Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ende der Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzlich unerwähnt bleibt, wie der Einzelkaufmann zu verfahren hat, falls er das Wahlrecht des § 241a Satz 1 in Vorjahren in Anspruch nahm und in einem (!) Folgejahr mindestens ein HGB-Schwellenwert überschritten wird. Da § 241a ausschließlich den Übergang aus dem System der Buchführung und Bilanzierung regelt, nehmen die Schwellengrößen "Jahresübers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zugangsbewertung

Rz. 174 [Autor/Zitation] Die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt grds. nach den für sämtliche Vermögensgegenstände gültigen allgemeinen Bewertungsregeln (vgl. Dicken in BeckOGK HGB, § 248 Rz. 11 [2/2023]; Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.3 [12/2021]; Arbeitskreis "Immaterielle Werte im Rechnungswesen" der Schmalenbach-Gese...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IFRS 10

Tz. 11 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements befasst sich mit der Rechnungslegung im Konzern (IFRS 10.1). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (subsidiaries), assoziierten Unternehmen (associates) und Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) in sog. gesonderten (Einzel-)Abschlüssen, sofern das Unternehmen entweder freiwillig oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeines

Rz. 954 [Autor/Zitation] Der Ausgangspunkt für die Feststellung der Wertminderung ist der Restbuchwert zum Abschlussstichtag (s. zur Ermittlung Rz. 616; Bertl/Hirschler, RWZ 1995, 158), der mit dem beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag zu vergleichen ist. Anders als in Deutschland wurde der beizulegende Wert in § 189a Z 3 öUGB geregelt (vgl. Rz. 617). Dabei handelt es sich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Marktpreis auf einem aktiven Markt (Mark-to-Market-Bewertung)

Rz. 405 [Autor/Zitation] Die Bewertung mit dem Marktpreis lässt zwei unterschiedliche Ansätze zu. Zum einen kann ein weiter Marktpreisbegriff, welcher die Wertermittlung mittels Preisbildungsmethoden zulässt, zugrunde gelegt werden. Zum anderen kann ein enger Marktpreisbegriff, welcher streng auf einen aktiven Markt abstellt, Grundlage der Wertermittlung sein. Der Bezug auf e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach § 249 Abs. 1 Satz 1

Rz. 81 [Autor/Zitation] Eine Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist für zukünftig anfallende Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 zu beachten. Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist dieses Vorgehen auch steuerrechtlich vorgesehen. Die Notwendigkeit der Aufbewahrung der in § 257...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 361 [Autor/Zitation] Die von Abs. 2 Satz 2 erfassten Schulden müssen Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen darstellen. Was als Altersversorgungsverpflichtung iSd. Abs. 2 Satz 2 zu verstehen ist, wird durch das Gesetz nicht definiert. Unseres Erachtens hat hier ein Rückgriff auf § 1 Abs. 1 BetrAVG zu erfolgen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 51 [Autor/Zitation] Ein ungeschriebener GoB ist der Grundsatz der Wesentlichkeit (Merkt in Hopt41, § 243 HGB Rz. 10), der zugleich die Grundsätze der Vollständigkeit, der Bilanzwahrheit und -klarheit relativiert (Velte, EWS 2014, 142, 143; Reddig in Kirchhof/Seer21, § 5 EStG Rz. 67) und gerade zum Grundsatz der Klarheit im "Spannungsverhältnis" steht (Kirsch in Kirsch, Re...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / e) Verkehr auf Autobahnen

Autobahnen dürfen – mit den für Kraftfahrstraßen genannten Ausnahmen im Pannen- oder Notstandsfall – durch Fußgänger nicht betreten werden, § 18 Abs. 9 S. 1 StVO. Ausnahmen kennt das Gesetz hierzu nicht. Zu der Fahrbahn der Autobahn gehören auch der Standstreifen[24] sowie die Auffahrten.[25] Für das Betreten durch Wartungspersonal/die Streckenwartung gelten diese Regelungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt und Bezeichnung des Vermerks

Rz. 48 [Autor/Zitation] Für den Vermerk gilt wie für den gesamten JA das Gebot der Klarheit (§ 243 Abs. 2). § 251 Satz 1 Halbs. 1 schreibt einen Vermerk der vier Arten von Haftungsverhältnissen unter der Bilanz vor. Damit wird grds. die Angabe von Beträgen, also eine eindeutige Bezifferung verlangt. Bei der Bezifferung ist auf den vollen, nicht den wahrscheinlichen Haftungsbet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stichtag

Rz. 70 [Autor/Zitation] Der Stichtag für den Regelabschluss ist der letzte Tag des GJ 24:00 Uhr. Für den Abschlussstichtag sieht das Gesetz keinen Zeitpunkt vor; eine Schranke wird nur durch § 193 Abs. 3 öUGB gesetzt, der das GJ mit zwölf Monaten begrenzt (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 193 Rz. 10). Sämtliche bis zu diesem Stichtag anfallende Geschäftsfälle sind...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 111 [Autor/Zitation] Das Anlagevermögen zeichnet sich gem. Abs. 1 dadurch aus, dass es dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Ein Gegenstand muss also, um als Anlagevermögen ausgewiesen zu werden, zum einen dem Geschäftsbetrieb dienen, und zum anderen auf Dauer dazu bestimmt sein (Link, BB 2023, 1643, 1644). Es handelt sich um "Gebrauchsgüter" im Gegen...mehr

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zfs 10/2023, Freie richterl... / 2 Aus den Gründen:

Als unproblematisch erweisen sich die äußeren Tatbestandsmerkmale des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB und der vom Landgericht festgestellte allgemeine Tatbestandsvorsatz. Die Feststellungen rechtfertigen auch die Bewertung der Tat als rücksichtslos. Der Erörterung bedarf lediglich Folgendes: 1. Im Grundsatz zutreffend problematisiert die Revision, dass die vom Landgericht festgestel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Wohnsitzwechsel

Rz. 65 [Autor/Stand] Ändert sich der Wohnsitz des Beschuldigten nach Einleitung des Strafverfahrens, so ist nach § 388 Abs. 2 Satz 1 AO auch die FinB örtlich zuständig, in deren Bezirk der neue Wohnsitz liegt. Die Zuständigkeit der FinB des bisherigen Wohnsitzes (s. Rz. 58) bleibt allerdings daneben für die Dauer des Strafverfahrens bestehen. Beispiel nach LG Augsburg[2]: Das...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / Einführung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Der Gesetzentwurf sieht eine Modernisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts vor: also des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Das geltende deutsche Namensrecht ist sehr restrik...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Der angemessene Selbstbehalt gegenüber den Eltern

Rz. 309 Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Selbstbehalt zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.[387]mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Anschaffungskosten): Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Zwehl, Zuschüsse im Jahresabschluß, WPg. 1970, 4; Döllerer, Zur Problematik der Anschaffungs- und Herstellungskosten, JbFStR 1976/77, 196; Langel, Bilanzierungs- und Bewertungsfragen bei Wechselkursänderungen, StbJb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der AO 1977 war die inhaltlich entsprechende Regelung in § 440 RAO enthalten. Während Abs. 1 der Vorläuferregelung entspricht, wurde Abs. 2 der Vorschrift erst durch die AO 1977 eingefügt[2]. Durch das StVÄG vom 27.1.1987[3] wurde die Rechtsstellung der FinB im gerichtlichen Strafbefehlsverfahren wegen der erweiterten Entscheidungsmög...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Derivative Buchführungspflicht gem. § 140 AO

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die abgabenrechtliche Vorschrift des § 140 AO bezieht die gesetzlichen Pflichten zur Führung solcher Bücher und Aufzeichnungen in den Kreis der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ein, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Für die Besteuerung von Bedeutung sind alle Bücher und Aufzeichnungen, denen sich Informationen entnehmen lassen, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erstzuständigkeit

Rz. 12 [Autor/Stand] § 390 Abs. 1 AO macht den Zuständigkeitsvorrang einer FinB davon abhängig, ob sie wegen der Tat als erste ein Strafverfahren eingeleitet hat. Gemäß § 397 AO ist ein Strafverfahren eingeleitet, sobald die zuständige Behörde – hier also die sachlich oder örtlich zuständige FinB – eine Maßnahme trifft, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen eine...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Selbstanzeige

Rz. 103 [Autor/Stand] Eine Selbstanzeige gem. § 371 AO mit der Folge der Straffreiheit ist in den Fällen des § 372 AO und auch beim qualifizierten Schmuggel (§ 373 AO) oder bei Steuerhehlerei (§ 374 AO) nicht möglich, da die Norm ausdrücklich nur auf die Steuerhinterziehung Bezug nimmt (s. dazu im Einzelnen § 371 Rz. 65)[2]. Trifft Bannbruch in Tateinheit (s. Rz. 97) oder Ta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonderzuständigkeit im Jugendgerichtsverfahren

Rz. 59 [Autor/Stand] Für Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender gelten gegenüber der Konzentrationsvorschrift des § 391 AO die speziellen Regelungen der §§ 39–42 und 108 JGG, welche die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters, des Jugendschöffengerichts und der Jugendkammer bei Verfehlungen Jugendlicher regeln. In diesen Fällen greift die ausschließlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 387 AO entspricht inhaltlich dem § 422 RAO i.d.F. des AO-StrafÄndG 1967[2]. Mit der AO 1977 wurden in Abs. 1 die Worte "oder das bei ihrer Verwaltung durch die Oberfinanzdirektion Hilfe leistet" weggelassen. Das trug dem Umstand Rechnung, dass die OFD als Bundesbehörde sich bei der ihr aufgrund früheren Rechts (Art. 108 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 3. Unions- und verfassungsrechtliche Maßstäbe des Bilanzrechts

Rz. 49 [Autor/Zitation] Wie in Deutschland (ausführlich Rz. 23 f.) haben auch im österreichischen Bilanzrecht unionsrechtliche Diskriminierungsverbote und Grundfreiheiten eine bedeutsame Rolle. Hinzuweisen ist auf die Niederlassungsfreiheit iSd. Art. 49 AEUV, die Dienstleistungsfreiheit iSd. Art. 56 AEUV, die Kapitalverkehrsfreiheit iSd. Art. 63 Abs. 1 AEUV sowie darüber hina...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Steuerrechtliche Mitwirkungspflichten

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Verhältnis der handelsrechtlichen Buchführungspflicht zu den steuerrechtlichen Buchführungspflichten wird durch die §§ 140, 141 AO geprägt (s. Rz. 118 ff.). Die Mindestanforderungen in § 145 Abs. 1 AO entsprechen § 238 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB, die Anforderungen des § 146 AO denen des § 239 HGB. Diese Vorschriften haben daher nur dort über die hande...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Folgesachen

Rz. 865 Grundsätzlich sind mit der Erledigung der Hauptsache auch alle Folgesachen von Gesetzes wegen erledigt, da gegenstandslos, § 142 Abs. 2 FamFG.[861] Dies ergibt sich in manchen Folgesachen aus der Natur der Sache, weil eine Regelung nur unter Lebenden Sinn macht wie z.B. die Regelung der elterlichen Sorge. Der überlebende Ehegatte erlangt ja gesetzlich nach § 1680 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / a) Methodologie des Bilanzrechts

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB und die sie ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen sind Rechtsnormen, die nach Art. 20 Abs. 3 GG die vollziehende Gewalt und die Rspr. binden. Für die Gesetzesauslegung enthalten weder das HGB noch das BGB einen kodifizierten Kanon allgemeiner Auslegungsregeln (für das BGB Honsell in Staudin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 Satz 1 (Ansatz fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten): Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl. 1987; Kropff, Stille Rücklagen und Substanzerhaltung beim Übergang auf das Bewertungssystem des Aktiengesetzes 1965, in Moxter/Müller/Windmöller (Hrsg.), Rechnungslegung, FS Karl-Heinz Forster, 1992, 289; Krümmel, Pagatorisches Prinzip u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ort des Ausweises

Rz. 47 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes unter der Bilanz anzubringen. Kapitalgesellschaften und Unternehmen iSv. § 264a sind nach § 268 Abs. 7 sowie § 285 Nr. 3 verpflichtet, die Angaben im Anhang zu machen. Damit scheidet die Angabe in einer Vorspalte oder gar in der Hauptspalte der Bilanz aus (so bereits früher Kropff in Komm. AktG, § 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Aufbewahrungsfristen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Aus steuerrechtlicher Sicht gelten die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten gleichfalls, sofern andere Steuergesetze kürzere Fristen gewähren. Nach § 147 Abs. 3 Satz 2 AO üben kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen keine Wirkung auf die in Satz 1 genannten Fristen aus. Soweit und solange die Unterlagen für Steuern bedeutsam s...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 EGZPO

Rz. 53 Bis 31.12.2007 wurde der geschuldete Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-VO angegeben. Solche Unterhaltstitel haben auch ab 1.1.2008 Bestand, sodass eine Abänderung nicht erfolgen muss. Mit Inkrafttreten der Unterhaltsreform 2007 zum 1.1.2008 tritt an die Stelle des Vomhundertsatzes vom Regelbetrag ein neuer Prozentsatz vom Mi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Subjektiver Trennungswille

Rz. 409 Subjektiv muss der Ehegatte, der mit dem anderen nicht mehr zusammenleben will, einen Trennungswillen haben und diesen auch äußern. Rz. 410 Weder führt der Umstand, dass ein Ehegatte in einem Pflegeheim aufgenommen wird zu einer Trennung im Sinne des § 1567 BGB, noch führt die Weltreise eines Ehegatten auf einem Segelschiff zu einer Trennung im Sinne des Gesetzes. Ebe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Sonderfall: Der quasi-nacheheliche Unterhaltsanspruch

Rz. 970 Einen Sonderfall bildet der quasi-nacheheliche Unterhaltsanspruch nach §§ 1933 S. 3, 1569 ff. BGB. Stirbt der Unterhaltsverpflichtete zum Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten, waren die materiellen Voraussetzungen[965] für die Scheidung der Ehe gegeben, hatte der Verstorbene die Scheidung beantragt oder nach Beantragung durch die Unterhaltsberechtigte der Scheidung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Steuerrechtliche Buchführungspflichten

Rz. 22 [Autor/Zitation] Für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmensträger folgt die Buchführungspflicht aus § 140 AO unabhängig vom Bestehen einer inländischen Buchführungspflicht. Zu den anderen zur Buchführung verpflichtenden Gesetze iSd. Vorschrift gehören auch ausländische Rechtsnormen. Siehe Rz. 118; BFH v. 14.11.2018 – I R 81/16, BStBl. II 2019, 390; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Überhöhte Anschaffungskosten

Rz. 62 [Autor/Zitation] Auch überhöhte Anschaffungskosten sind idR Anschaffungskosten iSd. Gesetzes (BFH v. 7.2.2002 – IV R 87/99, BStBl. II 2002, 294; Böcking/Gros/Wirth in EBJS[4], § 255 HGB Rz. 11). Dies entspricht dem Gedanken der erfolgsneutralen Behandlung von Vermögenszugängen (vgl. Rz. 7, 37). Ein Ansatz nur mit den "angemessenen" Anschaffungskosten ist mit dem Anscha...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / I. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2022 wurde für bestimmte Adressaten die Pflicht geschaffen, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen (sog. aktive Nutzungspflicht). Im Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zunächst § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG einschlägig. Danach sind bei Gericht schriftlich einz...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) "Sonderfall": Jugendamtsurkunden, §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII

Rz. 356 Zwar kann nach § 239 Abs. 1 FamFG bei einer einseitig erstellten Jugendamtsurkunde jeder Teil eine Abänderung beantragen. Hier fehlt es an einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Der Unterhaltsverpflichtete kann deshalb keine freie Abänderung der von ihm einseitig errichteten Jugendamtsurkunde ohne Berücksichtigung von deren Bindungswirkung beantragen, da es sich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Handelsbilanz und Steuerbilanz nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, BB 1987 Beilage 12; Krieger, Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerrechtliche Gewinnermittlung, in Knobbe-Keuk/Klein/Moxter, Handelsrecht und Steuerrecht, FS Georg Döllerer, 1988, 327; Streim, Ein Plädoyer für die Einheitsbilanz, BFuP 1990, 527; Lauth, Di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übersicht

Rz. 13 [Autor/Stand] Siehe zunächst auch die Erläuterungen bei § 370 Rz. 79 ff. Im Gegensatz zu der örtlichen Zuständigkeit der StA (§ 143 Abs. 1 GVG, s. § 391 Rz. 78) ist die der FinB nicht an die Zuständigkeit eines Gerichts geknüpft und gebunden. In § 388 Abs. 1 AO werden vier verschiedene Anknüpfungspunkte für die örtliche Zuständigkeit angeführt, die gleichberechtigt ne...mehr

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AGS 10/2023, Elektronische ... / III. Sachlicher Anwendungsbereich des § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG

Der sachliche Anwendungsbereich des § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG sei, so der BGH, bei der Einlegung einer Beschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt eröffnet. Zwar sehe § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG vor, dass die Beschwerde – außer in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 64 Abs. 2 S. 2 FamFG) sowie in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 215, 1 = FamRZ 2017, 1151) – nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Adressatenkreis

Rz. 86 [Autor/Zitation] § 257 HGB weist wesentliche inhaltliche Parallelen zu § 147 AO für das Steuerrecht auf. Aus steuerrechtlicher Sicht ist allerdings auf den weiter gefassten Adressatenkreis und Umfang der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen hinzuweisen (Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 257 HGB Rz. 4; Velte in Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht4, § 257 HGB Rz. 5)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Effektivität

Rz. 69 [Autor/Zitation] Die Wirksamkeit oder Effektivität einer Sicherungsbeziehung (als Absolutbetrag) bezeichnet den Umfang, in dem sich Wert- oder Zahlungsstromänderungen des Grundgeschäfts – ggf. als Portfolio von Einzelgrundgeschäften – und des Sicherungsinstruments – ggf. als entsprechendes Bündel an Einzelsicherungsinstrumenten – im abgesicherten Risiko über einen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestimmungsfaktoren der Nutzungsdauer

Rz. 497 [Autor/Zitation] Ursachen für die zeitlich begrenzte Verwendbarkeit von Anlagegegenständen sind zahlreich; sie lassen sich aber grds. in zwei Hauptgruppen einteilen: technische Abnutzung (technische Vorgänge) und wirtschaftliche Entwertung (Marktvorgänge); ferner können auch rechtliche Gründe (zB Ablauf eines Mietvertrags bei Mietereinbauten) das Ende der Nutzungsdaue...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 2 Gründe

II. Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann entschieden werden. Gem. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 246 Abs. 1 Hs. 2 ZPO hatte der Senat mit Beschl. v. 16.6.2021 – X B 47/20 das Verfahren auf Antrag der Bevollmächtigten des V nach dessen Tod ausgesetzt. Mit Schreiben vom 9.9.2021 hat der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten sinngemäß die Aufnahme des Verfahrens er...mehr