Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 1 Systematik

Personen müssen für einen Anspruch auf Bürgergeld u. a. erwerbsfähig sein. Dabei wird lediglich geprüft, ob sie nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung für länger als 6 Monate gehindert sind, eine marktübliche Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Anders als bei der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird also nicht im Vorhi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / Literaturtipps

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Erstattung bzw. Verzicht von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 7 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Erstattet eine steuerbegünstigte Körperschaft Mitgliedsbeiträge an Mitglieder, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, bzw. wird auf die Erhebung von Beiträgen deswegen verzichtet, führt dies – soweit eine solche Maßnahme lt. den Satzungsbestimmungen überhaupt zulässig sein sollte – bis zum 31.12.2023 ausnahmsweise nic...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Antrag

Rz. 36 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit auch das Arbeitslosengeld II werden nur auf Antrag (§ 37 Abs. 1 SGB II) und nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung (§ 37 Abs. 2 S. 1 SGB II) erbracht. Rz. 37 Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II). Rz. 38 Für Beda...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Regelbedarf zur Sicherung des Unterhalts

Rz. 40 Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in § 20 SGB II geregelt. Nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst der Regelbedarf insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Teilhabe am sozialen und kult...mehr

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§ 33 Bürgergeld / III. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 47 Nach § 19 Abs. 1 S. 3 SGB II zählen zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese sind in § 22 SGB II geregelt. Rz. 48 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterk...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Mehrbedarfe

Rz. 46 Nach § 21 Abs. 1 SGB II umfassen Leistungen für Mehrbedarfe Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf (§ 20 SGB II) abgedeckt sind. Die einzelnen Mehrbedarfe (z.B. für werdende Mütter, Alleinerziehende, Behinderte) sind in § 21 Abs. 2–5 SGB II geregelt.[43] Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebende...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 51 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist der Anspruch auf Gewährung eines befristeten Zuschlags ersatzlos gestrichen worden.[46] Rz. 52 § 24 SGB II nennt darüber hinaus Sachverhalte, in denen eine abweichende Leistungserbringung (z.B. durch Gewährung von Darlehen, Sonderbedarfen, Erstausstattung für Wohnung, Ausstattung für neugeborene Kinder) eröffnet wird.[47]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschüsse

Rn. 201 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der nach § 33a Abs 1 und 2 EStG ermittelte Höchstbetrag vermindert sich ferner um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Dies gilt auch für BAföG-Zuschüsse, BFH vom 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23;...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.1 Überblick

Rz. 2 § 35 trifft eigenständige Regelungen für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten und (über die Verweisung in § 42a Abs. 1) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Leistungen wurden nicht als Pauschale mit in die Regelbedarfsbemessung einbezogen, weil die regionalen Unterschiede, was die Kosten angeht, so gravierend sind, dass eine bu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.4 Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach Satz 5 (Satz 6)

Rz. 49 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 6 werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen für Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Satz 5), solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % der maßgebenden Re...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.5 Entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 (Abs. 3 Satz 1 HS 2)

Rz. 65 Der zum 1.1.2023 in Satz 1 eingefügte HS 2 bestimmt, dass § 43a Abs. 3 , der Direktzahlungen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII regelt, entsprechend gilt. Zwar hat der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 in Satz 1 verortet, der lediglich Direktzahlungen auf Antrag der leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2 Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

Rz. 56 Abs. 3 Satz 1 legt den Grundsatz fest, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles – auch unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft (und Heizung; dazu weiter unten) als Bedarf anzuerkennen sind. Satz 2 schränkt diesen Grundsatz allerdings ein. Danach gilt Satz 1 für die Aufwendungen für Heizung und nach Ablauf der Karenzzeit für Unterkunft (nu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

er BEG IV-E enthält weiterhin zahlreiche Änderungen, die entweder der bereits realisierten Digitalisierung von Sachverhalten Rechnung tragen, oder die Digitalisierungsvorhaben vorantreiben sollen. Der digitale Wandel soll hierbei insbesondere durch die Aufhebung von Schriftformerfordernissen oder durch deren Herabstufung auf die Textform nach § 126b BGB vorangetrieben werden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 1 Der Bundesfreiwilligendienst

Nach dem Willen des Gesetzgebers fördert der Bundesfreiwilligendienst das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.[1] Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Während zum Zivildienst als Wehrersatzdienst nur wehrpflichtige ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundsicherung

A. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das SGB XII sichert den Grundbedarf von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dabei wird grundsätzlich auf einen Unterhaltsrückgriff zu Lasten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das SGB XII sichert den Grundbedarf von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dabei wird grundsätzlich auf einen Unterhaltsrückgriff zu Lasten Unterhaltsverpflichteter verzichtet; anders wenn d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ab 2005 hatte das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige im SGB II zusammengeführt. Seither wurden danach bis zum 31.12.2022 sog Arbeitslosengeld II (ALG II) und sog Sozialgeld (§ 19ff SGB II aF) für nicht erwerbsfähige Angehör...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 137. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 137. Ergänzungslieferung des Hartz/Meeßen/Wolf – ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 20.02.2024. Das Update gibt mit den neuen Seiten zu Beginn des Band 1 ausführliche Hinweise zur jüngsten Rechtsentwicklung bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie zudem zahlreiche aktuelle Arbeitshilfen mit informativen und hilfreichen Übersichten zu d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerklassenwechsel

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Ehegatten und eingetragene > Lebenspartner können grundsätzlich einmal im Kalenderjahr die für sie gebildete Steuerklassenkombination wechseln (§ 39 Abs 6 Satz 3 EStG). Der auf amtlichem Vordruck oder im entsprechenden elektronischen Verfahren (zB via "Mein ELSTER" oder mit einem Übermittlungsprogramm eines privaten Anbieters) zu stellende ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.2 Umsetzung und Reichweite

Rz. 5 § 76g hat die Funktion eines Rentenzuschlags, der sog. Grundrentenzuschlag (so das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2) i. S. eines "nachsorgenden sozialen Ausgleichs". Dabei soll der Zuschlag eine Leistung oberhalb der Grundsicherung sicherstellen (BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2; im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.10 Grundrentenzuschlag und sein Verhältnis zu den Leistungen des Vierten Kapitels des SGB XII

Rz. 98 Ziel des Grundrentenzuschlags ist es, für langjährig Versicherte eine Alterssicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i. S. d. Vierten Kapitels des SGB XII – §§ 41 ff. SGB XII – zu schaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass die weit überwiegende Anzahl grundrentenberechtigter Rentenempfänger auch im SGB XII-L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 114 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.6 § 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD – Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden

Hier geht es um Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen. §1 Abs. 2 Buchst. i TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, für die Eingliederungszuschüsse nach den §§217 ff. SGB III gewährt werden. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.1 Hinwirkungspflichten der Leistungsträger (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 verpflichtet die Leistungsträger, die Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend und zügig (bis 31.12.2000: schnell) zu erbringen. Die Vorschrift setzt somit einen bestehenden Anspruch auf eine bestimmte Sozialleistung voraus und verpflichtet zur zügigen und unverzüglichen Erfüllung. Die Verpflichtung zur umfassenden Gewährung von Sozialleistungen sch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Coronahilfen richtig buchen / 3.7 Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

Eine Ergänzung bildet für Soloselbständige die Einführung der Neustarthilfe. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Betriebskostenpauschale. Sie wird auf Antrag Soloselbständigen gewährt, die mind. 51 % ihres Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit beziehen. Die Antragstellung kann hier – im Gegensatz zu den sonstigen Formen der Überbrückungshilfe – direkt durch den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 1 Leistungsumfang

Personen, die eine Teilzeitberufsausbildung absolvieren, haben grundsätzlich die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Auszubildende in einer Vollzeitausbildung. Neben der unmittelbaren Ausbildungsförderung können in Sonderfällen auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit bei berechtigtem Interesse des Auszubildenden auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden verkürzt. Im Regelfall führt diese Verkürzung nicht zu einer verlängerten kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Teilzeitauszubildende haben die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 9 Kinderzuschlag

Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) können die Eltern des in Ausbildung befindlichen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ggf. einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Der Kinderzuschlag hat die Funktion, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, wenn das Einkommen der Eltern zwar für ihren eigenen Bedarf, nicht aber für den Bedarf des Kindes ausreicht. Dafür m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Zusammenfassung Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leis...mehr