Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Sondervorschriften der Bundesländer

Rz. 72 [Autor/Zitation] In Österreich bestehen für die unterschiedlichen Bundesländer eigene Vorschriften (zu den landesrechtlichen Sondervorschriften in Deutschland s. Rz. 19): Steiermark: Die Gemeindehaushaltsordnung 1977 (GHO 1977), LGBl. 1977/22 idF 2001/94, die für Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut gilt, ordnet in § 48 Abs. 1 an, d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Dauer des Geschäftsjahrs

Rz. 81 [Autor/Zitation] § 240 Abs. 2 Satz 2 bestimmt im Zusammenhang mit den Regelungen für das Inventar, dass die Dauer des Geschäftsjahrs zwölf Monate nicht überschreiten darf. Bereits die Überschreitung dieser Begrenzung um nur einen einzigen Tag ist unzulässig (vgl. Graf in Haufe BilKomm.13, § 240 HGB Rz. 42). Nur bei Land- und Forstwirten kann das Wirtschaftsjahr unter U...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / aa) Absenderauthentifizierte De-Mail

Der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos stellt einen sicheren Übermittlungsweg dar, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz bestätigen lässt.[22] Die Telekom hat ihren De-Mail-Dienst zum 31.8.2022 eingestellt.[23] Da es neben der Tel...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Unterhaltssachen

Rz. 3 Der Begriff der Unterhaltssache wird in § 231 FamFG definiert. Unterhaltssachen[1] sind nach § 231 Abs. 1 FamFG Verfahren, die betreffen. Ein Verfahren ist eine Unterhaltssache, wenn zur Begründung des erhob...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Eheschließung

Rz. 55 Die Vorschrift des § 1586 BGB wird auf den Anspruch nach § 1615l BGB analog angewandt, d.h. der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt entfällt mit einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft.[85] Die Mutter erwirbt durch die Heirat nämlich einen Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB, der nach der gesetzlichen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 552 [Autor/Zitation] Der beizulegende Zeitwert ist in § 189a Z 4 öUGB als Börsenkurs oder Marktpreis definiert (in Anlehnung an IFRS 13 zum Fair Value, vgl. Petutschnig/Schallmeiner, RWZ 2014, 330; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 390); mit dem Anti-Gold-Plating Gesetz 2019 wurden Zweifelsfragen klargestellt (s. sogleich Rz. 553, wo bspw. der frühere mit dem RÄG 2014 einge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot

Rz. 412 [Autor/Zitation] Der letzte Halbsatz des § 196 Abs. 1 öUGB "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", ist wortident mit § 246 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 HGB. Das Gesetz sieht diverse Ansatzwahlrechte und -verbote auf der Aktiv- und Passivseite vor (vgl. dazu auch Rz. 122). Die Nichtaufnahme eines Postens wegen eines Ansatzwahlrechts stellt keinen Verstoß gegen das V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kodifizierte GoB

Rz. 72 [Autor/Zitation] Im Gesetz sind einige wichtige Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung als allgemeine Prinzipien ausdrücklich verankert (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 195 Rz. 13; Mandl in Bertl/Mandl, § 195 Rz. 6 [12/2017]; vgl. dazu auch § 252 Rz. 320 ff.):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bewertung wertpapiergebundener Zusagen

Rz. 347 [Autor/Zitation] Da der Arbeitgeber bei rein wertpapiergebundenen Zusagen kein wirtschaftliches Risiko trägt und sich das wirtschaftliche Risiko aus der zugesagten Mindestleistung aus der Differenz zum Wert der Wertpapiere beschränkt, bestimmt Abs. 1 Satz 3 eine gleichlaufende Bewertung: Die Rückstellung ist mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere anzusetzen, "...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Unterhaltsvorschussleistungen

Rz. 180 Das UntVorschG gewährt gem. § 1 UntVorschG einen Unterhaltsvorschuss für Kinder eines allein erziehenden Elternteils als staatliche Sozialleistung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Unterhaltsvorschuss ist nach der Vollendung des 12. Lebensjahres allerdings eine nachrangige Leistung und wird nur gewährt, wenn das Kind nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist ode...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Bedeutung der Gesetzesänderung zum 1.3.2013

Rz. 122 Seit dem 1.3.2013 ist eine gesetzliche Neuregelung des § 1587b Abs. 1 BGB in Kraft. Absatz 1 betrifft die mögliche Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; über § 1578b Abs. 2 S. 2 BGB gilt diese Neuregelung jedoch auch für die Unterhaltsbefristung. Rz. 123 Der Gesetzesbegründung folgend geht der BGH davon aus, dass lediglich seine bisherige Rechtsprechung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Gefährdung von Abzugsteuern war früher in § 413 Abs. 1 Nr. 1a RAO[2] geregelt und als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Durch das 2. AOStrafÄndG[3] wurde die Vorschrift als Ordnungswidrigkeit in § 406 RAO 1968 überführt (s. Vor § 377 Rz. 3). Seither kann – im Gegensatz zur Vorgängerregelung unstreitig – auch die bloße schuldhafte Versäumung eines Zahlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung, Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 389 AO entspricht inhaltlich – unter Angleichung des Wortlauts "Finanzbehörde" statt "Finanzamt" [2] (zum Begriff s. § 386 Rz. 31) – der Vorläuferbestimmung des § 424 RAO 1967 [3]. Dieser wiederum geht zurück auf § 428 Abs. 3 i.d.F. der RAO 1931 sowie § 393 Abs. 3 RAO 1919 [4]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch § 389 AO wird die nach § 388 AO gegebene örtliche Zust...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 311 [Autor/Zitation] § 201 öUGB Allgemeine Grundsätze (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes:mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / 1. Rechnungslegungsänderungsgesetz 1990 und nachfolgende Novellen

Rz. 51 [Autor/Zitation] Das HGB in der Fassung vor dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 1990 (öRLG 1990, BGBl 192/1990) enthielt in den §§ 38–47 einige Bestimmungen zur Rechnungslegung aller Kaufleute, die insbes. die formelle Seite der Rechnungslegung betrafen und im Großen und Ganzen den jetzigen §§ 189–194 und §§ 212–216 öUGB entsprechen. Hinsichtlich des materiellen Bilanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuerrecht

Rz. 32 [Autor/Zitation] Auch im Bilanzsteuerrecht wurden bereits vor einer gesetzlichen Regelung Abgrenzungsposten zum Zweck des zutreffenden Vermögens- und Gewinnausweises gebildet (Lion, Das Bilanzsteuerrecht2, 168 f., 171). Hierzu gehörten auch transitorische RAP iwS, die als immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen wurden (Döllerer, BB 1965, 1405, 1408; Bauer in KSM, § 5 E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem § 391 AO entsprechende gesetzliche Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der AG wurde mit § 476a RAO [2] erstmalig im Jahr 1956 geschaffen[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch das 1. AOStrafÄndG 1967 [5] wurde § 476a RAO mit teilweise verändertem Inhalt zu § 426 RAO. Gegenüber § 476a RAO wurden die Abs. 1 und 3 erweitert, Abs. 4 wurde neu einge...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 93 [Autor/Zitation] Sofern sich im Rahmen der Fortführungsprognose Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ergeben, bedarf es einer näheren Prüfung (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 52 [10/2011]; Kahle/Cortez in HKMS3, § 252 HGB Rz. 57). Einer Fortführung können nach dem Wortlaut des Gesetzes sowohl tatsächliche (Rz. 95) als auch rec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Als "Bannbruch" ("Bann" = Verbot) wird die verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Gegenständen geahndet. Die Verbote dienen dabei durchweg steuerfremden Zwecken (z.B. dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen, dem Umweltschutz, der Außenwirtschafts- und Vertei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Konkurrenzen

Rz. 97 [Autor/Stand] Das Verhältnis zwischen Bannbruch (§ 372 AO) und Straftaten gegen die Verbringungsgesetze lässt sich in keine herkömmliche Kategorie der Konkurrenzen einordnen[2]. Die Tatbestände werden durch eine Handlung verwirklicht, ohne dass Tateinheit (§ 52 StGB) gegeben wäre. Auch Spezialität, Konsumtion oder Subsidiarität liegt nicht vor. Die Verbringungsverstöß...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / I. Einführung und Problemstellung

Private Versicherer sind traditionell dafür bekannt, ihrer Deckungspflicht nach Möglichkeit unter Hinweis auf ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entgehen zu wollen. Gelegentlich geschieht dies auch dadurch, dass Fristbestimmungen in diese privaten Regelwerke aufgenommen werden. Das wohl bekannte Beispiel sind Bestimmungen in Versicherungsbedingungen privater Unf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Vermerk von Rückgriffsforderungen (Satz 2)

Rz. 54 [Autor/Zitation] Nach dem Gesetz besteht keine Vermerkpflicht für Rückgriffsforderungen. Wird eine Verpflichtung wegen drohender Inanspruchnahme passiviert, so ist grds. die korrespondierende Rückgriffsforderung – unter entsprechend vorsichtiger Bewertung – zu aktivieren. Solange die Verbindlichkeit jedoch nur unter der Bilanz zu vermerken ist, die Inanspruchnahme des ...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / a) § 14b FamFG

Im Anwendungsbereich von § 14b FamFG wird zwischen bei Gericht schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 1 FamFG) und sonstigen Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 2 FamFG) differenziert. Während für bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen eine aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr besteht (§ 14b Abs. 1 Sat...mehr

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AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Greifswald ist zuzustimmen. Aufgrund des Umstandes, dass das OVG im Berufungsrechtszug entschieden hat, dass die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, zu denen auch die Kosten des Vorverfahrens gehören, steht fest, dass der Beschluss des VG, nach dem die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren notwendig war...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. AktG 1937

Rz. 28 [Autor/Zitation] Mit der Einführung des AktG 1937 (Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien v. 30.1.1937, RGBl. I 1937, 107) wanderten die Rechnungslegungsvorschriften für AG und KGaA vom HGB in das AktG. Die Bilanzgliederungsvorschrift § 131 Abs. 1 AktG 1937 führte unter B.IV den Posten "Rückstellungen für ungewisse Schulden" auf, der si...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Aufwendungen für die private Lebensführung

Rz. 139 Keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind Aufwendungen für die Lebensführung. Hierzu zählen in der Regel: Rz. 140 Hinweis Privataufwendungen sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn sie im Gesetz ausdrücklich als abzugsfähig zug...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 40 [Autor/Zitation] Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 40–64) Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 40, 65–66) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 40–66)unter Mitarbeit von Karolina Olesinska, Wien (Rz. 40–66) Schrifttum: Gassner, Die Einheitsbilanz als Ziel einer Bilanzsteuerrechtsreform, in Bertl (Hrsg.), Pr...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 14. Lebenspartnerschaften ab 1.10.2017

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übernahmeersuchen (§ 390 Abs. 2 Satz 1 AO)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 390 Abs. 2 AO eröffnet – abweichend von dem Prioritätsprinzip des Abs. 1 – die Möglichkeit, dass auf Ersuchen der nach Abs. 1 an sich zuständigen FinB eine andere – ebenfalls sachlich und örtlich zuständige – FinB die Strafsache übernimmt. Das Gesetz macht dies aber davon abhängig, dass die Übernahme der Ermittlungen sachdienlich erscheint, damit Übern...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Grundsätzliches

Rz. 141 [Autor/Zitation] Weichen das handelsrechtliche Ergebnis und der Steuerbilanzgewinn voneinander ab, kann es innerhalb der Organschaft zu Mehr- oder Minderabführungen kommen. Abgeführt wird stets das handelsrechtliche Ergebnis, das aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht höher oder niedriger sein kann als der Steuerbilanzgewinn. Rz. 142 [Au...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / B. Verzug (Durchsetzung von Unterhaltsrückständen)

Rz. 186 In der Praxis wird die wirtschaftliche Bedeutung des Verzugs leider zu wenig beachtet. In einem normalen Zivilprozess hat der Verzug in Form der Verzugszinsen jedenfalls dann keine Bedeutung, wenn die Forderung zeitnah beglichen wird. Unterhalt als Dauerschuldverhältnis kann für zurückliegende Zeiträume jedoch nur dann eingefordert werden, wenn der Unterhaltsschuldne...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Verlängerung aus Billigkeitsgründen

Rz. 15 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils kann sich über den Zeitraum von drei Jahren seit der Geburt des Kindes hinaus verlängern, soweit und solange dies der Billigkeit entspricht.[19] Grundsätzlich ist allerdings aufgrund des Wortlauts der Vorschrift zunächst einmal festzustellen, dass nach Ablauf von drei Jahren seit der Geburt des Kindes eine Erwerbsoblie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Zinssatz nach alter Gesetzesfassung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten, die unverzinslich sind oder eine Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. In der Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.12.2022 ist das Abzinsungserfordernis ni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung und anwendbare Vorschriften

Rz. 367 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet zwischen Altersversorgungsverpflichtungen, vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen und (in Art. 28 EGHGB) ähnlichen Verpflichtungen. Altersversorgungsverpflichtungen sind dabei Verpflichtungen iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, also Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Rz. 368 [Autor/Zitation] Vergleichba...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nachrangige Bedeutung

Rz. 88 [Autor/Zitation] Zweite Voraussetzung dafür, dass Vermögensgegenstände mit einem Festwert angesetzt werden dürfen, ist die Bedingung, dass "ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist". Nach dem Wortlaut der Bestimmung, der auf "einen" Festwert ("mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert") und den diesbezüglichen Gesamtwert ...mehr

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AGS 10/2023, Elektronische ... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

Auch der persönliche Anwendungsbereich des § 14b Abs. 1 FamFG war nach Ansicht des BGH eröffnet. In der Rspr. des BGH sei mittlerweile geklärt, dass für Rechtsanwälte die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG auch dann bestehe, wenn sie – wie hier als anwaltlicher Berufsbetreuer – berufsmäßig im eigenen Namen auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 31....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Zulässige Ausgestaltungen

Rz. 822 Dagegen sind Vereinbarungen, die eine Konkretisierung des gesetzlichen Unterhalts darstellen,[835] ohne weiteres möglich, es sei denn, sie legen den Unterhaltsanspruch gerade nicht unzutreffend fest.[836] Rz. 823 Soll Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht werden, weil der Unterhaltsschuldner gemeinsame Verbindlichkeiten allein abträgt, liegt hierin nach Auffassung ...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / II. Auswirkungen einer Selbstbelastung

1. Grundsätzlich Annahme von grober Fahrlässigkeit Das OLG hat – anders als das LG – grobe Fahrlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG verneint. Ein grob fahrlässiges Verhalten i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG liege vor, wenn der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme durch sein Verhalten herausgefordert habe. Er müsse in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die e...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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zfs 10/2023, Zustellung des... / Leitsatz

Auch wenn sich keine schriftliche Vollmacht des Verteidigers bei den Akten befindet, kann dennoch seine Bevollmächtigung nachgewiesen sein und das erstinstanzliche Urteil an ihn zugestellt werden. Auf welche Weise der Nachweis erfolgen kann, bestimmt das Gesetz nicht. (Leitsatz der Redaktion) OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.11.2022 – 1 OLG 53 Ss-OWi 456/22mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Sonderregelung für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

Rz. 427 [Autor/Zitation] Neben Personalrückstellungen (Rz. 423 ff.) besteht mit § 15 öKStG eine weitere Sonderregelung für die Bildung (und Abzinsung, s. zu § 15 Abs. 3 öKStG bereits § 253 Rz. 1036) von Rückstellungen für Versicherungsunternehmen, die den Besonderheiten der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen soll (zu den Besonderheiten s. mwN Schwarzinger in Lachmayer/St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Unterzeichnungspflichtige Personen (Satz 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Unterzeichnung durch den Einzelkaufmann hat höchstpersönlich zu erfolgen (Drüen in KKD10, § 245 HGB Rz. 3; Hennrichs in BKT, Bilanzrecht, § 244 HGB Rz. 27 [12/2014]; Pöschke in Großkomm. HGB6, § 245 Rz. 9; Roth in Heidel/Schall3, § 245 HGB Rz. 9; WP Handbuch17, Kap. B Rz. 167). Eine Vertretung ist unzulässig (Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 245 Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestimmung des beizulegenden Werts

Rz. 615 [Autor/Zitation] Die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung nach Abs. 3 Satz 5 setzt voraus, dass einem Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Hieraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Fragen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

Rz. 303 [Autor/Zitation] Bei unterlassenen, innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag nachgeholten Instandhaltungsaufwendungen bzw. bei innerhalb von zwölf Monaten nachgeholten Aufwendungen für Abraumbeseitigung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 besteht der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag in dem Betrag, der am Abschlussstichta...mehr