Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbundbeziehungen im Aktienrecht im Vergleich zum Handelsrecht

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die rechtliche Bestimmung der verbundenen Unternehmen gibt es einerseits im HGB und andererseits im AktG. Beide Begriffe sind in den jeweiligen Normenkomplexen unabhängig voneinander anwendbar, wobei die handelsrechtlichen Bestimmungen vor allem für die Rechnungslegung und der aktienrechtliche Begriff vor allem für das formelle und materielle Recht de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfasste Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist für jeden Posten der Postengruppe "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B.II.) gesondert zu machen. Dies sind die folgenden Posten: Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Herkunft und Arten der Kapitalrücklage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind Leistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit Einlagen zum Erwerb von Anteilen oder der Gewährung eines Vorzugs stehen, aber auch andere Leistungen zur Verstärkung des Eigenkapitals. Es handelt sich also um Instrumente der Finanzierung durch die Gesellschafter. Sie können auch im Rahmen einer Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Beteiligungen (A.III.3.)

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter Posten A.III.3. sind Beteiligungen iSd. § 271 Abs. 1 auszuweisen, soweit sie nicht Anteile an verbundenen Unternehmen iSv. § 271 Abs. 2 darstelle. Zum Begriff und zur Abgrenzung der Beteiligungen vgl. § 271 Rz. 30 ff. Rz. 164 [Autor/Zitation] Im Einzelnen sind hier auszuweisen: Aktien, GmbH-Anteile, Kuxe, Kapitaleinlagen persönlich haftender Gesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einstellungen in die Kapitalrücklage

Rz. 20 [Autor/Zitation] Welche Beträge als Kapitalrücklage auszuweisen sind, ist für alle KapGes. in § 272 Abs. 2 geregelt (zu Einzelheiten § 272 Rz. 202 ff.). Als Kapitalrücklage sind danach auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 264c wurde erstmals durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000 (BGBl. I 2000, 154) im Rahmen der Umsetzung der sog. GmbH & Co-Richtlinie (90/605/EWG) in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Abs. 4 Satz 3 zur Bilanzierung von Sonderposten für aktivierte Bilanzierungshilfen wurde durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) aufgehoben. Durch das MicroBilG v. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis in der Bilanz

Rz. 214 [Autor/Zitation] Da § 266 Abs. 3 A.II. nur im Singular von der Kapitalrücklage spricht, wird von der hM angenommen, dass eine Untergliederung gesetzlich nicht gefordert wird (Reiner in MünchKomm. HGB5, § 272 Rz. 66; Seidler in Haufe BilKomm. online, § 272 HGB Rz. 114 [10/2024]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 478; aA Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 171 [10/2024], der eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verluste aus Aktiengeschäften (§ 20 Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 1525 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für Verluste aus der privaten Veräußerung von Aktien iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sieht § 20 Abs 6 S 4 EStG eine weitere Beschränkung vor. Diese dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs 6 S 4 EStG). Verluste aus der Veräußerung von American Depository Receipts ( ADR ; verbriefen die Rechtsstellung des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Nichtigkeit des Jahresabschlusses (§ 256 Abs. 4 AktG)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Wird eine der Vorschriften des § 265 nicht beachtet, so ist der JA gem. § 256 Abs. 4 AktG einer AG oder KGaA nichtig, wenn Klarheit und Übersichtlichkeit des JA wesentlich beeinträchtigt sind. Dies dürfte jedoch lediglich in Ausnahmefällen der Fall sein (Kliem/Büssow in Beck BilKomm.14, § 265 HGB Rz. 57). Eine wesentliche Beeinträchtigung könnte bspw....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Übergang zu einer anderen Form der Mitunternehmerschaft (einkommensteuerlicher Formwechsel)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der "Formwechsel" (oder besser: die vertragliche Umgestaltung) einer Mitunternehmerschaft in eine andere Form von Mitunternehmerschaft (zB OHG in KG oder GmbH & atypisch still in KG) ist kein Vorgang iSd. UmwG oder UmwStG. Gleichwohl kann die vertragliche Umgestaltung einer bereits bestehenden Mitunternehmerschaft in eine andere Form der Mitunternehme...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausleihungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zum Begriff der Ausleihungen s. Rz. 157. Erfasst sind die dem Anlagevermögen der Gesellschaft zuzuordnenden Finanz- und Kapitalforderungen, die keine Wertpapiere sind. Meist sind dies längerfristige Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft dem Gesellschafter für eine längere Zeit Kapital zur Verfügung stellen wollte. Das Gesetz schreib...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Angabe im Anhang

Rz. 292 [Autor/Zitation] Bei einer Angabe im Anhang ist ebenfalls zwischen Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zu unterscheiden. Hierbei ist es geboten, zum einen den Gesamtbetrag der jeweiligen Gruppe anzugeben, daneben aber auch, welche Teilbeträge von Forderungen gegen Gesellschafter in den verschiedenen Bilanzposten (Forderungen aus L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Feststellung des Jahresabschlusses begründet dessen Verbindlichkeit (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 8 [9/2023]. Hierdurch wird die annuale Rechnungslegung abgeschlossen und die diesbezüglich bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht aus §§ 242 ff. erfüllt. Der festgestellte JA dient dann als Grundlage für die Ergebnisverwendung und für die Rechn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriffsdefinitionen

Rn. 204 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinnanteile sind nur ausgeschüttete Gewinne der Gesellschaft. Nicht erfasst werden demnach von der Gesellschaft in Rücklagen eingestellte bzw auf neue Rechnung vorgetragene Beträge. Andererseits ist es unbedeutend, ob die Ausschüttungen aus dem laufenden Gewinn, einem Gewinnvortrag oder aus einer Gewinnrücklage geleistet werden. Gewinnaus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aufsichtsrat

Rz. 153 [Autor/Zitation] Der Aufsichtsrat ist bei der AG und KGaA grds. obligatorisch (§§ 95 ff. AktG); bei der GmbH ist ein AR fakultativ (§ 52 GmbHG), solange die Gesellschaft nicht den Mitbestimmungsgesetzen unterliegt (§ 1 Abs. 1 MitbestG; § 1 Abs. 2 Montan-Mitbestimmungsgesetz; § 1 Abs. 1 DrittelbG). Die Angabepflicht bezieht sich gleichermaßen auf einen obligatorischen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zunächst Verpflichtungen aus schwebenden Rechtsgeschäften zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Bilanzrecht gilt der Grundsatz, dass Forderungen und Verp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Charakter satzungsmäßiger Rücklagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Sowohl bei der AG/KGaA als auch bei der GmbH können Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass weitere Gewinnrücklagen zu bilden sind oder gebildet werden können. Unter § 266 Abs. 3 A.III.3. sind allerdings nur solche Rücklagen auszuweisen, die auf einer bindenden Verpflichtung zur Rücklagenbildung beruhen (sog. Pflichtrücklagen), unabhängig dav...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Bestimmung kommt für die Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, da der Anwendungsbereich der Rechnungslegungsbestimmungen für KapGes. erheblich erweitert wird. Bedeutsam ist dies vor allem für die Vielzahl von GmbH & Co. KG, da diese Rechtsform in der Praxis sehr oft anzutreffen ist. Im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften, bei denen eine natürl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Einstellungen in Gewinnrücklagen

Rz. 323 [Autor/Zitation] Einstellungen in Gewinnrücklagen können bereits bei der Aufstellung (zum Begriff s. Rz. 206) zu bilden sein. Dies ist stets der Fall für die Dotierung der gesetzlichen Rücklage und die Einstellungen in die satzungsmäßigen Rücklagen bei der AG (§ 270 Abs. 2). Wird – wie bei einer AG üblich – der JA durch Vorstand und AR festgestellt, sind auch andere G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausweis in der GuV gem. §§ 240, 158 AktG

Rz. 159 [Autor/Zitation] Bei jeder Art der Herabsetzung des Grundkapitals sind Erträge aus der Herabsetzung denkbar, die zu einem Ertrag im Unternehmen führen. Über die Höhe dieses Ertrags und seine Verwendung ist nach § 240 AktG zu berichten, und zwar durch Ausweis des Ertrags aus der Kapitalherabsetzung und Einstellung in die Kapitalrücklage in gesonderten Posten in der GuV...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Passivierungspflicht

Rz. 423 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 GmbHG regelt den Ausweis des sog. Nachschusskapitals bei der GmbH. Satz 1 und 2 betreffen den Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz (Rz. 296 ff.). Satz 3 sieht den Ansatz eines dem gebildeten Aktivposten entsprechenden Passivpostens innerhalb der Kapitalrücklage vor. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, die durch den aktivischen Auswei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Callcenter

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Sowohl die ausgebildeten Telefonagenten als auch die angelernten Kräfte sind idR > Arbeitnehmer iSv § 19 Abs 1 EStG (BFH 221, 182 = BStBl 2008 II, 933). Ebenso EFG 2012, 1650 bei freiberuflich für ein Marktforschungsunternehmen tätigen Telefoninterviewern (der BFH hat die Sache an das FG zurückverwiesen, weil ein Erfolgshonorar Selbständigkeit indi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Rücklage nach § 58 Abs. 2a AktG bzw. § 29 Abs. 4 GmbHG

Rz. 18 [Autor/Zitation] Aktiengesellschaft und GmbH können bei Aufstellung des JA den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei VG des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Auch hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Ergebnisverwendung, die in der aktienrechtlichen GuV nach § 158 Abs. 1 AktG auszuweisen oder im Anhang anzugeben ist. Für die B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Davon-Vermerk für Erträge aus verbundenen Unternehmen

Rz. 154 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 10 sind alle Erträge aus Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A.III.) auszuweisen, soweit sie nicht als Erträge aus Beteiligungen unter Nr. 9 oder nach § 277 Abs. 3 Satz 2 als Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen gesondert auszuweisen sind. Auch Erträge aus solchen GmbH-Anteilen, die weder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718; Hoffmann, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Dividendenscheine

Rn. 1261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine dienen der Auszahlung der Div...mehr

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AGS 06/2025, Allen/Lamont, Wie wir im Team die Dinge geregelt bekommen - Die Getting Things Done-Methode in der Zusammenarbeit mit anderen

Von David Allen und Edward Lamont. 1. Aufl., 2025. Verlag Franz Vahlen GmbH, München. 264 S, 26,90 EUR Die Autoren eröffnen eindrucksvoll mit GTD "Getting Things Done"– einem Produktivitätssystem –, wie es gelingt, Produktivität neu zu denken und damit in wahrhaftig einträgliche Bahnen zu lenken. Wenn Teams in der modernen Arbeitswelt wirklich erfolgreich zusammenarbeiten, wi...mehr

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ZErb 06/2025, Die Doppelaus... / dd. Irrtum über die Auswirkungen auf die Gesellschaftsnachfolge

Anders als bei Kapitalgesellschaften[28] besteht bei Personengesellschaften wie der GbR die Besonderheit, dass der Gesellschaftsanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergeht.[29] Während für Kapitalgesellschaften damit auf die obigen Fallgruppen verwiesen werden kann, stellen sich für die Sonderrechtsnachfolge neue Irrtumsfragen. Da die Normen, die die unmittelbaren Folg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Eingeforderte ausstehende Einlagen

Rz. 169 [Autor/Zitation] Nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 3 sind die eingeforderten, aber noch nicht geleisteten Einlagen unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Rz. 170 [Autor/Zitation] Das Gesetz lässt offen, an welcher Stelle der Forderungen die eingeforderten ausstehenden Einlagen aufzuführen sind. Nahe liegt eine Einordnung vor den sonsti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generell

Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durch das Gesetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zuzahlung bei Gewährung von Vorzügen

Rz. 260 [Autor/Zitation] Leistet ein Aktionär oder Gesellschafter Zuzahlungen in bar oder durch eine Sachleistung zur Erlangung gesellschaftsrechtlicher Vorzugsrechte, ist der Zuzahlungsbetrag nach Abs. 2 Nr. 3 in die Kapitalrücklage einzustellen. Werden Zuzahlungen unabhängig von einer Anteilsausgabe oder ohne Vorzugsgewährung geleistet, sind sie entweder nach Abs. 2 Nr. 4 i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Bestimmungen über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse im JA ist durch § 331 Nr. 1 unter Strafe gestellt, Zuwiderhandlungen gegen die in § 265 Abs. 2, 3, 4 und 6 enthaltenen allgemeinen Grundsätze für die Gliederung sowie gegen die Gliederungsbestimmungen der §§ 275 und 277 werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1c). Wird d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 31 [Autor/Zitation] Nr. 2 verlangt die Aufgliederung der Angabe der Beträge von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten der Verbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Gliederungsrahmen des § 266 Abs. 3 C. ergeben. Mit dem BilMoG ist das Wahlrecht, die geforderten Angaben entweder im Anhang zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausstehende Einlagen gem. § 272 Abs. 1 Satz 2

Rz. 274 [Autor/Zitation] Hinsichtlich ausstehender Einlagen ist wie folgt zu differenzieren: Rz. 275 [Autor/Zitation] Eingeforderte (aber noch nicht ausgezahlte) Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen (ausführlich dazu § 272 Rz. 161 ff.). Diese Forderungen sollten zweckmäßigerweise vor den "sons...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die handelsrechtliche Pflicht, einen Anhang aufzustellen, trifft alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 sowie die ihnen gem. § 264a gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften. Sie alle haben den JA um einen Anhang zu erweitern. Dieselbe Verpflichtung trifft nach § 336 Abs. 1 Satz 1 auch die eingetragenen Genossenschaft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genussrechten (oder...mehr

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gewinnausschüttung ausländischer Gesellschaften

Rn. 241b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 1 EStG erfasst auch Bezüge aus der Beteiligung an ausländischen Gesellschaften, die ihrer Struktur nach einer nach deutschem Recht errichteten AG oder GmbH im Wesentlichen entspricht (BFH v 20.10.2010, I R 117/08, BStBl II 2022, 254). Hierfür kommt es auf einen sogenannten Typenvergleich an. Sowohl das ausländische Rechtsgebi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Vermerk bei Ausweis unter anderen Bilanzposten

Rz. 294 [Autor/Zitation] In der dritten Alternative werden für die genannten Beträge, die die Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaftern betreffen, keine gesonderten Posten in der Bilanz ausgewiesen. Stattdessen erfolgt ein Ausweis unter anderen Posten. Hierbei muss die Eigenschaft als Ausleihung, Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern besonders vermerkt werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Mit der "Aufstellung" (vgl. auch § 242 Abs. 1 Satz 1) des JA iSd. Abs. 1 Satz 1 ist seine "Vorbereitung bis zur Beschlußreife" gemeint (BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, BGHZ 132, 263). Konkret geht es dabei um die Vorlage eines JA, zu dem sich der Vorstand oder die Geschäftsführung bekennen und der soweit fertiggestellt ist, dass er prüfungsbereit ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Bieg, Ermessensentscheidungen beim Handelsbilanzausweis von "Finanzanlagen" und "Wertpapieren des Umlaufvermögens" – auch nach neuem Bilanzrecht?, DB 1985, Beilage 24, 481; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Kropff, Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz und Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG, DStR 1987, 347;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 296 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 GmbHG regelt den Ausweis des sog. Nachschusskapitals bei der GmbH. Satz 1 und 2 betreffen den Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz, Satz 3 die Passivierung (Rz. 423 ff.).mehr