Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 23 Auch elternbezogene Gründe können – wie bereits dargestellt – eine Verlängerung zulassen. Eine Verlängerung aus elternbezogenen Gründen ist insbesondere dann zu bejahen, wenn eine überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen ist. Eine solche kann sich ergeben, wenn der betreuende Elternteil neben der Erwerbstätigkeit in einem besondere...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 3. Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 und nachfolgende Novellen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Eine der größeren Reformen des Bilanzrechts stellt das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (öRÄG 2014) dar. Das öRÄG 2014 setzt die EU-Bilanzrichtlinie um, die Vierte und Siebente Richtlinie wurde damit ersetzt (vgl. dazu Dokalik, SWK 2015, 12; ausführlich Dokalik/Hirschler, SWK-Spezial RÄG 20142, 1 ff.). In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Ric...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 2. Inkassodienstleistungen – Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV

BRAK und DAV schlagen vor, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV wie folgt anzupassen: Zitat "Beschränkt sich der Auftrag auf eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung eines Unternehmers aus einem Verbrauchervertrag betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, […]" Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur...mehr

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zfs 10/2023, Ein Joint in Ehren … und die Verkehrssicherheit?

Mit großem Tamtam wurde das neue Cannabisgesetz ("Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften") vom Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf ist in großen Teilen mit unterschiedlicher Argumentation auf Kritik gestoßen, sowohl bei "Hanffreunden" als auch bei Richtern, Polizei und Gesundheitsexperten. Sogar der wissenschaftliche ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzlich geregelte Ausnahmefälle

Rz. 491 [Autor/Zitation] Das Gesetz selbst sieht nur wenige Durchbrechungen des Saldierungsverbots vor. Der offene Abzug vor den jeweiligen Posten in Bilanz und GuV ist auf gesetzlich geregelte Ausnahmefälle beschränkt (vgl. Fritz-Schmied/Schuschnig in Hirschler2, § 196 Rz. 64; Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 196 Rz. 67; Bertl/Fraberger, RWZ 1997, 382; ebenso in Deuts...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verwendung von Datenträgern

Rz. 174 [Autor/Zitation] Die ordnungsmäßige Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen kann gem. § 190 Abs. 5 öUGB mittels Verwendung von Datenträgern erfolgen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gem. § 212 Abs. 1 öUGB beträgt sieben Jahre. Für gerichtliche oder behördliche Verfahren relevante Unterlagen müssen jedoch über diese Frist hinaus aufbewahrt werden. Sowohl für die...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Inhalt des Auskunftsverlangens

Rz. 198 Die Aufforderung zur Auskunft muss zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sein. Rz. 199 Nicht ausreichend ist hier lediglich ein allgemeines Auskunftsverlangen; dass nicht auf eine bestimmte Unterhaltslage hinweist. Vielmehr muss der jeweilige Unterhaltsberechtigte genau bezeichnet werden, dessen Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden soll. Das A...mehr

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zfs 10/2023, Unzumutbare We... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Bekl. ist nach § 2j) i.V.m. § 5 Abs. 1f) aa) der ARB 2012 Rechtschutz i.V.m. mit dem abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag verpflichtet, die noch ausstehenden Sachverständigenkosten in Höhe von 413,33 EUR zu erstatten. 1. Die Bekl. hat aufgrund des abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrags nach § 5 Abs. 1f) aa) der ARB 2012 Rechtsschutz die übliche V...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Kindergeld/Günstigerprüfung

Rz. 910 Kindergeld und Kinder- und Betreuungsfreibetrag können nicht zusammen, sondern nur alternativ in Anspruch genommen werden. Rz. 911 ▪ Höhe des Kindergeldes Das Kindergeld (§ 66 Abs. 1 EStG) beträgt seit dem 1.1.2023 monatlich für jedes Kind 250 EUR. Rz. 912 ▪ Günstigerprüfung von Amts wegen Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob der Freibetr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 9 [Autor/Zitation] Gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 hat der JA sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und RAP zu enthalten (Vollständigkeitsgebot). Nach § 247 Abs. 1 sind Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden sowie RAP gesondert auszuweisen. Aus dem Gesetzswortlaut wird überwiegend der Schluss gezogen, dass das Gesetz RAP nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schuld...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Deduktive Methode

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Herleitung der GoB wurde wegen der Einwände gegen die induktive Methode (s. Rz. 36) gefolgert, dass sie in erster Linie deduktiv, durch "Nachdenken" (so Döllerer, WPg. 1959, 653, 656), zu ermitteln sind, wobei die praktischen Möglichkeiten der Verwirklichung berücksichtigt werden müssen. Als Entscheidungshilfe bei der Deduktion werden vor allem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 315 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten sind außerdem angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einzubeziehen. Das Prinzip der Angemessenheit bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut lediglich auf die notwendigen Materialgemeinkosten, die notwendi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übersicht über die bestehenden Vorschriften

Rz. 455 [Autor/Zitation] Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in § 253 Abs. 3 geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen sind abschließende Regelungen; Abschreibungen aus anderen Gründen als den dort genannten sind nicht zulässig. Auf gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungen darf nicht verzichtet werden, sie müssen vorgenommen werden. Rz. 456 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei der elektronischen Buchführung

Rz. 177 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht die Verwendung von IT-Systemen und Datenträgern nur für die ordentliche Buchführung und zur Aufbewahrung von Geschäftsbriefen vor. Die hM bejaht die Nutzung von Datenträgern für die Aufbewahrung von Buchungsbelegen und Inventuraufzeichnungen (vgl. Hofbauer/Rohatschek in Jabornegg/Artmann2, § 190 Rz. 25; Gelter in Straube/Ratka/Rauter3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Ausnahme von der Aufzeichnungspflicht (Abs. 4)

Rz. 52 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 4 wurde zusammen mit § 241a durch das BilMoG eingeführt. Beide Vorschriften sind erstmals auf JA für das nach dem 31.12.2007 beginnende GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 1 EGHGB). § 242 Abs. 4 Satz 1 befreit Einzelkaufleute iSd. § 241a von der Aufzeichnungspflicht aus § 242 Abs. 1, Abs. 2. Die Aufzeichnungspflicht entfällt nur, wenn der Einzelkauf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Der Gesetzeswortlaut begrenzt die Möglichkeit zur Abschreibung des Disagios ausdrücklich auf "planmäßige" Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen des aktivierten Unterschiedsbetrags sind daher – entgegen einer verbreiteten Meinung (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 444; Schubert/Waubke in Beck BilKomm.13, § 250 HGB Rz. 49) – handelsrechtlich nicht zulä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einnahme vor dem Abschlussstichtag

Rz. 155 [Autor/Zitation] Einnahmen iSd. Vorschrift sind alle Geschäftsvorfälle, die bei zutreffender Buchung zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens führen (BFH v. 15.2.2017 – VI R 96/13, BStBl. II 2017, 884 Rz. 22; Döllerer, BB 1974, 1541; Bauer in KSM, § 5 EStG Rz. F 48 f. [11/2015]; Krumm in Brandis/Heuermann, § 5 EStG Rz. 902 [12/2021]; aA. (nur Zahlungsvorgänge) Weber-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeine Maßgaben

Rz. 128 [Autor/Zitation] Um die geforderte Einzelbewertung vornehmen zu können, sind zunächst die Bewertungsobjekte abzugrenzen. Dies erfordert deren Identifikation und die Abgrenzung von anderen Bewertungsobjekten ( Fülbier/Federsel in HdR-E, § 252 HGB Rz. 64 [2/2022]; Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 92). Das Gesetz liefert hierzu keine näheren Maßgaben. Es stellt ledigli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Form der Vornahme von Abschreibungen

Rz. 463 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten des Ausweises von Abschreibungen: die direkte Form (aktivischer Ausweis oder Nettoausweis) und die indirekte Form (passivischer oder Bruttoausweis unter der Bezeichnung "Wertberichtigungen"). Das HGB verwendet nur den Begriff "Abschreibungen" und lässt es im Rahmen der Bewertungsvorschriften offen, wie die Absc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang der Fremdbetreuung

Rz. 1083 Nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB verlängert sich unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung der Betreuungsunterhaltsanspruch, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Damit wandelt sich der zuvor bestehende Vorrang elterlicher Betreuung in einen Vorrang der Fremdbetreuung. Die Berücksichtigung der Mö...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Die einstweilige Unterhaltsanordnung

Rz. 773 Allerdings ist seit Inkrafttreten des Familienverfahrensrechts zum 1.9.2009 die Möglichkeit eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG gegeben. Rz. 774 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist rein prozessualer Natur und schafft lediglich eine Vollstreckungsmöglichkeit wegen eines vorläufig als bestehend angenommenen materiell-rechtlichen.[776] Rz. ...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / III. Kindergeldverteilung unter den Eltern

Rz. 45 In der Vergangenheit war weiterhin der Ausgleich des Kindergeldes ein bedeutsamer Anwendungsfall des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Seit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 ist dies jedoch aufgrund der bedarfsmindernden Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt nach § 1612b Abs. BGB regelmäßig hinfällig.[44] Hin und wieder mag es vorkommen, dass der bisher...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 11. Anhang, Lagebericht, Abschlussprüfung, Offenlegung

Rz. 541 Bei den Kapitalgesellschaften ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 HGB. Dies gilt nach MikroBilG nicht für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 S. 5 AGB; siehe oben Rdn 286 ff.) Rz. 542 Hinweis Fehlt dieser, ist der unvollständige Jahresabschluss nichtig! Der Unterhaltsschuldner trägt also keine wirksame steuerliche Gewinnermittlung vor. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 82 [Autor/Zitation] Nach § 240 Abs. 1 hat der Kaufmann die in das Inventar aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu erfassen und zu bewerten (vgl. Rz. 45 f.). Entsprechendes gilt gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 für die Bewertung im JA (Grundsatz der Einzelbewertung, vgl. § 252 Rz. 128 ff.). Durch diese Bestimmungen wird sichergestellt, dass notwendige Abschreib...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 153 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des § 248 Abs. 2 Satz 2 erstreckt sich grds. nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens iSd. § 248 Abs. 2 Satz 1 und nicht auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Allgemeinen (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 137 [2/2023]). Durch das Aktivierungsverbot für selbst ges...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Grundlagen des Unterhaltsrechts

Rz. 36 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 255 definiert zentrale Bewertungsmaßstäbe (vgl. Krumm in HKMS[3], § 255 HGB Rz. 1) für die Zugangs- und Folgenbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die in § 255 Abs. 1 definierten Anschaffungskosten sind relevant für die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen, die von Dritten beschafft worden sind. Abs. 1 Satz 1 en...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Maul, Immaterielle Anlagewerte im Jahresabschluß der Aktiengesellschaften – Ein Beitrag zur Interpretation des § 153 Abs. 3 AktG, ZfbF 1973, 16; Moxter, Die Aktivierungsvoraussetzung "entgeltlicher Erwerb" im Sinne von § 5 Abs. 2 EStG, DB 1978, 1804; Moxter, Aktivierungsgrenzen bei "immateriellen Anlagewerten", BB 1978, 821; Moxter, Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Die Grenzziehung der Rechtsprechung

Rz. 2091 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[2215] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie aufgezeigt, davon aus, dass ein ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Begriff des Gewinns

Rz. 199 [Autor/Zitation] Bezüglich der Auslegung des Gewinnbegriffs sind im Schrifttum zwei verschiedene Auslegungsansätze vorzufinden, welche für die nachfolgende Darlegung sowie die daran jeweils geknüpften Konsequenzen auf die Reichweite des Realisationsprinzips als Gewinn ieS und iwS bezeichnet werden (ebenso Armbruster/Müller in Haufe BilKomm.13, § 252 HGB Rz. 110). Eini...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 242 steht im engen sachlichen Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 238 Abs. 1 einerseits und des § 264 Abs. 2 andererseits. Die Verpflichtung zur Buchführung nach § 238 Abs. 1 soll gewährleisten, dass der Kaufmann – ebenso wie ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit – einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage sei...mehr

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ZErb 10/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Becker/Bolte/Lückemeier Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung 5. Auflage, 2023 Agricola-Verlag, ISBN 978-3-948248-07-9, 112 EUR In der 5. Auflage hat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausnahmen und Sonderfälle

Rz. 285 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die Ausnahmen von der Anwendung des Gebots der Stetigkeit sind zwei Fallgruppen voneinander zu unterscheiden. Die eine betrifft die generelle Reichweite des Grundsatzes (Rz. 279), welche sich insbes. nicht auf spezielle Bewertungsvorschriften, Veränderungen bewertungsrelevanter Faktoren sowie Methodenfehler erstreckt. Die andere adress...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätzliches

Rz. 315 [Autor/Zitation] § 246 Abs. 1 Satz 4 definiert den Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, als entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert und fingiert ihn im Weiteren als zeitlich begrenzt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beurteilungszeitraum

Rz. 85 [Autor/Zitation] Aus dem Gesetz lassen sich keine Maßgaben für die Bestimmung ableiten, auf welchen Zeitraum sich die Fortführungsprognose erstrecken muss. Im älteren Schrifttum wurde als maßgeblicher Zeitraum zumeist ein überschaubarer Zeitraum verstanden bzw. ein Zeitraum, für den ausreichend sicher von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden k...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Zusammenhang mit der betrieblichen Betätigung vor dem Bilanzstichtag

Rz. 85 [Autor/Zitation] Wann eine Verbindlichkeit wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, so dass hier Raum für Interpretation bleibt. Dies wird teilweise wertungsfrei konstatiert (Kahle, DStR 2018, 976; Kahle, DStZ 2017, 904, 905; Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 249 Rz. 34); teilweise wird auch davon gesprochen, die wirtschaftl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abgrenzungen

Rz. 91 [Autor/Zitation] Haftungsverhältnisse: Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 erstreckt sich hinsichtlich der Passivposten nur auf die in der Bilanz zu erfassenden Schulden und RAP. Wenn Abs. 1 in seinem Wortlaut verlangt, dass der JA sämtliche Schulden zu enthalten hat, so sind damit nicht auch Haftungsverhältnisse gemeint (aA Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 24...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsfolgen bei Versäumung der Frist

Rz. 62 [Autor/Zitation] Unmittelbar sanktioniert keine handelsbilanzrechtliche Vorschrift des Dritten Buchs eine Versäumung der Frist des Abs. 3 (Böcking/Gros in EBJS4, § 243 HGB Rz. 22; Drüen in KKD10, § 243 HGB Rz. 6; Kleindiek in MünchKomm. BilR, § 243 HGB Rz. 30; Merk in BeckOK HGB38, § 243 Rz. 48). Das Gesetz sieht kein Zwangsverfahren vor, um die rechtzeitige Aufstellun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnung

Rz. 904 [Autor/Zitation] Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich bei laufenden und aufgeschobenen Pensionen mit dem Barwert der künftigen Pensionszahlungen und bei Anwartschaften auf Pensionen mit dem sich aus dem Ansammlungsverfahren ergebenden Betrag. Bei diesem Verfahren sind die Leistungen aus dem Pensionsplan den Dienstjahren zuzuordnen. Wie diese Zuordnung erfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Weitere Angaben

Rz. 50 [Autor/Zitation] Die Angabe von Vorjahresbeträgen wird vom Gesetz nicht verlangt, auch nicht bei Kapitalgesellschaften (vgl. ADS6, § 268 Rz. 128). § 265 Abs. 2 betrifft nur die Angaben in der Bilanz, nicht aber solche "unter dem Strich" (ebenso Kersting in HdJ, Abt. III/9 Rz. 55 [11/2017]; Kortmann, DB 1987, 2577, 2579; für die Angabe von Vorjahreszahlen Wiehn in Beck ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsnatur und Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 323 [Autor/Zitation] Der Geschäfts- oder Firmenwert iSd. Abs. 1 Satz 4 ist eine Residualgröße (vgl. auch Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 246 HGB Rz. 190; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 246 Rz. 137 [3/2023]; Justenhoven/Meyer in Beck BilKomm.13, § 246 HGB Rz. 121). Ein im Rahmen eines Unternehmenserwerbs gezahlter Kaufpreis ist dem Vollständigkeitsgrundsatz des Abs. 1 Satz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 67 [Autor/Zitation] Eine Bürgschaft ist die vertragliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen (§ 765 Abs. 1 BGB). Von der Vermerkpflicht nach § 251 Satz 1 Alt. 2 werden Bürgschaften aller Art erfasst, zB Nachbürgschaft, Rückbürgschaft, Ausfallbürgschaft, Kreditbürgschaft, Höchstbetrag...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verwirkung von Verwandtenunterhalt, § 1611 BGB

Rz. 325 Die Norm beschränkt den Unterhaltsanspruch bei grobem Fehlverhalten des Berechtigten.[576] Ob neben dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift [577] der Rückgriff auf andere Vorschriften wie z.B. § 242 BGB möglich ist, ist strittig.[578] Als Begehungsformen des § 1611 BGB kommen aktives Tun und Unterlassen in Betracht, soweit der Berechtigte dadurch eine Rechtspflicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Betroffene Steuer

Rz. 22 [Autor/Stand] Durch eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit betroffen ist die Steuer, die verkürzt bzw. hinsichtlich derer ein Vorteil erlangt wurde (§§ 370, 378 AO), bei der dies geschehen sollte (Versuch gem. § 370 Abs. 2 AO) oder die gefährdet war (§§ 379–382 AO)[2]. Bei der Steuerzeichenfälschung und deren Vorbereitung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 14...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 201 öUGB leitet den dritten Titel des ersten Abschnitts des dritten Buchs des öUGB ein. Die Regelung bezieht sich auf Ansatz und Bewertung und umfasst dem Wortlaut nach einen weiteren Anwendungsbereich als die deutsche Parallelbestimmung des § 252 HGB , welche auf "Allgemeine Bewertungsgrundsätze" Bezug nimmt (s. Rz. 311). Der Wortlaut des § 252 Abs. ...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / d) Tätigkeit als Verfahrensbeistand oder -pfleger, Vormund, Pfleger, Betreuer

Umstritten ist, ob die aktive Nutzungspflicht nur die anwaltliche Tätigkeit des Rechtsanwalts betrifft oder ob sie aufgrund der Zugehörigkeit zu der Berufsgruppe der Rechtsanwälte bei allen Übersendungen an das Gericht einschlägig ist. Es stehen sich eine rollenbezogene Betrachtungsweise[47] und eine statusbezogene Betrachtungsweise[48] gegenüber. Die Argumentations- und Mei...mehr