Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Gemeinnützige KgaA

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die gemeinnützige Kommanditgesellschaft auf Aktien (gKGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die Merkmale einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Kommanditgesellschaft (KG) verbindet. Sie verfügt gemäß § 278 Abs. 1 AktG über eigene Rechtspersönlichkeit, wobei mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet, während die übrigen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Gemeinnützige AG ("gAG")

Tz. 24 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 In der Praxis sind gemeinnützige AG sehr selten. Ebenso wie die GmbH kann auch der Unternehmensgegenstand einer AG in der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke liegen. Insofern bietet sich auch die AG als Rechtsform für eine "Non-Profit-Organisation" an, um die Befreiung von Körperschaft- und Ertragsteuer zu erreichen. Der Rechtsformzusatz gAG is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (Abs. 4)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufgabe der GuV ist es, sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ gegenüberzustellen und als Saldo das Jahresergebnis auszuweisen. Die Gliederungsschemata der GuV nach § 275 Abs. 2 und 3 enden daher mit dem Posten Nr. 17 (GKV) bzw. Nr. 16 (UKV) "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Die Ergebnisverwendung durch Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besteuerung gemeinnütziger Kapitalgesellschaften

1. Ertragsbesteuerung auf Ebene der Gesellschaft Tz. 28 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gemeinnützige Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich denselben steuerlichen Regelungen wie andere Kapitalgesellschaften, abgesehen von bestimmten Begünstigungen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit. Sie sind körperschaftsteuerpflichtig, wobei ihre Einkünfte gemäß § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Kapitalgesellschaften

1. Grundlagen Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE), Aktiengesellschaft (AG...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützige Kapitalgesellschaften

2.1 Allgemeines Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Auf dem ersten Blick mag es irritieren, eine Kapitalgesellschaft als gemeinnützig zu behandeln. So sind Kapitalgesellschaften nach dem Leitbild des Gesetzgebers vor allem für sog. erwerbswirtschaftliche Unternehmen gedacht. Dies ergibt sich vor allem aus den für die Gewinnverwendung maßgeblichen Vorschriften. Für die GmbH §§ 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, Die Publizität der Rechenschaftslegung, in Das Frankfurter Publizitätsgespräch, 1962, 211; Haberlandt, Zur Auskunftspflicht über Vorstandsbezüge, BB 1962, 117; Forster, Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und seine Ergänzung durch Zusatzrechnungen, ZfbF Sonderheft 10/1980 und ZGR Sonderheft 2/1980, 57; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie, Grundlagen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Einzelne Ausprägungen des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 [Autor/Zitation] Als (notwendiges) Sonderbetriebsvermögen I werden die Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen und wegen ihrer Überlassung an die Gesellschaft objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen. BFH v. 10.1.1973 – I R 114/71, BStBl. II 1973, 238; v. 24.4.1975...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Auf dem ersten Blick mag es irritieren, eine Kapitalgesellschaft als gemeinnützig zu behandeln. So sind Kapitalgesellschaften nach dem Leitbild des Gesetzgebers vor allem für sog. erwerbswirtschaftliche Unternehmen gedacht. Dies ergibt sich vor allem aus den für die Gewinnverwendung maßgeblichen Vorschriften. Für die GmbH §§ 29ff. GmbHG sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützige Personengesellschaften

Tz. 26 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Bis zur Einführung des § 1a KStG konnten Personengesellschaften nicht als gemeinnützig (bzw. steuerbegünstigt) anerkannt werden. So verwendet u. a. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Oberbegriffe der § 1 Abs. 1, 2 KStG (Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, Anhang 3). Natürliche Personen – auch zur gesamten Hand – fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung von Anteilseignern

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wenn an einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft steuerpflichtige Anteilseigner beteiligt sind, ist bei deren Besteuerung eine Differenzierung erforderlich. Aufgrund des Ausschüttungsverbots gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) können natürliche Personen allenfalls bei einer Veräußerung ihrer Anteile einer Steuerpflicht nach § 17 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ende der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Grundsätzlich endet die Steuerbefreiung mit dem Erlöschen der Kapitalgesellschaft. Der BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808 entschied, dass die Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Aus der Begründung ging nicht zweifelsfrei hervor, ob die Insolvenzeröffnung an sich oder die mit der Insolvenzeröffnung einhergehende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Europäische Gesellschaft

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) kennzeichnet sich dadurch, dass sie nicht von natürlichen Personen gegründet werden kann. Sie entsteht aus Kapitalgesellschaften durch Verschmelzung, formwechselnde Umwandlung, Holding-Gründung oder Gründung einer Tochtergesellschaft. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der Gründungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 AG

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Grundkapital einer AG ist in Aktien zerlegt, § 1 Abs. 2 AktG. Das Grundkapital beträgt nach § 7 AktG mindestens 50 000,00 EUR. Die AG erlangt durch Eintragung in das Handelsregister die Rechtsfähigkeit. Eine AG kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Auch eine oder mehrere Personengesellschaften...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsbesteuerung auf Ebene der Gesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gemeinnützige Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich denselben steuerlichen Regelungen wie andere Kapitalgesellschaften, abgesehen von bestimmten Begünstigungen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit. Sie sind körperschaftsteuerpflichtig, wobei ihre Einkünfte gemäß § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 30 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Werden Anteile an einer gemeinnützigen Körperschaft von steuerpflichtigen Anteilseignern gehalten, so kommt es beim Übergang dieser Anteile zu einer ganz normalen Besteuerung. Für diesen Fall fehlt es an einem gesetzlichen Steuerbefreiungstatbestand. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 9 Abs. 3 Satz 3 BewG (Anhang 9a), 13a Abs. 9 ErbStG (Anha...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Optierende Personengesellschaften

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts vom 25.06.2021 ("KöMoG") wurde der Tatbestand des § 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) auf sog. optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG ausgedehnt. § 1a KStG ermöglicht einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorabausschüttungen

Rz. 19 [Autor/Zitation] Bei der Aktiengesellschaft sind Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn im Rahmen des § 59 AktG zulässig (zu den Voraussetzungen vgl. ua. Bayer in MünchKomm. AktG[6], § 59 Rz. 4 ff.; Drygala in Kölner Komm. AktG[3], § 59 Rz. 5 ff.; Arnold/Notz in Großkomm. AktG[5], § 59 Rz. 1 ff.). Die dadurch nach Ablauf des GJ entstehende Dividendenverpflichtung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestandteile des Finanzergebnisses

Tz. 153 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Bei Anwendung des IAS 1 kann in der Gesamtergebnisrechnung des Zwischenberichts ein Finanzergebnis als Zwischensumme ausgewiesen werden (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 1, Tz. 148). Im Finanzergebnis werden prinzipiell die Erfolgsbeiträge von assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die at equity bilanziert werden, sowie Erfolgsbeiträge aus Beteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Schema zur Ermittlung des Maximalbetrags

Rz. 90 [Autor/Zitation] Nach Abs. 8 dürfen Gewinne nur insoweit ausgeschüttet werden, als nach der Ausschüttung immer noch frei verfügbare Rücklagen in Höhe der ausgezahlten Gewinne vorhanden sind. Dabei werden Gewinn- und Verlustvortrag eingerechnet. Frei verfügbare Rücklagen liegen vor, wenn deren Ausschüttung keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen bzw. gesellschaftsvertrag...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Theile, Maßgeblichkeitsprinzip, europäisches und internationales Bilanzrecht: die Bilanzierung bei der GmbH und GmbH & Co. im Umbruch (II), GmbHR 1999, 1247; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Bittner/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Eisolt/Verdenhalven, Erläuterung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 1. GmbHG

Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzelne Vorgab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonderfall: Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Bei der AG/KGaA/SE kann eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nicht nur zur Deckung von Wertminderungen und Verlusten durchgeführt werden, sondern auch zur Auffüllung des Reservefonds (§ 229 Abs. 1 Alt. 3 AktG) auf die gesetzlich geforderte Höhe (nicht darüber hinaus, vgl. § 231 Satz 1 AktG). Das Grundkapital wird dabei herabgesetzt, die entsprechende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stollenwerk, Nießbrauch und Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen, GmbH-StB 2000, 335; Werner, Der Nießbrauch an einem GmbH-Gesellschaftsanteil als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZErb 2015, 38; Binnewies, Besteuerungsfolgen der Veräußerung des GmbH-Anteils durch natürliche Personen, GmbH-StB 2018, 183; Oellerich, Kapitaleinkünfte bei Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das in § 246 Abs. 1 Satz 1 niederlegte Vollständigkeitsgebot verlangt, dass verdeckte Einlagen auch handelsbilanziell zu berücksichtigen sind. Diese werden in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 ausgewiesen. Rz. 445 [Autor/Zitation] Nach handelsrechtlichem Verständnis sind verdeckte Einlagen Leistungen des Gesellschafters, die nicht offen als Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Sa v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und nicht d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene oder vorgesehene Erweiterungen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Neben der in Abs. 5 Satz 2 eingeräumten Möglichkeit, in besonderen Fällen die Gliederung von Bilanz und GuV um zusätzliche Posten zu erweitern (s. Rz. 123 ff.), sieht das HGB in weiteren Vorschriften für bestimmte, seltener vorkommende Sachverhalte zwingende Ergänzungen vor. Rz. 120 [Autor/Zitation] Beispiele: ausstehende Einlagen (§ 272 Abs. 1 Satz 2), n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 277 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG, der durch das BiRiLiG 1985 geschaffen wurde, verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis. Die Regelung dient der Transparenz von Beziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110). Eine entsprechende Bestimmung für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abtrennung von Zinsschein oder Zinsforderung vom Stammrecht (Bond-Stripping; § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG)

Rn. 1404 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG enthält eine Veräußerungsfiktion für den Fall, dass von einem Zinsschein oder einer Zinsforderung eine Abtrennung vom Stammrecht erfolgt. Ein Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach § 20 Abs 4 S 8 u 9 EStG. Dazu auch s Rn 1286 sowie s Rn 1448. Mit dieser Regelung sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen versuc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zudem gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 89 [Autor/Zitation] Finanzielle Verpflichtungen können sich bei nicht volleingezahlten Aktie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Bereits nach der sog. GmbH & Co-Richtlinie (RL 90/605/EWG v. 8.11.1990, ABl. EG 1990 Nr. L 317, 60 ff.) sind bestimmte Formen von Personenhandelsgesellschaften, die in ihrer Haftungsstruktur den KapGes. vergleichbar sind, denselben Rechnungslegungsvorschriften zu unterwerfen wie KapGes. (vgl. auch Stute/Dilßner in Haufe BilKomm.[15], § 264a HGB Rz. 1). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zulässigkeit des Erwerbs

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile richtet sich nach den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der §§ 71 ff. AktG für die AG, SE und KGaA bzw. die niedrigeren Vorgaben der § 33 GmbHG für die GmbH hinsichtlich des zulässigen Erwerbsgrunds, Verfahrens, Umfangs und der Kapitalerhaltung. Die weitgehende Liberalisierung des Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbriefung der Anteile (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Für das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Satz 2 ist es unerheblich, ob die Anteile verbrieft (zB Aktien) oder unverbrieft (zB GmbH-Anteile) sind. Ausschlaggebend ist, dass die Anteile die Definitionsmerkmale einer Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllen. Rz. 57 [Autor/Zitation] Verbriefte Anteile können, abhängig davon, ob sie die Defi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 474 [Autor/Zitation] Die Vorgabe beschränkt sich inhaltlich auf die Ergebnisverwendung. Darzustellen ist, wie das gesamte Ergebnis verwendet werden soll (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67; Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 466). Wenn eine Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird, ist zu berichten, welcher Teil des Gewinns ausgeschüttet, in die Rücklagen einge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Einstufige/mehrstufige Strukturen

Rz. 323 [Autor/Zitation] Das gesetzliche Leitbild der Befreiungsvorschrift des Abs. 3 sind einstufige Strukturen. Dies zeigt der Gesetzestext durch die Formulierung in seinem einleitenden Satz, der von der Einbeziehung in "den" und nicht in "einen" KA ausgeht. Ähnlich formuliert es auch Nr. 2 der Vorschrift, wenn dort "das" MU zum Einstehen für das TU verpflichtet sein muss. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zwingende beschleunigte Zuführung zur Rücklage

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die AG/KGaA gelten beim Bestehen eines Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) besondere Vorschriften zum Schutz der unternehmensvertraglich gebundenen Gesellschaft und ihrer Gläubiger (§§ 300 bis 303 AktG). Zielsetzung ist die Erhaltung des bilanzmäßigen Vermögens bei Begi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an einem anderen Unternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das erste Tatbestandsmerkmal, das erfüllt werden muss, um das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 zu bestätigen, betrifft Anteile, die an anderen Unternehmen gehalten werden müssen. Der Ausdruck "andere Unternehmen" in § 271 Abs. 1 suggeriert, dass sowohl der Halter der Beteiligung als auch die gehaltene Beteiligung selbst die Eigenschaften e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Korn, Der Jahresabschlußanhang der mittelgroßen GmbH, KÖSDI 9/1986, 6518; Weirich/Zimmermann, Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses kleiner Aktiengesellschaften, AG 1986, 265; Lück, Offenlegungspflichten für die kleine GmbH nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, GmbHR 1987, 42; Gewehr, Checkliste zum Anhang der Kapitalgesellschaften nach dem D-Markbilanzgesetz, WPg 1...mehr