Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 2 Zusammenarbeit in der Krise

Erfahrungsgemäß kommt es zu wirtschaftlichen Situationen in der GmbH, die von den beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterschiedlich gewertet werden. Praxis-Beispiel Streit über Werbekampagne Die SOFTO Logistik GmbH entwickelt Software für logistische Anwendungen in mittelständischen Betrieben. Unterdessen sind 10 Mitarbeiter beschäftigt. 95 % des Umsatzes wird mit ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / Zusammenfassung

Begriff Besteht eine GmbH aus zwei zu jeweils 50 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter, spricht man von einer Zwei-Personen-GmbH. In dieser Konstellation kann grundsätzlich – sofern nicht ein Stimmverbot vorliegt – keiner der beiden Gesellschafter gegen den Willen des anderen Beschlüsse fassen. Daraus ergeben sich rechtliche Besonderheiten, z. B. bei der Abberufung des Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stammkapital / Zusammenfassung

Begriff Das Stammkapital ist das haftende Kapital der GmbH. Die Höhe wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen. Damit kann jeder Gläubiger oder Geschäftspartner einsehen, mit wie viel Haftungskapital die GmbH ausgestattet ist bzw. zumindest einmal ausgestattet gewesen ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zwei-Personen-GmbH / 3 Einzelvertretung und Gesamtvertretung

Der Mit-Geschäftsführer kann auf keinen Fall eigenständig – also ohne Wissen und Zustimmung seines Kollegen – handeln, wenn im Gesellschaftsvertrag der GmbH vereinbart ist, dass die GmbH nach außen nur in Gesamtvertretung bzw. unechter Gesamtvertretung handeln kann. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten diese die GmbH gemeinsam: Sie handeln in Gesamtvertretung (§ 35 ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Verdrängt die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – AEUV – (Amtsblatt der Europäischen Union – ABlEU – 2008, Nr. C 115, 47) für die Überprüfung von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Art. 63 AEUVmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stammkapital / 1 Funktion des Stammkapitals

Die wesentliche Funktion des Stammkapitals ist der Ausgleich für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Wenn diese schon nicht persönlich haften, sollen sie wenigstens die GmbH mit einem Mindestkapital ausstatten, das vor ihrem Zugriff geschützt ist. Das sog. übernommene, "gezeichnete" Kapital verdeutlicht den Gläubigern, welches Vermögen ihnen als Haftu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 2 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

In dem Stadium der Vor-GmbH beschränken sich Geschäftsführungsmacht und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer auf Geschäfte, die zur Herbeiführung der Eintragung der GmbH erforderlich sind. Der BGH formuliert dies wie folgt: Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist in der Vorgesellschaft durch deren Zweck begrenzt, als notwendige Vorstufe zur juristischen Person deren E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Stammkapital / 2 Höhe und Einzahlung des Stammkapitals

Das Stammkapital kann im Rahmen der Gründung, im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung oder durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeführt werden. Achtung Grundsätze der Kapitalaufbringung beachten Erst wenn auf jede Geldeinlage mindestens ein Viertel eingezahlt ist (zwingende Vorschrift) und der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen mindestens 12.500 EUR beträgt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Widerspru... / 3 Adressat des Widerspruchs

Nach § 613a Abs. 6 Satz 2 BGB kann der Widerspruch gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils erklärt werden. Das gilt unabhängig davon, welcher Arbeitgeber die Informationspflicht aus § 613a Abs. 5 BGB übernommen hat. Es ist somit Sache des Betriebsveräußerers bzw. Betriebserwerbers, die andere Partei des Betriebsübergangs vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes entgegensteht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anstelle der abkommensrechtlich gelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.2 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber, das die Anwendung der Vorschriften über den Betriebsübergang nach § 613a BGB auslöst.[1] Die Unterrichtung könnte somit in der Form erfolgen, dass dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird: "Betriebsteil A, in dem Sie tä...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG

Leitsatz § 20 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst Fälle nicht, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können. Normenkette § 20 Abs. 4a Satz 3, Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2, EStG Sachverhalt Der Kläger erwarb Teilschuldverschreibungen einer Indexanleihe für ca. 30 Mio. EUR. Zwischen Erwer...§ 20 Abs. 4a Satz 3 EStGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft den Rahmen der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes überschreitet...§ 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzesmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Disability Management / 3 Bedeutung für das Unternehmen

Arbeitgeber sind zu einem BEM verpflichtet. Ein Nachweis darüber kann z. B. dann erforderlich werden, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll, im Fall von Schadensersatzklagen Betroffener oder bei möglichen Regressforderungen von Renten- oder Sozialversicherungsträgern. Unternehmen können ihr Disability Management im Rahmen eines Audits prüfen und zer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 3 Wer ist zur Eintragung verpflichtet?

Grundsätzlich hat sich jedes Gewerbe treibende Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dies betrifft vor allem eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften (OHG und KG) sowie Kapitalgesellschaften (AG und GmbH – inklusive der plakativ als "Mini-GmbH" bezeichneten und durch das MoMiG neu geschaffenen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a Gmb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 5.1 Änderungen durch das EHUG, das MoMiG sowie das DiRuG

Bis Ende 2006 hatte die Anmeldung zum Handelsregister schriftlich zu erfolgen. Seit dem 1.1.2007 dürfen Unterlagen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden[1] (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG).[2] Die Notwendigkeit notarieller Beglaubigungen z. B. für die Einsetzung eines Geschäftsführers ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 8.2 Beispiel für die Kosten

Nachfolgend einige Beispiele für die aktuellen Kosten nach der Anlage zu § 1 Handelsregistergebührenverordnung:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.3 Statische oder dynamische Fortgeltung

Für kraft beiderseitiger Tarifbindung geltende tarifvertragliche Regelungen gewährt § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur einen statischen Bestandsschutz für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse (s. o.). Die Normen des Tarifvertrags gehen im Fall der Transformation somit in der Form in die Arbeitsverhältnisse über, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden haben. Sie ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.5.1 Mehrheitliche Beschlussfassung

Den Wohnungseigentümern ist in § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG eine Beschlusskompetenz dergestalt eingeräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist dabei durchaus der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversammlung erfolgt. In der wohnungseig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 4.1 Handelndenhaftung

Um die Haftung der Partner nicht zu umfassend werden zu lassen, sieht die geänderte Fassung des § 8 Abs. 2 PartGG [1] folgende Regelung vor: Soweit nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren, haften – neben der Partnerschaft – nur diese Partner für berufliche Fehler – die sog. Handelndenhaftung. Praxis-Beispiel Fehlerhafte Berufsausübung A ist Partner...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte Leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] Zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / Zusammenfassung

Begriff Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis von Rechtstatsachen auf dem Gebiet des Handelsrechts. Zweck des Handelsregisters ist es, in Bezug auf Unternehmen die für den Handelsverkehr notwendige Publizität über eintragungspflichtige Tatsachen herzustellen. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist das Handelsregister frei zugänglich. Interessierte können dahe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Ein Konzernbetriebsrat kann nur bei Vorliegen eines Konzerns gebildet werden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine Legaldefinition des Konzernbegriffs, sondern verweist in § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auf den Konzernbegriff des § 18 Abs. 1 AktG. Da das Betriebsverfassungsgesetz somit nicht selbst bestimmt, wann ein Konzern vorliegt und w...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gemeinnützige GmbH/Kapitalgesellschaften (gGmbH)

I. Kapitalgesellschaften 1. Grundlagen Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE)...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stiftungs-GmbH

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die sog. "Stiftungs-GmbH" dient in der Praxis als Alternative zur klassischen Stiftung; insbesondere für gemeinnützige Zwecke. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Rechtsform. Bei der Stiftungs-GmbH handelt es sich um eine GmbH, welche mit stiftungsähnlichen Merkmalen gestaltet wird. Sie verfügt über einen eigenen Vermögensstamm, dess...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 GmbH

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH findet ihre gesetzliche Grundlage im GmbHG. Eine GmbH kann sowohl von einer natürlichen als auch einer juristischen Person gegründet werden. Auch eine Personengesellschaft kann Gesellschafter einer GmbH sein. Nach § 5 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25 000,00 EUR betragen. Im Augenblick der Gründung müssen mindeste...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinnausschüttung bei GmbH

Rn. 232 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 46 Nr 1 GmbHG unterliegt die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses der Bestimmung der Gesellschafter. Sofern sich nach der Gewinnausschüttung herausstellt, dass die Gewinnermittlung fehlerhaft war, müssen die Beträge, welche die Gesellschafter in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, gemäß § 32 GmbHG nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. GmbH

Rz. 386 [Autor/Zitation] Die Möglichkeit der analogen Anwendung des § 256 Abs. 1 und Abs. 4 AktG auf die GmbH und die Heilung nach § 256 Abs. 6 AktG bei der GmbH ist derzeit noch umstritten. Rz. 387 [Autor/Zitation] Der BGH (BGH v. 1.3.1982 – II ZR 23/81, NJW 1983, 42) hat die analoge Anwendung des § 256 Abs. 5 AktG – vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzgedankens – für eine ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Andere Gewinnrücklagen bei der GmbH

Rz. 312 [Autor/Zitation] Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen des Beschlusses über die Verwendung des "Ergebnisses" Beträge in (andere) Gewinnrücklagen einstellen (§ 29 Abs. 2 GmbHG). Die Satzung kann bindende Vorgaben zur Gewinnverwendung machen. Die Auflösung der Rücklagen ist in § 29 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GmbHG erwähnt, danach entsteht durch die Rücklagenauflösung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Gemeinnützige GmbH (gGmbH)

Tz. 16 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Der gGmbH kommt im Vergleich zu den anderen gemeinnützigen Kapitalgesellschaften die größte praktische Relevanz zu Teil. Die Gründung einer gGmbH kann sich als praktische Alternative zu klassischen "Non-Profit-Organisationen" wie der gemeinnützige Verein oder die gemeinnützige Stiftung erweisen. 2.2.1 Vor- und Nachteile einer gGmbH gegenüber ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausleihungen und Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

a) Allgemeines Rz. 277 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG, der durch das BiRiLiG 1985 geschaffen wurde, verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis. Die Regelung dient der Transparenz von Beziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110). Eine entsprechende B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Satzungsmäßige Rücklagen bei der GmbH

Rz. 305 [Autor/Zitation] Da das Recht der GmbH weder eine gesetzliche Rücklage (mit Ausnahme für die UG [haftungsbeschränkt]) noch Regelungen zur anderen Gewinnrücklagen kennt, besteht für satzungsmäßige Rücklagen ein im Vergleich zur AG erweiterter Anwendungsbereich. Auch hier sind allerdings nur Pflichtrücklagen unter den satzungsmäßigen Rücklagen zu zeigen (Pöschke in Beck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Sonderfall: Eingeforderte Nachschüsse bei der GmbH

Rz. 222 [Autor/Zitation] Gemäß § 26 GmbHG kann in der Satzung einer GmbH vorgesehen werden, dass die Gesellschafter auf Beschluss der Gesellschafterversammlung Nachschüsse zu leisten haben. Die Verpflichtung kann betragsmäßig unbeschränkt sein, in der Satzung kann aber auch ein Höchstbetrag angesetzt werden (§ 26 Abs. 3 GmbHG). Ist kein solcher Höchstbetrag in der Satzung fes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesetzliche Rücklage bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 294 [Autor/Zitation] Das Recht der GmbH kennt grds. keine Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen. Die UG (haftungsbeschränkt) muss allerdings eine gesetzliche Rücklage ansparen, wenn ihr Stammkapital weniger als 25.000 EUR beträgt (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Sie ist mit 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren. Rz. 295 [Autor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Vor- und Nachteile einer gGmbH gegenüber einem Verein

Tz. 17 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH kann aus einem einzigen Gesellschafter bestehen. Dies ist ein elementarer Vorteil gegenüber dem Verein, welcher eine Mindestanzahl von sieben erfordert. Der Verein verliert gar die Rechtsfähigkeit, wenn die Mitgliederzahl unter drei sinkt, vgl. § 73 BGB. Beabsichtigen die Gründer, dass der Kreis der Gesellschafter zahlenmäßig klein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 UG

Tz. 4 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die durch das MoMiG vom 23.10.2008 eingeführte UG kann als Kapitalgesellschaft bzw. GmbH i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) subsumiert werden. Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Im Vergleich zur GmbH werden ihr gewisse Erleichterungen zuteil. So ist bei der Gründung als Stammkapital nach § 5a GmbHG 1 EUR ausreichend. Die UG muss jedo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht auch das GuV-Schema des § 275 Abs. 2 oder Abs. 3 den Ausweis des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags vor. Nach § 275 Abs. 4 dürfen Veränderungen der Kapital- oder Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zum Ausweis in der GuV besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Vor- und Nachteile einer gGmbH gegenüber einer Stiftung

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH ist körperschaftlich strukturiert. Hieraus folgt, dass sie auf Dauer der Willensbildung ihrer Gesellschafter unterworfen ist. Die Gesellschafter haben insoweit die Möglichkeit, die Zwecke (je nach gesellschaftsvertraglicher Bestimmung) jederzeit zu ändern. So können gemeinnützige Zwecke ausgetauscht, ergänzt oder aufgehoben werden....mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Kapitalgesellschaften

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich der §§ 264–339 wird im Ausgangspunkt durch die amtliche Überschrift des Zweiten Abschnitts bestimmt, nach der die ergänzenden Vorschriften für "Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften" gelt...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 2)

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6.1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006 Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 KGaA

Tz. 6 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Als Kapitalgesellschaft zählt auch die KGaA. Es handelt sich hierbei um eine AG, bei der mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, unbeschränkt haftet. Bei den übrigen Gesellschaftern handelt es sich um sog. Kommanditaktionäre. Sie sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt. Ihre Haftung ist auf die Einlage begrenzt. Die re...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gemeinnützige UG (gUG)

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die UG ist genauso wie die GmbH gemeinnützigkeitsfähig. Die UG ist eine Körperschaft i. S. d. § 51 AO (Anhang 1b), für die eine Steuervergünstigung in Betracht kommt. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung verstößt die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung bis zum Erreichen des Stammkapitals von 25 000,00 EUR (§ 5a Abs. 3 GmbHG) nicht ...mehr