Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Durch Vertrag beauftragte Einrichtungen (§ 4 Nr. 15 S. 2 Buchst. b und c UStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen nach Satz 1 Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Öffentlich-rechtlich geprägte Rechtsverhältnisse

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Leistungen werden regelmäßig von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezahlt, wobei das Verhältnis zwischen dem Sozialleistungsträger (§ 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch) und der leistungserbringenden Einrichtung im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltet, aber ebenso wie das Verhältnis zwisc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15a UStG wurde durch Art. 12 JStErgG 1996 vom 18.12.1995 in das UStG eingefügt. Nach Art. 29 Abs. 3 des JStErgG1996 trat die Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.1991 in Kraft. Diese (begünstigende) Rückwirkung beruht auf dem Gedanken, dass die USt-Befreiung ebenso wie die körperschafts-, gewerbe- und vermögenssteuerlichen Befreiungen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Baukostenzuschuss / 5 Umsatzsteuer: Abgrenzung von echten und unechten Zuschüssen

Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmers/Unternehmens sind die echten und die unechten Zuschüsse voneinander abzugrenzen! Die Bezeichnung allein ist kein Indiz dafür, um was für eine Art von Zuschuss es sich handelt. Vielmehr muss die Leistung hinter dem Zuschuss überprüft werden. Der echte Zuschuss wird vom Zuschussgeber unabhängig von einer bestimmten Leistung des Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztengeld / 1.1 Arbeitslose

Die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit ist auch auf die Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu übertragen. Hier ist auf eine zumutbare Beschäftigung abzustellen, auf die der Arbeitslose nach dem Recht der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen werden kann. Danach sind einem Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialges...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.5 Sonderregelung für Berlin, Bremen und Hamburg

Rz. 12 Abs. 3 berücksichtigt den besonderen Verwaltungsaufbau der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als eigenständige Bundesländer. Rz. 13 Der Senat von Berlin hatte sich frühzeitig beim organisatorischen Aufbau und der Umsetzung des SGB II ab 2005 auf Arbeitsgemeinschaften in landeseinheitlicher Lösung festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Belange der Bezirke als "...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger ver...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 3 Literatur

Rz. 17 Brosius-Gersdorf/Gersdorf, Prüfungsbefugnisse des Bundesrechnungshofes gegenüber landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern, SGb 2018, 585, 682. Hammel, Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Observationen durch Sozialversicherungsträger in der Schweiz – ein Vorbild auch für das deutsche System der sozialen Sicherung?, ZFSH 2019, 321.mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.2 Beauftragung Dritter

Rz. 7 Die Beauftragung Dritter (Abs. 1 Satz 2 HS 1) ist sowohl gegenüber Sozialleistungsträgern (vgl. § 88 SGB X) als auch gegenüber anderen Dritten (vgl. § 97 SGB X), aber auch nach § 17 Abs. 2 möglich, auch gegenüber privaten Stellen oder Einrichtungen. Durch eine Beauftragung Dritter wird der originär zuständige Leistungsträger von seiner Verantwortung nicht entbunden, de...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten und seither mehrfach geändert worden, zuletzt wurde sie durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst, da...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit und Hilfebedürftigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch vollen Einsat...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Grundsic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die ursprünglich am 1.1.2005 aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getretene Vorschrift ist zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefasst worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16....mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des zum 1.7.2023 neu gefassten Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen ...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 (Abs. 1) und mit Wirkung ...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit einem zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 geänderten Abs. 1 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (zum 6.8.2004, BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und a...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.5 Vorrangige Selbsthilfe, Bedarfsdeckung (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 enthält zwei eigenständige Grundsätze: den Nachranggrundsatz und den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Abs. 5 Satz 1 verpflichtet die gesamte Bedarfsgemeinschaft zur vorrangigen Selbsthilfe. Diese gehört zum Grundsatz des Forderns auch ausdrücklich im Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung ist unverändert aus dem früheren Abs. 3 verschoben worden. Dabei handelt e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.2 Grundsätzliche Erwägungen zum Kooperationsplan

Rz. 33 Der Kooperationsplan soll ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen dem für den Leistungsberechtigten zuständigen Jobcenter zur Umsetzung des SGB II, das aufgrund des § 14 durch einen persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager repräsentiert wird, und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie ggf. der weiteren Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft begründen. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 4 Satz 4 (zum 1.7.2026 von Abs. 1 Satz 6 verschoben) tritt schon seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB III SGB ... / 2.1 Vermittlungsvorrang nach Abs. 1

Rz. 7 Die Vorschrift definiert und begrenzt den Vorrang der Vermittlung als eines der zentralen Elemente der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026. Sie enthält Elemente aus § 3 a. F. Durch die Anordnung der Regelung in einer eigenständigen Vorschrift und der Definition eines Vermittlungsvorranges wird die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getretene Vorschrift wurde durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 neu gefasst. Zuletzt wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Grundsic... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Grundsicherungsgeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Grundsicherungsgeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.6 Wahrnehmung der Ausbildungsvermittlung (Abs. 4)

Rz. 98 Abs. 4 ermächtigt i. V. m. § 22 Abs. 4 Satz 4 SGB III die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II, die Ausbildungsvermittlung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 durch Auftrag an die mit der Ausbildungsvermittlung befassten Stellen der Leistungsträger nach dem SGB III zu vergeben. Das wiederum sind die Agenturen für Arbeit selbst, die auch die Berufsberatung durch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Berlit, Kosten der Unterkunft im SGB II/SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 17. ders., Annähe...mehr