Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Dokumentations- und Archivierungspflicht für Handelsbriefe (Abs. 2)

Rz. 112 [Autor/Zitation] Mit der Buchführungspflicht geht die Dokumentations- und Archivierungspflicht des Abs. 2 einher. Zurückzubehalten sind mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe. Die Adressaten, die zeitlichen Grenzen und die Verantwortungsverteilung dieser Dokumentations- und Archivierungspflicht stimmen mit der Buchführungspflicht ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Zeitschranke

Rz. 330 § 238 Abs. 3 FamFG behandelt die Zeitgrenze, bis zu der eine rückwirkende Abänderung möglich ist. Nach § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist die Abänderung zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. Maßgeblich hierfür ist die Zustellung des Antrags an den Gegner nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 ZPO.[494] Weder genügt die Einreichung eines entspreche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Differenzierte Bewertung in Abhängigkeit der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 1 regelt die Wertansätze der Vermögensgegenstände und bestimmt, dass diese höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach Abs. 3 und 4, zu bewerten sind. Der Begriff des Vermögensgegenstands wird im HGB an mehreren Stellen verwandt (vgl. zB §§ 240, 241, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2), ohne dass der Begri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, deren Entstehung und Ermittlung, WPg. 1959, 653; Kruse, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 3. Aufl. 1978; D. Schneider, Rechtsfindung durch Deduktion von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aus gesetzlichen Jahresabschlusszwecken, StuW 1983, 141; Beisse, Zum Verhältnis von Bilanzrecht und Betriebswirtschaftslehre, S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Allgemeine Kriterien für "wirtschaftliches Eigentum"

Rz. 138 [Autor/Zitation] Welche Vermögensgegenstände dem Kaufmann zuzurechnen sind, bestimmt sich zunächst nach den rechtlichen Eigentumsverhältnissen; § 242 Abs. 1 stellt auf die Zuordnung zu seinem Vermögen ab (BGH v. 6.11.1995 – II ZR 164/94, DB 1996, 268 Rz. 7). Körperliche Gegenstände iSv. § 90 BGB sind danach grds. beim Eigentümer, nicht aber beim – davon abweichenden –...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung (und zeitliche Anwendung)

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 248 wurde letztmalig durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) geändert. § 248 Abs. 1 entspricht dabei inhaltlich unverändert § 248 Abs. 1 und Abs. 3 HGB aF. § 248 Abs. 2 wurde dahingehend modifiziert, dass das bis dahin geltende Aktivierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff, Rechtsnatur und Klassifizierung

Rz. 67 [Autor/Zitation] Die Lehre unterscheidet zwischen den GoB im formellen Sinn, die in § 190 öUGB angesprochen sind und die Art und Technik der Aufzeichnung in den Geschäftsbüchern enthalten, und den GoB im materiellen Sinn, die in § 195 öUGB angesprochen sind und die Grundsätze bezeichnen, die für die Aufstellung von Bilanz und GuV maßgeblich sind (vgl. Ch. Nowotny in St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung und Zweck

Rz. 313 [Autor/Zitation] Die GoB werden bereits in § 195 öUGB normiert (dazu § 243 Rz. 65), weshalb der nochmalige Hinweis in § 201 Abs. 1 öUGB, die Bewertung habe den GoB zu entsprechen, nur klarstellend ist (vgl. Urnik/Urtz/Rohn/Steinhauser in Straube/Ratka/Rauter3, § 201 Rz. 11; ebenso in Deutschland, s. Rz. 2). Umstritten war, in welchem Verhältnis die Generalnorm des § 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 331 [Autor/Zitation] Der BFH definiert einen negativen Geschäfts- oder Firmenwert als Unterschiedsbetrag, um den der Substanzwert der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden den Gesamtwert des Unternehmens übersteigt (BFH v. 19.2.1981 – IV R 41/78, BStBl. II 1981, 730 Rz. 9, juris). Er stellt steuerbilanziell kein negatives Wirtschaftsgut...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Zeitpunkt der Erwerbsobliegenheit nach der Trennung

Rz. 414 Gem. § 1569 S. 1 BGB obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Dies gilt allerdings nach der Vorschrift ausschließlich für die Zeit nach der Scheidung. Für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung kann der bei Trennung nicht oder nicht in vollem Umfange erwerbstätige Ehegatte gem. § 1361 Abs. 2 BGB nur dann darauf verwiesen werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. AktG 1965

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 152 Abs. 7 AktG 1965 bestimmte, dass als Rückstellungen nur solche für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 152 Abs. 7 Satz 1 AktG 1937), für im GJ unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung oder Abraumbeseitigung, die im folgenden Jahr nachgeholt werden (§ 152 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 AktG 1937) und für Gewäh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verbindlichkeiten (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 417 [Autor/Zitation] Abweichend von sonstigen Rückstellungen ist der Abzinsungssatz für Altersversorgungsverpflichtungen nach Abs. 2 Satz 1 als Durchschnitt über zehn Jahre zu ermitteln. Die Sonderregelung wurde 2016 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eingeführt und diente dem Ziel, "die negativ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 340 [Autor/Zitation] Da das Gesetz keine einheitlichen Gliederungsvorschriften für die Bilanzen aller Kaufleute enthält, lässt sich nur abstrakt bestimmen, was als Posten der Aktivseite bzw. Posten der Passivseite iSv. Abs. 2 gilt. Die §§ 246 Abs. 1, 247 Abs. 1 schreiben insoweit lediglich vor, dass auf der Aktivseite Vermögensgegenstände, unterteilt in Anlage- und Umlauf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Rückstellungen für Gewährleistungen und ähnliche Verpflichtungen

Rz. 251 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Gewährleistungen, die aufgrund rechtlicher oder faktischer Verpflichtung erbracht werden (sog. Garantieverpflichtungen), sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und damit nach § 249 Abs. 1 passivierungspflichtig. Zusätzlich wurde von dem Gesetzgeber die Pflicht in das Gesetz eingefügt, Gewährleistungsrü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aktienrechtsnovelle von 1931

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der 1930 veröffentlichte Entwurf eines AktG führte die Rückstellungen zwar nicht in dem vorgesehenen Bilanzschema gesondert auf, enthielt jedoch die Bestimmung, dass Rückstellungen nicht unter den Verbindlichkeiten auszuweisen seien (§ 113 Abs. 3 Satz 3 des Entwurfs). Rz. 27 [Autor/Zitation] Mit der sog. kleinen Aktienrechtsreform, der Aktienrechtsnovell...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 2. Rechtsquellencharakter und Methoden des Bilanzrechts

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Bilanzrecht ist nach Maßgabe der § 6 öABGB auszulegen, wobei im Rahmen der teleologischen Interpretation besonderes Augenmerk auf die Generalnorm des § 222 Abs. 2 öUGB zu richten ist. Es kann uU auch auf die deutsche Literatur und deutsche Rspr. zurückgegriffen werden (Gelter in Straube/Ratka/Rauter3, vor § 189 Rz. 116). Die österreichischen Ausleg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmte Zeit

Rz. 193 [Autor/Zitation] Die Einnahmen bzw. Ausgaben müssen Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Tatbestandsmerkmal ist ein wesentliches Abgrenzungskriterium zu den Transitorien iwS und soll verhindern, dass unsichere, nur schätzbare und somit nicht bilanzierungsfähige Werte als RAP bilanziert werden (vgl. Ch. Nowotny in Strau...mehr

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zfs 10/2023, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthaft und entsprechend §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht und begründet worden, sonach zulässig. 2. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat in ihrer Stellungnahme vom 6.10.2022 Folgendes ausgeführt: “...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausnahmeregelung des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Konzentrationsregelung des § 391 Abs. 1 Satz 1 AO über die örtliche Zuständigkeit findet ausnahmsweise (zur allgemeinen Zuständigkeit des Ermittlungsgerichts s. Rz. 40 ff.) bereits im Ermittlungsverfahren Anwendung, wenn die Ermittlungsbehörden (StA/BuStra) beabsichtigen, das Ermittlungsverfahren wegen absoluter Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) od...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / I. Bilanzrecht, Rechnungslegung und Offenlegung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 238 ff. handeln von der kaufmännischen Buchführung, der Inventur, der Bilanzierung, der externen Prüfung, der Offenlegung und der Aufbewahrung von Handelsbüchern und sonstigen Aufzeichnungen. Ihr Regelungsgegenstand ist die Rechnungslegung und deren Publizität. Beides findet unter dem begrifflichen Dach des Bilanzrechts zusammen....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition für steuerbilanzielle Zwecke und Rechtsentwicklung von § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG

Rz. 365 [Autor/Zitation] Seit der Reform der handelsrechtlichen Herstellungskosten durch das BilMoG war insbes. die steuerbilanzielle Einbeziehung der angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Ende des Wertaufhellungszeitraums

Rz. 152 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die Einbeziehung von Informationen nach dem Abschlussstichtag ist zu bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt die Verwertung von Informationen vorzunehmen ist. Der Zeitraum bis dahin stellt den maßgeblichen Wertaufhellungszeitraum dar. Im Gesetz wird hierbei lediglich allgemein auf einen nicht näher konkretisierten "Tag der Aufstellung" (§ ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 243 Abs. 1 verlangt die Aufstellung des JA nach den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Die GoB sind ein Zentralbegriff des Dritten Buchs des HGB, welche neben § 238 als Maßstab für die kaufmännische Buchführung (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 25) auch zahlreiche weitere Vorschriften voraussetzen. Der Begriff der GoB wird auch außerhalb d...mehr

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FF 09/2023, Digitale Verfassungsbeschwerde: Bundesregierung beschließt Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 52/2023 vom 23.8.2023 Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Zitat "Das Bundesverfass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Körperliche Bestandsaufnahme

Rz. 71 [Autor/Zitation] Im Regelfall sieht das Gesetz die körperliche Bestandsaufnahme als Inventurverfahren vor (vgl. § 192 Abs. 1 öUGB; ErläutRV RLG 1270 BlgNr. 17 GP 48; zur deutschen Rechtslage vgl. § 240 Rz. 51 f. und Rz. 96 f.). Dabei erfolgt das Erfassen der tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden durch Zählen, Messen und Wiegen. Andere Mengenfeststel...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / I. Rechtsnatur des Bilanzrechts

Rz. 9 [Autor/Zitation] Losgelöst von seiner verfahrensrechtlichen, prozessualen und international-kollisionsrechtlichen Zuordnung (dazu Rz. 33) lässt sich das Bilanzrecht nach überzeugender Auffassung dem öffentlichen Recht zuordnen. BGH v. 13.4.1994 – II ZR 16/93, BGHZ 125, 366 Rz. 27; ADS6, Vor §§ 238–241 HGB Rz. 1; Böcking/Gros/Wirth in Wiedmann/Böcking/Gros, BilR4, § 238 H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechtsentwicklung

Rz. 368 [Autor/Zitation] Mit dem RLG 1990 (BGBl I 192/1990) wurde in § 198 Abs. 8 öUGB die Bildung von Rückstellungen normiert. Seitdem besteht für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften eine Passivierungspflicht. Davor enthielt das damalige öU...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff und Abgrenzung der Haftungsverhältnisse

Rz. 132 [Autor/Zitation] § 199 öUGB bezieht sich nur auf vertragliche Haftungsverhältnisse. Haftungen aus deliktischem Verhalten oder sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebende (zB bei Erwerb eines Unternehmens gem. § 1409 öABGB, § 38 öUGB; § 15 öSpaltG) unterliegen keiner Vermerkpflicht (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, 199 Rz. 3; K. Sopp in Zib/Dellinger, § 199 Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kapitalkonten persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 82 [Autor/Zitation] Nach der gesetzlichen Verfassung des § 120 ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter, in der KG also für den Komplementär, ein einheitliches variables Kapitalkonto zu führen, das dem Gesellschafter zugewiesene Gewinn- oder Verlustanteile sowie von ihm getätigte Einlagen und Entnahmen aufnimmt. Üblicherweise werden allerdings zumindest ein feste...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teilwertabschreibung

Rz. 745 [Autor/Zitation] Das Steuerrecht kennt neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als weiteren Bewertungsmaßstab den Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 bis 4 und Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG). Das ist der Wert, den ein gedachter Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 244 [Autor/Zitation] Abs. 1 Nr. 5 bestimmt, dass die Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen im JA unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen vorzunehmen ist. Daraus sind zwei eng miteinander verknüpfte Grundsätze abzuleiten: Der ausschließlich auf den Begriff "Zahlungen" bezogene Grundsatz der Pagatorik sowie der Grundsatz der Periodisierung (Baet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zinssatz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG

Rz. 441 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Verpflichtungen, die unverzinslich sind oder eine Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Der für die Handelsbilanz geltende durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB (s. Rz. 400) gilt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichtigungen und Änderungen der Bilanz

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das HGB enthält – anders als das Steuerrecht – keine besonderen gesetzlichen Regelungen für nachträgliche Modifikationen der Bilanz. Begriffsprägend ist auch für die Handelsbilanz die steuerrechtliche Unterscheidung von Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (Merkt in Hopt41, § 245 HGB Rz. 4 f.; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung14, § 252 HGB Rz...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Organträger

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG bestimmt für den Organträger allein, dass es sich um ein "gewerbliches Unternehmen" handeln muss. Außer der Gewerblichkeit enthält das Gesetz damit keine näheren Maßgaben, so dass sowohl eine natürliche Person als auch eine Personengesellschaft und eine Körperschaft, Personenvereinigung oder sonstige Vermögensmasse Organträger s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. (vgl. Rdn 331 ff.)

Rz. 442 Beispiel Der Gewinn eines Unternehmens beläuft sich im Jahre 2005 auf 100.000 EUR, wobei 80.000 EUR aus einer Auflösung einer Ansparabschreibung herrühren. Im Jahre 2006 beläuft sich der Gewinn auf 90.000 EUR mit einem hierin enthaltenen Anteil einer aufgelösten Ansparabschreibung von 50.000 EUR. Im Jahre 2004 belief sich der durch eine Ansparabschreibung in Höhe von ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ausnahmen und Sonderfälle

Rz. 267 [Autor/Zitation] Ausdrückliche Ausnahmen von der Anwendung des Grundsatzes der Periodisierung sieht das Gesetz nicht vor. Bei einigen Vorschriften ist aber umstritten, ob sie im Dienste einer adäquaten Periodisierung stehen (Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 185). Namentlich gilt dies für Vorschriften, welche Ansatz- oder Bewertungswahlrechte enthalten: § 248 Abs. 2:...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Während bereits entstandene Verbindlichkeiten vorbehaltlich der Grundsätze für schwebende Geschäfte in der Bilanz auszuweisen und für ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in der Bilanz zu bilden sind, schreibt § 251 für alle Kaufleute vor, bestimmte Arten von Haftungsverhältnissen (Eventualverbind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerrecht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Das abgabenrechtliche Pendant zu § 190 Abs. 1 öUGB sind die §§ 131, 132a öBAO. Die Regelungen enthalten eigene steuerliche Vorschriften zur Buchführung, wenngleich keine echten Gegensätze zwischen den beiden Bestimmungen bestehen (vgl. Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 81). Die deutschen Parallelbestimmungen sind die §§ 145, 146, 146a, 146b AO (vgl. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Folgen der Verletzung der Aufstellungspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Bedeutung der in § 242 verankerten Aufstellungsverpflichtung wird bereits deutlich bei Betrachtung der im Handelsbilanzrecht enthaltenen Vorschriften, die unrichtige Darstellungen in der EB sowie im JA mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bzw. im Falle von Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen sanktionieren. Es handelt sich dabei um die Bestimmungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 543 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine bestimmte Abschreibungsmethode vor, sondern überlässt dies Auswahl dem Ermessen des bilanzierenden Kaufmanns (vgl. Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 253 Rz. 86; Marx in HKMS3, § 253 HGB Rz. 105; Pfirmann/Lorson/Hell/Metz in HdR-E, § 253 HGB Rz. 150 [5/2020]; Thiele/Kahn/Moder/Wätjen in BKT, Bilanzrecht, § 253 HGB Rz. 385 [11/202...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ausgaben iSd. Vorschrift sind handels- und steuerrechtlich alle Geschäftsvorfälle, die bei zutreffender Buchung zu einer Verminderung des Betriebsvermögens führen (BFH v. 7.4.2010 – I R 77/08, BStBl. II 2010, 739 Rz. 11–13; v. 15.5.2013 – I R 77/08, BStBl. II 2013, 730 Rz. 10; Döllerer, BB 1974, 1541; Bauer in KSM, § 5 EStG Rz. F 48 f. [11/2015]; Krumm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Hintergrund

Rz. 150 [Autor/Zitation] In Durchbrechung des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 Abs. 1 Satz 1) iSd. dichotomen handelsrechtlichen Bilanzansatzkonzeption und als Ausnahmeregelung zu § 248 Abs. 2 Satz 1 normiert § 248 Abs. 2 Satz 2 ein Aktivierungsverbot für besondere selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Aufwendungen für selbst geschaffene ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vermerkpflicht

Rz. 22 [Autor/Zitation] Der vom Gesetz verlangte Vermerk der Haftungsverhältnisse – sei es unter der Bilanz oder sei es im Anhang – ist Teil des JA. Fehlt der Vermerk oder wurden bei seiner Abfassung gesetzliche Vorschriften nicht beachtet, kommt je nach der Bedeutung des Vermerks für die Verhältnisse des Unternehmens eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks des Abschlussp...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zulässige Regelungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 370 Rechtswirksam ist jedoch eine Vereinbarung über abweichende Fälligkeitszeitpunkte oder über die Art des zu erbringenden Trennungsunterhalts. Die Vereinbarung darf keine wesentliche Verkürzung oder einen Verzicht beinhalten.[389] Der Verpflichtete kann dem Berechtigten durch Vereinbarung beispielsweise einen Pkw zur Verfügung stellen,[390] ihm eine Wohnung überlassen[...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 56a [Autor/Zitation] § 193 öUGB regelt für alle Unternehmen, für die der erste Abschnitt des Dritten Buches des öUGB gilt (s. dazu § 238 Rz. 125 ff.), die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und der Jahresbilanz, die Bestandteile des Jahresabschlusses, die Dauer des Geschäftsjahres, die jeweiligen Aufstellungsfristen sowie die Berichtssprache (deutsch) un...mehr