Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Nichtverfolgung leichter Zollzuwiderhandlungen

Rz. 116 [Autor/Stand] Zweifelhaft ist, ob im Rahmen des § 372 AO auch das sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] Anwendung findet, demgemäß leichte Steuerzuwiderhandlungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr bis zu einem Verkürzungsbetrag von insgesamt nicht mehr als 250 EUR nicht straf- und bußgeldrechtlich verfolgt, sondern nur mit einem Zuschlag bis zu 250 EUR geahnd...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 263 ist auf § 42 HGB aF zurückzuführen. Dieser bestand in seiner Form und ursprünglichen Zwecksetzung seit der Bekanntmachung des Handelsgesetzbuchs am 10.5.1897 bis zu seiner Aufhebung im Rahmen des Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 24.12.1985. Mit der Umsetzung der damaligen vierten, siebten und achten EG-Richtlinie durch das ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 318 [Autor/Zitation] Das Gesetz erfasst nur einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Der selbst geschaffene (originäre) Geschäfts- oder Firmenwert ist demgegenüber nicht aktivierungsfähig (vgl. auch Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 246 HGB Rz. 191; Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 246 Rz. 80; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 246 Rz. 132 [3/2023]; Justenhoven/Me...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 252 geht auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 zurück (BGBl. I 1985, 2355). Damit reagierte der Gesetzgeber auf das Ziel der seinerzeitigen EG-Mitgliedstaaten, das europäische Bilanzrecht zu harmonisieren. Zu diesem Zweck wurden verschiedene EG-Richtlinien beschlossen, von denen die 4. EG-Richtlinie (4. EG-Richtlinie v. 25.7.1978, A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IX. Vereinbarungen über Familienunterhalt

Rz. 271 Ebenso wie die Eheleute frei in der Gestaltung ihrer Ehe und dem Lebenszuschnitt im Bereich des Familienunterhalts sind, können die Beteiligten naturgemäß Vereinbarungen über alle Bereiche des Ehelebens treffen. Die Möglichkeit einer familienrechtlichen Vereinbarung reicht von der Frage, ob und wenn ja, mit welcher religiösen Grundausrichtung sie die etwaigen gemeins...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Leistung der Unterschrift

Rz. 27 [Autor/Zitation] Erforderlich ist eine Unterschrift mit dem Namen; ein Faksimile genügt nicht (WP Handbuch17, Kap. B Rz. 167). Die Unterzeichnungspflichtigen unterzeichnen für sich persönlich und nicht für die Firma (Justenhoven/Meyer in Beck BilKomm.13, § 245 HGB Rz. 5). Der Hinweis auf die Firma ergibt sich aus der Überschrift des JA. Vorstandsmitglieder einer AG zei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 28 [Autor/Stand] In bestimmten Fällen der beschränkten Einkommensteuerpflicht (vgl. auch § 1 Abs. 4 EStG) werden ebenfalls Abzugsteuern erhoben (§ 50a EStG [2] i.V.m. §§ 73a-73g EStDV). Dazu zählen die sog. Aufsichtsratsteuer i.H.v. 30 % bei Aufsichtsratsvergütungen (§ 50a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie die auf bestimmte Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen ...mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Antrag als unzulässig an Das LG hat die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig angesehen, weil die StA sie nicht als elektronisches Dokument übermittelt hat. Gemäß § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Davon umfasst sind neben Erklärungen, die der Schriftform bed...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Hermeneutische Methode

Rz. 39 [Autor/Zitation] In der Literatur findet die hermeneutische Methode zunehmend Anhänger (zB Ballwieser in FS Budde, 43, 46). Diese Methode trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der nunmehr umfassenden Kodifikation von GoB (s. Rz. 42) nicht nur eine Ableitung von GoB erforderlich ist, sondern auch eine Auslegung der im Gesetz niedergelegten GoB vorgenommen werden muss. D...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / 1. Haftungsgrundsätze – Betriebsgefahr

Kommt es zur Kollision zwischen einem der Vorschrift des § 7 StVG unterfallenden Verkehrsteilnehmer und einem Fußgänger, so ist Ausgangspunkt der Haftungsbewertung unter den Beteiligten die dem Fahrzeug innewohnende Betriebsgefahr als Folge der Gefährdungshaftung. Kann keiner der Beteiligten dem anderen einen eigenen Verkehrsverstoß nachweisen, so stellt die Betriebsgefahr d...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Struktur des dritten Buches des öUGB ähnelt jener des HGB. Das gilt jedenfalls für den ersten Abschnitt, der rechtsformübergreifend ausgelegt ist, und für die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften (zweiter Abschnitt), der im Wesentlichen das Unionsrecht umsetzt. Allerdings wurde im öUGB die Ko...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eigenverantwortung und Unterhaltsanspruch

Rz. 898 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, so dass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand seit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 [890] – unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche der Höhe und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zur vergleichbaren Ermächtigungsnorm des § 58 Abs. 1 GVG

Rz. 71 [Autor/Stand] Eine von § 391 AO abweichende Regelung der örtlichen Zuständigkeit der AG enthält § 58 Abs. 1 GVG . § 58 GVG (Gemeinsames Amtsgericht) (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise, Entscheidungen bestimmter Art in Strafsachen sowie Rechtshilfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Deckungsvermögen

Rz. 906 [Autor/Zitation] In Österreich besteht – anders als in Deutschland – kein gesetzliches Saldierungsgebot für Vermögensgegenstände, welche zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen bzw. ähnlichen langfristigen Verpflichtungen gehalten werden (§ 246 Abs. 2 HGB, s. § 246 Rz. 502). Dementsprechend fehlt auch eine Bewertungsregelung im Gesetz. Das AFRAC hält jedoch e...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Wegzugbesteuerung/Erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzuges

Rz. 120 Bei einem Wohnsitzwechsel regelt § 6 AStG die sog. erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzugs. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne dem Wohnsitzstaat zu. Damit besteht ohne besondere Regelungen die Gefahr, dass ein Steuerpflichtiger vor Realisierung seiner stillen Reserven seinen Wohnsitz in ein anderes Land v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Insolvenzfestigkeit

Rz. 367 [Autor/Zitation] Eine weitere Anforderung, die das Gesetz neben der Zweckexklusivität an das Deckungsvermögen stellt, ist, dass die Vermögensgegenstände dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Insolvenz- bzw. Vollstreckungssicherheit). Hiervon ist auszugehen, soweit die Vermögensgegenstände die Voraussetzungen des § 7e Abs. 2 SGB IV erfüllen (vgl. IDW RS HF...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verzug durch bezifferte Zahlungsaufforderung

Rz. 251 Verzug kann auch durch Mahnung eingetreten sein. § 286 Abs. 1 S. 1 BGB setzt eine wirksame Mahnung des Unterhaltsberechtigten nach Fälligkeit voraus. Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung und dessen Fälligkeit ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz.[460] Daher liegt in der Aufforderung zur Zahlung eines konkreten Unterhaltbetrages ab einem bestimmten Zeitpunkt mi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anforderungen an das Bewertungsverfahren

Rz. 333 [Autor/Zitation] Bei der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu beachten (vgl. IDW RS HFA 30 Rz. 60). Für die aufrechterhaltenen Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter und für bereits laufende Leistungen ist der Barwert anzusetzen. Bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis ist dagegen ein Bewertungsve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 391 Zuständiges Gericht

Schrifttum: 1. Zur gerichtlichen Zuständigkeit nach der AO: Bode, Die Zuständigkeit der Steuer-Amtsgerichte, NJW 1958, 1910; Bode, Die Zuständigkeitsabgrenzung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren, NJW 1960, 1990; Buschmann, Die Zuständigkeitsabgrenzung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren, NJW 1960, 326, NJW 1960, 1991; Henneberg, Zur Reform des Steuerstraf- und Ordnungswi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Einzelerfassung

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der für den JA in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung setzt voraus, dass bereits in der Inventur grds. eine Einzelerfassung der Bestände erfolgt und im Inventar Art, Menge und Wert (sowie ggf. weitere für die Bewertung relevante Informationen) der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden aufgezeichnet bzw. angegeben werden....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1164 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn der Ehegatte während der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vollkostenansatz auf Basis des BFH-Urteils v. 21.10.1993

Rz. 370 [Autor/Zitation] Der Vollkostenansatz wurde vom BMF mit einem BFH-Urteil aus dem Jahr 1993 begründet (BFH v. 21.10.1993 – IV R 87/92, BStBl. II 1994, 176; zum Urteil Küting/Lorson, DStR 1994, 729). Im Urteil wird zwar einerseits ausgeführt, dass der "Ansatz mit den Herstellungskosten bedeutet, daß die Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit den vollen Herstellungskosten an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 6 [Autor/Stand] Nach § 387 Abs. 1 AO liegt die sachliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten bei der FinB, welche die durch das Delikt betroffene Steuer verwaltet. Trotz Abweichung von der in § 388 Abs. 1 Nr. 2 AO gewählten Formulierung ("Finanzbehörde, die für die Abgabenangelegenheiten zuständig ist") ergibt sich kein sachlicher Unterschied[2].mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Begründung der Rechtsbeschwerde

Rz. 481 Die Rechtsbeschwerde unterliegt nach § 71 Abs. 2 FamFG einer Begründungspflicht. Die zulässigen Gründe für eine Rechtsbeschwerde sind § 72 FamFG zu entnehmen. Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung. Die Frist kann allerdings, wie sich aus der Verweisung auf §...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt

Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner frei. Die Zulässigkeit einer privaten Altersvors...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / f) Pflicht zur Mitteilung von Änderungen während des Verfahrens

Rz. 115 Nach § 235 Abs. 3 FamFG sind Antragsteller und Antragsgegner verpflichtet, dem Gericht ohne Aufforderung mitzuteilen, wenn sich während des Verfahrens Umstände, die Gegenstand der Anordnung nach Abs. 1 waren, wesentlich verändert haben. Eine ausdrückliche Verpflichtung zu unaufgeforderten Informationen enthielt das Gesetz bislang nicht. Durch die inhaltliche Anknüpfun...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Rechtliche Entstehung

Rz. 52 [Autor/Zitation] Während sich der Bilanzierungszeitpunkt von Forderungen und Verbindlichkeiten aus schuldrechtlichen Austauschverträgen (gegenseitige Verträge; vgl. Emmerich in MünchKomm. BGB9, vor § 320 BGB Rz. 3) nach den Grundsätzen über die Behandlung schwebender Geschäfte richtet (dazu Rz. 54), muss bei der originären Entstehung von Forderungen aus einseitigen Rec...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / Schrifttum:

Liekenbrock/Vossel, Latente Steuern nach DRS 18 – Bilanzierung, Abführungssperre, und Steuerumlagen, DB 2012, 753; Dötsch/Pung, Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts: Die Änderungen bei der Organschaft, DB 2013, 305; Nodoushani, Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Kündigung eines Ergebnis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Stand] Tathandlungen nach § 380 AO als sog. echtes Unterlassungsdelikt (s. bereits Rz. 9) sind das Nichteinbehalten und das Nichtabführen der Steuerabzugsbeträge, und zwar in der Form, dass dies überhaupt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geschieht. Das tatbestandsmäßige Verhalten erschöpft sich im Unterlassen der vom Gesetz geforderten Tätigkeit,...mehr

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AGS 10/2023, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach und Jens Peter Eggers. 15. neubearb. Aufl., 2023. Verlag C.F. Müller, München. XV, 575 S., 109,00 EUR Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher zählt sicherlich nicht zu den klassischen anwaltlichen Themen. Ungeachtet dessen muss ein Anwalt im Rahmen seiner Vollstreckungsmandate auch prüfen, ob die Abrechnung des Gerichtsvollziehers zutreffend i...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Abänderungsvoraussetzungen

Rz. 589 Die Abänderung der Unterhaltsbestimmung erfordert eine wertende Gesamtschau aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles im Rahmen des § 1618a, insb. Zumutbarkeitsgründe auf Seiten des Kindes und wirtschaftliche Interessen auf Seiten der Eltern.[779] Die Änderung der Unterhaltsbestimmung ist gerechtfertigt, wenn im Einzelfall die Interessen des Unterhaltsgläubigers sch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1707 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1846] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 118 [Autor/Zitation] Das Vollständigkeitsgebot gilt auch für RAP. In welchen Fällen RAP anzusetzen sind, bestimmt das Gesetz in § 250. Rechnungsabgrenzungsposten finden sich auf der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz und dienen der zutreffenden Erfassung des einer bestimmten Periode zurechenbaren Erfolgs (dynamische Bilanzauffassung). Aktive RAP haben dabei auch Vermög...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / V. Arrestarten und Arrestgrund

Rz. 437 Zu unterscheiden sind nach der Art des Arrestgrundes der dingliche und der persönliche Arrest. Rz. 438 Der dingliche Arrest (§ 917 ZPO) ist ggü. dem persönlichen Arrest die primäre Maßnahme. Sie findet statt, wenn dafür Sorge zu tragen ist, dass ohne Arrestverhängung die (künftige) Vollstreckung eines Beschlusses vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Erfor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff

Rz. 211 [Autor/Zitation] Das Gesetz spricht in Art. 28 EGHGB, Art. 67 EGHGB, § 266 Abs. 3 B. 1 HGB sowie § 285 Nr. 24 HGB von "Pension" bzw. "Pensionen" und in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2 HGB von "Altersversorgungsverpflichtungen". Gemeint ist dasselbe, nämlich eine betriebliche Altersversorgung iSd. BetrAVG (IDW HFA RS 30 Rz. 6; Derbor...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Es geht nicht um die Kosten des Terminsvertreters Das LG hatte die hiesige Konstellation mit dem Fall verwechselt, dass der Hauptbevollmächtigte neben der im eigenen Namen die verdienten Terminsgebühr noch weitere Kosten des Terminsvertreters geltend macht. 2. Vergütung des Anwalts folgt aus § 5 RVG Das OLG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass hier die Vorschrift des § 5 RV...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Abgrenzung zum Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 61 [Autor/Zitation] Aktivische Rechnungsabgrenzungsposten ieS dienen der periodengerechten Abgrenzung vermögenswerter Positionen. Sie stellen keine Vermögensgegenstände dar, da das Gesetz in Abs. 1 Satz 1 klar zwischen Vermögensgegenständen und RAP differenziert (zur Abgrenzung s. auch § 250 Rz. 9 ff.). Sie sind vielmehr ein Posten eigener Art, die der zutreffenden Darste...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / dd) BAFöG-Leistungen

Rz. 181 Erhält der Unterhaltsberechtigte BAföG-Leistungen, kann ebenfalls eine Überschneidung mit Unterhaltsansprüchen auftreten. § 37 Abs. 1 S. 1 BAföG ordnet in Übereinstimmung mit den o.g. Vorschriften erneut eine cessio legis an: Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch gegen seine ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt – anders als bei der Bilanz (§ 247) – keinen Mindestinhalt der GuV für sämtliche Kaufleute vor (Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 242 HGB Rz. 8; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 242 Rz. 34 [6/2022]; Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 242 Rz. 21). Nur für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a) ...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / cc) Sitz

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Frage, wo die Organgesellschaft ihren Sitz hat, bemisst sich nach § 11 AO. Ihren Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Anders als der Begriff der Geschäftsleitung, der rein aufs Faktische abstellt, ist für den ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Beschwerdewert

Rz. 443 Die Beschwerde gegen Entscheidungen in Unterhaltssachen ist nach § 61 Abs. 1 FamFG nur zulässig ist, wenn der Beschwerdegegenstand 600 EUR übersteigt. Das Gesetz beschränkt dadurch bei Streitigkeiten mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung den Rechtsweg auf eine Instanz. Hinweis Der Beschwerdewert[639] bemisst sich in Unterhaltssachen nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Unterhaltsbedarf als gesamter Lebensbedarf (Grundlagen)

Rz. 1420 § 1578 BGB bestimmt den Bedarf für alle Tatbestände des nachehelichen Unterhaltes nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB umfasst der nacheheliche Unterhalt den gesamten Lebensbedarf. Zu diesem gesamten Lebensbedarf gehören die Kosten zur Deckung elementarer Bedürfnisse wie verschiedenste weitere Kosten, beispielsweise eine angemessene Ve...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Der Grundsatz der Eigenverantwortung, § 1569 BGB

Rz. 19 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, sodass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand ja seit dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 20.2.1986 bereits – wenn auch unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsan...mehr