Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften über den organisatorischen Teil der Betriebsverfassung, d. h. die organisatorische Ausgestaltung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, sind grundsätzlich zwingend und einer Abänderung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, es sei denn das Gesetz eröffnet ausdrücklich eine solche Möglichkeit (BAG, Beschluss v. 10.11.2004, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Zusammenarbeit mit den Koalitionen

Rz. 13 Den Organen der Betriebsverfassung obliegt weiter die Verpflichtung, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuwirken. Dies begründet aber keine Pflicht der Koalitionen zur Zusammenarbeit mit den Organen der Betriebsverfassung.[1] 2.3.1 Gewerkschaftsbegriff Rz. 14 Der Begriff der Gewerkschaft wird im BetrVG selbst nicht definiert. Vielmehr setzte dieses den ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 21 Streitfragen über das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit finden sich regelmäßig im Zusammenhang mit der Auslegung konkreter Einzelbestimmungen des BetrVG und werden deshalb grundsätzlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2a ArbGG geklärt. Meist geschieht dies im Wege der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs. Soweit über das Zugangsrecht d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Mitglieder von Personengesamtheiten (Nr. 2)

Rz. 37 § 5 Abs. 2 Nr. 2 nimmt die Gesellschafter einer OHG oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in diesen Betrieben vom Begriff des Arbeitnehmers aus. Gemeint sind damit die Gesellschafter bei der OHG gem. §§ 114, 125 HGB, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 15 Streitigkeiten über die Rechtsgültigkeit eines von der gesetzlichen Regelung abweichenden Tarifvertrages bzw. einer abweichenden Betriebsvereinbarung werden durch die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG entschieden.[1] Antragsberechtigt sind zunächst die Tarifvertragsparteien, und zwar auch dann, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Rz. 8 § 2 Abs. 1 BetrVG regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. In dieser Generalklausel verbergen sich mehrere, an die Betriebsparteien gerichtete, Gebote. Zunächst bestimmt § 2 Abs. 1 BetrVG, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. Weiter wird bestimmt, dass diese Zusammenarbeit unter Beachtung de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.1 Regelungssperre bei existierendem Tarifvertrag

Rz. 20 Die Regelungssperre greift zunächst ein, wenn der Betrieb im persönlichen, fachlichen und räumlichen Geltungsbereich eines aktuell geltenden Tarifvertrags liegt. Dabei kann es sich sowohl um einen Verbandstarifvertrag als auch um einen Firmentarifvertrag handeln. Hinweis Für die Regelungssperre kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Maßgeblich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.2 Regelungssperre bei Tarifüblichkeit

Rz. 22 Die Regelungssperre gilt auch, wenn zwar aktuell keine tarifliche Regelung in Kraft ist, die Arbeitsbedingungen aber üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Tarifvertrag für die Branche repräsentativ ist, also die Mehrzahl der Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt wird. Etwas anderes ist es, wenn in einer Bran...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.11 Streitigkeiten

Rz. 47 Ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob eine Betriebsvereinbarung zustande gekommen ist und wie sie auszulegen ist, muss im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden werden. Der Betriebsrat kann im Beschlussverfahren jedoch nur eigene Rechte geltend machen. Er kann vom Arbeitgeber daher nicht im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Dur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an die > Berufskammern zB der freien Berufe oder eine > Arbeitskammer sind als Werbungskosten abziehbar. Ergänzend > Rechtsanwälte Rz 5. Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ebenso sind Beiträge für einen Berufsverband als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar, der die spezifischen Interessen des ArbN bzw Stpfl vertritt. Es m...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsorganisationen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Arbeitskammer, > Beiträge Rz 2 ff, > Berufsstände und Berufsverbände, > Gewerkschaft. Wegen der Beiträge und der Altersbezüge > Berufsständische Versorgungseinrichtungen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsstände und Berufsverbände

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen und Unternehmen, der allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle oder wirtschaftliche Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnimmt (BFH 107, 223 = BStBl 1973 II, 39; BFH/NV 1990, 701). Dazu gehören zB die > Arbeitskamm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beratung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beratung des Bürgers in steuerlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich Aufgabe der steuerberatenden Berufe. > Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Steuerberater. Nur in Lohnsteuersachen sind der > Arbeitgeber und die > Gewerkschaft zur Beratung der > Arbeitnehmer berechtigt (> Hilfe in Steuersachen Rz 7). Rz. 2 Stand: EL 127...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.3 Vertraglich vereinbarte Zustimmungsvorbehalte

Rn 36 Demgegenüber wird eine (tarif-)vertragliche Regelung, wonach der Ausspruch von Kündigungen nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist, nicht von § 113 verdrängt.[77] Denn nach dem Verständnis des BAG handelt es sich hierbei lediglich um eine verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes auf kollektiver Ebene. Es werden die Beteiligungsrechte de...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, so dass zum Vo...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Kosten

Rz. 620 Nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG muss der Rechtsanwalt die Prozesspartei vor Abschluss einer Vereinbarung über die Prozessvertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung für seine Hinzuziehung und wegen Zeitversäumnisses hinweisen. Auf Verlangen sind der Prozesspartei die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.[1039] Unterbleibt die vorgeschriebene Belehrung, hat die Pr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / V. Muster: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG

Rz. 800 Muster 4.94: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG Muster 4.94: Antrag nach § 76 Abs. 2 S. 2 BetrVG An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Einleitung des Einigungsverfahrens mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Recht...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 4 Arbeitsrecht / (11) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 74 Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rechtsunsicherheiten sorgfältig geprüft und im Vertrag eindeutig und klar geregelt werden. Zu empfehlen ist eine gesonderte Klausel. Dies gilt umso mehr, als die AGB-Kontrolle bei Formularverträgen gem. § 310 Abs. 4 S. 1 BGB keine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Zeugnissprache

Rz. 530 In der Arbeitsrechtspraxis hat sich ein Zeugnissprachgebrauch entwickelt, der allgemein bekannt ist und den Zeugnisformulierungen eine bestimmte Bedeutung verleiht. Da die gebräuchlichen Formulierungen zumeist besser scheinen als ihre tatsächliche Bedeutung ist, muss ein kritischer und vorsichtiger Umgang mit dieser Zeugnissprache angeraten werden. Es empfiehlt sich,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.5 Vorbereitung der Sitzung, Zugriff auf Unterlagen; Beschlussfassung

Rz. 20 Der Vorsitzende hat in der Einladung anzugeben, dass die Sitzung als Video- oder Telefonkonferenz stattfindet und die Einwahldaten in geeigneter Weise mitzuteilen. Zudem hat er die Frist für den Widerspruch nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BetrVG festzulegen. Werden nicht alle Betriebsratsmitglieder über die Einwahldaten informiert, ist die Einladung fehlerhaft und die B...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Weitere parteifähige Zusammenschlüsse

Rz. 96 Des Weiteren sind Gewerkschaften als parteifähig gem. § 10 S. 1 ArbGG vor den Arbeitsgerichten, aber nach der Rechtsprechung[87] auch vor den Zivilgerichten anzusehen. Dies gilt auch für ihre Unterorganisationen, wie Bezirks- oder Kreisverbände, soweit sie eine körperschaftliche Verfassung haben und eigenständig tätig sind.[88] Ebenfalls sind politische Parteien und ih...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.8 Folgen der Missachtung der Mitbestimmungsrechte

Dem Betriebsrat stehen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG drei Wege offen, die er parallel beschreiten kann: Falls der Arbeitgeber einen groben Verstoß im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG begangen hat, z. B. die heimliche Installation von Überwachungskameras, kann der Betriebsrats oder auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Voraussetzungen der Haftungszurechnung

Rz. 647 Gemäß § 31 BGB haftet der Verein bzw. die Körperschaft (siehe Rdn 645) für das zum Schadensersatz verpflichtende Handeln des Vorstands, der Mitglieder des Vorstandes und anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter. In entsprechender Anwendung gilt die Norm auch für andere Organe wie die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat oder den Disziplinarausschuss.[1880] Ord...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Geltendmachung und Verzicht

Rz. 301 Der aus § 110 SGB VII erwachsende Rückgriffsanspruch kann von jedem Sozialversicherungsträger, also z.B. auch vom Rentenversicherer, erhoben werden. Er richtet sich bei Ableben des Schuldners gegen dessen Erben,[373] ebenso gegen die Kraftfahrzeugversicherer nach § 3 Nr. 1 PflVG.[374] Allerdings ist die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicheru...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Sozialversicherungsschutz und Gesellschaftsrecht

Rz. 36 Die Frage, ob Personen in Gesellschaften des Handelsrechts bzw. bürgerlichen Rechts oder Vereinen gesetzlichen Versicherungsschutz genießen, ist in der Regel nur im Einzelfall zu entscheiden. Hierzu folgende Übersicht:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 643 Eine juristische Person handelt nicht selbst, sondern durch dazu bestellte Vertreter. Das ist in der Regel der Vorstand als satzungsmäßig berufener, gesetzlicher Vertreter nach § 26 BGB. Ferner können, wenn dies die Satzung vorsieht, gemäß § 30 BGB neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter bestellt werden. Hierdurch kann unter der Vorstandsebene ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.7 Mitbestimmung nun auch aus Tarifvertrag?

Neben Gesetzen regeln vor allem Tarifverträge das deutsche Arbeitsleben. Obwohl der deutsche Arbeitsschutz bis in feinste Details gesetzlich geregelt ist, sehen die Gewerkschaften zunehmend den Bedarf, auf der Ebene von Tarifverträgen weitere Regulierungen in den betrieblichen Alltag einzubringen. Ein Beispiel ist der im Jahr 2009 erstreikte "Tarifvertrag zum Gesundheitsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.4.3 Mustertexte

Mustertexte von Betriebsvereinbarungen finden sich darüber hinaus in arbeitsrechtlichen Handbüchern, im Internet, bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, wie auch bei Dienstleistern im Arbeitsschutz. Allen diesen Mustertexten ist gemeinsam, dass eine Übertragung auf die individuelle betriebliche Praxis nur unter genauester Beachtung der Formulierungen dieser Mustertexte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 1 Einführung

Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen unterliegen unter fast allen Umständen immer auch der Mitwirkung und -bestimmung durch den Betriebsrat, so es im Unternehmen einen gibt. Das bedeutet, dass der Betriebsrat unter den Voraussetzungen der nachfolgend genannten Normen an allen diesen Maßnahmen zu beteiligen ist. Praxis-Tipp Arbeitsschutz ist Unternehmerinteresse Neben dieser – d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsvereinbarung / 4 Verhältnis zum Tarifvertrag

Die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist nach Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich Sache der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Daher verbietet § 77 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich, Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die schon durch einen fachlich und räumlich zutreffenden Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, durch eine Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 324 Antrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verschärft das Antragserfordernis aus § 323 um die Notwendigkeit einer vorzeitigen Antragstellung. An die Antragstellung ist keine besondere Form zu verlangen. Der Gesetzgeber will grundsätzlich erreichen, dass der Leistungsberechtigte zunächst die Leistung beantragt und erst dann mit der Aktivität beginnt, die den Leistungsanspruch begründet, z. B. an ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.1 Betriebsrat

Rz. 26 Erstattungspflichtig sind auch Kosten, die der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten des Betriebsrats dienen. Der Betriebsrat darf seine Rechte und die seiner Mitglieder gerichtlich klären und durchsetzen. Da im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. § 12 Abs. 5 ArbGG keine Gebühren und Auslagen erhoben werden, betrifft die Kostentragungspflicht insoweit nur di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.4 Abgrenzung Beschäftigung zur ehrenamtlichen Tätigkeit

Rz. 19 Ehrenamtliche Betätigungen in Vereinen, Kirchen, Wirtschaftsverbänden, Parteien usw. stellen i. d. R. keine Beschäftigung dar und sind deshalb nicht nach Nr. 1 versichert. Soweit eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht nach speziellen Bestimmungen des § 2 Abs. 1, z. B. nach Nr. 5 Buchst. e (Ehrenamtliche in Berufsverbänden der Landwirtschaft), Nr. 9 (Ehrenamtliche im Gesun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Schwarzes Brett/Veröffentlichungen/Intranet/Internet

Rz. 68 Für Bekanntmachungen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat ein oder je nach Größe des Betriebs mehrere "Schwarze Bretter" zur Verfügung stellen. Der Betriebsrat entscheidet über den Inhalt der Bekanntmachungen. Nicht statthaft auf dem Schwarzen Brett des Betriebsrats sind parteipolitische Propaganda, die Werbung für eine Gewerkschaft oder andere mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Eigentum und Besitz/Vermögensfähigkeit des Betriebsrats/Streitigkeiten

Rz. 73 Der Arbeitgeber behält das Eigentum an den vom Betriebsrat genutzten Sachmitteln. Das gilt nicht für verbrauchbare Sachen (Papier, Schreibmaterialien). Allerdings ist der Betriebsrat nicht zur Herausgabe der Akten verpflichtet. Der Betriebsrat hat die Akten vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit dem neuen Betriebsrat herauszugeben. Erfolgt keine Neuwahl, sind sie zu ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahrs. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.9 Tarifsozialplan

Rz. 46 Nach der Idee des Betriebsverfassungsgesetzes soll der Betriebsrat bei Betriebsänderungen in einzelnen Betrieben – auch in mehreren Betrieben eines Unternehmens (dann evtl. der Gesamtbetriebsrat) – einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan abschließen. Daneben kann aber auch eine zuständige Gewerkschaft vom Arbeitgeber den Abschluss eines sogenannten T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Die regelmäßige Betriebsversammlung

Rz. 3 Die regelmäßige Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einmal im Kalendervierteljahr einberufen, § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Darauf, ob in den letzten 3 Monaten schon einmal eine regelmäßige Betriebsversammlung stattgefunden hat, kommt es dabei nicht an. Das BetrVG kennt keine Bestimmung darüber, in welchen zeitlichen Abständen Betriebsversammlungen durchzuführen sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Erscheingungsformen des Sozialplans, Rahmensozialplan

Rz. 28 Sozialpläne sind in der Praxis in verschiedenen Zusammenhängen anzutreffen. Das Gesetz sieht in § 112 BetrVG den (mitbestimmungspflichtigen und damit erzwingbaren) Sozialplan anlässlich einer konkreten Betriebsänderung vor. Dabei kann dieser Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich zustande kommen oder nach § 112 Abs. 4 BetrVG durch Spruch der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 43 enthält nähere Bestimmungen zu den verschiedenen Formen der Betriebsversammlung. Geregelt werden insbesondere der Zeitraum, in dem die regelmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlungen durchzuführen sind (Abs. 1 Sätze 1 und 2), die zeitliche Lage von Abteilungsversammlungen (Abs. 1 Satz 3), die Voraussetzungen zusätzlicher Betriebsversammlungen (Abs. 1 Satz 4) so...mehr