Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Personal Office Premium
HR-Benchmarking / 2.2.2 HR-Benchmarkingstudien

Benchmarkingstudien im engeren Sinne sind diejenigen Analysen, die von vorneherein und primär dem methodischen Vergleich von Kennzahlen und Zustandsbeschreibungen dienen, mit dem Ziele, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und/oder die eigene Leistungsfähigkeit durch das Vorbild der Vergleichspartner entscheidend zu verbessern. Vergütungsbenchmarking: Zu den am weiteste...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wegnahmerecht des Mieters

Rz. 7 Der Mieter ist während des Mietverhältnisses ohnehin berechtigt, die Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat, wegzunehmen. Einer Regelung bedurfte es nur für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses. Das Wegnahmerecht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses, das in § 539 Abs. 2 geregelt ist, entsteht aufschiebend bedingt mit Abschluss des...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.3 Wechselbezügliche Verfügungen

Gegenseitige Abhängigkeit Häufig treffen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Verfügungen jeweils im Hinblick auf die Verfügung des anderen. Hierdurch soll eine so starke Abhängigkeit der Verfügungen voneinander geschaffen werden, dass beide Verfügungen "miteinander stehen und fallen". Der Bestand der Verfügung des einen ist dann von der Wirksamkeit der Verfüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Am 30. Juni ist Sendeschluss: Dann gibt's freie Wahl fürs Mieter-TV!

Was bisher gilt: Mieter mussten es hinnehmen, dass ihr Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss bindet – und die monatlichen Kosten fürs Nutzen und den Betrieb der Breitbandnetze mit ihnen abrechnet. Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts" (kurz TKMoG) ist diese Praxis seit 1.12.202...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / Zusammenfassung

Überblick Zur Regelung der Erbfolge ist für die meisten Erblasser das handschriftliche Testament die erste Wahl. Allerdings müssen bei dessen Gestaltung einige Fallstricke beachtet werden. Zwar können mitunter im Wege der Auslegung etwaige Lücken geschlossen und missverständliche Formulierungen aufgeklärt werden. Doch erfordert dies meist eine gerichtliche Auseinandersetzung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vorschriften des Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.3 Firma oder Name des Rechtsträgers

Rz. 21 Gemäß § 200 Abs. 1 UmwG darf der neue Rechtsträger – vorbehaltlich weiterer und abweichender Bestimmungen des UmwG – die bislang geführte Firma beibehalten (Firmenkontinuität). Die Kontinuität umfasst dabei den Stamm der Firma.[1] Die in diesem Zuge nötige Änderung des Rechtsformzusatzes ist nicht als Satzungsänderung zu verstehen.[2] Durchbrochen wird der Grundsatz d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen bzw. mehrere andere Rechtsträger i. S. d. partiellen Gesamtrechtnachfolge. Im Gegensatz zur Verschmelzung[1] wird das Vermögen nicht als Ganzes, sondern in seiner Gesamtheit auf einen übernehmenden Rechtsträger übertragen, was zur Folge hat, dass der über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.5.1 Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 36 Nach § 138 UmwG ist bei Spaltung zur Neugründung stets ein Sachgründungsbericht i. S. d. § 5 Abs. 4 GmbHG anzufertigen. § 139 Satz 1 UmwG gestattet bei notwendiger Kapitalherabsetzung auf Ebene der übertragenden Gesellschaft die Inanspruchnahme der Option der vereinfachten Kapitalherabsetzung, die die §§ 58a–58f GmbHG bieten.[1] Hinsichtlich der nach § 139 Satz 2 UmwG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.10 Verlustabzug

Strittig ist die Norm des § 8c KStG für Anteilsübertragungen mit mehr als 50 % innerhalb von 5 Jahren. In diesen Fällen kommt es zum vollständigen Verlustuntergang. Allerdings könnte darin ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip zu sehen sein. Hierüber hatte das BVerfG (noch) nicht zu entscheiden. Zudem hat es angedeutet, dass ab 2016 mit der Einführung des § 8d KStG gg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 2.3 Formwechselbeschluss

Rz. 8 Zum Wirksamwerden eines Formwechsels bedarf es gemäß § 193 Abs. 1 Satz 1 UmwG eines Formwechselbeschlusses, der gemäß § 193 Abs. 1 Satz 2 UmwG von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden und nach § 193 Abs. 3 UmwG notariell beurkundet werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei entweder der einstimmigen Zustimmung zum Formwechs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.3 Steuerliche Rückwirkung

Rz. 116 Das Wirksamwerden der Einbringung bedingt gem. umwandlungsrechtlicher Bestimmungen (hier unter dem Begriff Ausgliederung subsumiert) analog zum Wirksamwerden der Verschmelzung die Eintragung im jeweiligen Register. Die Eintragung im Register bestimmt jedoch nicht den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übernehmenden Rechtsträgers als für Rechnung des Einbringend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spaltung: Rechnungslegung / 2.5.2 Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 37 Nach § 141 UmwG stellt die Ausgliederung für AG oder KGaA, die noch nicht 2 Jahre im Register eingetragen sind, die einzig zulässige Spaltungsart dar. Auch AG bzw. KGaA die durch Formwechsel entstanden sind, unterliegen der Einschränkung des § 141 UmwG, sodass eine Umgehung durch Gründung einer GmbH mit anschließendem Formwechsel erfasst wird. § 142 Abs. 1 UmwG schrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Genussrechte in der Rechnun... / 3.1 Orientierung an der Stellungnahme HFA 1/1994

Rz. 38 Im Handelsgesetzbuch sowie in den weiteren gesellschaftsrechtlichen Gesetzen finden sich keine besonderen Regelungen zur Abbildung von Genussrechten im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Aus diesem Grund wurde in der Literatur über ihre handelsrechtliche Behandlung lange Zeit kontrovers diskutiert.[1] Im Jahr 1994 hat sich deshalb der HFA des IDW mit dieser Frage aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt eine vereinfachte Anleitung dar, die den Umgang mit den komplexen Vordrucken der Körperschaftsteuererklärung 2023 erläutert. Es werden grundlegende Hilfestellungen für die Steuererklärung gegeben. Erläutert werden dazu nicht nur die einzelnen Zeilen der Formulare, sondern auch die rechtlichen Hintergründe für die einzutragenden Daten sind kurz da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 46 § 230 Abs. 1 UmwG schreibt den Geschäftsführern formwechselnder Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vor, allen Gesellschaftern den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vorab (spätestens zusammen mit der Einberufung) anzukündigen und einen Bericht – sowie nach § 231 UmwG zusätzlich mit der Einberufung ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: Rechnungslegung / 2.4 Anzuwendende Gründungsvorschriften

Rz. 15 Im Zuge eines Formwechsels sind nach § 197 UmwG die Gründungsvorschriften anzuwenden, die für die entsprechende Rechtsform grundsätzlich gelten. Von einer Anwendung ausgeschlossen sind dagegen jene rechtsformspezifischen Gründungsvorschriften, die eine Mindestzahl der Gründer vorsehen, sowie jene, die die Bildung und Zusammensetzung des ersten Aufsichtsrats betreffen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Geschäftsführung und Vertretung

Eine Gesellschaft, ob rechtsfähig oder nicht, kann als juristische Konstruktion nicht selber, sondern nur durch natürliche Personen handeln. Bei der GbR handeln die Gesellschafter als natürliche Personen für die GbR durch Beschlussfassungen aller Gesellschafter formlos oder auf einer förmlichen Gesellschafterversammlung, durch Maßnahmen der Geschäftsführung und durch die Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Haftung der Gesellschafter

Der BGH und mit ihm die herrschende Meinung ging bis 2023 davon aus, dass aufgrund der Rechtsfähigkeit der GbR die §§ 128, 129 HGB, die die Haftung in der OHG regeln, bei der GbR analog anzuwenden sind.[34] Die GbR wurde durch einen im Namen der GbR abgeschlossenen Vertrag selbst verpflichtet. Daneben haftete jeder Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog akzessorisch für die v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Die Mitgliedschaft in der GbR

Die GbR wird mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages durch 2 oder mehr Personen gegründet. Charakteristisch für die GbR ist der Zweck, den die Gesellschafter gemeinsam durch die Erbringung von Beiträgen erreichen wollen. Hinweis Betreiben eines Handelsgewerbes kann nicht Zweck der GbR sein Als gemeinsamer Zweck kommt jeder erlaubte Zweck mit Ausnahme des gemeinsamen Betre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.5 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatz

Die Gesellschaft kann Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschafter geltend machen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen haben (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Gesellschafter haftet gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den übrigen Gesellschaftern für Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 280 Abs. 1 BGB). Die früher im Gesetz statuierte Haftungsbeschränkung auf die Sorgfalt in eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.1 Mitgliedschaft und Gesellschaftsanteil

Die Summe der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters einer GbR wird im Mitgliedschaftsrecht zusammengefasst. Das Mitgliedschaftsrecht verkörpert die Rechte und Pflichten des GbR-Gesellschafters.[3] Die Mitgliedschaft ist darüber hinaus ein selbstständiges, übertragbares subjektives Recht. Dies ist nunmehr in § 711 BGB ausdrücklich geregelt.[4] Die Übertragung der Mitglie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.3 Die Vertretungsbefugnis

Die Vertretungsbefugnis räumt dem vertretungsberechtigten Gesellschafter die Rechtsmacht ein, im Namen und mit Wirkung für und gegen die GbR mit Dritten rechtswirksame Verträge abzuschließen.[16] Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft muss auch die Vertretungsbefugnis in den Händen der Gesellschafter liegen. Aber auch hier ist es möglich, Dritten, insbesondere auch Arbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht, wenn Beschlüsse durch alle Gesellschafter gefasst werden, z. B. auf einer Gesellschafterversammlung (§ 709 Abs. 3 BGB). Beschlüsse durch alle Gesellschafter sind notwendig, wenn eine Entscheidung nicht durch die geschäftsführenden Gesellschafter getroffen werden kann, sondern von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden muss.[...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / Zusammenfassung

Überblick Von allen Merkmalen des § 1 AGG bereitet das Merkmalpaar "Rasse" und ethnische Herkunft die größten Probleme. Jede Unterordnung eines Falls unter den Begriff der Rasse beginnt mit dem Problem, dass bereits die Unterteilung der Menschheit in unterschiedliche Rassen mittlerweile als rassistisch verstanden wird. Gleichzeitig ist man gezwungen, den Rechtsbegriff zu def...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff Wertpapiere sind allgemein Urkunden über Vermögensrechte zu verstehen. Mithilfe der Urkunde kann der Inhaber das Vermögensrecht gegenüber dem Schuldner geltend machen. Urkunden in Papierform gibt es heutzutage i. d. R. nur noch, wenn historisch gewachsene Rechtsgrundlagen bestehen, die eine Verbriefung verlangen. Immer häufiger werden Urkunden abges...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.1 Gebundene Mitbestimmung

Der Arbeitgeber bedarf bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG zwar der Zustimmung des Betriebsrats, dieser darf sie aber nur bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz abschließend aufgeführter Gründe verweigern. Bei einer solchen "gebundenen Mitbestimmung" ersetzt nicht die Einigungsstelle nach billigem Ermessen die Einigung der Betriebspartner, sondern das Arbeitsgerich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 2. Korrekturvorschrift

Die Ausgestaltung des Grunderwerbsteuerrechtes, nach dem die Steuertatbestände an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpfen, erfordert eine Korrekturvorschrift, sofern die Wirkungen dieser Rechtsvorgänge später tatsächlich nicht eintreten oder auf Grund eines neuen Rechtsaktes rückgängig gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich in § 16 GrEStG. Die wesentlichen Tat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 3. Anzeigepflichten

Bei allen vorgenannten Auffangtatbeständen besteht die Besonderheit, dass ein konkretes auf die Übertragung von Grundstücken gerichtetes Rechtsgeschäft nicht vorliegt und diese Vorgänge daher nur auf Grund anderer Unterlagen der Finanzbehörde bekannt werden. Sie erfordern somit eine, zum Teil über die Vorlage von Notarverträgen hinausgehenden Anzeigepflicht der Beteiligten. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Eine Steuerermäßigung für bestimmte Zuschläge zum Arbeitslohn kennt das EStG bereits seit dem Jahr 1949.[1] Die heutige Fassung von § 3b EStG wurde durch das EStRG v. 5.8.1974 [2] eingefügt. Sie geht inhaltlich auf § 34a EStG i. d. F. des StÄndG 1973 v. 26.6.1973[3] zurück. Rz. 10 Durch das StReformG 1990 v. 25.7.1988 [4] hat der Gesetzgeber die Steuerfreiheit von Zuschlä...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.3 Großer Handlungsspielraum des Arbeitgebers

Diese Darstellung der systematischen Grundzüge zeigt bereits den großen Handlungsspielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einräumt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu einer weiteren Einschränkung der Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats. Für den Bereich der sozialen Mitbestimmung hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung von 1994[1] anerka...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 3.1.1 Gesondert

Rz. 26 Es muss sich um gesonderte Zuschläge handeln, d. h. sie müssen zusätzlich zum Arbeitslohn ("neben dem Grundlohn") gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG). Dazu ist erforderlich, dass im Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Zuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe hergestellt wird.[1] Bei einer Netto...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2 Grenzen der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Im Gegensatz zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten sind die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen geringer ausgeprägt. Dies ist bereits im Gesetz so angelegt und die Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts sieht einen weiten Handlungsspielraum für den Arbeitgeber. Zunächst gilt, dass der Betriebsrat nur ab einer Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für Betriebs... / 2 Berechnung der Rückstellung

Mit der Berechnung der Rückstellung musste sich der BFH nicht befassen, da diese nicht Gegenstand des Verfahrens wurde. Demgemäß finden sich im Urteil keinerlei Hinweise auf die Kosten, die zurückgestellt wurden. Die Rückstellungsbildung hat nach den allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen. Allerdings hat das BMF in seinem Schreiben v. 7.3.2013 weitere Ausführungen zur Berechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 2.2.5 Persönliche Angriffe

Angriffe gegen den Personalleiter in der Betriebsversammlung können einen Pflichtenverstoß darstellen, wenn dieser seiner personalen Würde verletzt wurde und wenn es sich um Schmähkritik handelt. Dies ist nur dann der Fall, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht.[1] Die Rechtsprechung i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 7. Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Verstöße gegen die Anzeigepflicht in den Fällen des § 1 Abs. 2, bis 3a GrEStG die Nichterhebung der Steuer oder eine spätere Korrektur nach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG unmöglich machen. Das gilt auch für Fälle des Signing und Closing i.R. von Share Deals. In diesen Fällen besteht also die konkrete Gefahr, dass sowohl für den ursprüngliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Verkauf eines Erbanteil... / 5. Übertragung des Familienheims auf Gesamthand

Die Frage des "Durchgriffs" durch eine Gesellschaft wird nicht nur i.R. eines privaten Veräußerungsgeschäfts relevant. Wird eine Beteiligung unentgeltlich übertragen ist fraglich, ob hierfür erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierungen greifen (instruktiv hierzu Kamps, ErbR 2023, 355). Begünstigt ist u.a. die Übertragung des sog. Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 5.2.2 Vorläufige personelle Maßnahmen

Weiter enthält das Gesetz in § 100 BetrVG die Befugnis des Arbeitgebers, vorläufige personelle Maßnahmen durchzuführen. Hierzu muss er zwar ein formalisiertes, kurzen Fristen unterworfenes Verfahren einleiten, kann aber dann die personelle Maßnahme erst einmal durchführen, ohne seinerseits gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu müssen. Der Betriebsrat ist dann in d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pkw-Überlassung an freie Mi... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere Handelsvertreter, die ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, erhalten von diesem oftmals einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, damit sie die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Fahrten ausführen können. Soweit der freie Mitarbeiter diesen Wagen darüber hinaus auch privat oder für weitere berufliche Tätigkeiten nutzen kann, m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für Betriebs... / Zusammenfassung

Überblick Der BFH hat ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt, nach dem Großbetriebe die Möglichkeit, haben, den künftigen Aufwand einer Betriebsprüfung auch ohne Prüfungsanordnung im Wege der Rückstellung zu antizipieren. Das BMF hat die Finanzverwaltung angewiesen, die Rechtsprechung allgemein anzuwenden, will aber die einzubeziehenden Kosten einschränken. Gesetze, V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Verkauf eines Erbanteil... / 4. Würdigung der Entscheidung

Die Entscheidung des BFH v. 26.9.2023 überzeugt. Sie ist für die Stpfl. erfreulich und bietet wichtige Ansätze für die Gestaltungsberatung. Verkauft ein Mitglied der Erbengemeinschaft rechtlich lediglich seinen Erbteil und nicht den darin enthaltenden Grundstücksanteil, beginnt die Haltefrist nicht erneut zu laufen. Ein separater Veräußerungstatbestand wird nicht ausgelöst. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 16 Abs. 5 GrEStG als verm... / 4. Festsetzungsfristen

Da einige Regelungen des § 16 Abs. 1 bis 3 und 4a GrEStG ohne zeitliche Befristung eine Rückgängigmachung des ursprünglichen Erwerbsvorganges ermöglichen, kommt der Frage der Festsetzungsverjährung eine erhöhte Bedeutung zu. Hierzu enthält § 16 Abs. 4 und Abs. 4a Satz 2 GrEStG eine eigenständige Regel. Danach endet die Festsetzungsfrist für die Aufhebung oder Änderung der ur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Gesellschaften, die nach einem Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.6.1 Hinweis- und Benachrichtigungspflichten

Rz. 73 Die bis zum 17.8.2007 geltende Gesetzesfassung sah noch keine Hinweis- und Benachrichtigungspflichten vor. Die Steuerverwaltung wurde jedoch durch AEAO zu § 93 verpflichtet, den Betroffenen – wenn auch unter bestimmten Umständen erst nachträglich – in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf in Kenntnis zu setzen. Dies galt unabhängig davon, ob durch den Konte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuern

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuern sind Geldleistungen, die ein Staat zur Finanzierung seiner allgemeinen Leistungen erhebt. Eine Legaldefinition für Steuern findet sich in § 3 Abs 1 AO mit folgendem Wortlaut: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung ...mehr