Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Änderung des Med... / 1 Ausgangssituation

Seit dem "Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" im Jahr 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel, einschließlich Cannabisblüten, zu medizinischen Zwecken verschreiben. Diese Verschreibung kann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Neuregelung durch das Cannabisgesetz (CanG) im Jahr 2024 Mit dem CanG (in Kr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (GKV)

Zusammenfassung Begriff Eine Anwartschaftsversicherung hält den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufrecht. Leistungen können in dieser Zeit nicht bezogen werden. Da der Leistungsanspruch ruht, sind für die Anwartschaftsversicherung nur geringe Beiträge zu zahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Tatbestände, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV

Zusammenfassung Begriff Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden kraft Gesetzes wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Versicherungspflicht umfasst auch Personen ohne anderweitigen Versicherungsschutz, die in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, aber dem Grunde nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 2 Beitragszuschuss bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung

Ein von der Krankenversicherungspflicht befreiter, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherter Künstler/Publizist erhält auf Antrag von der Künstlersozialkasse die Hälfte des Betrags, der bei Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre, als Beitragszuschuss.[1] Als maßgeblicher Beitragssatz ist somit der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilbehandlung (Unfallversi... / 1 Abgrenzung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung grenzt sich entscheidend von der in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Anstelle des Wirtschaftlichkeitsgebots (ausreichende und zweckmäßige Behandlung) wird bei Patienten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, die bestmögliche Form der Behandlung in den Vordergrund gestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 13 GKV-Monatsmeldung

Eine GKV-Monatsmeldung ist durch den Arbeitgeber nur dann abzugeben, wenn er von der Einzugsstelle eine entsprechende Aufforderung erhält. Diese Aufforderung erfolgt elektronisch mit dem Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK) und dem Datenbaustein Meldesachverhalt GKV-Monatsmeldung (DBMM). Diese Aufforderung zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung erfolgt nur, soweit bei einer versi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.1 Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

3.1.1 Eintritt von Versicherungspflicht Von der Möglichkeit, in der Jugend zu günstigen PKV-Beiträgen versichert zu sein und im Alter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu überschaubaren Preisen in Anspruch zu nehmen, haben in der Vergangenheit viele Versicherte Gebrauch gemacht. Dies hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Wechsel zwischen den Systemen erhebl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 2.1 Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung

2.1.1 Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz wurde von der Bundesregierung auf 14,6 % festgesetzt. Für die Zuschussberechnung ist somit ein Beitragssatz i. H. v. 7,3 % (14,6 % : 2) zu berücksichtigen. Hinzu kommt der halbe kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz ist mit den beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonderausgaben / 4.3 Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung

Der Teilbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dies gilt für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Der Teilbetrag orientiert sich an den gezahlten Beiträgen; angesetzt wird jedoch ein gesondert berechneter Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsförderung / 3.4 Aufgaben des GKV-Spitzenverbands

Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere durch die Empfehlung von gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Handlungsfeldern und Schwerpunktsetzungen für die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften und der Aufgaben nach den folgenden Nummern 2 und 3, die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 1.4.1 Wechsel der Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Krankenkassenwechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung müssen Versicherte bei der Kündigung grundsätzlich die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen.[1] Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / Zusammenfassung

Begriff Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden kraft Gesetzes wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Versicherungspflicht umfasst auch Personen ohne anderweitigen Versicherungsschutz, die in Deutschland bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, aber dem Grunde nach dem System der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV

Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der GKV am 1.4.2007. Feststellung der Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 4.2 Versicherungsrechtliche Gründe

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts kann aus folgenden Gründen zweckmäßig sein: Besteht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreiheit und wird die Mitgliedschaft wegen einer Auslandsbeschäftigung zugunsten einer vom Arbeitgeber veranlassten privaten Gruppenversicherung gekündigt, beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Japan entsandt, bleibt er in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
China / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach China entsandt, bleibt er in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Indien entsandt, bleibt er in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 8.2 Keine Bindungsfrist bei fristgerechter Austrittserklärung aus GKV

Endet eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und wird innerhalb von 14 Tagen nach Hinweis auf die Austrittsmöglichkeit durch die Krankenkasse eine fristgerechte Austrittserklärung abgegeben[1], endet die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Wegfall der vorangegangenen Versicherungspflicht. In diesem Fall ist es unerheblich,...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Versicherungspflichtige Rentenbezieher in der GKV

2.1 Beitragsbemessungsgrundlagen Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, ist grundsätzlich als Rentner in der GKV pflichtversichert, sofern er die dafür erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt. Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zahlbetrag, der der R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Versicherungspflicht in der GKV aufgrund eines anderen Tatbestandes als den Rentenbezug

3.1 Mögliche Tatbestände Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl: Vor- und... / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, BARMER, BKK, IKK, TK, Knappschaft) bieten einen Krankenversicherungsschutz gegen langfristig kalkulierbare, bezahlbare Beiträge. Die GKV wird als staatliche Aufgabe durch das Grundgesetz garantiert. 1.1 Leistungen 1.1.1 Sach-/Geldleistungen Die Leistungen der GKV können die Mitglieder als Sachleistungen oder Geldleistungen (z. B. Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / Zusammenfassung

Begriff Eine Anwartschaftsversicherung hält den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufrecht. Leistungen können in dieser Zeit nicht bezogen werden. Da der Leistungsanspruch ruht, sind für die Anwartschaftsversicherung nur geringe Beiträge zu zahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Tatbestände, die zu einem Ruhen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Brasilien entsandt, bleibt er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Quebec entsandt, bleibt er in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Sofern nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Krankenversicherung die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Korea entsandt, bleibt er in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Australien entsandt, bleibt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Uruguay entsandt, bleibt er i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Chile entsandt, bleibt er in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kanada entsandt, bleibt er in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die USA entsandt, bleibt er in ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

1.1 Zusatzbeitragssatz Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 2 Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.[1] Zu den anderweitigen Absicherungen im Krankheitsfall gehören z. B. die Pflichtmitgliedschaft in der GKV als Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldbezieher oder Rentner, die f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorrübergehend in Tunesien eingesetzt werden, können Sachleistungen in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist die Anspruchsbescheinigung TN/A 11. 6.1 Sachleistungsprinzip Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorrübergehend in Marokko eingesetzt werden, können keine Sachleistungen im Rahmen des deutsch-marokkanischen Abkommens in Anspruch nehmen. Allerdings besteht die Möglichkeit, Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen. 6.1 Kostenerstattung bei Krankheit Haben der entsandte Arbeitnehmer oder sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 4.1 Wiederaufleben des Versicherungsschutzes

Anwartschaftsversicherungen werden i. d. R. abgeschlossen, um nach Wegfall der Ruhensvoraussetzungen, z. B. Rückkehr nach einer Auslandsbeschäftigung, den Versicherungsschutz wiederaufleben zu lassen. Hinweis Pflichtversicherung für Nichtversicherte macht Anwartschaftsversicherung entbehrlich Durch die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für Personen ohne anderwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 4.3 Tätigkeit bei einer internationalen Organisation

Auch eine Beschäftigung bei einer internationalen Organisation kann als Auslandsaufenthalt, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten oder eines seiner Elternteile bedingt ist, angesehen werden. Deshalb wird freiwillig in der GKV Versicherten bzw. freiwillig weiterversicherten Mitgliedern nach § 240 Abs. 4b Satz 2 SGB V (2. Alternative) der Anwartschaftsb...mehr

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Nichtversicherte GKV / 5 Haftentlassene

Personen, die nach einer Haftentlassung ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall sind, unterliegen der Versicherungspflicht und werden Mitglied der GKV, wenn sie vor ihrer Inhaftierung zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.[1] Andere Regelungen gelten für Haftentlassene ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, wenn sie bereits vom Tag der Haft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 8 Verspätete Anzeige der Versicherungspflicht

Für die bislang Nichtversicherten führte ein verspätetes Anzeigen der Versicherungspflicht sehr häufig zu erheblichen Beitragsschulden, die von diesen nicht beglichen werden konnten. Nichtversicherte vermieden es aus diesem Grund von vornherein, sich bei den Krankenkassen zu melden. Wird die Mitgliedschaft verspätet durch den bislang Nichtversicherten angezeigt, ermäßigt die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 6 Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind die Grundsätze der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden.[1] Die Beitragsbelastung berücksichtigt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Insbesondere werden folgende Einkunftsarten der Beitragsbemessung zugrunde gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 5 Kein Anspruch auf Leistungen

Im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen. Die Versichertenkarte ist zurückzugeben.mehr

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Nichtversicherte GKV / Sozialversicherung

1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 3 Ausschluss

Eine Anwartschaftsversicherung ist ausgeschlossen, wenn weiterhin anspruchsberechtigte Familienangehörige vorhanden sind. Dies gilt generell bei Heilfürsorgeberechtigten. Bei Mitgliedern mit beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt dann, wenn sich die familienversicherten Angehörigen[1] weiterhin in Deutschland aufhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 7 Beitragstragung und Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung

7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / 4 Gründe für eine Anwartschaftsversicherung

4.1 Wiederaufleben des Versicherungsschutzes Anwartschaftsversicherungen werden i. d. R. abgeschlossen, um nach Wegfall der Ruhensvoraussetzungen, z. B. Rückkehr nach einer Auslandsbeschäftigung, den Versicherungsschutz wiederaufleben zu lassen. Hinweis Pflichtversicherung für Nichtversicherte macht Anwartschaftsversicherung entbehrlich Durch die Versicherungspflicht nach § 5 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anwartschaftsversicherung (... / Sozialversicherung

1 Berechtigter Personenkreis Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht: beruflich bedingter Auslandsaufenthalt, Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Strafta...mehr