Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.3 Ruhen oder Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Rz. 82 Tritt eine Sperrzeit beim Alg nach § 159 SGB III ein und ruht deshalb der Anspruch auf Alg, kann der Versicherte dadurch hilfebedürftig i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende werden. Abs. 2 Nr. 3 wirkt als Folgeregelung für versicherungswidriges Verhalten des Leistungsberechtigten gegenüber der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung. Das Verhalten i... mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die am 1.1.2005 aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) mit Änderungen zum 6.8.2004 in Kraft getretene Vorschrift wurde mit zwischenzeitlichen Änderungen zum 1.8.2016 und erneut zum 1.7.2023 neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Dre... mehr

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Sauer, SGB II, SGB III SGB ... / 2.2 Vermittlungsvorrang nach Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 erweitert den Vermittlungsvorrang aus Abs. 1 um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ein derartiger Vermittlungsvorrang ist meist fiskalisch motiviert. Folge des Abs. 2 Satz 1 ist, dass i. S. v. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zunächst die Vermittlungsmöglichkeiten zu nutzen, evtl. sogar auszuschöpfen sind, die eine Integration in eine Erwerbstätig... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.2 Abgrenzungen

Rz. 388 Schulden i. S. d. Abs. 8 sind insbesondere Miet- und Energieschulden, soweit sie Leistungen für die Heizung betreffen, schlicht auch die sog. Nebenkosten. Von Schulden zu unterscheiden sind ungedeckte Bedarfe. Für die Abgrenzung ist nicht die zivilrechtliche Einordnung heranzuziehen. Schulden bestehen tatsächlich nicht, wenn die Berechtigung einer vom Leistungsberech... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Grundsicherungsgeld einen Rechtsanspruch. Der An... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) geändert. Auf Grundlage von § 52 Abs. 4 ist die Verordnung zur Regelung des... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 32 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anz... mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3 Literatur

Rz. 95 Hökendorf/Wersig, Der Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt, info also 2015, 147. Kern, Kooperationsplan im Bürgergeld-Gesetz – eine unverbindliche Zielvereinbarung?, NZS 2023, 81. Lenze, Epochenwende in der Grundsicherung durch Einführung von Bürgergeld?, SGb 2023, 94. mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt und seither mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.5 Außergewöhnliche Härte

Rz. 43f Aufgrund der Maßgabe des BVerfG für die weitere Anwendung des § 31a Abs. 1 Satz 1 bis 3 a. F. in den Fällen des § 31 Abs. 1 und im Anschluss daran durch die Neufassung des § 31a Abs. 3 ist vor der Feststellung einer Leistungsminderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen hierfür noch zu prüfen, ob der Feststellung eine außergewöhnliche Härte entgegensteht. Ist d... mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 3 Literatur

Rz. 34 Feldhoff, "nicht jede Arbeit ist zumutbar" – Lohnwucher als Zumutbarkeitsgrenze, SGb 2006, 701. Kreßel, Der verfassungsrechtliche Rahmen für Mitwirkungspflichten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGb 2020, 150. Rixen, "Hartz IV": Ist jede Arbeit zumutbar?, SGb 2005, 509. mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.1 Überblick

Rz. 26 Eingliederungsleistungen können nur Berechtigte i. S. d. § 7 erhalten. Eine weitere Förderung nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit ist nur nach Maßgabe des § 16g zugelassen. Eine Ausnahme bildet § 16h; danach muss eine Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Eingliederungsleistungen nach Abs. 1 lassen sich in das Vermittlungsangebot als Pf... mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.8 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt gewesen. Sie galt (zunächst) nur befristet und ist deshalb mit Ablauf des 27.3.2026 entfallen. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen U... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do... mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein... mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.15 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 3 Literatur

Rz. 51 Blüggel, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Hammel, Keine Gewährung einer Erstausstattungsbeihilfe nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II im Fall der wiederholt auftretenden Obdachlosigkeit?, ZfF 2019, 82. Igelmann, Gewährung von Leistungen für Erstausstattungen im SGB II – ein bereits erschöpftes Thema!?, info also 2025, 148. Mrozynski, Einmaliger, unabweisbar gebotener u... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der möglichen Freistellungen noch gan... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ... mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.3 Unwichtige Gründe nach Abs. 2

Rz. 26 Abs. 2 grenzt bestimmte Bedingungen für die Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten von unzumutbaren Bedingungen und Umständen nach Abs. 1 ab. Sie beziehen sich auf den Beruf, die Qualifikation der Tätigkeit, den Beschäftigungsort und sonstige allgemeine Arbeitsbedingungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Verschlechterungen in einem dieser Felder gegenüber f... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.4 Abschließende Leistungsfestsetzung (Abs. 4 und 5)

Rz. 46 Abs. 4 ist zum 1.4.2021 neu gefasst worden und bestimmt seitdem, dass die abschließende Entscheidung nach Abs. 3 nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen soll. Hintergrund dieser Neuregelung war, dass § 67 Abs. 4 Satz 2, nach der eine abschließende Berechnung der Leistungsansprüche nur auf Antrag des Leistungsberechtigten erfolgte, nur für Bewilligungszeiträume,... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.1 Langzeitleistungsbezug

Rz. 57 Langzeitarbeitslosigkeit ist seit dem 1.8.2026 nicht mehr als Zugangsvoraussetzung in der Vorschrift definiert. Vielmehr stellt das Gesetz seither auf Langzeitbezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ab. Die Zielgruppe der Förderung sind damit erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen zur Si... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab... mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Grundsicherungsgeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat seit dem 1.7.2026 um 30 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 563,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 168,90... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 31 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Rombe... mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d... mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.11 Arbeitslosigkeit (§ 53a) – Abs. 6

Rz. 16 Die Regelung im bisherigen Abs. 8 wurde seit dem 1.7.2026 zu Abs. 6. Sie vermeidet Brüche in der Statistik über Arbeitslosigkeit. Zu einer veränderten Darstellung wird es schon kommen, weil Personen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von 12 Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende b... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, ChatGPT und die Zukunft der Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine... mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni... mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Dana... mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.4 Ergänzungen nach Abs. 4

Rz. 23 Die in Abs. 4 Satz 1 vorgesehene Vereinbarung entspricht der bisherigen Praxis mit Arbeitsgemeinschaften vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31.12.2010. Zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln wurden seinerzeit öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Die Vereinbarung kann Kündigungsregelungen enthalten. Rz. 24 Abs. 4 ... mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt und danach mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Bu... mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive... mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Grundsicherungsgeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leist... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.10.2007 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2326) als § 16a in das SGB II eingefügt und mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) wortgleich in § 16e überführt. Danach wurde sie ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.9 Haftung von Kindern (Abs. 9)

Rz. 53 Nach dem zum 1.1.2023 eingefügten Abs. 9 gilt § 1629a BGB mit der Maßgabe, dass die Haftung eines Kindes auf das Vermögen beschränkt ist, das bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000,00 EUR übersteigt. Infolge des in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltenden Individualprinzips kommt es bei der Rückabwicklung zu Unrecht gewährter Leistungen auch zu E... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.2 Grund und Höhe der vorläufigen Leistung (Abs. 2)

Rz. 21 Die vorläufige Leistungsgewährung erfolgt von Amts wegen durch Verwaltungsakt. Eines Antrags des Leistungsberechtigten auf vorläufige Leistungsbewilligung bedarf es nicht (allg. Meinung, vgl. Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 41a Rz. 44). Eine vorläufige Bewilligung setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hi... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.9 Bezeichnung und Verlage von Beweismitteln (Abs. 7)

Rz. 53 Durch die bislang geltende Fassung war es den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende lediglich möglich, Auskunft zu erhalten über die in den Abs. 1 bis 5 beschriebenen Lebenssachverhalte, die für die Berechnung des individuellen Leistungsanspruches unabdingbar sind. Die Jobcenter mussten sich für die Anforderung von für den Leistungsanspruch entsche... mehr

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Sauer, SGB II § 65a Übergan... / 2.4 Verwendung des Begriffs Grundsicherungsgeld

Rz. 24 Die Ersetzung des Begriffs des früheren Bürgergeldes durch das Grundsicherungsgeld gilt ab dem 1.7.2026 (vgl. die Änderung des § 19 durch das 13. SGB II-ÄndG). Abs. 4 ist auf Beschlussvorschlag des Ausschusses für Arbeit und Soziales in § 65a eingefügt worden. Rz. 25 Für die Anpassung der Anträge, IT-Verfahren, Bescheide sowie weiterer Formulare und Schriftstücke usw. ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.10 Sonstige Gesichtspunkte

Rz. 103 Bei gemischten Bedarfsgemeinschaften sind Leistungsberechnungen für jede Person nach dem für sie maßgebenden Gesetz durchzuführen (SGB II und SGB XII). Besonderheiten gemischter Bedarfsgemeinschaften sind über die Härtefallregelung des § 90 SGB XII zu berücksichtigen. Es ist nicht darüber zu entscheiden, welcher gemeinsame Freibetrag nach dem Recht des SGB II gelten ... mehr