Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist der Geschäftswert über 15 Jahre abzuschreiben. Die AfA dürfen nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann nicht nach einer kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 15 Jahre sein wird. Z. B. bei sog. personenbezogenen Betrieben, bei denen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 1 Rechte und Pflichten aus dem GmbH-Gesetz

Im GmbH-Gesetz gibt es einige Vorschriften, die spezielle Geschäftsführer-Pflichten regeln. Die Wichtigsten neben der Leitungspflicht sind: die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Organisation, wie zur Einberufung der Gesellschafterversammlung oder zur Einreichung einer jeweils aktuellen Gesellschafterliste, sofern nicht ein Notar an der Veränderung im Bestand der Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 6 Pflichten in der GmbH-Krise

Ergibt sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, müssen die Geschäftsführer gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Nach § 1 StaRUG hat der Geschäftsführer als Geschäftsleiter Pflichten zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Im F...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 7 Allgemeine Organisationspflichten

Nach den Vorgaben aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Organisationspflichten des Geschäftsleiters gilt, dass für den GmbH-Geschäftsführer die gleichen rechtlichen Maßstäbe angelegt werden wie sie für den Vorstand einer AG gelten (BGH, Urteil v. 19.6.2012, II ZR...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich trägt er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung, hier ist u. a. eine Eröffnungsbilanz ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 4 Anmelde- und Einberufungspflicht

Bei den Anmelde- und Einberufungspflichten handelt es sich um formale Pflichten, die sich zum Teil aus dem GmbH-Gesetz und zum Teil aus dem HGB ergeben. Der Geschäftsführer ist für die folgenden Anmeldungen der Gesellschaft zum Handelsregister zuständig: Anmeldung der Gesellschaft nach § 7 GmbHG Anmeldung der Geschäftsführer nach § 39 GmbHG Anmeldung der Änderung der Satzung na...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 3 Auskunftspflicht

Jeder Gesellschafter hat das Recht, die Bücher der Gesellschaft einzusehen und Auskunft zu verlangen. Dieses Auskunfts- und Einsichtsrecht muss der Geschäftsführer erfüllen (§ 51a GmbHG).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 1 Gutschrift wegen Preis- bzw. Entgeltminderung

Wird zu wenig oder mangelhafte Ware geliefert oder eine Leistung nicht zur Zufriedenheit des Kunden erbracht, kann die Minderung des Kaufpreises (Rechnungsbetrag) über eine Gutschrift erfolgen. Umsatzsteuerlich gilt der Sachverhalt nicht als "Gutschrift", sondern als "Korrektur einer ergangenen Rechnung"[1] bzw. als Entgeltberichtigung nach § 17 UStG. So buchen Sie richtig Gu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsanteil verkörpert die Mitgliedschaft in der GmbH. Er ist der Inbegriff sämtlicher Gesellschafterrechte. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Grundsätzlich sind GmbH-Geschäftsanteile frei veräußerlich. Dabei bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen, die mittels Abtretung erfolgt, der notarielle...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.5 100 %ige Beteiligung an einer GmbH als Teilbetrieb

Als Teilbetrieb (Teilpraxis) gilt nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auch die zum Betriebsvermögen gehörende Beteiligung z. B. eines Steuerberaters an einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer Steuerberater-GmbH, wenn die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst. Die zum Betriebsvermögen gehörende 100 %ige Beteiligung an einer Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 1 Die Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters

Mit dem GmbH-Anteil erhält der GmbH-Gesellschafter in der Regel die vollen Mitgliedschaftsrechte. Das sind: Die Teilhaberechte, wie das Stimmrecht und das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung das Einsichts- und Auskunftsrecht über alle Angelegenheiten der GmbH das Recht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung für den mindestens 10 %-Minderheits-Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der GmbH wird beendet: durch Übertragung des Geschäftsanteils auf andere Mitgesellschafter bzw. auf Dritte durch Einziehung des GmbH-Anteils durch Ausschließung des Gesellschafters aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund durch Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft durch Tod des Gesellschaftersmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsanteil verkörpert die Mitgliedschaft in der GmbH. Er ist der Inbegriff sämtlicher Gesellschafterrechte. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Grundsätzlich sind GmbH-Geschäftsanteile frei veräußerlich. Dabei bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen, die mittels Abtretung erfolgt, der notariellen Beurkundung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 3 Vererblichkeit von Geschäftsanteilen

Außerdem sind die Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tode des Inhabers stehen dem oder den Erben bzw. der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsanteil unmittelbar zu. Praxis-Tipp Rechtsnachfolge anzeigen Es ist sinnvoll, die Rechtsnachfolge der GmbH z. B. durch Vorlage des Erbscheins anzuzeigen, weil die Geschäftsführer eine aktualisierte Liste der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 2 Beschränkung bei Erwerb und Abtretung von Anteilen

Der GmbH-Anteil ist grundsätzlich frei veräußerlich und übertragbar. Die Verkehrsfähigkeit bzw. sog. Fungibilität eines Geschäftsanteils wird aber durch folgende Maßnahmen erschwert: Die Teilung eines Geschäftsanteils fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafter (§ 45 Nr. 4 GmbH-Gesetz). Die Übertragung des Geschäftsanteils kann nur durch eine notariell beurkundete Abtretung ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie (FRL)

Leitsatz Wurde die Beteiligung an einer EU-ausländischen Kapitalgesellschaft zu einem Wert unterhalb des gemeinen Werts in eine deutsche Kapitalgesellschaft eingebracht und die deutsche Kapitalgesellschaft innerhalb von 7 Jahren in eine Personengesellschaft formgewechselt, verstößt die hiermit bewirkte Besteuerung des Einbringungsgewinns II gegen die Fusionsrichtlinie. Sachverhalt Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der in Spanien gegründeten Kapitalgesellschaft MN-SL. Frau E war alleinige G...§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG§ 22 Abs. 3 UmwStGmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 2.1 Allgemeines

Die persönliche Zurechnung von Einkünften richtet sich danach, welche Person sie i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG "erzielt" hat. Dies ist diejenige Person, die die Leistung bewirkt, durch die der Tatbestand der Einkünfteerzielung nach §§ 13 ff. EStG verwirklicht wird. Einkünfte sind steuerrechtlich nicht zwangsläufig derjenigen Person zuzurechnen, die im Außenverhältnis diejenigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.3 Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist zwar eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, aber eine Innengesellschaft, die selbst kein Gewerbe betreibt. Das Gewerbe wird vielmehr von dem Unternehmen betrieben, an dem sich der Stille beteiligt. § 230 HGB beschreibt die stille Gesellschaft als Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage. Bei der stillen Gesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

Leitsatz Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, betrieb Lehrinstitute, in denen sie einzelne Schüler auf privatrechtlicher Grundlage unterrichtete. Im Jahr 2017 (Streitjahr) veräußerte die Klägerin sämtliche zu den Lehrinstituten gehöre...FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 349/22 Gmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (AEUV) in Bezug auf gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervergünstigungen im nationalen Recht (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung) vorgelegt: 1. Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahin ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.2 Seitwärtsabfärbung: Bagatellgrenze für den Umfang der gewerblichen Tätigkeit

Die Seitwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG setzt voraus, dass die Personengesellschaft auch eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Darüber hinaus muss sie auch eine weitere Tätigkeit ausüben, die isoliert betrachtet den Tatbestand einer anderen Einkunftsart erfüllt. Beide Tätigkeiten müssen trennbar sein. Wichtig Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Dies gilt unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer, der nicht selbst als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist, ist der sog. Fremd-Geschäftsführer. Sofern eine Beteiligung besteht, wird der Geschäftsführer als Gesellschafter-Geschäftsführer bezeichnet Der Fremd-Geschäftsführer ist als Organ grundsätzlich kein Arbeitnehmer der GmbH. Der ihn mit der GmbH typischerweise verbindende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführung

Zusammenfassung Begriff Die Geschäftsführungsbefugnis gibt den Umfang wieder, in dem der Geschäftsführer die Gesellschaft aufgrund des Innenverhältnisses verpflichten darf bzw. welche Maßnahmen er im Innenverhältnis treffen darf. Davon abzugrenzen ist die Befugnis nach außen rechtsgeschäftlich für die GmbH aufzutreten. Diese Kompetenz wird durch die sog. Vertretungsbefugnis b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH

Zusammenfassung Begriff Die Gesellschafter der GmbH können eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen, in der vereinbart wird, wer welche Zuständigkeiten hat und wie die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern bzw. zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführern zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer der GmbH muss zur Gründung einer GmbH eine aktuelle Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einreichen. Bei Verwendung des Musterprotokolls bei der Gründung gilt dies zugleich als Gesellschafterliste (§ Abs. 1a Satz 4 GmbHG). Im weiteren Verlauf der GmbH muss der Geschäftsführer jede Änderungen in der Person der Gesellschafter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH

Zusammenfassung Begriff Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags wird damit erreicht, dass sich potenzielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können, dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer einer GmbH ist verantwortlich für die Geschicke der GmbH und muss dazu in der Regel seine gesamte Arbeitskraft einsetzen. Geschäftsführer arbeiten nicht selten 60 Wochenstunden und mehr. Dafür steht dem Geschäftsführer ein Gehalt zu, das deutlich über dem Gehalt seiner Mitarbeiter liegt. Das Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 8 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: D&O-Versicherung

Begriff Die GmbH kann eine Haftpflichtversicherung für ihre Organe (Geschäftsführer/Aufsichtsräte) abschließen, die dann eingreift, wenn diese Vermögensschäden am Vermögen der GmbH oder bei Dritten anrichten. Diese Haftpflichtversicherung wird wegen ihrer Herkunft aus dem angloamerikanischen Rechtskreis als D&O-Versicherung bezeichnet, wobei "D&O" die gängige Abkürzung für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen die OHG wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 1 Wer sich in eine GmbH wandeln darf

Nicht jeder Rechtsträger kann sich in eine GmbH wandeln. Der Formwechsel in die GmbH ist für die in § 191 Abs. 1 UmwG aufgeführten Rechtsformen möglich. Das sind: Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Geg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.4.2 Übertragung eines Anteils an einer GmbH

Werden Anteile an einer Freiberufler-GmbH übertragen, gelten nach § 10 Abs. 1 a Nr. 2 Buchst. c EStG verschärfte Anforderungen. Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Rechtsformen in die GmbH

Einführung Umstrukturierungen von Gesellschaften werden durchgeführt, um Unternehmen an geänderte Bedürfnisse der Anteilseigner bzw. des Markts anzupassen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) stellt hierfür u. a. mit der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel mehrere Varianten zur Verfügung. Der Formwechsel bietet die Möglichkeit, identitätswahrend die Rechtsform einer Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer einer GmbH ist verantwortlich für die Geschicke der GmbH und muss dazu in der Regel seine gesamte Arbeitskraft einsetzen. Geschäftsführer arbeiten nicht selten 60 Wochenstunden und mehr. Dafür steht dem Geschäftsführer ein Gehalt zu, das deutlich über dem Gehalt seiner Mitarbeiter liegt. Das Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe bei der GmbH u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / 2 Operative und strategische Geschäftsfelder

Es ist zulässig, sinnvoll und auch rechtlich geboten, den Gegenstand der GmbH weiter einzugrenzen, z. B. danach, welche Produkte (z. B. Nahrungsmittel, Bauteile für die Automobilindustrie) hergestellt werden, mit welchen Produkten (z. B. Spielwaren, Bücher, Baustoffe) Handel betrieben wird oder welche Art von Dienstleistung erbracht wird (Unternehmensberatung, Finanzberatung, I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.7 Folgen für die Gläubiger

Die Haftung der bisherigen, persönlich haftenden Gesellschafter für Altverbindlichkeiten bleibt bei einer Umwandlung bestehen. Der persönlich haftende Gesellschafter der bisherigen KG kann also weiter für Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung der Bekanntmachung des Formwechsels in das Handelsregister begründet wurden, von den Altgläubigern in Anspruch genommen werden. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner (§ 40 Abs. 3 GmbHG). Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer der GmbH muss zur Gründung einer GmbH eine aktuelle Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einreichen. Bei Verwendung des Musterprotokolls bei der Gründung gilt dies zugleich als Gesellschafterliste (§ Abs. 1a Satz 4 GmbHG). Im weiteren Verlauf der GmbH muss der Geschäftsführer jede Änderungen in der Person der Gesellschafter oder im Umfang...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / 1 Zweck der Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste muss nach § 40 GmbHG für alle Gesellschafter diese Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum Wohnort Geschäftsanteile (Nennbeträge, laufende Nr. und prozentuale Beteiligung am Stammkapital) Eine Gesellschaft kann nur in die Gesellschafterliste eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister registriert ist. Dies gilt analog für jede juristische Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / 3 Geschäfte außerhalb des Unternehmensgegenstands

Stellt der Fremd-Geschäftsführer einer GmbH fest, dass wesentliche Ziele des im Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Unternehmensgegenstandes nicht tatsächlich Gegenstand des operativen und strategischen Geschäftes waren und sind, sollte er die Gesellschafter darauf schriftlich hinweisen und ggf. eine Korrektur des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag einfordern ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.1 Rechtsform

So ist in dem Umwandlungsbeschluss zunächst die Rechtsform anzugeben, die durch den Formwechsel erlangt werden soll. Beim Formwechsel in eine GmbH ist also diese Rechtsform zu benennen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.5 Künftige Satzung

Beim Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft, wie der GmbH, muss die künftige Satzung (der Gesellschaftsvertrag) in den Umwandlungsbeschluss mit aufgenommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter der GmbH können eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen, in der vereinbart wird, wer welche Zuständigkeiten hat und wie die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern bzw. zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführern zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer, der nicht selbst als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist, ist der sog. Fremd-Geschäftsführer. Sofern eine Beteiligung besteht, wird der Geschäftsführer als Gesellschafter-Geschäftsführer bezeichnet Der Fremd-Geschäftsführer ist als Organ grundsätzlich kein Arbeitnehmer der GmbH. Der ihn mit der GmbH typischerweise verbindende Anstellungsvert...mehr