Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz v. 16.1.2026 (BGBl. I Nr. 14) v. 16.1.2026 mit Wirkung zum 22.1.2026 in Abs. 1 geändert. Zuvor war die Vorschrift nach ihrem Inkrafttreten am 1.1.1976 lediglich zum 1.1.1995 durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und zum 21.12.2007 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsg...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke und elektronische Formulare (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken und bereitgestellten elektronischen Formularen des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke/Formulare. Der Vorteil für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kri...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 62 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.2 Anpassungen bei der Grundsicherung

Soweit Personen für ihre Mitwirkung in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen Vergütungen erhalten, bleiben diese für bestimmte begünstigte Tätigkeiten für Leistungsbezieher anrechnungsfrei . Wenn daher bei Mitwirkung im gemeinnützigen Verein Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen für begünstigte Übungsleitertätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG oder auch für die (bezahlte)...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II und wichtige Weiterentwicklungen

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.1 Aufwendungen des Bundes

Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs und Mehrb...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I N...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.11 Verwaltungsvereinbarungen auf örtlicher Ebene

Rz. 32 Abs. 5 ist als Ergänzung zu § 9 anzusehen. Die Agenturen für Arbeit erhalten den gesetzlichen Auftrag, mit den Kreisen und Gemeinden verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge über die Zusammenarbeit zu schließen. Die Ausgestaltung der Regelung als Kann-Vorschrift ist eher dahin zu verstehen, dass die Agenturen für Arbeit diese Verträge nur bei angemessenen Bedingung...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.3 Verbindungsstelle bei über- und zwischenstaatlichem Recht

Rz. 12a Abs. 1a bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als Verbindungsstelle bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wegen Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Verbindungsstelle meint koordinierende Stelle zwischen den grundsätzlich fachlich und rechtlich verantwortlichen Stellen und den zuständigen ausländischen Trägern, mit denen aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts d...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. So wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 3 Literatur

Rz. 51 Blüggel, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Hammel, Keine Gewährung einer Erstausstattungsbeihilfe nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II im Fall der wiederholt auftretenden Obdachlosigkeit?, ZfF 2019, 82. Mrozynski, Einmaliger, unabweisbar gebotener und atypischer Bedarf in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGb 2010, 677.mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 IT-Anbindung der zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 2c)

Rz. 12s Abs. 2c liegt die übergreifende Überlegung zugrunde, Grundlagen für den Datenaustausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den anderen Sozialleistungsträgern zu schaffen und damit die digitale Zusammenarbeit erheblich zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und die Digitalisierungsstrategie des Bundes zu unterstützen und im Regelungsbereich zu realisi...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.2 Auskunfterteilung

Rz. 8 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.1 Berufsberatung

Rz. 3 Durch Berufsberatung erhalten Ratsuchende Auskunft und Rat. Berufsberatung ist als eine der Hauptpflichten der Bundesagentur für Arbeit anzusehen; sie ist mit ausschlaggebend für deren Ansiedlung im sozialen Gefüge Deutschlands. Dafür allerdings enthalten die §§ 14 und 15 SGB I über die Vorschrift zur Verpflichtung zur Aufklärung bereits allgemeinere Vorschriften. Unge...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.7 Anspruchsgrundlage für atypische Bedarfslagen

Rz. 49a Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik,...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 2.2 Entsprechende Geltung der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1

Rz. 9 § 310a greift nunmehr weitere Personenkreise auf und unterwirft sie der allgemeinen Meldepflicht. Damit wird eine weitere Kodifikation erreicht. Die Vorschrift nimmt darüber hinaus Bezug auf die gesamte Vorschrift des § 309, insbesondere auch auf § 309 Abs. 4. Damit werden Meldepflichtige bei der Erledigung von darauf beruhenden Meldepflichten nicht nur unfallversicher...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

1.1 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichern. 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Anwendung auch für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung

Die zuvor erläuterten Grundsätze für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger gelten auch für die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3.2 Besonderheiten in der Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung

Insbesondere in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es Fälle, in denen eine leistungsberechtigte Person in einer Wohnung gemeinsam mit mindestens einem nicht hilfebedürftigen Elternteil, volljährigen Geschwisterkind oder einem eigenen volljährigen Kind lebt, die jeweils andere Person Mieter oder Eigentümer der gesamten Wohnung ist und die leistungsbere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haftentlassener / 4 Versicherungsschutz beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Sofern der Haftentlassene nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfüllt und nach der Haftentlassung Sozialhilfe bezieht, wird der Versicherungsschutz entweder über eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den o. g.[1] Voraussetzungen sichergestellt oder es kom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / Zusammenfassung

Begriff Bürgergeld bezeichnet die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Sozia...mehr