Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.1 Leistung im Voraus (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit von Leistungen nach dem SGB II, soweit Sondervorschriften nicht greifen. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 41 Abs. 1 Satz 4 a. F., allerdings mit dem Unterschied, dass die damalige Regelung sich auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beschränkte, und die jetzige Regelung generell von "Leistungen" spri...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 neu gefasst worden. In seiner b...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.2006 geändert und Abs. 1 Satz 5 angefügt worde...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 12 Bei Personen ohne festen Wohnsitz bzw. ohne gewöhnlichen Aufenthalt, also z. B. bei nichtsesshaften Menschen, kann die örtliche Zuständigkeit nach § 36 mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts kaum festgestellt werden (kritisch auch Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 36 Rz. 10). Dagegen ist für die Sozialhilfe nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der Träger der Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.2 Wechsel des Aufenthalts

Rz. 16 Anders als bei § 327 Abs. 1 SGB III ist in § 36 SGB II kein konkreter Zeitpunkt bestimmt, in dem der Hilfebedürftige sich im Bezirk des Trägers aufhalten muss. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Hilfebedürftigen an dem Tag, an dem er eine Leistung der Grundsicherung beantragt (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36 Rz. 20). Wechselt der Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.4 Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen

Rz. 20 Nach dem zum 1.1.2011 eingefügten Satz 5 gelten für nicht erwerbsfähige Personen, deren Leistungsberechtigung sich aus § 7 Abs. 2 Satz 3 ergibt, die Sätze 1 bis 4 entsprechend. Hintergrund für die Einfügung von Satz 5 sind die Änderungen im materiellen Leistungsrecht. Bisher konnten nur Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, die mit erwerb...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 3 Literatur

Rz. 18 Berendes, Zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 39 Nr. 1 SGB II bei Rechtsbehelfen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, SGb 2008, 215. Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Groth, Einstweiliger Rechtsschutz in Streitigkeiten der Grundsicherung...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bis zum 31.12.2010 geltende Abs. 1 bestimmte, dass "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf Antrag erbracht werden. Nach der Neufassung werden "Leistungen nach diesem Buch", also dem SGB II, auf Antrag erbracht. Zudem ist Abs. 1 durch einen Satz 2 ergänzt worden, der bestimmt, dass Leistungen auf Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2, Abs. 4 bis 7 ges...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Einzelfallgerechtigkeit, indem sie die Leistungsträger ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und namentlich eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbarende Entscheidung zu treffen, nämlich auf eine fällige Forderung zu verzi...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 2 sollen die Leistungen jeweils für ein Jahr bewilligt werden. Hierdurch soll eine regelmäßige Überprüfung der Hilfebedürftigkeit in überschaubaren Abständen gewährleistet werden. Nach der bis Mitte 2016 geltenden Regelung war über den Anspruch für 6 Monate zu entscheiden. Damit hatten Jobcenter für Personen, die längerfristig im Leistungsbezug stehen...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als ...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.5 Zuständigkeit für Ausländer, Asylberechtigte und Flüchtlinge

Rz. 21 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Träger zuständig, in dessen Gebiet die leistungsberechtigte Person nach § 12a Abs. 1 bis 3 AufenthG ihren Wohnsitz zu nehmen hat. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die als Asylbewerber, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden sind. Nach § 12a Abs. 1 AufenthG ist ein A...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Coronahilfen richtig buchen / 3.7 Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus

Eine Ergänzung bildet für Soloselbständige die Einführung der Neustarthilfe. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Betriebskostenpauschale. Sie wird auf Antrag Soloselbständigen gewährt, die mind. 51 % ihres Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit beziehen. Die Antragstellung kann hier – im Gegensatz zu den sonstigen Formen der Überbrückungshilfe – direkt durch den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.1 Anspruch auf Verzinsung für nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen besteht ausschließlich für die in § 108 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgeführten Leistungsträger. Dies sind im Einzelnen die Träger der Eingliederungshilfe (§§ 12, 28a Abs. 2 SGB I), Sozialhilfe (§§ 12, 28 SGB I), Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen (§§ 12, 24 SGB I), Soldatenent...mehr

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Jansen, SGB X § 114 Rechtsweg / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Erstattungsansprüchen (§§ 102 bis 105) ist entweder der Sozialrechtsweg oder der Verwaltungsrechtsweg zulässig. Für den Sozialrechtsweg ergibt sich die Zulässigkeit aus § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und für den Verwaltungsrechtsweg aus § 40 Verwaltungs-Gerichtsordnung (VwGO). Nach § 51 Abs. 1 SGG entscheiden die Gerichte der Sozia...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.1 Allgemeine Grundlagen

Rz. 22 Abweichend von § 51 Abs. 1 SGB I wird die Möglichkeit zur Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 SGB I aufgrund von unrechtmäßig erbrachten Sozialleistungen (nach § 47 Abs. 2, § 50 SGB X oder vergleichbarer Vorschriften) und Beitragsforderungen (nach § 22 SGB IV, § 250 Abs. 2 SGB V, § 173 SGB VI) erweitert. Demnach kann der Leistungsträger, sofern diese besonderen Tatbestandsm...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.2 Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Rz. 25 Bei einer Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 ist eine Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen, wie in Abs. 1, nicht erforderlich. Dennoch darf der Leistungsträger auch in diesem Fall nicht unbegrenzt gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen pauschal bis zu deren Hälfte aufrechnen: Im Falle einer Aufrechnung kann der Berechtigte einen Nachweis über seine Hilfebedürftigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnd) Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II)

Rn. 118s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 SGB II enthält die "programmatischen Kernaussagen" (so BT-Drucks 15/1516, 50) des SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnh) Die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§§ 6, 6a SGB II)

Rn. 118y Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind (§ 6 Abs 1 S 1, § 6a SGB II): grds die Bundesagentur für Arbeit ausnahmsweise die kreisfreien Städte und Kreise für bestimmte Leistungen, die in § 6 S 1 Nr 2 SGB II aufgeführt sind oder auf Antrag nach § 6a SGB II (mit Ergänzungsvorschriften in §§ 6a–6d SGB II), Diese Grundsicherungsträger kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cne) Die Subsidiarität der Grundsicherung und Leistungsgrundsätze (§§ 2, 3 SGB II)

Rn. 118v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:mehr

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ZErb 04/2026, Sozialrecht / I. Reform der Grundsicherung nach dem SGB II – Ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen mit erbrechtlicher Einordnung

Mit dem zum 1.7.2026 erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Grundsicherung ("Neue Grundsicherung" bzw. Umbenennung in "Grundsicherungsgeld") wird das Vermögensschutzsystem im SGB II grundlegend umgestaltet. Neben arbeitsmarktpolitischen Anpassungen werden insbesondere die Regelungen zum anrechenbaren Einkommen und Vermögen neu gefasst. Bislang bestand eine sog....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnc) Allgemeine Grundsätze des SGB II (§§ 1–6d SGB II) im Überblick

Rn. 118r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im 1. Kapitel mit dem Titel "Fördern und Fordern" finden sich allgemeine Grundsätze der Neuregelung: Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II) der Grundsatz des Forderns (§ 2 SGB II) die Leistungsgrundsätze (§ 3 SGB II) die Leistungsformen (§ 4 SGB II) das Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II) die Träger der Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr

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FF 04/2026, Entwurf eines G... / 6. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 85a Absatz 3 AufenthG)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Kosten von Abstammungsgutachten, die nach der Anforderung eines Abstammungsgutachtens gemäß § 85a Absatz 3 AufenthG aufgrund eines notwendigen Auslagenverzichts bei den Ausländerbehörden bzw. deren Rechtsträgern verbleiben, unbürokratisch und vollumfänglich zu erstatten. Begründung: Der Gesetzentwurf geht von der Annahme aus, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wirkung ab VZ 2005 neu eingefügt (Art 33 Nr 1, Art 61 Abs 1 des Gesetzes), s OFD Münster Vfg vom 13.01.2006, DB 2006, 186. Es handelte sich lt Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1516) um eine "Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III aF – ab 01.08.2006)

Rn. 104 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 4a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vom 20.07.2006, BGBl I 2006, 1706) änderte § 57 SGB III aF. Das bisherige "Überbrückungsgeld" (s Rn 103) wurde mit Wirkung ab 01.08.2006 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) ersetzt durch den "Gründungszuschuss". Nach § 57 Abs 1 SGB III aF hatten ArbN, die durch Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, begehrt von dem beklagten Jobcenter die Erstattung der Kosten eines isolierten Vorverfahrens aus abgetretenem Recht. Die Klägerin hatte als Bevollmächtigte eines Mandanten gegen einen Bescheid des Beklagten Widerspruch eingelegt und hierzu ein von dem Mandanten unterzeichnetes und mit der Überschrift "Vol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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ZErb 04/2026, Vergütung aus... / 1 Gründe

I. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen die Festsetzung einer Betreuervergütung gegen die Staatskasse. Die Beschwerde wird damit begründet, dass der Betroffene nicht mittellos sei, sondern aus einer Erbschaft nach seiner Großmutter über nicht unbeträchtliches Vermögen verfüge, wobei der Zugriff hierauf auch nicht durch Regelungen eines sog. Behindertentestaments ausgeschlosse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

1 Ziel Das Gesetz zielt darauf ab, die Vermittlung von Menschen im Bezug der Grundsicherung schneller und wirksamer zu gestalten und so ihre Integration in Arbeit zu stärken. Dazu sollen Jobcenter mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, Mitwirkungspflichten klarer und verbindlicher geregelt sowie Sanktionen bei fehlender Mitwirkung verschärft werden. Gleichzeitig sollen Leistun...mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.3 Lesungen im Bundestag:

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.4 Beratungen im Bundesrat:

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.1 Referentenentwurf

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3 Umsetzungsstand

3.1 Referentenentwurf Referentenentwurf vom 12.11.2025. 3.2 Kabinettsentwurf Kabinettsentwurf vom 17.12.2025. 3.3 Lesungen im Bundestag: 6.3.2026 3.4 Beratungen im Bundesrat: 27.3.2026mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.2 Kabinettsentwurf

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 1 Ziel

Das Gesetz zielt darauf ab, die Vermittlung von Menschen im Bezug der Grundsicherung schneller und wirksamer zu gestalten und so ihre Integration in Arbeit zu stärken. Dazu sollen Jobcenter mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, Mitwirkungspflichten klarer und verbindlicher geregelt sowie Sanktionen bei fehlender Mitwirkung verschärft werden. Gleichzeitig sollen Leistungsbezi...mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.4 Erfüllungsfiktion bei Ansprüchen gegen mehrere Leistungsträger

Rz. 10 Soweit ein Leistungsberechtigter zeitgleich Ansprüche auf Sozialleistungen gegen mehrere Leistungsträger geltend machen kann, greift die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 nur für den erstattungspflichtigen Leistungsträger, den der erstattungsberechtigte Leistungsträger bestimmt hat (§ 107 Abs. 2 Satz 1). Eine Fallkonstellation des § 107 Abs. 2 Satz 1 könnte sich z. B....mehr