

Rn 7 a) Zu Gutachten aus anderen gerichtlichen Verfahren s § 411a; zur ursprünglich fehlenden gerichtlichen Ernennung als SV und deren Nachholung § 407a Rn 6; zur Vernehmung des Erstellers der Urkunde § 411 Rn 17–25; allg zur Ersetzung des Sachverständigenbeweises durch sonstige Gutachten, insb im Wege des Urkundenbeweises, § 355 Rn 10, § 286 Rn 10. Rn 8 b) Privatgutachten. XX...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fachliche Qualität des Gutachtens.

Rn 29 Das Gericht ist bei seiner Entscheidung an das Ergebnis des Sachverständigen nicht gebunden, vielmehr ist es seine Aufgabe, das Sachverständigengutachten kritisch zu würdigen. Dabei muss das Gericht prüfen, ob das Gutachten zu den im Beweisbeschluss vorgegebenen Fragen Stellung nimmt, den wissenschaftlichen Standards entspricht, logisch und methodisch überzeugend ist u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtspflicht.

Rn 4 Unter Umständen besteht eine Pflicht zur Einholung eines neuen Gutachtens. Etwa wenn an der Sachkunde des bisherigen Gutachters Zweifel bestehen, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn der neue SV über bessere Forschungsmittel (oder -methoden) verfügt (BGHZ 53, 245, 258 = NJW 70, 946, 949; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachverständigengutachten.

Rn 11 Auch bei der Auswahl der Sachverständigen und Würdigung von deren Gutachten können dem Berufungsgericht Fehler unterlaufen, die zur revisionsrechtlichen Nachprüfung führen. Zwar steht die Auswahl des Sachverständigen im Ermessen des Gerichts. Es liegt jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung (vgl dazu Rn 16) vor, wenn das Gericht einen Sachverständigen aus dem falsche...mehr

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zfs 08/2025, Erstattung privater Sachverständigenkosten im OWi-Verfahren

Hinweis "… Dem Bezirksrevisor ist grundsätzlich beizupflichten, dass Aufwendungen für private Gutachten in der Regel nicht zu den erstattungsfähigen Auslagen des Betroffenen gehören, weil eine gesetzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden und Gerichte zur umfassenden Sachaufklärung besteht." Eine Einschränkung erfährt dieser Amtsermittlungsgrundsatz nach neuerer Rechtspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung.

Rn 7 Liegen diese Voraussetzungen vor, so steht es grds im Ermessen des Gerichts, ob es das ›fremde‹ Gutachten beizieht (s.a. Köln VersR 11, 1397, 1400: § 355 kann entgegenstehen). Dabei hat es einen geäußerten Wunsch auf ein neues Gutachten zu berücksichtigen. Verlangen die Parteien übereinstimmend ein neues Gutachten, so ist das Gericht aufgrund der Verhandlungsmaxime dara...mehr

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zfs 08/2025, Wiedererteilun... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist abzulehnen. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht hinreichend dargelegt bzw. liegen nicht vor (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (VerfGH, E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – VerfGHE 68, 180 Rn 52; Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Neue Begutachtung (Abs 3).

Rn 25 Der Wortlaut der Regelung ist irreführend u unklar; entscheidend ist nicht die Anordnung der Begutachtung sondern die Erstellung des Gutachtens, es sollen mehrfache Begutachtungen zum selben Thema vermieden werden (Hamm BauR 03, 1763). Dabei ist beachtlich, dass die Aussagekraft der in selbstständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachten grds erst im Hauptsacheverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsfolgen, Heilung, Präklusion, Ausweg.

Rn 6 a) Fehlt die erforderliche Kenntlichmachung der Mitarbeit, so ist das Gutachten nicht verwertbar, es kommt aber eine Heilung gem § 295 in Betracht, ggf Präklusion gem §§ 411 IV, 296. Rn 7 b) Ein Gutachten, das nicht (hinreichend verantwortlich) durch den bestellten SV erstellt wurde (§ 404 I), ist unverwertbar. aa) Fraglich ist, ob auch insoweit eine Heilung gem § 295 in...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 7. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 131 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[248] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsanwalts-/Vertretungszwang im selbstständigen Beweisverfahren.

Rn 13 Für das vor dem Landgericht selbstständige Beweisverfahren gilt überwiegend kein Vertretungszwang (Stuttg BauR 95, 135; Schlesw BauR 96, 590; Celle OLGR 02, 129; Nürnbg NJW 11, 1613). Weil § 486 IV bestimmt, dass der Antrag auf Einleitung einschl Ergänzungen u Berichtigungen auch zu Protokoll der Geschäftsstelle gebracht werden kann, greift nämlich § 78 III. Rechtsanwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige wird vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. 2Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe. (2) Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt, so genügt die Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung außerhalb des Hauptsacheverfahrens.

Rn 7 Über die Regelung des § 492 I gilt im selbstständigen Beweisverfahren auch § 411a (Hamm 12.8.14 – 26 U 35/13; Frankf 26.10.21 – 19 W 30/21: Ein schriftliches gerichtliches Gutachten kann für ein nachfolgendes selbstständiges Beweisverfahren per Verwertungsbeschluss gem § 411a mit der Folge ›geborgt‹ [= zweitverwertet] werden, dass eine eigenständige Begutachtung nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 1 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich (s vor §§ 402 ff Rn 4), so kann eine Ergänzung oder Klarstellung angeordnet werden (§ 411 III, s § 411 Rn 17–25). Ist dies nicht ausreichend, so kann, ggf muss das Gericht gem § 412 ein neues, weiteres Gutachten einholen. Dazu kann ein anderer, neuer Gutachter, aber auch derselbe (ggf auch gem §§ 402, 398) beauftragt werden. Bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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zfs 08/2025, Wiedererteilun... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Durchführung einer weiteren Fahrverhaltensbeobachtung. Aufgrund einer ärztlich attestierten strukturellen Epilepsie mit primär fokalem Beginn und sekundärer Generalisierung erklärte sich der Kl. am 6.9.2022 mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen einverstanden. Am 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Besondere Qualifikation des Sachverständigen, Abs 6.

Rn 40 Abweichend von § 321 I 4 enthält § 167 VI besondere Bestimmungen zu den Anforderungen, die an die Qualifikation des Sachverständigen zu stellen sind. Nach Abs 6 S 1 soll der ärztliche Sachverständige sowohl in den Verfahren nach § 151 Nr 6 als auch in den Verfahren nach § 151 Nr 7 nicht nur Arzt für Psychiatrie, sondern Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiswürdigung.

Rn 4 Aus dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 I 1) ergibt sich das Recht und die Pflicht des Richters, das Sachverständigengutachten in allen Punkten einer selbstständigen, eigenverantwortlichen Prüfung zu unterziehen. Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen sowie der vom SV aufgrund seiner Sachkunde f...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 8. Überprüfung des Sachverständigengutachtens

Rz. 142 Die Überprüfung des Sachverständigengutachtens ist durch die Parteien aufgrund der fehlenden Sachkenntnis kaum möglich. Wenn sich jedoch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens ergeben, muss ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Das Gericht hat auf diesbezügliche Einwendungen der Parteien einzugehen.[269] Rz. 143 Das psychiatrische Sachverständigenguta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 2 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass der Richter über den konkreten Beweiswert eines Beweismittels nach freier Überzeugung, dh grds ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln, befinden kann (R/S/G § 114 Rz 1). So ist er nicht gehindert, seine Überzeugung allein aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herzuleiten (BVerfG NJW 17, 3218...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat. (2) 1Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung einer Nachfr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung, Normzweck und Gesetzessystematik.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das 1. JuMoG eingefügt und durch das 2. JuMoG auf Gutachten aus staatsanwaltlichen Verfahren erweitert. Zuvor war die Verwertung von Gutachten aus anderen Verfahren nur im Wege des Urkundenbeweises möglich, nicht aber mit dem Beweiswert eines Sachverständigenbeweises (s vor §§ 402 ff Rn 6–13). Über § 411a ist es möglich, die schriftliche Begut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Zwingende Einholung eines Gutachtens bzw eines ärztlichen Zeugnisses, § 321.

Rn 22 Vor einer freiheitsentziehenden Unterbringung muss das Gericht gem § 321 iR einer förmlichen Beweisaufnahme (§ 30 II) ein Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme einholen. Gem § 321 I 3 soll sich das Gutachten auch auf die voraussichtliche Dauer der Unterbringung erstrecken. Geht es um eine freiheitsentziehende Maßnahme, genügt gem § 321 II die Einholung eines är...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachverständigengutachten.

Rn 4 Es muss sich um ein Sachverständigengutachten handeln (nicht eine sachverständige Zeugenaussage, § 414). Unproblematisch gilt die Vorschrift für Gutachten, die im damaligen Verfahren schriftlich vorgelegen haben. Soweit sie hinreichend protokolliert worden sind (vgl § 160 III Nr 4 ff), sind aber auch mündlich erstattete Gutachten sowie mündliche Erläuterungen verwertbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Übertragung – Mitarbeit.

Rn 3 a) Der SV hat das Gutachten eigenverantwortlich zu erstatten. Er ist nicht befugt, die Begutachtung zu übertragen oder sich vertreten zu lassen, darf aber Hilfskräfte hinzuziehen. Er ist befugt, Literatur zu Rate zu ziehen und Auskünfte anderer Sachkundiger einzuholen (BGH VersR 60, 998), muss aber selbst die sachkundige Wertung vornehmen und insgesamt für die Begutacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift muss die leibliche Abstammung selbst Gegenstand des Verfahrens und des rechtskräftigen Beschlusses gewesen sein, da nur in diesem Fall ein neues Gutachten von Relevanz sein kann (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 4; daher auch keine Wiederaufnahme wegen Vorliegens einer sozial-familiären Beziehung nach BVerfG FamRZ 24, 846 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widersprüchlichkeit zu überprüfen u bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten RA muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Beweisverfahrens da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 29 sieht für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch für Kindschaftssachen vor, dass tatsächliche Entscheidungsgrundlagen im Wege des Freibeweises ermittelt werden. § 30 I eröffnet dem Gericht aber die Möglichkeit, nach pflichtgemäßem Ermessen eine förmliche Beweisaufnahme durchzuführen, zu der auch die Einholung eines Gutachtens gehört; dabei si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anordnung vAw.

Rn 19 aa) Eine Pflicht des Gerichts, den SV vAw zur mündlichen Erläuterung zu laden, kann sich aus seiner Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (§§ 286, 411 III) ergeben. Das Ermessen des Gerichts ist insoweit gebunden, als vorhandene Aufklärungsmöglichkeiten zur Beseitigung von Unklarheiten des Gutachtens nicht ungenutzt bleiben dürfen. Neben der eigenen Ausei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Das Gesetz stellt keine ausdrücklichen Anforderungen an die Form oder Überzeugungskraft des neuen Gutachtens. Eine generelle Eignung zur Herbeiführung einer abweichenden Entscheidung ist jedoch nur anzunehmen, wenn es sich um schriftliche Ausführungen handelt, die ›auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze zu Fragen und Aspekten der genetisch-biologischen Abst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensarten.

Rn 6 Als gerichtliche Verfahren kommen auch solche nach FamFG (§ 113 I), InsO, ArbGG (§§ 46 II, 80 II), VwGO (§ 98), SGG, StPO (§§ 72 ff) usw in Betracht, nicht jedoch Verfahren vor ausländischen Gerichten (aA MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 2). Seit der Neufassung durch das 2. JuMoG können außerdem von der Staatsanwaltschaft eingeholte Gutachten (§ 161a StPO) verwertet werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Proto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft/Abänderbarkeit von Amts wegen.

Rn 6 Im Umfang des Streitgegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens, mithin dazu, ob die erstrebte, durch konkrete Beweistatsachen u Beweismittel gekennzeichnete Beweiserhebung ggü dem Gegner zulässig u deshalb anzuordnen ist, wird Rechtshängigkeit herbeigeführt. Ist der Antrag unter Ausschöpfung der Rechtsbehelfe abgelehnt worden, steht demselben Begehren die Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Haftung.

Rn 12 Str ist, ob der SV gem § 839a BGB auch für Schäden haftet, die sein unrichtiges Gutachten durch eine unrichtige Entscheidung im Folgeprozess hervorgerufen hat. Dafür spricht, dass der Beweisbeschl die Ernennung fingiert (s Rn 7; MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 17). Andererseits ist zu bedenken, dass der SV nicht mehr in dem Maße an das die Entscheidung treffende Gericht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gehör der Parteien.

Rn 6 Ähnlich wie § 411 III kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei oder vAw zunächst die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens und sodann nach Bedarf ein mündliches Gutachten sowie eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung anordnen. Im Rahmen dieser mündlichen Verhandlung können die Parteien den Sachverständigen befragen und ihrerseits private Sachverständige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweiserhebungsregel.

Rn 1 § 114 enthält eine aus der historischen Entwicklung zu verstehende Norm des Verfahrensrechts. Die KfH kann ihre eigene kaufmännische Sachkunde an der Stelle eines Sachverständigengutachtens einbringen. Sie ist aber verpflichtet, den Parteien diese eigene Sachkunde darzulegen (vgl BGH NJW 58, 1596 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58]). Ist die Sachkunde bei einem Richter vorh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Offenlegung.

Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, 2899 [BGH 15.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entspr Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsychologischen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung nichtrichterlicher Personen.

Rn 8 Eine Übertragung der Beweiserhebung auf Privatpersonen ist grds unzulässig. Möglich ist aber der Einsatz eines Augenscheinsgehilfen, wenn das Gericht aus tatsächlichen – zB die Ermittlung des Zustands eines auf dem Meeresgrund liegenden Wracks oder die Auswertung von für Laien nicht lesbarer technischer Aufzeichnungen – oder aus rechtlichen Gründen – etwa in das Persönl...mehr