Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnd) Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II)

Rn. 118s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 1 SGB II enthält die "programmatischen Kernaussagen" (so BT-Drucks 15/1516, 50) des SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cne) Die Subsidiarität der Grundsicherung und Leistungsgrundsätze (§§ 2, 3 SGB II)

Rn. 118v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnh) Die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§§ 6, 6a SGB II)

Rn. 118y Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind (§ 6 Abs 1 S 1, § 6a SGB II): grds die Bundesagentur für Arbeit ausnahmsweise die kreisfreien Städte und Kreise für bestimmte Leistungen, die in § 6 S 1 Nr 2 SGB II aufgeführt sind oder auf Antrag nach § 6a SGB II (mit Ergänzungsvorschriften in §§ 6a–6d SGB II), Diese Grundsicherungsträger kö...mehr

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ZErb 04/2026, Sozialrecht / I. Reform der Grundsicherung nach dem SGB II – Ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen mit erbrechtlicher Einordnung

Mit dem zum 1.7.2026 erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Grundsicherung ("Neue Grundsicherung" bzw. Umbenennung in "Grundsicherungsgeld") wird das Vermögensschutzsystem im SGB II grundlegend umgestaltet. Neben arbeitsmarktpolitischen Anpassungen werden insbesondere die Regelungen zum anrechenbaren Einkommen und Vermögen neu gefasst. Bislang bestand eine sog....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnc) Allgemeine Grundsätze des SGB II (§§ 1–6d SGB II) im Überblick

Rn. 118r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im 1. Kapitel mit dem Titel "Fördern und Fordern" finden sich allgemeine Grundsätze der Neuregelung: Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II) der Grundsatz des Forderns (§ 2 SGB II) die Leistungsgrundsätze (§ 3 SGB II) die Leistungsformen (§ 4 SGB II) das Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II) die Träger der Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wirkung ab VZ 2005 neu eingefügt (Art 33 Nr 1, Art 61 Abs 1 des Gesetzes), s OFD Münster Vfg vom 13.01.2006, DB 2006, 186. Es handelte sich lt Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1516) um eine "Fo...mehr

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FF 04/2026, Entwurf eines G... / 6. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 85a Absatz 3 AufenthG)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Kosten von Abstammungsgutachten, die nach der Anforderung eines Abstammungsgutachtens gemäß § 85a Absatz 3 AufenthG aufgrund eines notwendigen Auslagenverzichts bei den Ausländerbehörden bzw. deren Rechtsträgern verbleiben, unbürokratisch und vollumfänglich zu erstatten. Begründung: Der Gesetzentwurf geht von der Annahme aus, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III aF – ab 01.08.2006)

Rn. 104 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 4a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vom 20.07.2006, BGBl I 2006, 1706) änderte § 57 SGB III aF. Das bisherige "Überbrückungsgeld" (s Rn 103) wurde mit Wirkung ab 01.08.2006 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) ersetzt durch den "Gründungszuschuss". Nach § 57 Abs 1 SGB III aF hatten ArbN, die durch Auf...mehr

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ZErb 04/2026, Vergütung aus... / 1 Gründe

I. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen die Festsetzung einer Betreuervergütung gegen die Staatskasse. Die Beschwerde wird damit begründet, dass der Betroffene nicht mittellos sei, sondern aus einer Erbschaft nach seiner Großmutter über nicht unbeträchtliches Vermögen verfüge, wobei der Zugriff hierauf auch nicht durch Regelungen eines sog. Behindertentestaments ausgeschlosse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.4 Beratungen im Bundesrat:

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3 Umsetzungsstand

3.1 Referentenentwurf Referentenentwurf vom 12.11.2025. 3.2 Kabinettsentwurf Kabinettsentwurf vom 17.12.2025. 3.3 Lesungen im Bundestag: 6.3.2026 3.4 Beratungen im Bundesrat: 27.3.2026mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.2 Kabinettsentwurf

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 3.1 Referentenentwurf

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 1 Ziel

Das Gesetz zielt darauf ab, die Vermittlung von Menschen im Bezug der Grundsicherung schneller und wirksamer zu gestalten und so ihre Integration in Arbeit zu stärken. Dazu sollen Jobcenter mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, Mitwirkungspflichten klarer und verbindlicher geregelt sowie Sanktionen bei fehlender Mitwirkung verschärft werden. Gleichzeitig sollen Leistungsbezi...mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.4 Erfüllungsfiktion bei Ansprüchen gegen mehrere Leistungsträger

Rz. 10 Soweit ein Leistungsberechtigter zeitgleich Ansprüche auf Sozialleistungen gegen mehrere Leistungsträger geltend machen kann, greift die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 nur für den erstattungspflichtigen Leistungsträger, den der erstattungsberechtigte Leistungsträger bestimmt hat (§ 107 Abs. 2 Satz 1). Eine Fallkonstellation des § 107 Abs. 2 Satz 1 könnte sich z. B....mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 26 Zuständig für Leistungen nach den Vorschriften des SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger sowie deren gemeinsame Einrichtungen (§§ 6, 44b SGB II). Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 führen die gemeinsamen Ein...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 aus der Verwaltungspraxis

Rz. 19 Ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger hat die Forderung eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104 Abs. 1 nur zu erstatten, wenn es sich bei den von beiden Leistungsträgern zu erbringenden Sozialleistungen um "entsprechende Leistungen" handelt. Bezogen auf ausgewählte Sozialleistungsträger sollen im Folgenden die in der Verwaltungspraxis häufig...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Träger der Sozialhilfe

Rz. 20 Sozialhilfe ist gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII eine nachrangige Sozialleistung, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens beseitigt werden kann. Ein Leistungsanspruch besteht darüber hinaus auch nicht, wenn die dafür erforderlichen Mittel von einem Dritten (insbesondere einem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.6 Schutz der Sozialdaten (Abs. 6)

Rz. 120 Pflegeberater und sonstige mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach Abs. 1 befasste Stellen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Pflegeberatung nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben nach SGB XI erforderlich oder durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches oder Regelungen des Versicherungsvertrags- oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes angeordnet ode...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.6 Sozialdatenschutz (Abs. 5)

Rz. 99 Abs. 5 regelt den Sozialdatenschutz, welcher nach Maßgabe der Vorschrift von sämtlichen im Pflegestützpunkt tätigen Personen und von allen mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach Abs. 1 befassten Stellen zu beachten ist. Rz. 99a Flankierend sind die Regelungen über den Datenschutz im Neunten Kapitel zu beachten (vgl. hierzu Rz. 23). Rz. 100 Im Pflegestützpunkt tätige Pers...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz z... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Bezug auf die speziellen Aspekte der Datenerhebung nach § 51b, der Ausweitung des Gebietes einer zugelassenen kommunalen Trägerschaft au...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts – KKJHG mit Wirkung zum 3.10.1990 in den neuen Bundesländern und zum 1.1.1991 in den alten Bundesländern in Kraft gesetzt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Norm entspri...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1991 durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 36 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) mit Wirkung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.1 Die Grundregel

Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII. Nu...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Das Rechtsinstit...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist Abs. 3 mit Wirkung zum 1...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Beratungsgegenstände

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog ("insbesondere") den Beratungsauftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und benennt die Gegenstände der Beratung. Als Themen werden aufgelistet: die Beratung zur Familiensituation oder zur persönlichen Situation des jungen Menschen, zu Bedarfen, vorhandenen Ressourcen sowie möglichen Hilfen...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag kann auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Die Vorschriften des BGB sind entsprechend anzuwenden (§ 61 Satz 2). Danach wird ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) geschlossen (§§ 145 ff. BGB; BSG, Urteil v. 4.4.2017, B 11 AL ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010, 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störung...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr