Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Besonderheiten

Rz. 225 Nach §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG gelten für das arbeitsgerichtliche Verfahren die Verfahrensvorschriften der ZPO, sofern das ArbGG keine Sonderregelung enthält. Die nachstehende Tabelle stellt einige Besonderheiten in der Arbeitsgerichtsbarkeit dar:mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / b) Dynamisierung wegen Gehaltserhöhungen

Rz. 27 Die Analyse der Arbeits- und Sozialstatistik des Bundesministeriums zeigt, dass die Gehälter in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Dies spiegelt sich unter anderem in wiederholten Arbeitskämpfen und Streikbewegungen wider, die regelmäßig zu Tarifsteigerungen führen. Betrachtet man die Entwicklung der Gewerkschaften und die entsprechenden Tarifabschl...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (c) Orientierung an Tarifverträgen

Rz. 206 Um die von Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten unentgeltlich geleistete Hilfe im Haushalt im Wege der normativen Abrechnung zu regulieren, wurden vor allem in früheren Zeiten zur Bestimmung der Stundensatzhöhe Tarifverträge hinzugezogen (so insbesondere der Tarifvertrag DHB-Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden (früher: Deutscher Hausfrauenbu...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1 Ermittlung des Entgelts

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] maßgebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich nicht übersteigen (bei durchgehender, mehr als 12 Monate dauernder Beschäftigung max. 7.236 EUR (2025: 6.672 EUR) ...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / IV. Spruchkörper

Rz. 206 In allen Instanzen bestehen sämtliche Spruchkörper der ArbG aus sog. Kollegialgerichten, d.h., sie sind mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der Vorsitzende ist dabei immer ein Berufsrichter. Die ehrenamtlichen Richter stammen dabei je zur Hälfte aus dem Kreis der Arbeitnehmer und dem Kreis der Arbeitgeber und werden jeweils von den Gewerkschaften ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Vorteilsausgleich

Rz. 119 Der gesamte Zeitraum vom Unfalltag bis zum Regulierungsstichtag muss lückenlos erfasst werden und zu einer Gesamtsumme aufaddiert werden. Im Einzelfall sind die folgenden Positionen zu berücksichtigen: Kosten doppelter Haushaltsführung; Berufsbekleidung einschließlich Reinigung; Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Werkzeug; Beiträge zu Berufsverbänden/Gewerkschaften;...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 3 Bindende Festsetzungen

Bestehen für bestimmte Gewerbezweige und Beschäftigungsarten, in denen Heimarbeit in nennenswertem Umfang geleistet wird, Gewerkschaften oder Vereinigungen der Auftraggeber nicht oder umfassen sie nur eine Minderheit der Auftraggeber oder Beschäftigten, so kann der zuständige Heimarbeitsausschuss Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen mit bindender Festsetzung für alle Au...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 100 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 101 Der Vorteilsausgleich lässt sich jedoch n...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Urteilsverfahren

Rz. 210 Im Urteilsverfahren werden sämtliche individualarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden. Das sind i.d.R. die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsnehmern aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungsschutzklage) oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Rz. 211 Das Verfahren wird durch Erhebung der Klage eingeleitet: Sie ist schriftlich einzureich...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2 Bremen

In Bremen[1] gilt Folgendes: Den beiden Kammern gehören kraft Gesetzes alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten an. Zur Deckung des Finanzbedarfs erheben die Arbeitnehmerkammern von allen Mitgliedern Beiträge, deren Höhe die Vollversammlung der Kammer festsetzt. Beitragspflicht besteht nicht bei weniger als 250 EUR monatlich....mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.4 Einladung weiterer Personen oder Gremien

Rz. 16 Wirtschaftsausschuss:Zur Erfüllung der Unterrichtungspflicht nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat ein vom Wirtschaftsausschuss bestimmtes Mitglied ein Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung. Auskunftspersonen:Grundsätzlich kann der Betriebsratsvorsitzende ohne einen Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung bei Vorliegen sachlicher Gründe geeig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.5 Beitragszahlungen an Gewerkschaften

Gewerkschaftsbeiträge des Arbeitnehmers sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abziehbar.[1] Ab dem Jahr 2026 kann der Arbeitnehmer entsprechende Beitragszahlungen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.3 Sozialpartnermodell auch ohne Tarifbindung

Wesentlich ist auch der neue § 24 BetrAVG, der die Teilnahme Dritter an den Sozialpartnermodellen regelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung eines einschlägigen Sozialpartnermodells vereinbaren. Die Anwendung eines nicht einschlägigen Sozialpartnermodells können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, wenn ein für das Arbeitsverhältnis einschlägiger Tarifver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 2.6 Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten, § 9a Satz 3 EStG

Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt. Gilt ab VZ 2026mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.6 Abhilfepflicht bei ungerechtfertigten Unterschieden

Art. 9 Abs. 10 Satz 2 regelt sodann eine Abhilfepflicht: Sind geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt, so haben Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, der Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder der Gleichbehandlungsstelle Abhilfe zu schaffen. Die ge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Abmeldepflicht PR-Mitglied

Zur Abmeldepflicht der Personalratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit siehe § 51 BPersVG. Die nicht freigestellten Mitglieder der Personalvertretung müssen sich beim Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verlassen des Arbeitsplatzes erteilen lassen.[1] Es ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Gebotes der sparsamen Verwendung der Mittel sicher bei der A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.4 Tarifzuständigkeit

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband können nach herrschender Meinung einen Tarifvertrag nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit schließen. Wer in den Einzugsbereich des Verbands fallen soll, besagt die jeweilige Satzung. Die Zuständigkeit ist vor allem für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen zu prüfen. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.6 Lösung durch den Gesetzgeber: Tarifeinheitsgesetz

Am 10.7.2015 ist das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) in Kraft getreten, das einzelne Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit dem Ziel änderte, Tarifkollisionen bei Tarifpluralität aufzulösen. Eine Tarifkollision bei Tarifpluralität liegt vor, wenn mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.6 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung enthalten in der Regel jeweils Normen. Sie gelten damit wie ein Gesetz für die Parteien. Das sind für den Tarifvertrag auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Die Betriebsvereinbarung erfasst dagegen potenziell alle Arbeitnehmer des Betriebes. Die Normwirkung der Inhaltsnormen eines Tarifvertrages...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L

Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbands der TdL ist. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TV-L setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.5 Die Konsequenzen: Einerseits Tarifpluralität, andererseits Tarifeinheit und Spezialität

Auf den Fall der Tarifkonkurrenz ist das BAG in seinen Entscheidungen nicht eingegangen. Hier bleibt gar nichts anderes übrig, als nach wie vor vom Grundsatz der Tarifeinheit auszugehen. Die Fälle der Tarifpluralität/Tarifkollision konnten nicht mehr über den Grundsatz der Tarifeinheit gelöst werden. Also konnten für einen Betrieb mehrere Tarifverträge gelten, aber auch erzwu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.1 Einleitung – Begriffe: Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Zum besseren Verständnis müssen die verschiedenen Begriffe geklärt sein: Tarifkonkurrenz: Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn verschiedene Tarifverträge für ein und dasselbe Rechtsverhältnis (also entweder Arbeitsverhältnis oder betriebliches Rechtsverhältnis bei sog. Betriebsnormen) gelten und sich dabei überschneiden. Sie kann vorkommen, wenn mit derselben Gewerkschaft und beids...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.3 Die alte Lösung: Grundsatz der Tarifeinheit und Grundsatz der Spezialität

Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit hatte das Bundesarbeitsgericht sowohl bei Tarifkonkurrenz als auch bei Tarifpluralität den Grundsatz der Tarifeinheit entwickelt und die Fälle entsprechend gelöst. Hiernach war grundsätzlich für alle in diesem Betrieb begründeten Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag anzuwenden. Die alte Lösung lässt sich damit wie f...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der TV-L wurde am 12.10.2006 abgeschlossen und trat gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TV-L am 1.11.2006 in Kraft. Abweichend hiervon traten nach § 39 Abs. 1 Satz 2 TV-L § 26 Abs. 1 TV-L (Erholungsurlaub) § 26 Abs. 2 Buchst. b und c TV-L (Abweichungen vom BUrlG) sowie § 27 (Zusatzurlaub) am 1.1.2007 in Kraft. Gemäß § 39 Abs. 2 TV-L kann dieser Tarifvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 1 Einleitung

Der Tarifvertrag ist das zentrale Regelungsinstrument der Tarifparteien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen der tarifunterworfenen Arbeitnehmer, aber auch der Rechtsbeziehungen zwischen den tarifschließenden Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband auf der einen Seite und einer oder mehrerer Gewerkschaften auf der anderen). Rechtsgrundlage ist das TVG, das am 9.4.1949...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 1.1 Der Werdegang der Tarifverhandlungen

In der vierten Verhandlungsrunde am 6.4.2025 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 26.9.2024 zahlreiche Tarifregelungen des TVöD zum 31....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 10.2 Verhandlungszusage zu Eingruppierungsmerkmalen

Die VKA hat sich verpflichtet, nach der diesjährigen Tarifrunde Tarifverhandlungen zu den Eingruppierungsmerkmalen mit den Gewerkschaften zu führen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 3.2 Regelungen zur Gleitzeitarbeit

Zitat Die Tarifvertragsparteien haben die Protokollerklärung zu § 6 TVöD zum 1. Juli 2025 wie folgt neu gefasst: Gleitzeitregelungen sind unter Wahrung der jeweils geltenden Mitbestimmungsrechte unabhängig von den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7) möglich. Sie dürfen keine Regelungen nach Absatz 4 enthalten. In gemeinsamer Verantwortung von Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 11 Keine Neuregelung zur Altersteilzeit

Die Gewerkschaften hatten einen Neuabschluss eines Tarifvertrags zur Altersteilzeit gefordert. Diese Forderung konnte von der Arbeitgeberseite abgewehrt werden. Der – gekündigte und nachwirkende[1] – Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte TV FlexAZ (VKA) sowie der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund;...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.4 Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird mit dem Steueränderungsgesetz (Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) ein neuer § 9a Satz 3 EStG eingeführt. Danach können Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, zukünftig als Werbungsk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr