Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausweis in eigenen Bilanzposten

Rz. 290 [Autor/Zitation] Bei einem gesonderten Ausweis in der Bilanz sind auf der Aktivseite Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter voneinander zu trennen ("jeweils gesondert"). Unter den Posten A.III. "Finanzanlagen" und B.II. "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist jeweils ein eigener Bilanzposten mit arabischer Zahl aufzunehmen. Er trägt die Bezeichn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsformabhängige Besonderheiten

Rz. 121 [Autor/Zitation] Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (§ 1 Abs. 2 AktG), dessen Mindestnennbetrag 50.000 EUR beträgt (§ 7 AktG) und in der Satzung (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG) auch höher festgelegt sein kann. Änderungen sind möglich durch Herauf- oder Herabsetzung (Rz. 125 ff., 148 ff.). Es erfolgt eine Zerlegung in einzelne Aktien entweder durch Nennbetragsakt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Darstellung von Einstellungen und Entnahmen im Jahresabschluss

Rz. 206 [Autor/Zitation] Einstellungen und Entnahmen von Kapitalrücklagen sind bereits bei der Aufstellung des JA (dh. bei seiner Vorbereitung bis zur Beschlussreife, vgl. BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, NJW 1996, 1678) zu bilden; dies ergibt sich unmittelbar aus § 270 Abs. 1. Eine inhaltliche Kompetenzzuweisung an die geschäftsführenden Organe ist damit nicht verbunden. § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorlage- und Unterzeichnungspflichten

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach Aufstellung des Lageberichts durch den Vorstand einer AG hat jener den Lagebericht unverzüglich dem AR zur Prüfung vorzulegen (§ 170 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG; Entsprechendes gilt nach § 38 Abs. 1 Satz 5 GenG bei einer Genossenschaft). Für den Fall eines fakultativen AR gilt entsprechendes bei einer GmbH (§ 52 Abs. 1 GmbH iVm. § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hommelhoff, Die Ergebnisverwendung in der GmbH nach dem Bilanzrichtliniengesetz, ZGR 1986, 418; Haller, Probleme bei der Bilanzierung von Rücklagen und des Bilanzergebnisses einer Aktiengesellschaft nach neuem Bilanzrecht, DB 1987, 645; Ebeling, Die Verwendung der Kapitalrücklage der AG gemäß § 150 Abs. 3 und 4 AktG, WPg 1988, 502; Thiele, Das Eigenkapital im handelsrechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einziehung von Anteilen

Rn. 467 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei der GmbH geht bei Einziehung eines GmbH-Anteils (Amortisation) nach § 34 GmbHG der Geschäftsanteil unter, während das Stammkapital unverändert bleibt, sofern es nicht nach § 58 GmbHG herabgesetzt wird. Das Einziehungsentgelt wird zulasten des Bilanzgewinns oder der freien Rücklagen erfasst. Auch die Einziehung der Gesellschaftsanteile g...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Anwachsungserwerbe

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Anwachsung ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmodell, wobei sie keine "klassische" Umstrukturierung iSd. UmwG darstellt (hierzu zB Orth, DStR 1999, 1011; von Proff, DStR 2016, 2227; Breiteneicher, DStR 2004, 1405; Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann2, § 8 KStG Rz. 1353 f.). Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Eingegliederte Gesellschaften

Rz. 343 [Autor/Zitation] Für eingegliederte Gesellschaften gelten besondere Vorschriften, da hier der Schutz der Gläubiger über die gesamtschuldnerische Haftung der Hauptgesellschaft (§ 322 Abs. 1 AktG) sowie über die Verpflichtung zum Ausgleich der laufenden Verluste (§ 324 Abs. 3 AktG) sichergestellt wird. Daher ordnet § 324 Abs. 1 AktG an, dass die Vorschriften über die ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswirkungen für die Gesellschaftsorgane und deren Mitglieder

Rz. 265 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen Abs. 2 bedeutet, dass unzureichend Rechnung gelegt wurde. Der Vorstand der AG oder die Geschäftsführung der GmbH haben mit einem solchen JA ihre Rechnungslegungspflichten (Abs. 1) nicht erfüllt. Die Pflichtverletzung kann zu einer Schadensersatzpflicht des Vorstands nach § 93 Abs. 2 AktG oder der Geschäftsführung nach § 43 Abs. 2 Gmb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorabausschüttung

Rn. 211 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinnanteile beruhen idR auf offenen Gewinnausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Dazu zählen auch sogenannte Vorabausschüttungen, dh Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn eines Wj (BFH v 27.01.1977, BStBl II 1977, 491; BFH...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Übertragung von WG

Rn. 322 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Eine vGA liegt vor, soweit eine KapGes von ihren Gesellschaftern WG gegen ein unangemessen hohes Entgelt erwirbt oder an die Gesellschafter unentgeltlich überträgt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt WG veräußert. Ob jedoch etwa Preisverbilligungen zur Annahme einer vGA führen, hängt von der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Zitation] Abs. 1 entspricht fast wortgleich der Regelung in § 42 Abs. 3 GmbHG. Die Regelung bezweckt, die zum Stichtag bestehenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern transparent zu machen. Dies wird damit begründet, dass – ähnlich wie bei einer GmbH – den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 1 Gründe

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung in Anspruch, die der Beklagte als Testamentsvollstrecker für den Nachlass der X (nachfolgend: Erblasserin) vereinnahmt hat. Die Erblasserin verstarb am xx.xx.2018. Ihr Ehemann ist am xx.xx.2019 nachverstorben. Aus der Ehe gingen der Kläger sowie seine Geschwister […] hervor. Die Ehegatten sch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 151 [Autor/Zitation] Sofern bei einer AG/KGaA oder GmbH eine Herabsetzung des Kapitals ausschließlich dazu dient, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, soweit diese zusammen mit der gesetzlichen Rücklage nicht ein Zehntel des Grundkapitals übersteigen (§ 231 Satz 1 AktG), so ist unter weiteren Vorausse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (B.III.1.)

Rz. 241 [Autor/Zitation] Gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, die gleichzeitig Wertpapiereigenschaft besitzen, nicht zum Anlagevermögen, da sie nur zu vorübergehenden Zwecken gehalten werden, sind sie unter Posten B.III.1. auszuweisen. Dies ergibt sich bereits aus der Überschrift B.III. "Wertpapiere". Damit können hier grds. nur Aktien eines verbundenen Unternehmens ei...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 33 [Autor/Zitation] Seit dem KapCoRiLiG aus dem Jahr 2000 (BGBl. I 2000, 154) werden auch die in der Überschrift des Zweiten Abschnitts erwähnten "bestimmte[n] Personenhandelsgesellschaften" vom persönlichen Anwendungsbereich der §§ 264–339 erfasst. Eine nähere Präzisierung erfahren diese erst durch § 264a Abs. 1, wonach die Vorschriften der §§ 264 ff. auch auf OHG und KG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Gesetzliche Vertreter (Abs. 2)

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Anwendung der Vorschriften aus §§ 264 ff. auf Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a bedurfte es einer Konkretisierung, wer die Pflichten zu erfüllen hat, die das Gesetz für KapGes. deren gesetzlichen Vertretern auferlegt hat (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 264a Rz. 9). Dies betrifft insbes. die Pflicht zur Aufstellung des JA und des Lageberic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Neflin, Der Umfang der Schutzklausel in § 128 Abs. 3 Satz 2 AktG, AG 1963, 12; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Morgner/Tiefenbacher, Die Schutzklausel für den Geschäftsbericht nach neuem Aktienrecht, BB 1965, 1173; Ertner, Wieweit bietet die Schutzklausel des Geschäftsberichts die Möglichkeit, die Berichterstattung e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die durch das KapCoRiLiG in das HGB eingefügte Vorschrift des § 264b eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsmöglichkeit von der Verpflichtung der Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a , einen JA und einen Lagebericht nach den Regeln für KapGes. aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen (Stute in Haufe BilKomm.[15], § 264b HGB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (§ 20 Abs 5 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 04.09.2024, BStBl I 2024, 1246 (Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen). Rn. 1491 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erzielt nach § 20 Abs 5 S 1 EStG der Anteilseigner. Letzter ist in § 20 Abs 5 S 2 und 3 EStG definiert (s Rn 1492 ff). Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG kö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsnatur der Verpflichtung und Verfahren der Aufstellung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung von JA und Lagebericht ist wie die Buchführungspflicht des § 238 eine zwingende Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Art, auf die nicht verzichtet werden kann. Rz. 88 [Autor/Zitation] Es handelt sich dabei um eine Geschäftsführungsmaßnahme. Die gesetzlichen Vertreter handeln bei der Aufstellung in eigener Verantwortung. Allerd...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Genehmigtes Kapital

Rz. 136 [Autor/Zitation] Ursprünglich nur bei der AG/KGaA, mittlerweile aber durch das MoMiG auch bei der GmbH (vgl. Lieder, ZGR 2010, 868) kann die Satzung/der Gesellschaftsvertrag den Vorstand/die Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre nach Eintragung die Gesellschaft ermächtigen, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag (genehmigtes Kapital) durch Ausgabe neue...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage ist bei einer AG/KGaA/SE der Betrag auszuweisen, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteile über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Als Agio anzusehen sind diejenigen Beträge, welche die Anteilseigner vereinbarungsgemäß über den Nennbetrag ihrer Anteile hinaus der Gesellschaft zahlen. Rz. 227 [Autor/Zitation] Alle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Gesellschaftsrechtlich beeinflusste Sonderfälle

Rz. 247 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob gesellschaftsrechtlich beeinflusste Sonderfälle, zB verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen, Anwendungsfälle des Abs. 2 Satz 2 sind und zusätzliche Angaben im Anhang notwendig machen können. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind bei der GmbH in den vom GmbHG gezogenen Grenzen möglich (zu Einzelheiten vgl. Hommelhoff in Lu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fälle der Mitzugehörigkeit und Einschränkungen von Ausweisalternativen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der möglichen Überschneidungen einzelner Bilanzposten bedarf es einer Entscheidung, unter welchem der infrage kommenden Posten der Ausweis unter Angabe der Mitzugehörigkeit erfolgen soll. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Vermerks der Mitzugehörigkeit wird auf den Grundsatz der Wesentlichkeit verwiesen (s. Rz. 74). Es lassen sich folgende dre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach dem oben dargestellten Grundsatz "Publizität ist der Preis für die Haftungsbeschränkung" (vgl. Rz. 3) unterfallen nur solche Personenhandelsgesellschaften der Regelung in §§ 264a ff., bei denen den Gläubigern nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter als natürliche Person mit seinem Privatvermögen voll haftet (Fehrenbacher in BeckOG...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / Schrifttum:

Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, Festschrift Heinz Kaufmann, 1972, 169; Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, DB 1985, 1449; Biener/Berneke, Bilanzrichtliniengesetz, 1986; Hartmann, Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, Diss. 1986; Hommelhoff/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bewertung

Rz. 171 [Autor/Zitation] Die Bewertung ausstehender Einlagen zeigt die Problematik, die sich aus dem Doppelcharakter dieses Postens ergibt. Soweit eine Forderung aktiviert wird, unterliegt er wie andere Posten der Bewertung. Steht dagegen der Korrekturposten zum Eigenkapital im Vordergrund, ist eine Bewertung dieses Postens, wie die des Eigenkapitals überhaupt, zweifelhaft. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlustübernahmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Verlustübernahmen können auf gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen beruhen oder auch freiwillig getätigt werden. Für die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Erträge bzw. Aufwendungen aus Verlustübernahmen nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ist dies ohne Belang. Rz. 67 [Autor/Zitation] Nach § 302 AktG besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 haben die gesetzlichen Vertreter einer KapGes. (entsprechendes gilt für eine KapCoGes. iSd. § 264a) neben dem JA einen Lagebericht iSd. § 289 aufzustellen. Aus der Formulierung "neben dem Jahresabschluss" folgt, dass es sich bei dem Lagebericht um einen eigenständigen Berichtsbestandteil handelt, der der Vermittlung ergänzender...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 381 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Verletzung des § 272 ist zu unterscheiden, ob es sich bei der betreffenden Gesellschaft um eine AG/KGaA oder eine GmbH handelt.mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Verantwortlich für die Aufstellung des JA und des Lageberichts sind nach Abs. 1 Satz 1 bis 3 "die gesetzlichen Vertreter" der KapGes. Die Zuständigkeit der gesetzlichen Vertreter ist abschließend und ausschließlich. Satzung oder Gesellschaftsvertrag können eine abweichende Regelung nicht vorsehen, entgegenstehende Bestimmungen wären nichtig. Wer als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Angabe der Bezüge

Rz. 177 [Autor/Zitation] Die Angabe nach Nr. 9 Buchst. b betrifft die an frühere Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung und deren Hinterbliebenen gewährten Bezüge. Die Angabe ist in einem Betrag jeweils für die genannten Personengruppen zu machen. Gehört ein früheres Organmitglied jetzt einem anderen Gremium an, sind die Bez...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Sonstige Ausleihungen (A.III.6.)

Rz. 178 [Autor/Zitation] Alle nicht unter A.III.2. oder A.III.4. auszuweisenden Ausleihungen sind bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen den sonstigen Ausleihungen zuzuordnen, die damit den Charakter eines Sammelpostens erhalten (zum Begriff der Ausleihung s. Rz. 157). Rz. 179 [Autor/Zitation] Hierunter fallen auch Kredite nach §§ 89, 115 AktG , wenn diese nach den allgemeinen Gru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Verhältnis zu sonstigen Schutzregeln und Informationsrechten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der GmbH-Gesellschafter aus § 51a GmbHG erstrecken sich auf die Handelsbücher (§ 238) und auf die Schriften der GmbH, also neben dem JA auch auf die Handelskorrespondenz und die Buchungsbelege (vgl. dazu Bayer in Lutter/Hommelhoff21, § 51a GmbHG Rz. 11). Dagegen ist die Auskunftspflicht des Vorstands der AG zu Fragen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalherabsetzung

Rn. 457 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92). Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundene EK der KapGes: bei der AG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Darstellung der Unternehmensverflechtungen

Rz. 57 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Unternehmensverflechtungen in der Bilanz hat einen hohen Stellenwert, was auch auf die noch immer zunehmende Konzentration in der nationalen und internationalen Wirtschaft zurückzuführen ist. Außer den Beziehungen zu verbundenen Unternehmen – wobei der ggf. von dem hier maßgeblichen § 271 Abs. 2 abweichende Begriffsinhalt der §§ 15 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 161 [Autor/Zitation] Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital besitzen einen Doppelcharakter, der ihren gesonderten Ausweis in der Bilanz erforderlich macht. Zum einen stellen sie wirtschaftlich betrachtet einen Korrekturposten zum gezeichneten Kapital dar, zum anderen sind sie jedoch rechtlich auch als Forderungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter anzusehen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erwerb eigener Anteile

Rn. 464 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Erwerb eigener Aktien durch eine AG ist, mit Ausnahme der Tatbestände des § 71 AktG, gem § 57 Abs 1 S 2 AktG eine unzulässige Rückgewähr von Einlagen. Die GmbH darf gem § 33 GmbHG eigene Anteile nur erwerben, sofern die Einlagen vollständig geleistet sind und der Erwerb aus über dem Stammkapital hinaus vorhandenem Vermögen möglich ist. De...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gewinnabführungen

Rz. 61 [Autor/Zitation] Als Verträge der hier in Rede stehenden Art kommt in erster Linie der in § 291 Abs. 1 AktG angesprochene Gewinnabführungsvertrag in Betracht, ferner die in § 292 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AktG definierten Gewinngemeinschaften und Teilgewinnabführungsverträge. Im Hinblick auf den Sinn des Ausweises ist es ohne Bedeutung, ob die jeweiligen Verträge den genannte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erweiterung des Jahresabschlusses um den Anhang

Rz. 49 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 3, der für alle Kaufleute, also im Ausgangspunkt auch für KapGes., gilt, definiert den JA durch die beiden Elemente Bilanz und GuV. In Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) erweitert § 264 Abs. 1 Satz 1 den JA von KapGes. um den Anhang als drittes Rechnungslegungsinstrument (Ballwieser in BKT, Bilanzrecht, § 264 HGB Rz. 21 [...mehr