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Geschäftsordnung der GmbH

Dr. Rocco Jula
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Gesellschafter der GmbH können eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen, in der vereinbart wird, wer welche Zuständigkeiten hat und wie die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern bzw. zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführern zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern einerseits und den Geschäftsführern untereinander vertraglich klar geregelt ist.

1 Zusammenarbeit des Geschäftsführer-Gremiums

Bei der GmbH ist die Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan. Diese entscheidet, ob sie den Geschäftsführern große Spielräume überlässt oder ob sie diese engmaschig kontrolliert und anweist. Eine Geschäftsordnung ist ein Instrument um die Kontrolle der Geschäftsführung zu erleichtern, aber vor allem auch um die Leitungsaufgabe zu koordinieren. So können die Ressorts und damit die Aufgabenverteilung in der Geschäftsordnung festgelegt werden einschließlich der Frage, wer im Fall der Verhinderung ersatzweise zuständig ist. Hierbei können gerade bei den stellvertretendende Funktionen auch nachgeordnete Manager, wie Prokuristen, einbezogen werden. Durch die Festlegung von Geschäften, die nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgenommen werden sollen, kann auch eine vorausschauende Überwachung erfolgen. Grundsätzlich müssen 3 Gesichtspunkte in der Zusammenarbeit des Geschäftsführer-Gremiums berücksichtigt werden:

  • Auflistung eines Kataloges zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Diese können nicht nur in der Geschäftsordnung, sondern auch im Gesellschaftsvertrag oder in den Anstellungsverträgen der Geschäftsführer der GmbH geregelt sein. Die Geschäftsordnung sollte alle Maßnahmen enthalten bzw. ggf. auf die weiteren Zustimmungskataloge verweisen, sodass die Geschäftsführer über die Geschäftsordnung erkenne...

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