Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Die Klärung des exakten Datums der konkreten Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens ist bedeutsam ua für die Antwort auf die Frage, bis wann im selbstständigen Beweisverfahren noch Nachfragen an den SV gerichtet werden können, für die Frage der Fälligkeit der Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens, ferner für die Bestimmung des Endes der Verjährung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliches Beweisverfahren.

Rn 9 Dem Gericht steht schließlich die Möglichkeit offen, einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens über die jeweilige Rechtsfrage zu beauftragen. Wählt es diesen Weg, ist es an die Regeln über den Sachverständigenbeweis gebunden, dh es gilt der Strengbeweis (BGH NJW 94, 2959, 2960; krit Geisler ZZP 91, 176, 193 ff). Das Gericht hat dementsprechend zunächst ...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / c) Privatgutachten

Rz. 117 Eine Partei kann bereits einem solchen Gutachten notwendige Anhaltspunkte für die Antrags- oder Klageschrift entnehmen, um den Parteivortrag mit fachlicher Expertise zu untermauern. Dementsprechend können die notwendigen Beweismittel zur weiteren Vorklärung bereits durch einen solchen privat beauftragten Sachverständigen aufgezeigt werden, welche sodann in die Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 35. Privatgutachten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch das RPflVereinfG eingefügte und zuletzt durch das G zur Änderung des Sachverständigenrechts (s dazu auch § 404 Rn 10) modifizierte Vorschrift konkretisiert die Pflichten des SV (Abs 1–5) und enthält eine korrespondierende Hinweispflicht des Gerichts (Abs 6, s.a. § 404a). Bei (zu vertretenden) Pflichtverletzungen kann der SV seinen Vergütungsanspruch verlieren,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ergänzung und Erläuterung.

Rn 17 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich, so kann nach S 1 Ergänzung oder Klarstellung verlangt werden (auch im Fall des § 411a, s § 411a Rn 2, 8–10). Die Norm steht in Bezug zur allg Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen Gutachten zu prüfen (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4); auch zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Literatur

Brüggemann, Update: Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichs- oder Sachwertverfahren, ErbBstg 2019, 175; Cavin, Immobilienbewertung in der notariellen Praxis – insbesondere aus Perspektive des GNotKG und des BewG, RNotZ 2023, 485; Dickhöfer, Bewertung eines Einfamilienhauses im Vergleichswertverfahren bei mittelbarer Grundstücksschenkung, EFG 2020, 1198; Figatowski, Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht (Abs 1).

Rn 2 Hat die Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht stattgefunden, schließt sich die Verhandlung über das Beweisergebnis unmittelbar an (§ 279 III). Der Beweistermin ist deshalb gleichzeitig Verhandlungstermin (§ 370 I). Das Gericht ist allerdings grds nicht verpflichtet, den Parteien im Rahmen dieser Verhandlung seine vorläufige Beweiswürdigung mitzuteilen (BGH NJW 16, 3100,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragstellung.

Rn 12 Statthaft ist das Wiederaufnahmeverfahren nur im oben beschriebenen Anwendungsbereich des § 185 (Rn 2, 3). Für die Zulässigkeit des Antrags ist das Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes, gestützt auf die Vorlage eines den Anforderungen entsprechenden Gutachtens, notwendig. Erforderlich ist für die Antragstellung allein, dass eine andere Entscheidung nach dem Vortrag de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 42. Sachverständigenkosten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufung auf den allg geleisteten Eid.

Rn 4 Diese ist der Beeidigung nach Abs 1 in zivilverfahrensrechtlicher, aber auch in strafrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (§ 155 Nr 2 StGB). Das gilt jedoch nur, wenn das Gericht überhaupt die Beeidigung angeordnet hat (str, St/J/Berger § 410 Rz 9). Voraussetzung ist eine allg Beeidigung (zum Verhältnis zur öffentlichen Bestellung s § 404 Rn 11) entspr den landesgesetzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Kontakte iRd aktuellen Begutachtung und deren Vorbereitung.

Rn 16 Auch das aktuelle Verhalten des SV iRv Ermittlungen oder Untersuchungen kann Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben. Von besonderer Relevanz sind Kontakte zu den Parteien oder zu in deren Lager stehenden Personen, zB zu Angestellten (vgl Hamm MDR 73, 144) oder Geschäftspartnern (Köln MDR 11, 507; Frankf MDR 10, 652). Auch der Kontakt zum Gericht unter Auss...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 4. Betreuungsverfahren

Rz. 120 Wurde bereits im Betreuungsverfahren ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, stellt dieses bei der Beurteilung der Testierfähigkeit häufig dennoch keine tragfähige Entscheidungsgrundlage dar. Eine Ausnahme könnte gegeben sein, wenn nicht nur unerhebliche Zweifel bezüglich der Testierfähigkeit bestehen. Rz. 121 Bei Einholung eines Gutachtens im Rahmen des Betreuungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. S 2.

Rn 31 Das Gericht (nicht der Vorsitzende, BGH NJW-RR 01, 1431) kann und soll idR nach S 2 eine angemessene (vgl o) Frist setzen. Verstreicht diese, erfolgt Präklusion nach § 296 I, IV; zur str Frage, ob diese sich bei Gutachten des selbstständigen Beweisverfahrens auch auf den Hauptprozess erstreckt, s § 493 Rn 5. Dazu muss die Fristsetzung unmissverständlich erfolgen (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abs 5.

Rn 14 Einigen sich die Parteien über die Person eines oder mehrerer SV, so ist das Gericht dadurch gebunden, wenn die Einigung dem Gericht vor Ernennung angezeigt wird (Prozesshandlung, §§ 128, 78; zu § 405s § 405 Rn 1; abw MüKoZPO/Zimmermann § 404 Rz 10: bis zur Erstattung des Gutachtens, § 406 II). Beschränkt das Gericht (auch nachträglich) die Anzahl, so müssen die Partei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anordnung nach Parteiantrag.

Rn 22 aa) Aus dem Fragerecht der Parteien (Rn 17) ergibt sich die Pflicht, einem Parteiantrag auf Ladung des SV zur Erläuterung stattzugeben (BGHZ 6, 398, 400 f; NJW-RR 10, 10, 11; NJW 97, 802; s.a. VersR 68, 257 zu § 287; zur Nachholung durch das Berufungsgericht BGH VersR 17, 1295), unabhängig von einem erklärten Einverständnis mit einer schriftlichen Begutachtung (BGHZ 6,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einzelheiten zum Beweis durch Sachverständigengutachten.

Rn 37 Ein erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag, einen Sachverständigen anzuhören, kann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nicht die Anhörung bereits vAw geboten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Kammer (BGH NJW-RR 01, 1431, 1432 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) unmissverständlich (BGH NJW-RR 06, 428 [BGH 25.10.2005 - V ZR 241/04]) eine Ausschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung.

Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214) und kann auch noch nach mündlicher Vernehmung...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeita...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erstellung des Gutachtens.

Rn 27 IdR ist das Gutachten schriftlich zu erstatten; dies erleichtert allen Verfahrensbeteiligten die Auseinandersetzung mit seinem Inhalt und dokumentiert diesen. Ausnahmsweise kann in überschaubaren Fällen und bei nur einzelnen Fragestellungen zu einfachen Fachfragen eine nur mündliche Begutachtung iR eines Termins hinreichend sein (Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 14; Heil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wenn ein Sachverständiger nicht erscheint oder sich weigert, ein Gutachten zu erstatten, obgleich er dazu verpflichtet ist, oder wenn er Akten oder sonstige Unterlagen zurückbehält, werden ihm die dadurch verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt. 3Im Falle wiederholten Ungehorsams kann das Ordnungsgeld noch einmal festgesetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Abstammungsgutachten, Duldungspflicht.

Rn 20 Die Klärung der Vaterschaft erfolgt regelmäßig durch Einholung eines Abstammungsgutachtens. Die Beweisanordnung erfolgt durch einen Beweisbeschluss, der als Zwischenentscheidung nicht anfechtbar ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 177 Rz 26; vgl aber Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 12 zur Anfechtbarkeit eines durch den Rechtspfleger erlassenen Beweisbeschlusses im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zur Ausübung derselben öffentlich bestellt oder ermächtigt ist. (2) Zu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Honorarklage gegen den Mandanten

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Honorarklage gegen Mandanten Klage Im Rechtsstreit Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Claas Lever, ebenda – Kläger – gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Honorar vorläufiger Gegenstandswert: 656,58 EUR zeige ich hiermit die Vertretung des Klägers ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befangenheit.

Rn 3 Ergibt sich bei dem SV bereits im selbstständigen Beweisverfahren ein Befangenheitsgrund iSd § 406, muss der Ablehnungsantrag unverzüglich im selbstständigen Beweisverfahren angebracht werden (Hamm VersR 96, 911; Frankf OLGR 99, 11; Saarbr IBR 08, 1000). Werden mehrere Befangenheitsgründe gebracht, sind diese einzeln u in ihrer Gesamtheit zu prüfen (Kobl BauR 09, 138). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Technische Normen.

Rn 12 Technische Normen kann das Gericht unmittelbar heranziehen, es handelt sich nicht um Sachverständigengutachten iSd §§ 402 ff. Durch Sachverständigenbeweis ist aber ggf zu ermitteln, ob diese tatsächlich zB die ›allg anerkannten Regeln der Technik‹ oder den ›Stand von Wissenschaft und Technik‹ wiedergeben (vgl BGH NJW 80, 1219, 1220; BVerfGE 49, 89, 135 = NJW 79, 359, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträge und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Für das elektronische Dokument gelten § 130a der ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Klageverfahren

Rz. 66 Für Rechtsanwaltsgebühren, kann ein Klageverfahren nur eingeleitet werden, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 30 Für die Bewilligung zug des ASt sind entscheidend allein die Aussichten des Beweisantrags u nicht die einer beabsichtigten Klage (Stuttg MDR 10, 169). Scheidet ein möglicher Anspruch nicht von vorneherein klar aus, liegt ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vor, sodass die Möglichkeit der Erbringung sachdienlicher Erkenntni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderung.

Rn 4 Mit Ausn der Fälle des S 2 ist eine Abänderung des Beweisbeschlusses in diesem Verfahrensstadium jedoch nur aufgrund mündlicher Verhandlung zulässig. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann er nur in den in S 2 bestimmten und entspr Fällen geändert werden. Danach ist eine Änderung insb auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung des Gegners möglich (S 2, 1. Var). Dem s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzeszweck.

Rn 1 Mit seinem eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren zwingt der ASt dem Ag eine vorweggenommene Beweisaufnahme auf; binnen dieses selbstständigen Beweisverfahrens u auch bei der Beendigung kommt es grds nicht zu einer Kostenentscheidung (zu Ausn § 485 Rn 27; zum Anwaltszwang § 487 Rn 13; zu Besonderheiten wg Insolvenz § 490 Rn 2, § 494a Rn 3). § 494a eröffnet dem AS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen.

Rn 6 Die Einsicht kann nach Abwägung der widerstreitenden Interessen bei Gefahren für Beteiligte oder Dritte versagt werden. Die Akteneinsicht darf dabei nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden (zB in psychiatrische Gutachten). Bei Versagung von Akteneinsicht besteht ein Anspruch auf Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Akten in geeigneter Form, soweit dies mit dem Zwec...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch sind als Eigentümer von Grundbesitz H. B. [= der Beteiligte zu 1] und G. B. als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts eingetragen. G. B. verstarb am … 2009 und wurde von seiner Ehefrau S. B. [= die Beteiligte zu 2] allein beerbt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 19.12.2024/15.1.2025 erklärten die Beteiligten, dass die im Grundbuch eingetragene Gesellsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung ggü Schiedsgutachten.

Rn 10 Der Schiedsgutachter wird von den Parteien durch Schiedsgutachtervertrag zur grds verbindlichen Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen oder auch vorgreiflichen Rechtsfragen bestellt (vgl § 1025 Rn 24, § 1029 Rn 11). Die §§ 402 ff sind nicht anwendbar (Ddorf OLGR 95, 12). S.a. § 485 Rn 4.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mitwirkung der Parteien.

Rn 10 Im Rahmen des den Parteien zustehenden Rechts auf Gewährung des rechtlichen Gehörs können die Parteien Rechtsausführungen machen und diese durch die Vorlage eines Privatgutachtens untermauern. Auf diese Weise können sie den Umfang der Ermittlungen durch den Richter beeinflussen, indem sie ihn zwingen, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen und ggf weitergehende Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung ggü Zeugen.

Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess). Der SV hingegen wird v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl.

Rn 2 Das Gericht bestimmt vorbehaltlich des Abs 5 nach pflichtgemäßem Ermessen die Anzahl der SV, die Abgabe gemeinschaftlicher oder getrennter Gutachten (vgl § 411 Rn 7). Es wählt den Fachbereich (vgl BGH MDR 98, 488 [BGH 16.09.1997 - X ZR 54/95]) und die konkrete(n) Person(en) aus (vgl BGH NJW 09, 1209, 1210 = MedR 10, 181, 182 [BGH 18.11.2008 - VI ZR 198/07]). Auf Ansehen...mehr

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AGS 08/2025, Auslagenerstat... / II. Verurteilung des Betroffenen sicher

Die von der Staatsanwaltschaft angestellten Ermessenserwägungen seien – so das AG – nicht zu beanstanden. Das Gericht habe insoweit einen nur eingeschränkten Prüfungsmaßstab. Die Maßnahme sei lediglich dahingehend zu überprüfen, ob Ermessensfehler vorliegen, d.h. ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten (Ermessensfehlgebrauch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formloses Verfahren.

Rn 8 § 293 S 2 eröffnet dem Gericht ferner die Möglichkeit, innerhalb des Verfahrens alle ihm zugänglichen Erkenntnisquellen in formloser Weise heranzuziehen. Es kann dabei vAw tätig werden und ist nicht auf die Beweismittel der ZPO beschränkt. Nur im Hinblick auf dieses formlose Beweisverfahren lässt sich davon sprechen, dass bei der Ermittlung des ausländischen Rechts die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Befangenheit des Sachverständigen.

Rn 31 Ein Gutachter kann gem § 30 I iVm § 406 I 1 ZPO wegen Befangenheit von jedem Verfahrensbeteiligten aus denselben Gründen, die zur Befangenheit eines Richters führen können, abgelehnt werden (Stuttg FamRZ 18, 455; Brandbg 7.2.17 – 13 WF 27/17, juris). Rn 32 Über die Ablehnung ist vorab durch Zwischenbeschluss zu entscheiden; anderenfalls kann das Gutachten nicht verwerte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der SV ist regelmäßig austauschbar, so dass es keiner allg Pflicht zur Erstattung von Gutachten bedarf. Die ZPO sieht deshalb eine Pflicht nur für bestimmte Personengruppen kraft beruflicher Stellung (Abs 1) und diejenigen vor, die sich zur Erstattung bereit erklärt haben (Abs 2). Zum Verweigerungsrecht s § 408; zu möglichen Folgen einer unberechtigten Weigerung s § 409...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Änderung des Antrags/Zurücknahme.

Rn 6 Dem ASt steht es frei, einen ursprünglich gestellten Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen (Köln VersR 94, 1328); dies kann ohne die Zustimmung des Gegners bis zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens geschehen (zu den Kosten § 485 Rn 27). Ist etwa die Ursache von Rissbildungen an einem Haus zu untersuchen, die der ASt in Bauarbeiten auf dem Nachbargrunds...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Erbrechtliche Verzichtsverträge

Rz. 18 Sowohl bei der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens als auch bei der Unternehmensnachfolge von Todes wegen droht ein Scheitern der beabsichtigten Nachfolge aufgrund von Ansprüchen weichender Erben. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann enorm sein, wenn Nachfolger insbesondere mit Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger konfrontiert werden. Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindungswirkung und rechtliches Gehör.

Rn 2 Abs 3 regelt die Bindungswirkung für und gg die angemeldeten Verbraucher. Diese erfolgt im Widerspruch zu Art 103 I GG jedoch ohne rechtliches Gehör der angemeldeten Verbraucher. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise in das Verfahren einbringen könnten. Es gibt nicht einmal eine Regelung zur Einsichtnahme in die Verfahrensakten; ...mehr