Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermächtigung der Träger der Leistungen nach SGB II und III zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten in einem automatisierten Abrufverfahren an die Familienkassen (§ 68 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch insoweit handelt es sich um eine Ermächtigung iSd § 30 AO, die die Träger der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und nach dem SGB III (Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld) dazu befugt, die zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen zu übermitteln. Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.9 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherungsleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (§ 41 Abs. 3 SGB XII) stellen kein unterhaltsrechtliches Einkommen dar. Bezieht der Unterhaltspflichtige derartige Leistungen, wird daraus kein Unterhalt geschuldet. Für den Unterhaltspflichtigen dient die Grundsicherung als subsidiäre Leistung zur Deckung des notwendigen eigenen Bedarfs.mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.5 Grundsicherungsleistungen

Volljährige Kinder, die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. [1] Leistungen der Grundsicherung sind unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf den Un...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 1 Altersgrenze

Der Anspruch auf Bürgergeld endet spätestens mit Erreichen der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für Geburtsjahrgänge bis 1946 ist die Altersgrenze das 65. Lebensjahr. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 steigt diese Altersgrenze stufenweise an, bis für die Jahrgänge ab 1964 schließlich generell das 67. Lebensjahr gilt. Liegt nach diesem Alter noch Hilfebe...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 3 Unbilligkeit der Inanspruchnahme

In der Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vollständig ausgesetzt worden.[1] Nach der Unbilligkeitsverordnung, die zwar weiter in Kraft ist, aber wegen der Aussetzung der Antragspflicht derzeit keine Wirkung entfaltet, muss die vorzeitige Altersrente nicht beantragt werden, sofern dies unbillig wäre. Das ist n...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.3 Vorrangregelungen

Rz. 10 Die Agenturen für Arbeit zahlen Spätaussiedlern Alg auch dann, wenn diese grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB III erhalten können, weil sie entgegen der Zuweisung bzw. Verteilung (§§ 4, 8 Bundesvertriebenengesetz) ihren ständigen Aufenthalt an einem anderen Ort nehmen. Rz. 11 Anspruch auf Alg besteht auch im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhab...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.9 Ausnahmeregelung

Rz. 20 Die Ausnahmeregelung des Abs. 4 ist bedenklich, weil sie das Neutralitätsgebot der Bundesagentur für Arbeit aufhebt. Die Vorschrift unterliegt engsten Grenzen. Sie birgt die Gefahr, dass in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit durch die Stimmen der öffentlichen Hand im Hinblick auf haushaltsmäßige Belastungen durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 2.2 Anordnungsermächtigung zur Erreichbarkeit

Rz. 3 Die Ermächtigung gibt der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Erreichbarkeitspflichten und Möglichkeiten des auswärtigen Aufenthalts jeweils unter Berücksichtigung des geänderten Rahmenrechts im SGB III zu gestalten. Der Arbeitslose soll Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeitnah Folge leisten können. Es kommt nicht darauf an, die Agentur...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.1 Entgeltersatz

Rz. 2 Das Alg ist die bedeutendste Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere bei der Bestimmung der Höhe der Leistung muss der Gesetzgeber dem Sozialstaatsgebot genügen. Diesen Anforderungen kommt er nur nach, wenn er dem Arbeitslosen einen angemessenen Ersatz für den Ausfall gewährleistet, den dieser dadurch erleidet, dass er gegenwärtig keinen (tariflich od...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.1 Stammrecht auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1 entsteht der Anspruch auf Alg, der Arbeitnehmer hat ein Stammrecht auf die Leistung erworben. Es handelt sich dabei um ein persönliches Recht des Arbeitslosen unabhängig von etwaigen Familienangehörigen oder Personen, mit denen er in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Zur Entstehung des Anspruchs ist keine Antra...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 160 ist auf faktische Arbeitskämpfe unabhängig davon anzuwenden, ob Arbeitskampfrecht beachtet wird oder nicht. Die Regelung bezweckt insbesondere, im Interesse der Rechtssicherheit klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Neutralität der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Das gilt für alle Streikformen und Taktiken der Arbeitskampfführung. Au...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.3 Erlöschen wegen wiederholten Sperrzeitanlasses

Rz. 8 Ein Anspruch auf Alg erlischt nach Abs. 1 Nr. 2, wenn der Arbeitslose wiederholt unbegründet Arbeitslosigkeit leichtfertig herbeiführt bzw. unbegründet nicht mithilft, seine Arbeitslosigkeit zu beseitigen (versicherungswidriges Verhalten) und er deshalb Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten gemäß § 159 gibt. Rz. 9 Die zum Erlöschen des Anspruchs führende Sperrzeit nac...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.1 Kindbezogenes Alg

Rz. 14 Die Vorschrift nimmt seit seiner Änderung durch das 2.SGB III-ÄndG auch auf § 32 Abs. 3 EStG Bezug, der die Berücksichtigung eines Kindes unter 18 Jahren für jeweils volle Kalendermonate regelt. Für das erhöhte Alg gilt seither nicht mehr das Tages-, sondern das Monatsprinzip. Für jeden Kalendermonat, an dem die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 (bzw. beim Eheg...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege, etwa durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit, erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz daz...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.4 Übertragung sozialstaatlicher Sonderaufgaben

Rz. 92 Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben, z. B. die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, stellt allein keinen hinreichenden Sachgrund für die Befristung der Arbeitsverträge der bei dem Maßnahmeträger beschäftigten Arbeitnehmer dar, wenn die Maßnahme selbst kein zeitlich begrenztes Projekt, sondern Teil einer Daueraufgabe des...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.4 Sozialhilfemaßnahmen

Rz. 227 Die Beschäftigung im Rahmen von Sozialhilfemaßnahmen nach den früheren Regelungen in §§ 18 ff. BSHG konnte die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Hilfebedürftigen rechtfertigen. Denn Sozialhilfe im Sinne der Hilfe zur Arbeit nach den genannten Vorschriften diente der Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in das Arbeitsleben und war deshalb nicht auf Dauer zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 1 Sachverhalt

Das SG Kiel hatte dem Kläger in dem anhängigen Verfahren auf Zahlung einer Grundsicherung Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewillig. Der Rechtsstreit endete infolge eines abhelfenden Bescheides des Beklagten, was seiner Auffassung nach kein Anerkenntnis darstellte. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragte hieraufhin die Festset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine Ausnahme für zugezogene Personen, d...mehr

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Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 10 v. Einem, "Gewöhnlicher Aufenthalt" i. S. d. § 56 Abs. 3 Satz 1 SGB VI, SGb 1993, 204. Groth, Aus den Augen, aus dem Sinn? – Verfahrens- und leistungsrechtliche Konsequenzen bei Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts, jurisPR-SozR 2/2013 Anm. 2. Hederich, Wechsel der örtlichen Zuständigkeit in der Sozialhilfe, NDV 1991, 216. Redeker, Behördlicher Zuständigkeitswechsel währ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.2 Andere Stellen nach dem Sozialgesetzbuch

Rz. 11 Gemeint sind nach Abs. 2 die nicht in Abs. 1 genannten Leistungsträger nach dem SGB, z. B. die Träger der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreie Städte gemäß § 3 Abs. 2 SGB XII und auch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende), die Wohngeldbehörden, die Jugendämter, die Ausbildungsförderungsämter, auch die...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.2 Exkurs – Besonderheiten wegen existenzsichernden Leistungen

Rz. 20 Die Grundpauschale für existenzsichernde Leistungen im bisherigen Recht (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019) fehlt in Abs. 3. Da nach der neuen Systematik des SGB IX i. d. F. des BTHG 2020 – mit Ausnahme des von § 134 erfassten Personenkreises – grundsätzlich keine existenzsichernden Leistungen durch Träger der Eingliederungshilfe mehr gewährt werden, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 150a Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Übergangsregelung für Personen aus der Ukraine, die seit Mai 2022 unmittelbar dem Rechtskreis des SGB II oder SGB XII und nicht mehr dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes zugeordnet wurden. Die Norm berücksichtigt die in § 18 AsylbLG geregelte Lösung zu erwartender Verzögerungen bei der Umsetzung des Rechtskeiswech...mehr

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.5 Entgegennahme von Leistungsanträgen

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Versicherungsämter alle Leistungsanträge entgegenzunehmen. Unter Leistungsanträgen sind alle Anträge auf Dienst- und Geldleistungen (§ 11 SGB I) zu verstehen. Die Antragstellung beim zuständigen Versicherungsträger ist daneben möglich. Soweit ein Leistungsantrag lediglich ein Verfahrenserfordernis ist, reicht die Entgegennahme des Antrags s...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 6 Offenbarungsbefugnis an Sozialleistungsträger (Abs. 5)

Rz. 16 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) sind grundsätzlich im § 31a AO geregelt. In § 68 Abs. 5 EStG wird die Offenbarungsverpflichtung und -befugnis der Familienkassen gegenüber Sozialleistungsträgern konkretisiert. Die betroffenen Stellen sind in der Vorschrift benannt. Sie betreffen die Träger, die zuständig sind für die Erbring...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 Rz. 1 ff.). Durch das JStErgG 1996 v. 18.12.1995[2] wurde Abs. 1 S. 2 angefügt. Dadurch wurde die Mitwirkungspflicht der sog. Zählkinder, d...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 3. Spezialgebiet: Bioethik

Bioethische Fragen stellen sich nicht nur im Medizin- und im Familienrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen. Im Bereich des Versicherungsrechts gibt es hauptsächlich drei große bioethische Fragen: Die gewaltigen Fortschritte in der Gendiagnostik ermöglichen die Risikoprognose so sehr zu individualisieren, dass denjenigen mit den schlechtesten Gesundheitsprognosen von ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / Einführung

Welche Folgen hat das Angehörigen Entlastungsgesetz für die Bemessung des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen? Im Grunde genommen keine, sofern die gesetzlichen Vorgaben des § 1603 Abs. 1 BGB konsequent umgesetzt werden und den ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern das zur ungefährdeten Fortsetzung ihres bisherigen Lebensniveaus erforderliche Einkommen unan...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Die Bedürftigkeit

Den wichtigsten Effekt entfaltet die gesetzliche Neuregelung gegenüber allen unterhaltspflichtigen Kindern, deren steuerpflichtigen Einkünfte die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten. In diesen Fällen entfällt generell der sozialrechtliche Nachrang, ohne dass es noch auf ihre individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wie das Nettoeinkommen, Nutzungsvo...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Unterhaltspflichtige Geschwister

Übersteigt das Einkommen mehrerer Geschwister die Jahreseinkommensgrenze, bestimmt sich ihr jeweiliger Haftungsanteil nach § 1606 Abs. 1 BGB. Aus dem Beschluss des BGH ergibt sich jedoch eine zusätzliche Komplikation für die Fälle, in denen das Einkommen einzelner Geschwister geringer ausfällt. Auch diese privilegierten Kinder sollen weiterhin als unterhaltspflichtig gelten,...mehr

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Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.2 § 109 Abs. 1 Satz 2

Rz. 10 § 109 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Gericht die Möglichkeit, für das einzuholende Gutachten vom Antragsteller einen Kostenvorschuss zu verlangen. Die Entscheidung hierüber steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein Kostenvorschuss ist regelmäßig anzufordern, wenn das Gericht keinen Anlass sieht, nach § 103 ein Gutachten einzuholen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn da...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.2 Versicherte

Rz. 3 Die Kammern (Senate) für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten nach § 6a BKGG und der Arbeitsförderung können nur besetzt werden mit ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2). Versicherter ist, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen V...mehr